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am Dienstag, 22. Januar 2013, 20:52 Uhr
Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21
Stuttgart, den 22.01.2013Kefers Mission gescheitert
Der Versuch von Bahnvorstand Volker Kefer, bei den Projektpartner Stadt und Land gut Wetter zu machen, um sie für eine Beteiligung an den uferlosen Mehrkosten von S 21 zu gewinnen, scheint gescheitert zu sein. Dieses Resumee der Kefer-Reise nach Stuttgart zieht das Aktionsbündnis angesichts der offiziellen Verlautbarungen der Projektpartner.
Das Angebot mit geheimen "Datenräumen" nach 18-jähriger Planungszeit und nach all den Manipulationen bei Schlichtung und Stresstest, der sensibilisierten Öffentlichkeit mit einer Fortsetzung dieser Camouflage zu kommen, könne nur noch als dreist bezeichnet werden, so Bündnissprecher Dr. Eisenhart von Loeper. Dies sei wahrlich kein Beitrag zur Wiederherstellung der Glaubwürdigkeit der Bahn.
Das Bündnis erinnert in diesem Zusammenhang an Kefers Erklärung vor nicht einmal einem Jahr: Nachdem "rund 50 Prozent des gesamten Bauvolumens und 90 Prozent der Tunnelbauwerke für Stuttgart 21 vergeben“ seien, habe sich die „Kostensituation für das Projekt weiter stabilisiert", so die DB in einer Pressemitteilung vom 13. März 2012: http://www.deutschebahn.com/de/presse/presseinformationen/pi_it/2331792/ubd20120313.html
Das Aktionsbündnis fordert die Bahn auf, sich endlich zur Wahrheit zu bekennen, die ohnehin über verschiedene Wege aus dem Unternehmen heraus an die Öffentlichkeit gerät, und das Scheitern von S 21 zuzugeben. Die Stuttgart-21-Gegner fordern insbesondere die SPD auf, nunmehr ihre Schützenhilfe für das gescheiterte Projekt einzustellen. Mit jeder weiteren Verzögerung werde der Ausstieg teurer.
Eisenhart von Loeper, Werner Sauerborn, Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21
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am Dienstag, 15. Januar 2013, 20:07 Uhr
Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21
Stuttgart, den 15. Januar 2013Schmiedels letzter Strohhalm
Aktionsbündnis weist Vorstoß des SPD-Fraktionsvorsitzenden zurück
Als hilflosen Versuch, den Untergang von Stuttgart 21 noch abzuwenden, hat das Aktionsbündnis den Vorschlag des SPD Fraktionsvorsitzenden Claus Schmiedel bezeichnet, den Lenkungskreis des Projekts aufs Abstellgleis zu schieben.
„Bemerkenswert ist immerhin“, so Bündnissprecher Dr. Eisenhart von Loeper, dass Schmiedel einräume, der Rahmen des Finanzierungsvertrags sei gesprengt, woraus folgt, dass eine Fortführung des Projekts auf dieser Grundlage nicht mehr möglich ist und sich auch niemand mehr auf die sogenannte Projektförderpflicht aus dem Finanzierungsvertrag berufen kann, um gegen jede Vernunft Stuttgart 21 einfach weiter zu bauen.
Schmiedels letzte Hoffnung scheine zu sein, der Bahn das Recht einzuräumen an Land, Stadt und damit letztlich an den Bürger/innen vorbei, sein längst gescheitertes Projekt noch durchboxen zu können. Damit würde Sozialdemokrat Schmiedel die Zukunft der Stadt in dieser existenziellen Frage vollends dem unberechenbaren Agieren der Bahn AG ausliefern.
Ein Trost sei es da geradezu, dass auch die Bahn selbst davor zurückschrecken werde, all die Folgen ihrer gescheiterten Planungen alleine ausbaden zu müssen. Sie ist in der inzwischen eingetretenen Lage nicht nur berechtigt, sondern sogar verpflichtet, ein Stuttgart 21 als unwirtschaftliches Projekt mit desaströsen Folgen zu beenden und weiteren Schaden zu vermeiden. Alles andere wäre strafbare Untreue, so Jurist von Loeper.
