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Der parkschuetzer.de Blog — Infos aus erster Hand

  • Wahlkreis 6: Leonberg am Montag, 31. Dezember 2012, 23:53 Uhr

    Einen guten Rutsch ins neue Jahr wünsche ich allen ParkschützerInnen, nicht nur im Wahlkreis. Ich bin der festen Überzeugung, daß dieses Projekt früher oder später (lieber früher) aufgrund der Kostensteigerungen an sich selbst zugrunde gehen wird. Trotzdem bleibt unser Protest wichtig. Wir sehen uns bei den nächsten Montagsdemos.

    Abgesehen davon ist für mich gerade juristische Arbeit angesagt. Ich bin als Kaktus in die Vollversammlung der IHK gewählt worden:
    http://kaktusinitiative.de/
    Zur Erinnerung: Die Kaktusinitiative ist aus den Unternehmern gegen S 21 (http://www.unternehmer-gegen-s21.de/) hervorgegangen. Wir waren diejenigen, die gegen das Transparent für S 21 an der IHK Jägerstraße in Schduggi geklagt haben - und wir haben Recht bekommen.
    Jetzt sind wir 22 Nadeln im Fleisch des Kapitals, aber wir werden kämpfen müssen.

    Und ab 1. Januar 2013 gibt es statt der Rundfunkgebühren eine Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Selbige ist zwar wahrscheinlich verfassungswidrig, wird aber von den Rundfunkanstalten erhoben und zur 'Demokratieabgabe' für sogenannten 'Qualitätsjournalismus'`hochstilisiert:
    http://www.ard.de/intern/rundfunkbeitrag-kommentar-schoenenborn/-/id%3D1886/nid%3D1886/did%3D2773222/1kbcfnk/index.html

    Es gibt also nach wie vor genug zu tun.

  • PS-Redaktion am Freitag, 28. Dezember 2012, 14:33 Uhr

    Gemeinsame Presseerklärung vom 28. Dezember 2012
    Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21, Juristen und Parkschützer

    Aktionsbündnis, Juristen und Parkschützer fordern Finanzminister Nils Schmid auf:

    Lassen Sie den Rosensteinpark nicht abholzen, Herr Schmid!

    Baden-Württembergs Finanzminister Nils Schmid (SPD) darf den Gestattungsvertrag nicht unterschreiben, der es der Deutschen Bahn AG erlauben würde, wegen ihres Projekts „Stuttgart 21“ im Rosensteinpark rund hundert Parkbäume mit Stammumfängen von mehr als 80 Zentimetern zu fällen. Diese Forderung untermauerten die Projektgegner am Freitag mit zwei Ortsterminen:

    - Fünf vor Zwölf dröhnten Motorsägen der Parkschützer vor dem Neuen Schloss, um den darin residierenden Finanzminister vor der Zerstörung weiterer Parkflächen in Stuttgart zu warnen und ihn angesichts dramatisch steigender Kosten zur Abkehr von dem immer unsinniger werdenden Projekt zu bewegen.

    - Am Nachmittag luden das Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21, die Juristen zu Stuttgart 21 und die Parkschützer zu einer Pressekonferenz im Rosensteinpark. Dort präsentierte Eisenhart von Loeper, Rechtsanwalt und Sprecher des Aktionsbündnisses, seinen Brief vom 27. Dezember an Nils Schmid. Er beschreibt die neue Lage nach dem Geständnis der Bahn über dramatisch steigende Kosten vom 12. Dezember: Die Bahn, so von Loeper, habe „ihre Projektpartner und die Befürworter des Projekts massiv getäuscht und den Finanzierungsvertrag vom 2. April 2009 unredlich zustande gebracht“. Nicht einmal sie selbst wolle sich noch auf diesen Vertrag stützen, sondern nun einen neuen vereinbaren. Sie räume also ein, dass die „Sprechklausel“ die Vertragspartner zu keiner zusätzlichen Finanzierung von S 21 verpflichte. Da aber Vorstand und Aufsichtsrat der Bahn gebunden seien an die Wirtschaftlichkeit ihres Handelns und die Projektpartner Bund, Land und Stadt keine weiteren Kosten übernehmen wollten, gebe es „inzwischen keine Alternative zum Ausstieg mehr“.

