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am Freitag, 05. Dezember 2014, 12:58 Uhr
Pressemitteilung Rechtsanwalt Roland Kugler
Stuttgart, den 5. Dezember 2014
Der Verwaltungsgerichtshof bestätigt: Die Lautenschlagerstraße ist für die Montagsdemonstration am 8. Dezember wegen Sicherheitsbedenken nicht geeignet!
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat mit Beschluss vom heutigen Tag die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 28.11.2014 bestätigt.Die Demonstration am 08.12.2014 darf damit am auf dem Arnulf-Klett-Platz vor dem Hauptbahnhof stattfinden.
Der Verwaltungsgerichtshof verweist in seinem Beschluss darauf, dass der von der Stadt im Versammlungsbescheid für die Auftaktkundgebung zugewiesene Versammlungsort Lautenschlagerstraße für die angemeldete Zahl von mindestens 5000 Teilnehmern zu klein ist. Der Verwaltungsgerichtshof verweist auch darauf, dass in den von der Versammlungsbehörde zugewiesenen Bereich der Lautenschlagerstraße zwischen Schillerstraße und Kronenstraße nach früheren Angaben des Ordnungsamtes in anderen Verfahren nur ungefähr 3000 Menschen passen.
Insbesondere hält es der Verwaltungsgerichtshof für zweifelhaft, ob die Zuweisung eines zu kleinen Versammlungsortes nicht mit erheblichen Gefahren für die Versammlungsteilnehmer oder für vorbeikommende Fußgängern oder Anwohner verbunden ist.
Der Verwaltungsgerichtshof schreibt in seinem Beschluss vom heutigen Tag hierzu wörtlich:
„Ob nach den örtlichen Verhältnissen eine Einbeziehung der Gehwege die Sicherheit der Versammlungsteilnehmer, das Vorhandensein ausreichender Rettungswege und die Wahrnehmung aller im Zusammenhang mit dem Aufzug und dessen Umfeld wahrzunehmenden Polizeiaufgaben hinreichend gewährleistet sind, erscheint erheblich zweifelhaft.“
Im Klartext:
Hiermit greift der Verwaltungsgerichtshof die vom Anmelder mehrfach wiederholten Sicherheitsbedenken gegen die Lautenschlagerstraße in vollem Umfang auf. Man kann nicht 5000 Menschen ohne Gefährdung auf einen Platz quetschen, auf den nur 3000 Menschen passen!Es ist bedauerlich, dass es erst zweier gerichtlicher Entscheidungen bedarf, um in Stuttgart das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit durchzusetzen.
Rückfragen: http://parkschuetzer.org/presse/
Anlage: Beschluss des VGH als PDF
http://www.parkschuetzer.de/assets/termine/2014/VGH-Beschluss_250te_Montagsdemo_2014-12-05.pdf -
am Donnerstag, 04. Dezember 2014, 17:38 Uhr
Pressemitteilung der Fraktionsgemeinschaft SÖS LINKE PluS
Stuttgart, den 4. Dezember 2014Einigung zum Ort der Montagsdemo nicht möglich
Das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit bezieht sich unserer Auffassung nach nicht nur auf das ‚ob‘ sondern auch auf das ‚wo‘. Nur in begründeten Fällen – zum Beispiel Sicherheitsbedenken – darf eine Behörde einen anderen Ort zuweisen. Wir erinnern auch daran, dass die Schillerstraße monatelang der eigentliche Versammlungsort für die Montagsdemo war – egal, ob Jubiläum oder ‚normale‘ Veranstaltung. Dann sind die Veranstalter – übrigens gegen zum Teil massiven Widerstand aus den eigenen Reihen – auf den Marktplatz umgezogen, haben also Verantwortung im Streit um die Verhältnismäßigkeit des Demo-Standortes gezeigt. Nun ist dort Weihnachtsmarkt, also muss man
wieder weichen.Kommende Woche steht die die 250. Montagsdemo ins Haus. Erwartet werden bis zu 5.000 Kopfbahnhof-Fans. Oberbürgermeister Kuhn hat sich beim Zank um die Genehmigung des Ortes – konkret: ob Schiller- oder Lautenschlagerstraße – noch vor Fachbürgermeister Dr. Schairer und dessen Ordnungsamt gestellt. So weit, na gut!
Gegen den Genehmigungsbescheid haben die Veranstalter Einspruch eingelegt und das Verwaltungsgericht hat Ihnen recht gegeben. Es hat geurteilt, dass es verhältnismäßig ist, die 250. Montagsdemo auf der Schillerstraße vor dem Bahnhof stattfinden zu lassen.
