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am Mittwoch, 20. Februar 2013, 15:42 Uhr
Pressekonferenz des Aktionsbündnisses gegen Stuttgart 21
Stuttgart, den 20. Februar 2013
Statement Dr. iur. Eisenhart von LoeperDIE GEZOGENE SPRECHKLAUSEL
Das erreichte Finale des Finanzierungsvertrags bei Stuttgart 21
Seit dem Eingeständnis der Deutschen Bahn AG vom 12. Dezember 2012 über den um mindestens 2,3 Milliarden Euro gesprengten Kostendeckel gab es einen andauernden Poker um Positionsvorteile im Kampf um den Weiterbau oder um den Ausstieg aus Stuttgart 21. Das Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21 hat sich mit vielfältigen Schreiben , Verhandlungen und Aktionen auf bundes- und landespolitischer Ebene mit eingebracht. Bemerkenswert ist: Bahnchef Grube hatte bereits darauf hingewiesen, man brauche einen neuen Finanzierungsvertrag, gleichzeitig aber die Baupflicht für Stuttgart 21 behauptet. Auf Verlangen seines Aufsichtsrates hat nun Bahnvorstand Kefer gestern und vorgestern die Sprechklausel gezogen, weil die Bahn die ermittelten Kostensteigerungen nicht allein übernehmen will und die Projektpartner daran beteiligt werden sollten.
Das Scheitern dieses Versuchs steht jetzt fest und schafft eine neue Rechtslage: Der Finanzierungsvertrag zu Stuttgart 21 hat ausgedient und ist nicht mehr anwendbar. Das muss jetzt öffentlich und zwischen den seitherigen Vertragspartnern kommuniziert werden. Denn der im Finanzierungsvertrag verankerte gemeinsame Zweck, Stuttgart 21 zu realisieren, ist wegen fehlender finanzieller Basis nicht mehr erfüllbar. Damit entfällt auch die der Planfeststellung zugrunde liegende Planrechtfertigung. Eine Baupflicht zu S 21 besteht eindeutig nicht mehr. Natürlich könnte die Bahn dennoch die Projektpartner auf Zahlung von Nachschüssen verklagen. Nur ist es eine Binsenweisheit, dass eine Sprechklausel nur die jetzt eingelöste Gesprächspflicht, aber keine Zahlungspflicht auslösen kann. Mit der gegenteiligen These würde die Bahn vor Gericht scheitern. Umso mehr, als ihr dann sogar das Damoklesschwert drohen würde, dass jegliche Mitfinanzierung der Bundesaufgabe durch andere Hoheitsträger von Stadt und Land als verfassungswidrig und nichtig feststellbar wäre und die Bahn deshalb zu Rückzahlungen grundlos erhaltener Gelder verpflichtet werden könnte.
Das Ergebnis der gezogenen Sprechklausel schafft eine zweite Zäsur: Jede weitere Bauausführung zu Stuttgart 21 erweist sich als ungerechtfertigt und rechtswidrig. Die Einflussnahme auf die Fortsetzung der Bautätigkeit aus bloßem politischen Kalkül ist mangels wirtschaftlicher Basis mit Aktienrecht unvereinbar (§ 117 AktG) . Wer sich über die neue Rechtslage durch Fortführung von S 21 hinwegsetzt, verletzt die Pflicht zur Betreuung fremder Vermögensinteressen. Jeder daran Mitwirkende muss mit strafrechtlicher Verfolgung wegen des Tatbestands der Untreue (§ 266 StGB) rechnen.
Das Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21 wünscht, dass die bisherigen Projektpartner angesichts der beschriebenen neuen Lage einen Grundkonsens herstellen, dass das Projekt S 21 nicht mehr zu realisieren ist . Zugleich wäre die Zeit gekommen, partnerschaftlich aufeinander zuzugehen, das Pokerspiel zu beenden und ernsthaft miteinander zu verhandeln über den „qualifizierten Abschluss“ des Projekts (vgl. § 2 Finanzierungsvertrag) und über die funktionsfähige Wiederherstellung und Sanierung des Stuttgarter Hauptbahnhofs.