Kontakt: Clarissa Seitz, Eisenhart von Loeper, Werner Sauerborn
Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21Pressemitteilung als PDF:
http://www.parkschuetzer.de/assets/termine/presse2013/2013-01-15_Schmiedel-Vorstoss_zurueckgewiesen.pdf
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am Montag, 14. Januar 2013, 17:48 Uhr
Stuttgart, den 14.01.2013
Der Redebeitrag von Dieter Reicherter,
ehem. Vorsitzender Strafrichter des Landgerichts Stuttgart und Mitglied bei den Juristen zu S21,
auf der heutigen 156. Montagsdemo auf dem Marktplatz.
Liebe Freundinnen und Freunde,als mir das Thema „Schuldhafte Untreue“ vorgegeben wurde, fand ich das missverständlich. Eine unverschuldete Untreue kann ich mir kaum vorstellen, weder im zwischenmenschlichen Bereich noch gar beim Umgang mit 5,6 oder vielleicht 10 Milliarden Euro beim bestgeplanten Projekt der Geschichte. Treffender scheint mir „Stuttgart 21 und die Untreue der Verantwortlichen“.
Das passt auf Minister Nils Schmid, den wir vielleicht bald verlieren werden, weil er geeignet erscheint, in Berlin und Brandenburg eine Volksabstimmung zum Nichtausstieg der Länder beim neuen Flughafen zu organisieren und das Projekt dort durch Gestattungsverträge zum Abschuss von geschützten Vögeln zu fördern. Es passt auch auf Ex-OB Schuster, der in Gutsherrenmanier Schadensersatzansprüche der Stadt hat verjähren lassen. Das Thema passt ferner auf Bahnvorstände, falls sie durch Fehlplanungen und Kostenlügen das Vermögen der Deutschen Bahn geschmälert haben sollten. Und es passt auch auf Mitglieder des Aufsichtsrats der Deutschen Bahn AG, falls sie ihre Kontrollpflichten gegenüber dem Vorstand nicht wahrgenommen haben sollten oder dies künftig nicht tun werden.
Denn Aufsichtsratsposten sind nicht, wie man nach den Mappus-Mails vermuten könnte, gut bezahlte Ausruhposten für Menschen, die sich politische Unterstützung bezahlen lassen, sondern Schleudersitze mit persönlicher Haftung. Dagegen helfen noch nicht einmal Haftpflichtversicherungen, denn die zahlen bekanntlich bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit nicht, und schon gar nicht schützen sie vor dem gelegentlich scharfen Schwert des Strafrechts.
An dieser Stelle danke ich ganz herzlich meinen Freundinnen und Freunden bei den Juristen zu Stuttgart 21, an erster Stelle Rechtsanwalt Arne Maier mit seiner fundierten Stellungnahme zu Rechten und Pflichten des Aufsichtsrats. Ohne die Unterstützung dieser tollen Menschen wäre es nicht möglich gewesen, die jetzige Rechtslage beim Projekt Stuttgart 21 und mögliche Konsequenzen für die Verantwortlichen so klar herauszuarbeiten.
Zu sprechen ist über den Finanzierungsvertrag mit seinen Rechten und Pflichten. Er gibt den Rahmen vor. Demnach besteht ein Kostendeckel, der – wie alle wissen – gesprengt ist. Was nun? Eine Nachschusspflicht der Projektpartner ist nicht festgelegt. Gegenwärtig ist das Ziel dieser Gesellschaft nicht mehr erreichbar, nämlich Projektdurchführung zum vereinbarten Preis. Entweder ändert man den Vertrag einvernehmlich und regelt, wer alle entstehenden Kosten einschließlich Mehrkosten und Risiken zu tragen hat, nicht nur die durch Fehlplanung der Bahn entstandenen „Peanuts“ von 1,1 Milliarden, oder aber wegen Zweckverfehlung ist die Geschäftsgrundlage entfallen und weitere trotzdem geleistete Zahlungen erfolgen ohne Rechtsgrund. Denn derzeit ruhen die Ausführungspflichten des so nicht mehr erfüllbaren Vertrags.
Wer von den Verantwortlichen trotzdem meint, ohne Konsequenzen, auch und gerade persönlicher Art, sich weiter durchmogeln zu können, der hat allerdings die Rechnung ohne den Wirt gemacht. Nicht überall gibt es einen Oberstaatsanwalt, von dem sie meinen, keine Strafverfolgung befürchten zu müssen.