Dagegen hatte die Stadt Berufung angekündigt. Das hat der Fraktionsvorsitzende Hannes Rockenbauch heute gegenüber den Fraktionsvorsitzenden-Kollegen und dem Oberbürgermeister thematisiert, um auf politischer Ebene noch eine Einigung zu erreichen.
Sein Fazit: „Ich bedauere sehr, dass im ‚Ausnahmefall Jubiläumsveranstaltung‘ eine Einigung nicht möglich war. Offenbar sind dem Oberbürgermeister und der Verwaltungsspitze die Verhinderung von einmaliger und temporärer Verkehrsbehinderung wichtiger als das Grundrecht der Bürgerschaft, den Versammlungsort selbst zu bestimmen.“
Für Rückfragen: Fraktionsgemeinschaft SÖS-LINKE-PluS, Stuttgart
Pressemitteilung als PDF
http://www.parkschuetzer.de/assets/termine/presse2014/2014-12-04_PM_Einigung_zum_Ort_Montagsdemo_nicht_moeglich.pdf -
am Donnerstag, 04. Dezember 2014, 09:31 Uhr
Pressemitteilung des Aktionsbündnisses gegen Stuttgart 21
Stuttgart, den 4. Dezember 2014Sachstand zu Stuttgart 21 vor der 250. Montagsdemo am 8. Dezember 2014
Ihrer Redaktion zur Kenntnis
Bitte um Recherche und Berichterstattung anlässlich der 250. Montags-Demo am 8. Dezember 2014, während
- drei S21-Spitzenleute aus dem Projekt aussteigen,
- Ex-Kanzleramtsminister Ronald Pofalla Cheflobbyist der Bahn wird,
- drastische Fehlplanungen offenbar werden: mangelhafter Brandschutz, gefährliche Schieflage, absurder Leistungsrückbau und verpulverte Milliarden,
- Gerichtsverfahren noch offen sind und
- eine Kanzlerin im Dilemma steckt.
Sehr geehrte Damen und Herren,bereits der „Offenbarungseid“ der Deutschen Bahn AG vom 12. Dezember 2012 mit seither nicht fortgeschriebenen 2,3 Milliarden Euro Mehrkosten für ihr Projekt „Stuttgart 21“ hatte die Fehleinschätzung korrigiert, die landesweite Volksabstimmung 2011 habe das Thema S21 endgültig abgeschlossen. Nur der vehemente politische Druck aus der damaligen schwarz-gelben Koalition und aus dem Kanzleramt hat dann im März 2013 den Weiterbau des total fehlgeplanten Projekts ermöglicht.
Die vom Kanzleramt nur stark geschwärzt herausgegebenen Gesprächsvermerke hierzu und sein durchsichtig als „exekutive Eigenverantwortung“ vertuschter Übergriff der Macht belegen, dass die höchste politische Ebene rechtliche Maßstäbe der Wirtschaftlichkeit und der Sinnhaftigkeit der Eisenbahninfrastruktur hartnäckig missachtet.
Am 8. Dezember 2014 findet nun die 250. Montagsdemonstration statt (siehe die beigefügte Einladung). Erwartet werden wieder Tausende Bürgerinnen und Bürger. Zugleich schwächelt die Bahn personell – drei ihrer Spitzenleute verlassen das in wachsende Widersprüche verstrickte Projekt – und fachlich: Hinter verschlossenen Türen tagte der Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestages am 12. November 2014 zum Thema des bei Stuttgart 21 (wie beim Berliner Flughafen BER) weiter ungelösten Brandschutzes, der den Tiefbahnhof für Tausende Menschen zur Todesfalle machen kann.
Im Oktober hatte der ehemalige Bahndirektor Sven Andersen während der Erörterungsverhandlung zum noch nicht genehmigten Filder-Teilabschnitt von S21 das ganze Planungsdebakel im Sicherheitskonzept der Deutschen Bahn AG vor Augen geführt. Die „Antragstrasse“ – also das Konzept der Bahn für den geplanten Flughafenbahnhof und dessen Gleisverbindungen – wurde inzwischen auch von Projektbefürwortern fallen gelassen (allen voran der CDU-Oberbürgermeister von Leinfelden-Echterdingen, Roland Klenk).
Statt dessen wird über einen „Flughafen plus“ diskutiert, der andere, aber ähnlich gravierende Defizite aufweist und weder beantragt noch hinsichtlich seiner Mehrkosten von mehreren Hundert Millionen Euro finanziert ist.