Kontakt: Werner Sauerborn
Pressemitteilung als PDF
http://www.parkschuetzer.de/assets/termine/presse2013/PK-20-2-2013-Statement-Loeper.pdf -
am Montag, 18. Februar 2013, 17:03 Uhr
Pressemitteilung Fraktionsgemeinschaft SÖS und Linke
Stuttgart, 18. Februar 2013Weiterhin „Hinterzimmer-Gespräche“ zu Stuttgart 21:
SÖS und LINKE bestehen auf transparente Darstellung der nicht mehr ganz so neuen Finanz-Fakten von S21
Am 14. Januar 2013 stellte die Fraktionsgemeinschaft SÖS und LINKE den Antrag, dass das Bahn-Vorstandsmitglied Volker Kefer in den Verwaltungsausschuss eingeladen werden möge, um dem Hauptorgan Gemeinderat des S21-Projektpartners Landeshauptstadt Stuttgart über die im Dezember 2012 bekannt gemachten, exorbitanten Kostensteigerungen berichten zu können: Und zwar umfassend, öffentlich und transparent. So, wie es die Bahn ja immer wieder betont, künftig tun zu wollen.
Vergangenen Freitag erhielten wir die Stellungnahme unseres neuen Oberbürgermeisters Fritz Kuhn zu diesem Antrag, die wie folgt lautet:
„Dem Anliegen des Antrags hat die Deutsche Bahn AG durch die Einladung der Fraktionen des Gemeinderats und des Regionalrats zu einem Gespräch am 22.1.2013 entsprochen. Von einer Behandlung der Anfrage im Verwaltungsausschuss sind momentan keine weiterführenden Erkenntnisse zu erwarten.“ *1)
Der Fraktionsvorsitzende Hannes Rockenbauch (SÖS) hierzu: „Es stimmt ja, dass es diesen Termin gab. Vom Kommunikationsbüro wurden wir telefonisch eingeladen, diesem – ich nenne es mal „Empfang“ – des Herrn Kefer in der Jägerstraße beizuwohnen. Diese Gelegenheit haben mein Kollege Thomas Adler und ich wahrgenommen. Was wir erlebt haben, war aber keinesfalls eine ausreichende Erläuterung der S21-Kostensteigerungen, schon gar nicht mit belastbaren, nachvollziehbaren Unterlagen... und schon gar nicht in einer öffentlichen und transparenten Weise. Auf dem Tisch – auf den eigentlich die Fakten gehören – stand lediglich eine Kaffeetasse, über die hinweg Herr Kefer uns seine Sicht der Welt erzählte: Alles sei im Griff, alles sei in Ordnung."
Herr Kefer will heute und morgen mit Ministerpräsident Kretschmann, Verkehrminister Hermann und mit OB Kuhn über S21 sprechen.
„Information, ob es in diesen ‚Hinterzimmer-Gesprächen’ dann belastbare Neuigkeiten gegeben haben wird, wissen wir nicht!“, ergänzt Thomas Adler (Die LINKE). „Unabhängig davon: Die Fraktionsgemeinschaft SÖS und LINKE bleibt natürlich bei ihrer Forderung, dass der Gemeinderat und die Bürgerschaft öffentlich, direkt und umfassend von der Bahn AG über die Gründe und Berechnungsgrundlagen der Kostensteigerungen informiert werden.“
*1) http://www.stuttgart.de/external/show/antraege_anfragen
Fraktionsgemeinschaft SÖS und LINKE
Tom Adler, Stadtrat (DIE LINKE) und Fraktionsvorsitzender
Hannes Rockenbauch, Stadtrat (SÖS) und Fraktionsvorsitzender
Maria-Lina Kotelmann, Stadträtin (SÖS)
Ulrike Küstler, Stadträtin (DIE LINKE)
Gangolf Stocker, Stadtrat (SÖS)Pressemitteilung als PDF
http://www.parkschuetzer.de/assets/termine/presse2013/2013-02-18SuLbestehenauftransparenteVermittlung.pdf -
am Samstag, 16. Februar 2013, 14:32 Uhr
Pressemitteilung des Aktionsbündnisses gegen Stuttgart 21
Stuttgart, den 16. Februar 2013Bahn AG begeht offenen Rechtsbruch
Den Geisterfahrer Dietrich stoppen!