Sehr genau wird zu prüfen sein, wer sich auf welche Weise strafbar gemacht haben könnte, wenn jetzt Entscheidungen getroffen und weitere Fakten geschaffen werden, die sich als Schädigung der zu betreuenden Vermögen erweisen könnten. Denn wer ein Vermögen zu betreuen hat, der hat auch genau definierte Pflichten. Das gilt nicht nur für einen Sparkassendirektor, sondern beispielsweise auch für einen Wirtschafts- und Finanzminister. Man denke nur an den derzeitigen Strafprozess in Rheinland-Pfalz gegen einen Ex-Minister im Zusammenhang mit der Affäre um den Nürburgring.Wer ohne Rechtsgrundlage – denn diese fehlt derzeit angesichts der Zweckverfehlung des Finanzierungsvertrags – weitere Zahlungen erbringt und einen Gestattungsvertrag unterschreibt, der handelt voll auf eigenes Risiko und stürzt möglicherweise mit in den Abgrund einer Bauruine. Es muss noch nicht einmal ein endgültiger Schaden entstehen. Schon eine Vermögensgefährdung, die man lediglich billigend in Kauf genommen hat, reicht für die Tatbestandserfüllung der Untreue gemäß § 266 des Strafgesetzbuches aus. Und diese Vorschrift droht schon im Normalfall Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren an, bei großem Schaden sogar eine Mindeststrafe von sechs Monaten und eine Höchststrafe von zehn Jahren. Davor schützt auch keine Volksabstimmung, über die die Landesabstimmungsleiterin zutreffend geschrieben hat: „Nachdem die Gesetzesvorlage die nach der Landesverfassung erforderliche Stimmenmehrheit nicht erreicht hat, hat sich insoweit auch keine Änderung der Rechtslage ergeben.“
Und die Ausrede, man habe das Fiasko nicht kommen sehen, wird bei einer Unterschrift unter einen Gestattungsvertrag für den Rosensteinpark auch nichts mehr nützen, wenn die Bäume, ein stattlicher Vermögenswert für das Land, gefällt und geschreddert sein werden. Denn dann wird man Nils Schmid an das mir schriftlich übersandte Eingeständnis der Landesregierung zum Schlossgarten erinnern müssen, „dass die Baumfällungen zwar rechtlich zulässig und genehmigt, aber durch die Verzögerungen sachlich nicht geboten waren“. Innenminister Gall, ebenfalls von der SPD, hatte vor den Baumfällungen erklärt, die Bahn habe das Baurecht und seine Polizei müsse das Recht durchsetzen. Wird er das beim Rosensteinpark wieder tun?
Auch die Verantwortlichen der Bahn kann ich nicht beruhigen. Die Vorstandsmitglieder schon deswegen nicht, weil sie es an jeder Transparenz und Ehrlichkeit haben fehlen lassen. Wie soll man da feststellen, sie hätten sich gegenüber dem von ihnen geführten Unternehmen nicht untreu, sondern treu verhalten? Haben sie es doch in ein finanziell nicht zu überblickendes Abenteuer geführt.
Die Aufsichtsratsmitglieder auch nicht. Sie haben den Vorstand zu kontrollieren und zu überwachen. Sie müssen das Unternehmen ebenfalls vor Schaden bewahren. Dazu gehört eine fundierte Nachprüfung der behaupteten Wirtschaftlichkeit und der behaupteten Ausstiegskosten, aber auch der Geltendmachung von Regressansprüchen gegen die Mitglieder des Vorstands, die man auch nicht einfach verjähren lassen darf. Und selbst Direktiven von Mutti entlasten die Aufsichtsräte von ihrer persönlichen Haftung und strafrechtlichen Verantwortlichkeit nicht.
Deswegen müssen die Partner auf jeden Fall miteinander reden, und zwar sofort! Wir wollen keine Wegducker, sondern verantwortliche Politiker, die Schaden von Bürgerinnen und Bürgern abwenden. Dafür haben wir sie schließlich gewählt. Und dazu gibt es die Sprechklausel im Vertrag. Wir wollen, dass die Verantwortlichen einen gemeinsamen Weg nach vorne beschreiten und eine faire Lösung finden. Diese kann angesichts nicht zu bewältigender finanzieller, juristischer und technischer Probleme nur zu einer einvernehmlichen Beendigung führen.
