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Pressemitteilung Rechtsanwalt Roland Kugler
Stuttgart, den 5. Dezember 2014
Der Verwaltungsgerichtshof bestätigt: Die Lautenschlagerstraße ist für die Montagsdemonstration am 8. Dezember wegen Sicherheitsbedenken nicht geeignet!
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat mit Beschluss vom heutigen Tag die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 28.11.2014 bestätigt.Die Demonstration am 08.12.2014 darf damit am auf dem Arnulf-Klett-Platz vor dem Hauptbahnhof stattfinden.
Der Verwaltungsgerichtshof verweist in seinem Beschluss darauf, dass der von der Stadt im Versammlungsbescheid für die Auftaktkundgebung zugewiesene Versammlungsort Lautenschlagerstraße für die angemeldete Zahl von mindestens 5000 Teilnehmern zu klein ist. Der Verwaltungsgerichtshof verweist auch darauf, dass in den von der Versammlungsbehörde zugewiesenen Bereich der Lautenschlagerstraße zwischen Schillerstraße und Kronenstraße nach früheren Angaben des Ordnungsamtes in anderen Verfahren nur ungefähr 3000 Menschen passen.
Insbesondere hält es der Verwaltungsgerichtshof für zweifelhaft, ob die Zuweisung eines zu kleinen Versammlungsortes nicht mit erheblichen Gefahren für die Versammlungsteilnehmer oder für vorbeikommende Fußgängern oder Anwohner verbunden ist.
Der Verwaltungsgerichtshof schreibt in seinem Beschluss vom heutigen Tag hierzu wörtlich:
„Ob nach den örtlichen Verhältnissen eine Einbeziehung der Gehwege die Sicherheit der Versammlungsteilnehmer, das Vorhandensein ausreichender Rettungswege und die Wahrnehmung aller im Zusammenhang mit dem Aufzug und dessen Umfeld wahrzunehmenden Polizeiaufgaben hinreichend gewährleistet sind, erscheint erheblich zweifelhaft.“
Im Klartext:
Hiermit greift der Verwaltungsgerichtshof die vom Anmelder mehrfach wiederholten Sicherheitsbedenken gegen die Lautenschlagerstraße in vollem Umfang auf. Man kann nicht 5000 Menschen ohne Gefährdung auf einen Platz quetschen, auf den nur 3000 Menschen passen!Es ist bedauerlich, dass es erst zweier gerichtlicher Entscheidungen bedarf, um in Stuttgart das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit durchzusetzen.
Rückfragen: http://parkschuetzer.org/presse/
Anlage: Beschluss des VGH als PDF
http://www.parkschuetzer.de/assets/termine/2014/VGH-Beschluss_250te_Montagsdemo_2014-12-05.pdf
Wichtige Dokumente
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