Die Ankündigung von Projektsprecher Dietrich, trotz fehlender Gesamtfinanzierung und entfallener Vertragsgrundlage, weitere Baumaßnahmen voranzutreiben, hält das Aktionsbündnis für eine sinnlose Provokation auf den letzten Metern des Projekts.
Seit zwei Monaten fehle nach eigenem Geständnis der Bahn die Finanzierungsbasis. Selbst das Bundesverkehrsministerium habe der Freigabe der Bundesmittel für das Projekt wegen derzeit fehlender Finanzierung widersprochen und auf Regressansprüche gegen den Bahnvorstand wegen bewusster Erhöhung von potentiellen Ausstiegskosten verwiesen (S. 8, 9 des Dossiers der drei Staatssekretäre).
Bahnsprecher Dietrich handle hier „nach Art eines Geisterfahrers, der gegen eine Mauer rast, weil der Sprit noch nicht verbraucht sei“. Wer sich nach allem, was inzwischen bekannt geworden ist sehenden Auges darüber hinwegsetze, dass Stuttgart 21 ein planerisches und finanzielles Milliardenfiasko ist und wer dadurch anvertraute Gelder veruntreue, untergrabe rechtsstaatliche Maßstäbe.
Das Aktionsbündnis weist nun alle Projektbeteiligten darauf hin, dass jeder am Baufortgang Beteiligte unnötig die Ausstiegskosten erhöht, damit pflichtwidrig fremdes Vermögen schädigt und dadurch an einer Straftat mitwirkt, so Bündnissprecher und Jurist von Loeper. Wenn Dietrich im Auftrag oder Wissen der Bahnvorstände Grube und Kefer gehandelt habe, müsse sich dies auch in dem gegen sie eingeleiteten Ermittlungsverfahren straferschwerend auswirken.
Das Aktionsbündnis setzt angesichts der neuerlichen Provokationen der Bahn AG auf eine starke Mobilisierung zur großen Samstagsdemonstration am 23. Februar. Motto: „Endstation – alle aussteigen“
Auch friedliche Aktionen des zivilen Ungehorsams seien angesichts der angekündigten weiteren sinnlosen Zerstörungen zu erwarten.An Verkehrsminister Hermann und Oberbürgermeister Kuhn appelliert das Aktionsbündnis, Volker Kefer bei dessen Besuch Anfang der Woche „die Verantwortungslosigkeit eines solchen Vorgehens bewusst zu machen und einen sofortigen Baustopp zu erwirken“, so Co-Bündnissprecher Norbert Bongartz.
Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21
Kontakt: Eisenhart von Loeper, Werner Sauerborn -
am Montag, 11. Februar 2013, 15:53 Uhr
Presseerklärung des Aktionsbündnisses gegen Stuttgart 21
Stuttgart, den 11. Februar 2013Bahnvorstände Grube und Kefer wegen Untreue und Betrug angezeigt
Weil sie wider besseres Wissens den Aufsichtsrat der Bahn AG nicht rechtzeitig über die Kostenexplosion bei S 21 informierten, weiter ohne Rechtsgrundlage Bauaufträge erteilten und weiter bauen ließen, haben Dr, Eisenhart von Loeper, Sprecher des Aktionsbündnisses gegen Stuttgart 21, sowie der ehemalige Vorsitzende Richter am Landgericht Stuttgart Dieter Reicherter die Bahnvorstände Rüdiger Grube und Volker Kefer angezeigt. Tatvorwurf der heute bei der Staatsanwaltschaft Berlin eingegangenen Anzeige: Betrug und Untreue. Von Loeper und Reicherter machen geltend, das Milliardendefizit und die damit weg gebrochene Finanzierung des Projekts seien dem Bahnvorstand nach verlässlichen Informationen seit Anfang Juli 2012 bekannt gewesen.