Wir brauchen keinen neuen Bahnhof, weil wir – zumindest bis zu den Abrissorgien – schon einen funktionierenden alten hatten.
Wir wollen OBEN BLEIBEN!!!
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am Sonntag, 13. Januar 2013, 19:39 Uhr
Pressemitteilung des Aktionsbündnisses gegen Stuttgart 21
Stuttgart, 13. Januar 2013Aktionsbündnis erinnert Aufsichtsrat an Gefahr persönlicher Haftung
Rechtsgutachten belegt Ende für Stuttgart 21
Würde der Aufsichtsrat der Deutschen Bahn AG trotz Milliarden nicht finanzierter Euro das Projekt „Stuttgart 21“ fortsetzen, müssten seine Mitglieder damit rechnen, für unabsehbare Schäden persönlich haftbar gemacht und wegen Untreue angeklagt zu werden. Ein Rechtsgutachten mit diesem Ergebnis hat der Jurist Eisenhart von Loeper als Sprecher des Aktionsbündnisses gegen Stuttgart 21 dem Aufsichtsrat jetzt übermittelt.
„Eine dramatisch neue Lage“, so von Loeper, „hat die Bahn geschaffen mit ihrem Eingeständnis, dass der viel beschworene Kostendeckel bereits jetzt um 2,3 Milliarden Euro und damit um mehr als 50 Prozent überschritten ist.“ Um diesen Konflikt lösen zu helfen, habe Rechtsanwalt Arne Maier unter Mitwirkung des Arbeitskreises „Juristen zu Stuttgart 21“ das vorgelegte Rechtsgutachten erstellt.
Es widerlegt vor allem die Einwände des Bahnvorstands gegen einen Ausstieg aus dem Projekt, das bei ungesicherter Finanzierung nicht mehr auszuführen, sondern nach den vertraglichen und gesetzlichen Vorgaben nun gescheitert sei. Stuttgart 21 zu beenden sei für die Bahn inzwischen auch wesentlich wirtschaftlicher als das Projekt fortzusetzen. Völlig aus der Luft gegriffen habe der Bahnvorstand zudem seine Behauptung, ein Ausstieg koste „mindestens zwei Milliarden Euro“.
Der Stadt Stuttgart erstatten müsse die Bahn ohnehin die Erlöse aus dem Verkauf des Gleisvorfelds plus Zinsen, da ja der Verkehrsbedarf für den Kopfbahnhof fortbestehe. Arne Maier widerspricht auch dem Argument der Bahn, ein Projektende schade ihrem Ruf. Denn genau dies habe sie noch viel stärker zu befürchten, wenn sie ihr Projekt trotz der schweren Funktions-, Finanzierungs- und Rechtsmängel fortsetze.
Von Mitgliedern der Bundesregierung dürfe der Aufsichtsrat sich bei seiner Abstimmung über S 21 nicht beeinflussen lassen, mahnt der Gutachter. Die gesetzliche Haftpflichtversicherung stelle dessen Mitglieder weder zivil- noch strafrechtlich frei von einer Haftung, wenn sie die für möglich gehaltenen Schäden des Projekts billigend in Kauf nähmen.
Der Aufsichtsrat, so Arne Maier weiter, könne sich auch nicht auf die Volksabstimmung vom 27. November 2011 berufen: „Der Kostendeckel war ja Grundlage der Volksabstimmung. Nachdem er nun aber dramatisch gesprengt wurde, ist selbst die Landesregierung nicht mehr an sie gebunden.“ Mit rechtlich unverbindlichen Abstimmungen in einem Bundesland könne und dürfe die privatwirtschaftlich organisierte und bundesweit tätige Deutsche Bahn AG eklatante unternehmerische Fehlentscheidungen ohnehin nicht begründen. Zudem sei allen Beteiligten schon vorher bewusst gewesen, dass das Ergebnis der Volksabstimmung nur die Landesregierung, nicht aber die Deutsche Bahn AG binden könne. „Deshalb wurde nicht über die Fortsetzung des Projekts, sondern nur über die Kostenbeteiligung des Landes abgestimmt."
Eisenhart von Loeper betrachtet seinen Brief und Arne Maiers Gutachten als rechtzeitigen Hinweis des Aktionsbündnisses und der Juristen zu Stuttgart 21 auf die gravierende Haftungslage. Bestätigt sieht er dieses Engagement, da der Aufsichtsrat der Bahn - nach einem ersten Schreiben des Aktionsbündnisses - in seiner Sitzung am 12. Dezember darauf bestanden hatte, sich erst nach genauer Information entscheiden zu können.