Mit 15 Promille Gleisneigung wird im geplanten Tiefbahnhof in Stuttgart zudem die einzuhaltende Soll-Vorschrift um das Sechsfache überzogen. So werden die Bahnreisenden und das Zugpersonal unverantwortlich gefährdet. Genau dies verbietet sich aber, wenn es um die höchsten Rechtswerte Gesundheit und Leben von Menschen geht, wie die Rechtsprechung bekräftigt – siehe dazu das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 3. Juli 2014 (Aktenzeichen 5 S 2429/12) mit Bezug auf das Bundesverfassungsgericht.
Der Gipfel des Absurden ist es gewiss, dass derart lebensgefährliche Dauersituationen mit zuletzt veranschlagten rund sieben Milliarden Euro, wahrscheinlich aber mit zweistelligem Milliardenaufwand und mit einem drastischen Leistungsrückbau gekoppelt sein sollen.
Der im Projekt-Finanzierungsvertrag zugesicherte Leistungszuwachs um 50 Prozent – in den Planunterlagen für die Subventionen der Europäischen Union war sogar von 100 Prozent die Rede – ist längst abgestürzt zum Leistungsabfall um 30 Prozent (siehe WikiReal.org). Der unverzichtbaren Erörterung dieser Fragen sind Politik, Verwaltung (so das Regierungspräsidium am 7. Oktober 2014) und Justiz (so auch der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim; dagegen läuft ein Rechtsmittel) trotzdem bisher stets ausgewichen.
Hier ist die Pflicht zur Aufklärung anzumahnen – auch wegen des Verdachts der Untreue, auf die der Bremer Strafrechtsexperte Prof. Dr. Felix Herzog in seiner fachgutachterlichen Stellungnahme vom 4. Oktober 2014 bezüglich der Nichteröffnung eines Strafverfahrens gegen Aufsichtsrats- und Vorstandsmitglieder der Deutschen Bahn AG eindringlich verwiesen hat. Der Berliner Justizsenator Thomas Heilmann hat zugesichert, das Gutachten in seine Entscheidung über die Aufnahme von Ermittlungen gegen die Bahnmanager einzubeziehen, schweigt sich aber unverhältnismäßig lange dazu aus und behindert damit die rechtsstaatliche Aufarbeitung.
Aus den genannten Gründen und aktuellen Anlässen bitten wir um Ihre Berichterstattung und Recherche.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Eisenhart von Loeper,
Rechtsanwalt und Bündnissprecher
Anlagen im PDF-Format:- dieser Brief "Ihrer Redaktion zur Kenntnis"
http://www.parkschuetzer.de/assets/termine/presse2014/Ihrer_Redaktion_zur_Kenntnis.pdf- Dokumentation zu „Stuttgart 21 auf dem Prüfstand der Justiz“
http://www.parkschuetzer.de/assets/termine/presse2014/StZ_Gericht_attestiert_Pflicht_zur_Aufklaerung.pdf- zum Herzog-Gutachten: Notiz im SPIEGEL vom 20. Oktober 2014 und auf Seite 15 der Stuttgarter Zeitung vom 10. November 2014
http://www.parkschuetzer.de/assets/termine/presse2014/Spiegel_20_10_2014.pdf- Briefe an den Kanzleramtschef Peter Altmaier vom 16. November 2014
http://www.parkschuetzer.de/assets/termine/presse2014/2014-11-16_Brief_an_Peter_Altmaier.pdf
und an die Bundeskanzlerin vom 20. November 2014 (noch unveröffentlicht)
http://www.parkschuetzer.de/assets/termine/presse2014/2014-11-20_Brief_an_Bundeskanzlerin.pdf- Aufruf zur 250. Montagsdemo am 8. Dezember 2014
http://www.parkschuetzer.de/assets/termine/presse2014/250te_MoDemo_Flyer.pdf- Steffen Siegels Montagsdemo-Rede vom 10. November 2014
http://www.parkschuetzer.de/assets/termine/presse2014/Siegels_Montagsdemo-Rede_10_11_2014.pdf
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am Montag, 01. Dezember 2014, 12:47 Uhr
Gemeinsame Presseerklärung der Partei Die Linke (Bretten)
und der Initiative "Baden unterstützt: Oben bleiben! Kein Stuttgart 21!"Stuttgart 21 Aushub nach Wössingen – 80.000 LKW Fahrten zusätzlich über die B35!?
Es ist soweit, Stuttgart 21 hat die Region erreicht.