    Dieter Reicherter, langjähriger Vorsitzender Strafrichter des Landgerichts Stuttgart, warnte den Finanzminister davor, die neue Lage zu ignorieren. Investiere das Land weiter Geld in das gescheiterte Projekt, so wäre dies eine „strafbare Untreue gegenüber dem Landesvermögen“. Vom Vorwurf eines täterschaftlichen Beitrags zur Untreue könne Nils Schmid sich nur dann befreien, wenn er seine Unterschrift unter den Gestattungsvertrag verweigere.
     
    „Im Finanzierungsvertrag ist eindeutig vorgeschrieben, dass Stuttgart 21 bei ungeklärter Finanzierung abgewickelt werden muss“, betonte Matthias von Herrmann, Pressesprecher der Parkschützer. „Dieser Zustand ist am 12. Dezember mit dem Offenbarungseid der Bahn eingetreten. Jetzt muss Finanzminister Schmid sich an den Finanzierungsvertrag halten und Stuttgart 21 gemäß den dortigen Vorschriften beenden. Weitere Schäden und Kosten darf weder er noch die Bahn in dieser Situation herbeiführen: Also darf der Minister den Gestattungsvertrag für die Zerstörung des Rosensteinparks auf keinen Fall unterschreiben!“

    Zuvor hatte Klaus Gebhard, der Gründer der Parkschützer, am Elefantensteg zur Wilhelma gezeigt, wo die neue Eisenbahnbrücke und der Tunnelmund verlaufen und welche Parkbäume gefällt werden sollen. Sie sind bereits mit weißen Kreuzen markiert.

    Anlage: Brief vom 27. Dezember an Finanzminister Nils Schmid
    PDF: http://www.parkschuetzer.de/assets/termine/presse2012/2012-12-27_Brief_an_Finanzminister_Schmid.pdf

    Kontakt:
    Dr. Eisenhart von Loeper, Pressesprecher Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21
    Matthias von Herrmann, Pressesprecher der Aktiven Parkschützer

    Presseerklärung als PDF: http://www.parkschuetzer.de/assets/termine/presse2012/2012-12-28_Pressemitteilung_Gestattungsvertrag.pdf

  • PS-Redaktion am Freitag, 28. Dezember 2012, 13:06 Uhr

    Aktive Parkschützer
    Presseerklärung vom 28. Dezember 2012

    Hände weg vom Rosensteinpark, Herr Schmid!
    Finanzierungsvertrag einhalten = Stuttgart 21 jetzt abwickeln

    Stuttgart, 28. Dezember 2012, um 5 vor 12: Mit Masken, Kettensägenlärm und Tierbildern aus dem Rosensteinpark warnen die Parkschützer den Finanzminister heute vor einer blinden Unterschrift unter den Gestattungsvertrag für die Zerstörung des Rosensteinparks. Die Bahn hat den Kostendeckel gesprengt, damit ist die Finanzierung für das Milliardengrab S21 geplatzt und die Projektpartner – also auch Finanzminister Nils Schmid – sind verpflichtet, jetzt genau das zu tun, was im Finanzierungsvertrag für diesen Fall festgelegt ist: Stuttgart 21 abwickeln.

    Wörtlich heißt es im Finanzierungsvertrag: „Kann danach [nach dem 31.12.2009] die Finanzierung nicht sichergestellt werden, wird das Projekt qualifiziert abgeschlossen.“ (§2 Abs. 2, auf S.6); Dabei ist genau geregelt, was unter einem 'qualifizierten Abschluss' zu verstehen ist: „Herstellung eines verkehrssicheren Betriebszustandes (kein Provisorium), der Verkehrsleistungen in dem Zustand, wie sie vor Beginn des Projektes möglich waren, ermöglicht“. Ebenso geregelt ist, wer die Kosten trägt: diese werden „von den EIU zu 60% und vom Land zu 40% getragen“ (EIU: Eisenbahninfrastrukturunternehmen, d.h. die Bahn und ihre Töchter).

