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am Dienstag, 25. November 2014, 20:36 Uhr
Pressemitteilung der Aktiven Parkschützer
Stuttgart, den 25. November 2014Hunderte Bürger fordern: Vernehmung aller Zeugen!
Wasserwerfer-Prozess nicht überstürzt einstellen, Herr Stickelberger!
Am heutigen Dienstag um 14:30 Uhr übergaben Stuttgarter Bürger an Justizminister Rainer Stickelberger das Ergebnis einer spontanen Unterschriftensammlung der letzten zwei Tage: 640 Bürger fordern mit ihrer Unterschrift den Justizminister auf, dass der Wasserwerfer-Prozess fortgeführt wird und dass alle Zeugen gehört werden.
„Auch Justizminister Stickelberger muss erkennen, dass es nicht sein kann, dass das Landgericht den Wasserwerfer-Prozess überstürzt einstellen will, obwohl die Beweisaufnahme noch lange nicht abgeschlossen ist“, sagt Matthias von Herrmann, Pressesprecher der Parkschützer. „Die Öffentlichkeit und die Opfer des Schwarzen Donnerstags fordern den Justizminister auf, seiner Rolle als Justizminister gerecht zu werden: Herr Stickelberger muss dafür sorgen, dass die 18. Strafkammer des Landgerichts ihre Aufgabe ordentlich und seriös zu Ende führt. Er muss darauf hinwirken, dass Staatsanwaltschaft und Gericht vorliegende Beweise würdigen und den Opfern gerecht werden.“
Der Zeuge Schopf, der am morgigen Mittwoch aussagen soll, ist einer der wichtigsten Zeugen im Wasserwerfer-Prozess, denn er war am Schwarzen Donnerstag der Führungsassistent von Polizeipräsident a.D. Siegfried Stumpf. Der Zeuge soll laut Aussagen mehrere anderer Zeugen den fatalen Wasserwerfer-Befehl gegeben haben. Soll nun die Aussage dieses wichtigen Zeugen per überstürzter Einstellung verhindert werden?
Quelle: http://www.bei-abriss-aufstand.de/2014/11/25/hunderte-buerger-fordern-vernehmung-aller-zeugen/
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am Montag, 17. November 2014, 13:09 Uhr
Pressemitteilung des Aktionsbündnisses gegen Stuttgart 21
Stuttgart, den 17.11.2014Kanzleramt soll vorenthaltene Informationen zu S21 freigeben
Peter Altmaier ist in der Pflicht
Bundesminister Peter Altmaier soll dafür „sorgen, dass der Öffentlichkeit endlich reiner Wein eingeschenkt wird, was im Kanzleramt zwischen Dezember 2012 und März 2013 gelaufen ist“. Dazu aufgefordert hat ihn mit Schreiben vom 16. November 2014 Rechtsanwalt Dr. Eisenhart von Loeper, Sprecher des Aktionsbündnisses gegen Stuttgart 21.
In der Sache geht es um die Einsicht in interne Unterlagen des Amtes, die Aufschluss über die Hintergründe des Weiterbaus von Stuttgart 21 schaffen können. Das Kanzleramt hatte diese Dokumente am 22. August diesen Jahres zwar freigegeben, sie aber „in wesentlichen Teilen geschwärzt und verschwiegen“.
Da die Behörde inzwischen weder auf von Loepers Widerspruch vom 1. September noch auf dessen Mahnung vom 4. November reagiert hat, nimmt der Bündnissprecher nun den Amtschef selbst in die Verantwortung.
Das Argument des Amtes, die geschwärzten Teile beträfen den „Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung“, weist der Rechtsanwalt zurück. Vielmehr spiegele sich darin „eine unzulässige Anmaßung exekutiven Handelns aus der Zeit Ihres Amtsvorgängers Ronald Pofalla“.
Am 12. Dezember 2012 und 5. März 2013 hatte der Aufsichtsrat der Deutschen Bahn AG darüber zu befinden, ob „der Weiterbau von S 21 trotz der um 2,3 Milliarden Euro weggebrochenen Wirtschaftlichkeit noch zu verantworten sei“.
