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Pressemitteilung des Aktionsbündnisses gegen Stuttgart 21
Stuttgart, den 7. Februar 2013
Kleiner Baustopp
Baumfällen in der Sängerstraße gerichtlich unterbunden
Das Vorhaben der Bahn, eine Reihe größerer Bäume in einer Wohnanlage in der Sängerstraße zu fällen, um Bauplatz vor dem geplanten unteren Tunnelmund des Fildertunnels zu schaffen, ist gescheitert.
Vor dem Amtsgericht Stuttgart einigten sich gestern ein Wohnungseigner, zugleich Stuttgart 21-Gegner und die Bahn, dass die großwüchsigen Bäume in der betreffenden Wohnanlage auf absehbare Zeit nicht entfernt werden dürfen.
Der gegenteilige Beschluss der Wohnungseigentümer, den die Bahn zur Beseitigung der Bäume erwirkt hatte, ist ungültig, weil es sich nach Einschätzung des Gerichts um keine "ordnungsgemäße Verwaltung" des Baumbestandes handelt, sondern um einen unzulässigen Vorgriff auf den Abriss des Wohngebäudes, worüber das Zivilgericht nicht entscheidet.
Für den Wohnungseigentümer wies Eisenhart von Loeper als Prozessanwalt zusätzlich auf die aktuell fehlende Projektfinanzierung und auf die noch schwebenden Verfahren beim Verwaltungsgerichtshof und beim Bundesverfassungsgericht hin.
Kontakt: Eisenhart von Loeper, Werner Sauerborn
Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21
http://www.kopfbahnhof-21.de
Wichtige Dokumente
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