    Finanzierungsvertrag als durchsuchbares PDF: http://bit.ly/12Jim9H

    „Der Fall, dass die 'Finanzierung nicht sichergestellt' werden kann, ist nun definitiv, erklärtermaßen und öffentlich anerkannt eingetreten“ sagt Matthias von Herrmann, Pressesprecher der Parkschützer. „Deshalb müssen Bahn und Land jetzt genau die Konsequenzen ziehen, die der Finanzierungsvertrag vorsieht: Stuttgart 21 abwickeln. Schon gar nicht darf Nils Schmid nun einen Gestattungsvertrag unterschreiben, der es der Bahn ermöglicht, auch noch den Rosensteinpark zu zerstören. Vielmehr muss der Finanzminister das durchsetzen, was im Finanzierungsvertrag ebenfalls klar geregelt ist: Angesichts der enormen Kostensteigerungen darf die Bahn ohne Plazet des Lenkungskreises gar nichts tun! Und schon gar nicht einfach weitermachen oder gar Bäume fällen.“

    Der Rosensteinpark ist wie der Schlossgarten Eigentum des Landes Baden-Württemberg und wird vom Finanzministerium verwaltet. Für Arbeiten jeglicher Art im Rosensteinpark benötigt die Bahn als Bauherr die Zustimmung des Landes, also einen sogenannten Gestattungsvertrag. Der von der Bahn vorgeschlagene Vertragsentwurf liegt dem Finanzminister seit einer guten Woche vor. Das Verkehrsministerium und die Landtagsgrünen appellierten bereits an Nils Schmid, den Vertrag nicht zu unterschreiben, angesichts der geplatzten Finanzierung und den großen Zweifeln an der Umsetzbarkeit des Tunnelprojekts Stuttgart 21.

    Im Finanzierungsvertrag wird wiederholt betont: Wenn es um Kostensteigerungen geht, hat der Lenkungskreis zu entscheiden – solange eine Entscheidung des Lenkungskreises aussteht, hat die Bahn nicht das Recht, 'einfach mal zu machen'. So steht z.B. in §3 Abs. 7, S. 10: „Werden - betrachtet über alle Gewerke - Kostensteigerungen nicht durch Einsparungen oder Chancen ausgeglichen, so bedarf es nach Maßgabe des nachfolgenden §13 Abs. 2 einer Entscheidung des Lenkungskreises. […] Sind das Land und seine Partner der Auffassung, dass Kostensteigerungen nicht durch die aufgezeigten Einsparungen oder Chancen ausgeglichen werden können, so können sie den Lenkungskreis anrufen.“

    Hintergrundinfos zum Rosensteinpark
    http://rosenstein.infooffensive.de/

    Die Bedrohung des Rosensteinparks durch Stuttgart 21
    http://www.parkschuetzer.de/rosenstein/index.html

    "Tunnelblick" Nr. 18 zum Rosensteinpark
    http://www.tunnelblick.es/press/2012/07/18-ein-park-ist-ein-park-ist-ein-baugebiet/

    Rückfragen an Matthias von Herrmann, Pressesprecher der Aktiven Parkschützer oder an Dr. Carola Eckstein
    Presseportal: parkschuetzer.org/presse
    Internet: bei-abriss-aufstand.de

    PDF: http://www.parkschuetzer.de/assets/termine/presse2012/Presseerklaerung_2012_12_28_Rosenstein_retten.pdf

  • PS-Redaktion am Mittwoch, 19. Dezember 2012, 16:17 Uhr

    Juristen zu Stuttgart 21
    www.juristen-zu-stuttgart21.de
    Pressemitteilung vom 19. Dezember 2012

    Stadt lässt Schadensersatzansprüche gegen Bahn verjähren
    Untreue OB Dr. Schuster

    Der Arbeitskreis Juristen zu Stuttgart 21 weist darauf hin, dass zum Ende des Jahres die Schadensersatzansprüche der Stadt gegen die Bahn wegen der Täuschung über die Höhe der voraussichtlichen Projektkosten zu Stuttgart 21 verjähren, so dass sie nicht mehr geltend gemacht werden können. OB Dr. Schuster könnte sich deswegen wegen Untreue strafbar machen. Außerdem muss er damit rechnen, dass sein Nachfolger Fritz Kuhn ihn in seinem Ruhestand mit Schadensersatzansprüchen in Millionenhöhe verfolgen muss, um sich selbst nicht haftbar zu machen.

    Im Jahr 2010 kam an die Öffentlichkeit (vgl. z.B. StZ v. 08.12.2010), dass die Bahn ihren Vertragspartnern vor Abschluss des Finanzierungsvertrages vom 02.04.2009 absehbare Mehrkosten in Millionenhöhe verschwiegen und behauptet hatte, dass Kostensteigerungen über 4,076 Mrd. hinaus „unwahrscheinlich“ seien. Tatsächlich hatte die Bahn schon aktualisierte Kostenzusammenstellungen, die insbesondere bei den Planfeststellungsabschnitten 1.2 (Fildertunnel) und 1.6a (Ober-/Untertürkheim) hohe Kostensteigerungen bei den Tunnelbauwerken vorsahen und Gesamtkosten von 5 Mrd. € erwarten ließen. Die von der DB aktuell eingeräumten Kostensteigerungen auf 5,6 – 6,8 Mrd. € belegen die damaligen Zahlen und zeigen, dass die von der Bahn Ende 2009 vorgeschobenen Einsparpotentiale unrealistisch waren.