Falls es dabei, so von Loeper, „keinen exekutiven Übergriff auf Vorstand und Aufsichtsrat der Bahn“ gegeben habe, könne das Amt die einschlägigen Dokumente sicher ohne weiteres offenlegen. Zeigten aber die geschwärzten Akten und Pofallas vorenthaltener Terminkalender „bedenkliche Vorgänge“, so müsse – anders als zu Pofallas Zeiten – Altmaiers Bindung an Gesetz und Recht gemäß Grundgesetzartikel 20 Absatz 3 „vorrangig sein gegenüber sachfremden Interessen“.
Da die Rechtslage zweifelsfrei sei, erwartet der Bündnissprecher nun die „Freigabe der vorenthaltenen Informationen“. Denn eine Klage würde das Kanzleramt sicher beschämen.
Kontakt: Dr. Eisenhart von Loeper, Hermann Schmid
Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21, info@kopfbahnhof-21.de, www.kopfbahnhof-21.de
Anlagen:
Widerspruch vom 1. September 2014:
http://www.parkschuetzer.de/assets/termine/presse2014/2014-09-01_Widerspruch_gegen_Kanzleramtsbescheid.pdfEisenhart von Loepers Brief vom 16. November 2014:
http://www.parkschuetzer.de/assets/termine/presse2014/2014-11-16_Brief_Peter_Altmaier.pdfPressemitteilung als PDF:
http://www.parkschuetzer.de/assets/termine/presse2014/2014-11-17_PM_Einsicht_ungeschwaerzte_Akten.pdf -
am Montag, 10. November 2014, 12:40 Uhr
Pressemitteilung des Aktionsbündnisses gegen Stuttgart 21
Stuttgart, den 10.11.2014Aktionsbündnis wendet sich an Verkehrsausschuss des Bundestages
Kein Verständnis für Brandschutzdebatte hinter verschlossenen Türen
Der Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestages wird am Mittwoch, 12. November, auf Antrag der Fraktionen der LINKEN und der GRÜNEN über das Brandschutzkonzept beim Bahnprojekt „Stuttgart 21“ beraten.
Gegen die beiden Oppositionsfraktionen hat die Koalitionsmehrheit allerdings durchgesetzt, dass die Öffentlichkeit von dieser Anhörung ausgeschlossen werden soll.
In einem Brief an die Ausschussmitglieder hat das Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21 eine solche Politik hinter verschlossenen Türen scharf kritisiert.
Mangelnder Brandschutz und überhöhte Gleisneigung im geplanten Tiefbahnhof schüfen Gefahren für Leben und Gesundheit der Menschen, mahnt Bündnissprecher Eisenhart von Loeper. Die in der Anhörung zu behandelnden Themen beträfen also höchste Rechtsgüter.
„Wenn diese Fragen“, so von Loeper weiter, „im Verkehrsausschuss oder im parlamentarischen Raum nun aber ohne die betroffene Öffentlichkeit erörtert werden sollen, drängt sich uns der Eindruck auf, dass die demokratische Transparenz den Bahninteressen geopfert und die völlig offenen Sicherheitsfragen nicht ernsthaft aufgeklärt werden.“
Das Aktionsbündnis rufe die Ausschussmitglieder daher auf, „diesen Kurs im Sinne demokratischer Glaubwürdigkeit zu überdenken und zu ändern“.