Wie der Umweltleiter des Wössinger Zementwerkes Lafarge Tino Villano in der Gemeinderatssitzung vom 24. November bestätigt hat, wird der Steinbruch Böhnlich mit rund 890.000 Tonnen Stuttgart 21 Aushub aufgefüllt.
Die Brettener Linke hat dies in Zusammenarbeit mit der Initiative „Baden unterstützt: Oben bleiben! Kein Stuttgart 21!“ im vergangenen Kommunalwahlkampf thematisiert und an die Öffentlichkeit gebracht. „Die Fahrstrecke sei noch nicht bekannt“, so Villano, doch mangels Alternativen werden die rund 80.000 LKW Fahrten (incl. Leerfahrten) wahrscheinlich über die jetzt schon überlastete Strecke B35, Alexanderplatz und Diedelsheimer Dreieck erfolgen. Eine zusätzliche hohe Belastung an Feinstaub, Lärm und Abgasen für Mensch und Natur, letztendlich auch ein zusätzlicher Verschleiß der Strasse. Unklar ist natürlich auch was passiert wenn der Alexanderplatz dicht ist, wenn zu großes Verkehrsaufkommen, ein Stau die Fahrer zwingt Ausweichstrecken zu benutzen. Über Bauschlott / Neulingen?, vielleicht auch durch die Brettener Innenstadt? Wie dem auch sei, württembergische Gemeinden sind da mehr auf Zack und wehren sich gegen den Aushub und gegen die Mehrbelastung durch Lkws, wie die Fernseh-Berichterstattung über Talheim21 zeigt.
Genehmigt durch das Regierungspräsidium Karlsruhe sind 60 LKW Fahrten am Tag. Blauäugig wer dem Glauben schenkt. Eine nicht überprüfbare, unrealistische Vorgabe. Wenn das Buddeln in Stuttgart mal richtig los gehen sollte, dann läuft das Tag und Nacht, in Schichten und der Dreck muss weg. Dass sich die Betreiber weder an vereinbarte Fahrtrouten, Nacht- und Ruhezeiten, an planfestgestellte Lärmwerte halten, geschweige denn an Sonn- und Feiertagsregelungen ist in Stuttgart Gang und Gebe.
Umweltfreundlich kann man das bestimmt nicht nennen auch der Naturschutz ist hier zu beachten. Im Steinbruch Böhnlich befindet sich die größte Kreuzkrötenpopulation im nördlichen Landkreis Karlsruhe. Sowohl die Kreuzkröte als auch ihre Laichbiotope stehen unter strengstem Deutschem und Europäischem Artenschutz.
Eine noch größere Menge an Aushub steht auch für den Golfclub Langental in Bruchsal zur Debatte. Natürlich wurde auch in Bruchsal zunächst dementiert. Aber die jahrelange Stuttgart 21 Erfahrung hat gezeigt, dass Dementis meist das Gegenteil mit sich bringen.
2011 hat die Firma Lafarge einen Spezialzement für den Tunnelbau entwickelt, dessen Zertifikat im Januar 2015 abgelaufen wäre. Im April dieses Jahres verlängert wurde. Der größte Teil der 62 km Tunnelanlage für Stuttgart 21 wird bergmännisch gebaut d.h. da werden unglaubliche Mengen an Spritzbeton benötigt. Nun denn, sollte Lafarge hier zum Zug kommen muss das Material auch angeliefert werden.
Es ist noch nicht aller Tage Abend, das Projekt Stuttgart 21 ist noch lange nicht in trockenen Tüchern. Der Baufortschritt nach 4 Jahren Bauzeit liegt bei knapp 2% des gesamten Bauvolumens.
Nach wie vor fehlen relevante Planfeststellungen und Genehmigungen. Von einem genehmigungsfähigen Brandschutz und der Entrauchung der über 62 km langen Tunnelanlage unter Stuttgarter Stadtgebiet ganz zu schweigen. Wie wichtig der Brandschutz bei einem solchen Großprojekt ist, sieht man aktuell am Flughafen BER. Die Entwidmung des Stuttgarter Gleisvorfeldes wird von privaten Eisenbahnverkehrsunternehmen rechtlich angefochten, was die finanzielle Schieflage des Projekts weiter verschärfen dürfte.
Wir lehnen das Projekt Stuttgart 21 als Ganzes und natürlich auch den Aushubtourismus ab!