    Im Gemeinderat haben die Grünen daher die Stadtverwaltung mit Antrag Nr. 280/2011 vom 14.07.2011 gefragt, ob diese Kenntnis von der Kostensteigerung im Vorfeld hatte und welche Rechtsfolgen (z.B. Schadensersatzansprüche) sich daraus ergäben. Diese Anfrage wurde inhaltlich nie beantwortet. Der Oberbürgermeister Dr. Schuster hat die Anfrage wegen der Volksabstimmung kurzerhand für gegenstandslos erklärt. „Das war juristischer Unsinn, weil über die Verfolgung von Schadensersatzansprüchen nur die Stadt entscheiden kann und das Landesvolk nicht darüber abgestimmt hat, sondern über ein Landesgesetz“, erklärt Rechtsanwalt Bernhard Ludwig. „Herr Dr. Schuster wollte sich offenbar um die unangenehme Frage drücken, ob er Kenntnis von den Kostensteigerungen hatte.“ Da intern die Kostentäuschung schon im Jahr 2009 bekannt wurde, läuft die Verjährungsfrist gem. §§ 195, 199 BGB am 31.12.2012 ab.

    „Das wissentliche Verjährenlassen von Schadensersatzansprüchen erfüllt den Straftatbestand der Untreue gem. § 266 StGB, weil die Amtspflicht des OB, die Vermögensinteressen der Stadt Stuttgart wahrzunehmen, vorsätzlich grob verletzt wird“, erklärt der Strafrichter a.D. Axel Tschorn. Für den dadurch entstehenden Schaden, also u.U. der gesamte städtische Anteil von über 290 Mio. €, könnte dann Herr Dr. Schuster persönlich haften. Und sein Nachfolger Fritz Kuhn wäre als neuer Oberbürgermeister verpflichtet, diesen Schaden auch bei seinem Vorgänger einzutreiben, um Schaden von der Stadt und von sich selbst abzuwenden.

    Pressekontakt: Bernhard Ludwig, Rechtsanwalt, Kernerplatz 2, 70182 Stuttgart

    weiterführende Links:
    StZ v. 08.12.2010: http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.stuttgart-21-bahn-behielt-wissen-fuer-sich.e3963031-d5f7-49ee-90c1-e2be1cf70c48.html

    Darstellung zu den Kosten von den Juristen zu Stuttgart 21: http://www.juristen-zu-stuttgart21.de/Informationen_Stellungnahmen_files/Dokumentation_Kosten.pdf

  • PS-Redaktion am Mittwoch, 19. Dezember 2012, 12:42 Uhr

    GewerkschafterInnen gegen Stuttgart 21
    Pressemitteilung vom 18.12.2012

    Nach Kostenexplosion

    Stuttgart 21 wird teuer – für die Bahnbeschäftigten!

    Jetzt wird’s eng für die Beschäftigten der Bahn, befürchten die GewerkschafterInnen gegen Stuttgart 21. Denn nach der Aufsichtsratssitzung der DB AG vom 12. Dezember ist klar: es gibt eine Explosion der Kosten und die wird zum größten Teil die Bahn selbst tragen müssen.

    Die knappe Hälfte der zu erwartenden 6.8 Mrd. will der Konzern allein schultern, weil selbst verschuldet. Den „Rest“ sollen Stadt und Land aufbringen – wozu diese aber mit guten Gründen nicht bereit sind. Denn Mehrkosten durch Neuplanungen auf den Fildern oder infolge der Geißlerschen Schlichtung sind keine Extrawünsche Auch sie gehen auf Planungsdefizite der Bahn zurück. Klar ist also auch: die Kostensteigerung um 2,3 Mrd. € wird die Bahn allein tragen müssen.

    Hinzu kommen weitere Milliardenrisiken durch Unkalkulierbarkeit der Geologie, Fehlplanung Grundwassermanagement, Mehraufwand Brandschutz (hier geht es um Milliarden und nicht Millionen, s. Berliner Airport), Regressforderungen aufgrund jahrelanger Verzögerungen, sowie einen möglicherweise durch Gerichte erzwungenen Baustopp, z.B. wegen betrügerischer Angaben der Bahn AG über die Leistungsfähigkeit von Stuttgart 21.