Noch sei Zeit, so der Bündnissprecher, für einen geregelten Ausstieg aus Stuttgart 21 und den Umstieg auf eine finanzierbare, technisch machbare und verkehrlich sinnvolle Alternative, deren Prüfung der neue Stuttgarter Oberbürgermeister Fritz Kuhn bereits angeregt habe.
Gegen eine Fortsetzung des Projekts spreche auch das erst jetzt bekannt gewordene, dem Bahnvorstand aber schon lange vorliegende Gutachten des neutralen Rechtsprofessors und Eisenbahnrechtlers Dr. Urs Kramer. Es bescheinige ebenfalls die Unverkäuflichkeit des Gleisvorfeldes. Damit sei, so von Loeper, „eine weitere wesentliche Grundlage für die Planung und für die Finanzierung des Tiefbahnhofs entfallen“.
Kontakt:
Dr. Eisenhart von Loeper, Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21
Arne MaierAnlagen:
- diese Pressemitteilung im PDF-Format
http://www.parkschuetzer.de/assets/termine/presse2013/130113_PM_Gutachten_belegt_Ende_fuer_S21.pdf- Brief des Aktionsbündnisses an die Mitglieder des Aufsichtsrats der Deutschen Bahn AG
http://www.parkschuetzer.de/assets/termine/presse2013/2013-01-07-AR-Mitglieder.pdf- Rechtsgutachten von Arne Maier
http://www.parkschuetzer.de/assets/termine/presse2013/Gutachten-von-Arne-Maier.pdf -
GewerkschafterInnen gegen Stuttgart 21
Pressemitteilung vom 10.01.2013Mit einem Appell, bei Stuttgart 21 jetzt den Ausstieg einzuleiten, haben sich die "GewerkschafterInnen gegen Stuttgart 21" an die 10 VertreterInnen der Arbeitnehmerseite im Aufsichtsrat der DB AG gewandt, darunter eine Leitende Angestellte. Anlaß ist die bevorstehende Aufsichtsratssitzung, in der es um Ausstieg oder Weiterbau von S 21 geht.
Ein Großteil der inzwischen eingeräumten Kostensteigerungen, die noch lange nicht das Ende der Fahnenstange seien, drohe in Form von Arbeitsplatz- und Sozialabbau auf die Beschäftigten der Bahn abgewälzt zu werden - wenn weitergebaut wird. Denn eine Kostenbeteiligung durch die anderen Projektpartner wird von diesen definitiv ausgeschlossen.
Für eine Zumutung für hundertausende ArbeitnehmerInnen, die täglich mit Bahn und S-Bahnen zur Arbeit kommen, halten die GewerkschafterInnen die täglichen Verspätungen und Zugausfälle allein schon infolge der Bauvorbereitungen von S 21. Ein Augenmerk über die betriebliche Interessenlagen hinaus auf die Wirkungen wirtschaftlichen Handels auf die ArbeitnehmerInnen allgemein zu haben, sei "ein Grundgedanke der deutschen Mitbestimmung auf Unternehmensebene", heißt es in den persönlich adressierten Schreiben der GewerkschafterInnen gegen S 21. Deshalb seien nach dem Mitbestimmungsgesetz von 1976 drei der zehn Arbeitnehmervertreter außerbetrieblich, d.h. von der im Betrieb vertretenen Gewerkschaft entsandt .
Die Gewerkschafter rufen Ihre KollegInnen im DB-Aufsichtsrat zu einem Neubeginn in der Entwicklung des Verkehrsknotens Stuttgart auf, getreu der Devise "nur eine Bahn, die in diesem Sinne zukunftsfähig ist, wird Arbeitsplätze und gute Arbeitsbedingungen gewährleisten können"
PDF Anlage: Schreiben an zehn Arbeitnehmer-Vertreter im Aufsichtsrat der DB AG
http://www.parkschuetzer.de/assets/termine/presse2013/100113-AR-DB-Kirchner.pdf
Walter Kubach
GewerkschafterInnen gegen S21
http://gewerkschaftergegens21.de/
info@gewerkschaftergegens21.de
Wichtige Dokumente
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