Rückfragen / Kontakt:
Für die Linke Bretten: Ali Cankaya
Für die Linke Pfinztal/Walzbachtal: Jürgen Creutzman Kreisrat
Für die Initiative „Baden unterstützt: Oben bleiben! Kein Stuttgart 21!“: Michael Kaufmann und Thomas Berndt -
am Sonntag, 30. November 2014, 10:41 Uhr
Pressemitteilung der Aktiven Parkschützer
Stuttgart, den 30. November 2014Montagsdemo: Bürgermeister Schairer ignoriert Sicherheit
Simulation beweist: Lautenschlagerstr. für Demo ungeeignet
Eine von den Ingenieuren22 durchgeführte Simulation belegt, was das Amt für öffentliche Ordnung seit Jahren bestreitet: Die Lautenschlagerstraße ist als Kundgebungsort ungeeignet und gefährlich. Trotzdem besteht das Amt für öffentliche Ordnung weiterhin darauf, die Lautenschlagerstraße als Versammlungsort für die Montagsdemos im Advent zuzuweisen.
Die Simulation zeigt: Die beidseitig der Lautenschlagerstraße gelegenen Auf- und Abgänge zur Klettpassage stellen baulich bedingte Engstellen dar. Diese Engstellen behindern den Zustrom der Versammlungsteilnehmer enorm. Das allein ist eigentlich schon inakzeptabel, die Engstellen bestehen aber vor allem auch umgekehrt: Wenn etwas passieren sollte (z.B. ein Feuer im mittleren Bereich der Lautenschlagerstr.), besteht keine Chance, den Gefahrenbereich schnell genug zu verlassen. Dank einer SimWalk-Simulation ist nun nachgewiesen: Die baulichen Engstellen sind schon bei nur 1.000 Demoteilnehmern ein Problem. Bei 3.000 Demoteilnehmern wird die Situation dramatisch.
„Untersuchungen wie die von mir durchgeführte Simulation werden gemacht, um Katastrophen wie bei der Love-Parade in Duisburg zu verhindern“, sagt Dipl.-Ing. Wolfgang Jakubeit von den Ingenieuren22. „Als Ingenieure sind wir dank aktuellster Forschung und moderner Technik inzwischen in der Lage, zu berechnen und vorherzusagen, welche Situationen in größeren Menschenmengen gefährlich werden können. Wenn die zuständigen Behörden jedoch die sachliche Diskussion verweigern und die Simulationsergebnisse aus politischem Kalkül nicht zur Kenntnis nehmen wollen, so hilft das leider nicht, um Unfälle zu vermeiden.“
Auf die folgenden Probleme wurde das Amt für öffentliche Ordnung schon wiederholt hingewiesen:
Die Versammlungsteilnehmer können den Versammlungsort nicht in angemessener Zeit erreichen.
Im Gefahrenfall besteht nicht die Möglichkeit, die Lautenschlagerstraße schnell genug zu verlassen.Um dies zu belegen, wurde die Situation mittels der Simulations-Software SimWalk nachgestellt und eine realistische, dem Stand der Technik entsprechende Personenstromanalyse durchgeführt: Selbst bei nur 1.000 angenommenen Versammlungsteilnehmern und zugrunde gelegter optimaler Leitung der Personen (keiner bleibt im Verkehrsbereich stehen, alle verlassen den kritischen Bereich so schnell es ihnen möglich ist) dauert es bis 18:18 Uhr, bis alle Versammlungsteilnehmer den Versammlungsort erreicht haben. Es dauert also eine halbe Stunde, bis alle Menschen die Engstellen am Zugang der Lautenschlagerstraße passiert haben.
Simulation mit 1.000 Versammlungsteilnehmern: http://youtu.be/Iqn3O6hfZrg
Simulation mit 1.600 Versammlungsteilnehmern: http://youtu.be/RFgyqNwgCzU
Simulation mit 3.000 Versammlungsteilnehmern: http://youtu.be/dlAd-30PmSYAnlagen zur Presseerklärung:
- Erklärung zur vorliegenden SimWalk-Simulation
http://www.parkschuetzer.de/assets/termine/presse2014/Erklaerung_SimWalk_Personenstromanalyse.pdf- ein Situationsbild: 18:00 Uhr mit 1600 Versammlungsteilnehmern
http://www.parkschuetzer.de/assets/termine/presse2014/Montagsdemo_mit_1600_TN_um_18-00_Uhr.pngPressemitteilung als PDF
http://www.parkschuetzer.de/assets/termine/presse2014/Presseerklaerung_2014_11_30_Risiken_Demoort_Lautenschlager.pdfRückfragen an Matthias von Herrmann oder an Dr. Carola Eckstein
Internet: bei-abriss-aufstand.de und twitter.com/AbrissAufstand und parkschuetzer.org
Wichtige Dokumente
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