Diesen Sachverhalt nach dem Motto „Augen zu und durch“ zu verschweigen und daraus weder einen Vergabe- noch einen Baustopp für Stuttgart 21 abzuleiten, realisiere den Straftatbestand der Untreue. Denn der Vorstand habe nach Aktienrecht gegenüber dem Aufsichtsrat sowie nach dem Finanzierungsvertrag gegenüber der Deutschen Bahn sowie gegenüber den Projektpartnern fremde Vermögensinteressen zu wahren, die er durch Unterdrückung wahrer Tatsachen und durch Täuschungen grob verletzt habe, heißt es in der Anzeige.
Hinzu komme, so von Loeper und Reicherter, dass Grube und Kefer die gravierende Veränderung der Sachlage auch mit Bereicherungsabsicht für Volker Kefer verschwiegen hätten, um dessen Vertragsverlängerung zum 9.September 2012 nicht zu gefährden. Weiterhin stützt sich die Strafanzeige auf den Vorwurf, ein Jahr hindurch das kritische Rechtsgutachten von Professor Urs Kramer zur Unzulässigkeit des Verkaufs des Gleisvorfeldes an die Landeshauptstadt Stuttgart, dem Aufsichtsrat sowie den Vertragspartnern pflichtwidrig verschwiegen zu haben.
Die Strafanzeige entspricht einem Beschluss des Aktionsbündnisses gegen Stuttgart 21. Schließlich sei mit Bekanntwerden zuletzt der Sitzungsvorlage der drei Staatssekretäre für den DB-Aufsichtsrat die Dimension des Vertrauensverlusts sichtbar geworden. Dies, so von Loeper, müsse jetzt auch strafrechtliche Konsequenzen haben. Als ehemaliger Strafrichter und Staatsanwalt mit viel Berufserfahrung fügt Dieter Reicherter hinzu, es könne nicht angehen, dass Bürger/innen, die sich gegen ein Projekt wehren, das sich längst als sinnlos und unbezahlbar erwiesen habe, bis ins Kleinste strafrechtlich verfolgt werden, während hoch bezahlte Bahnvorstände „gesetzwidrig tricksen“. Der Rechtsstaat müsse die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen, um nicht den Eindruck zu provozieren, es werde „mit zweierlei Maß gemessen, so Reicherter.Anlage: Strafanzeige
http://www.parkschuetzer.de/assets/termine/presse2013/Strafanzeige_gegen_Grube-Kefer.pdfKontakt Aktionsbündnis gegen S21: RA Dr. Eisenhart von Loeper, Dr. Werner Sauerborn
Pressemitteilung als PDF:
http://www.parkschuetzer.de/assets/termine/presse2013/PM_Strafanzeige_Grube-Kefer_2013-02-11.pdf -
am Donnerstag, 07. Februar 2013, 18:57 Uhr
Pressemitteilung des Aktionsbündnisses gegen Stuttgart 21
Stuttgart, den 7. Februar 2013
Kleiner Baustopp
Baumfällen in der Sängerstraße gerichtlich unterbunden
Das Vorhaben der Bahn, eine Reihe größerer Bäume in einer Wohnanlage in der Sängerstraße zu fällen, um Bauplatz vor dem geplanten unteren Tunnelmund des Fildertunnels zu schaffen, ist gescheitert.
Vor dem Amtsgericht Stuttgart einigten sich gestern ein Wohnungseigner, zugleich Stuttgart 21-Gegner und die Bahn, dass die großwüchsigen Bäume in der betreffenden Wohnanlage auf absehbare Zeit nicht entfernt werden dürfen.
Der gegenteilige Beschluss der Wohnungseigentümer, den die Bahn zur Beseitigung der Bäume erwirkt hatte, ist ungültig, weil es sich nach Einschätzung des Gerichts um keine "ordnungsgemäße Verwaltung" des Baumbestandes handelt, sondern um einen unzulässigen Vorgriff auf den Abriss des Wohngebäudes, worüber das Zivilgericht nicht entscheidet.
Für den Wohnungseigentümer wies Eisenhart von Loeper als Prozessanwalt zusätzlich auf die aktuell fehlende Projektfinanzierung und auf die noch schwebenden Verfahren beim Verwaltungsgerichtshof und beim Bundesverfassungsgericht hin.
Kontakt: Eisenhart von Loeper, Werner Sauerborn
Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21
http://www.kopfbahnhof-21.de
Wichtige Dokumente
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