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Juristen zu Stuttgart 21
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Pressemitteilung vom 19. Dezember 2012Stadt lässt Schadensersatzansprüche gegen Bahn verjähren
Untreue OB Dr. SchusterDer Arbeitskreis Juristen zu Stuttgart 21 weist darauf hin, dass zum Ende des Jahres die Schadensersatzansprüche der Stadt gegen die Bahn wegen der Täuschung über die Höhe der voraussichtlichen Projektkosten zu Stuttgart 21 verjähren, so dass sie nicht mehr geltend gemacht werden können. OB Dr. Schuster könnte sich deswegen wegen Untreue strafbar machen. Außerdem muss er damit rechnen, dass sein Nachfolger Fritz Kuhn ihn in seinem Ruhestand mit Schadensersatzansprüchen in Millionenhöhe verfolgen muss, um sich selbst nicht haftbar zu machen.
Im Jahr 2010 kam an die Öffentlichkeit (vgl. z.B. StZ v. 08.12.2010), dass die Bahn ihren Vertragspartnern vor Abschluss des Finanzierungsvertrages vom 02.04.2009 absehbare Mehrkosten in Millionenhöhe verschwiegen und behauptet hatte, dass Kostensteigerungen über 4,076 Mrd. hinaus „unwahrscheinlich“ seien. Tatsächlich hatte die Bahn schon aktualisierte Kostenzusammenstellungen, die insbesondere bei den Planfeststellungsabschnitten 1.2 (Fildertunnel) und 1.6a (Ober-/Untertürkheim) hohe Kostensteigerungen bei den Tunnelbauwerken vorsahen und Gesamtkosten von 5 Mrd. € erwarten ließen. Die von der DB aktuell eingeräumten Kostensteigerungen auf 5,6 – 6,8 Mrd. € belegen die damaligen Zahlen und zeigen, dass die von der Bahn Ende 2009 vorgeschobenen Einsparpotentiale unrealistisch waren.
Im Gemeinderat haben die Grünen daher die Stadtverwaltung mit Antrag Nr. 280/2011 vom 14.07.2011 gefragt, ob diese Kenntnis von der Kostensteigerung im Vorfeld hatte und welche Rechtsfolgen (z.B. Schadensersatzansprüche) sich daraus ergäben. Diese Anfrage wurde inhaltlich nie beantwortet. Der Oberbürgermeister Dr. Schuster hat die Anfrage wegen der Volksabstimmung kurzerhand für gegenstandslos erklärt. „Das war juristischer Unsinn, weil über die Verfolgung von Schadensersatzansprüchen nur die Stadt entscheiden kann und das Landesvolk nicht darüber abgestimmt hat, sondern über ein Landesgesetz“, erklärt Rechtsanwalt Bernhard Ludwig. „Herr Dr. Schuster wollte sich offenbar um die unangenehme Frage drücken, ob er Kenntnis von den Kostensteigerungen hatte.“ Da intern die Kostentäuschung schon im Jahr 2009 bekannt wurde, läuft die Verjährungsfrist gem. §§ 195, 199 BGB am 31.12.2012 ab.
„Das wissentliche Verjährenlassen von Schadensersatzansprüchen erfüllt den Straftatbestand der Untreue gem. § 266 StGB, weil die Amtspflicht des OB, die Vermögensinteressen der Stadt Stuttgart wahrzunehmen, vorsätzlich grob verletzt wird“, erklärt der Strafrichter a.D. Axel Tschorn. Für den dadurch entstehenden Schaden, also u.U. der gesamte städtische Anteil von über 290 Mio. €, könnte dann Herr Dr. Schuster persönlich haften. Und sein Nachfolger Fritz Kuhn wäre als neuer Oberbürgermeister verpflichtet, diesen Schaden auch bei seinem Vorgänger einzutreiben, um Schaden von der Stadt und von sich selbst abzuwenden.
Pressekontakt: Bernhard Ludwig, Rechtsanwalt, Kernerplatz 2, 70182 Stuttgart
weiterführende Links:
StZ v. 08.12.2010: http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.stuttgart-21-bahn-behielt-wissen-fuer-sich.e3963031-d5f7-49ee-90c1-e2be1cf70c48.htmlDarstellung zu den Kosten von den Juristen zu Stuttgart 21: http://www.juristen-zu-stuttgart21.de/Informationen_Stellungnahmen_files/Dokumentation_Kosten.pdf
Wichtige Dokumente
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