    Es wird also viel mehr als die jetzt bekannten 2.3 Mrd. € bei der Bahn hängen bleiben. Woher soll das Geld kommen? Die Preisschraube bei Fahr- und Trassenpreisen ist schon überdreht. Weitere Einsparungen bei Erhaltungsinvestitionen nach den Pannen und Beinahekatastrophen der letzten Wochen - kaum denkbar. Kürzungen bei anderen Infrastrukturprojekten sind schon beschlossen, der Zusammenhang mit S21 wird noch dementiert. Was bleibt ist der große Posten Personal.

    Als Dank dafür, dass sich die Beschäftigten täglich den Unmut über Verspätungen und Pannen anhören müssen, die letztlich der Vorstand zu verantworten hat, droht nun eine Welle von Einsparungen im Tarifbereich und weiterer Arbeitsplatzabbau – und dies nachdem die Beinahe-Katastrophe von Feuerbach offensichtlich ihre Ursache in der personellen Unterbesetzung des Güterbahnhofes Kornwestheim (12 Stellen unbesetzt) hatte. Am 30. November nachts um 4.00 Uhr waren drei mit 200t Eisenbahnschienen beladene Güterwagen nach 7 km Geisterfahrt mit etwa 70 km/h in den Bahnhof Feuerbach gerast. Nur mit großem Glück gab es keine Toten und Verletzten.

    Das langfristig größte Risiko für die Bahnbeschäftigten sehen die Gewerkschafter gegen S 21 in den immensen Reputationsschäden, die aus dem einst als zuverlässig und seriös geltenden Unternehmen („unsere Bahn“) einen der best gehassten Akteure im kapitalistischen Monopoly gemacht haben. Wer die Bahninfrastruktur vergammeln lässt, notorisch unpünktlich ist, Öffentlichkeit und Parlamente hintergeht und erpresst, verspielt die Unternehmenszukunft. Nur eine bei den Bahnkunden und als Vertragspartner geschätzte Bahn bietet langfristig gute und sichere Arbeitsplätze.

    Während die Beschäftigten immer größeren Risiken entgegensehen, bringen die Verantwortlichen ihre Schäfchen gerade ins Trockene. Seinen Vertrag hat sich Bahnchef Grube vorzeitig vom Aufsichtsrat verlängern lassen, wohl wissend, dass es eher um Rauswurf als Vertragsverlängerung gehen wird, wenn die ganze Wahrheit, insbesondere der Betrug in der Frage der Leistungsfähigkeit von S 21, ans Tageslicht kommt.

    Für die auf Kosten des Unternehmens vollkaskovericherten Aufsichtsräte will AR-Vorsitzender Utz-Hellmuth Felcht per Rechtsgutachten klären lassen, ob sie auch gegen mögliche Schadenersatzansprüche von dritter Seite abgesichert sind.

    Immerhin scheinen die Arbeitnehmer im mitbestimmten Aufsichtsrat der Bahn, die bisher die S 21 Politik des Unternehmens immer mitgetragen hatten, nun nicht mehr mitmachen zu wollen. Auf ihren Einspruch scheint zurückzuführen zu sein, dass die „Einfach-weiter-so“ - Vorlage von Grube/Kefer nicht durchkam. Grubes Vertragsverlängerung ist hoffentlich gegen ihr Votum erfolgt. Die zehn Arbeitnehmervertreter im Bahn-Aufsichtsrat sollten, im Interesse der Beschäftigten und auch angesichts des persönlichen Haftungsrisikos jetzt die Notbremse ziehen und aus dem Projekt auszusteigen.

    Kontakt: Werner Sauerborn - GewerkschafterInnen gegen Stuttgart 21

Wichtige Dokumente

  • Für Stuttgart 21 gibt es viele Gründe und bessere Alternativen, die nur einen Bruchteil kosten, von Karl-Dieter Bodack: PDF, 250Kb
  • Diverse Gutachten (kopfbahnhof-21.de)
  • Was kostet der Ausstieg aus Stuttgart 21?, VCD Baden-Württemberg e.V.
    PDF, 1,7Mb
  • Das Lügengebäude muss fallen, Dr. Liesel Hartenstein, ehem. MdB (SPD)
    PDF, 2,5Mb