Kontakt: Dr. Eisenhart von Loeper, Hermann Schmid
Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21, info@kopfbahnhof-21.de, www.kopfbahnhof-21.deAnlagen:
Pressemitteilung als PDF:
http://www.parkschuetzer.de/assets/termine/presse2014/2014-11-10_PM_Anhoerung_im_Verkehrsausschuss.pdfBrief an die Mitglieder des Verkehrsausschusses:
http://www.parkschuetzer.de/assets/termine/presse2014/Brief_an_Verkehrsausschuss.pdf -
am Montag, 27. Oktober 2014, 10:17 Uhr
Pressemitteilung des Aktionsbündnisses gegen Stuttgart 21
Stuttgart, den 27. Oktober 2014Sechsfach überhöhte Gleisneigung unvereinbar mit Höchstwert Leben und Gesundheit
Steilvorlage für S 21-Wende auf den Fildern
In jüngsten Entscheidungen hat der Mannheimer Verwaltungsgerichtshof Leben und Gesundheit der Menschen als Höchstwert anerkannt. Daraus leitet Bündnissprecher Eisenhart von Loeper – allem Baufortgang zum Trotz – ein klares Nein zur Fildertrasse der Bahn und damit zum Gesamtprojekt „Stuttgart 21“ ab. So habe der frühere Bahningenieur Sven Andersen in seinem Gutachten zur Filder-Erörterung bestätigt, dass die sechsfach überhöhte Längsneigung der Gleise im geplanten „Schiefbahnhof“ niemals „gleiche Sicherheit“ gewährleisten könne. Auch der fehlende Brandschutz zwinge zu dieser Konsequenz.
Im Namen der Schutzgemeinschaft Filder und des BUND-Regionalverbands Stuttgart hat Rechtsanwalt von Loeper dem Regierungspräsidium Stuttgart vorige Woche grundlegende rechtliche Aspekte vorgetragen und zugleich den vorzeitigen Abbruch der Filder-Erörterung kritisiert. Angeblich „unanfechtbare Entscheidungen“, hinter denen der Anwalt der Deutschen Bahn AG sich dabei „verkrochen“ habe, gebe es auf den Fildern erst gar nicht. Statt dessen müssten die zitierten Rechtsmaßstäbe nun die Wende bei S 21 einläuten. Denn für den neuen Teilabschnitt 1.3 zähle, was „vernünftigerweise geboten“ sei. Die Bundesregierung müsse, so von Loeper, die privatisierte Bahn nun daran hindern, sich als bundeseigenes Unternehmen „am Grundgesetz vorbeizumogeln“.
Während der heutigen Montagsdemo berichtet der Bündnissprecher auch über das kürzlich im SPIEGEL sehr beachtete Gutachten des Bremer Strafrechtsprofessors Felix Herzog. Ihm zufolge muss gegen die Bahnchefs und Aufsichtsräte wegen des Tatvorwurfs der Untreue ermittelt werden. Im März 2013 hatte von Loeper zusammen mit dem langjährigen Stuttgarter SPD-Bundestagsabgeordneten Peter Conradi und dem früheren Vorsitzenden Richter am Landgericht Stuttgart, Dieter Reicherter, jene Strafanzeige eingereicht, über die jetzt die Berliner Justizverwaltung zu entscheiden hat. Sie hatte sich inzwischen schon bereit erklärt, das angekündigte Gutachten in ihre Entscheidung einzubeziehen.
Spätestens die Filder-Erörterung habe, so der Vorsitzende der Schutzgemeinschaft Filder, Steffen Siegel, „allseits offenbart, dass der Teilabschnitt 1.3 und damit auch Stuttgart 21 so wie geplant nie gebaut werden kann“. Projektsprecher Wolfgang Dietrich und Bahnvorstand Volker Kefer kündigten bereits eine jahrelange Verzögerung und eine um viele hundert Millionen Euro teurere Variante an. Doch diese Lösung – mit einem Bahnhof unter der Flughafenstraße – sei ebenso wenig umsetzbar wie die bisherige Antragstrasse. „Hier schlittert die Bahn und damit die Politik in die nächste Sackgasse hinein“, warnt Steffen Siegel.
In einem eindringlichen Brief an Bundeskanzlerin Angela Merkel und Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt hat die Schutzgemeinschaft ihre Einwände vorgetragen und zugleich auch Auswege aufgezeigt: Sehr einfach umzusetzen wäre beispielsweise der vom Filderdialog und von der „Schlichtung“ empfohlene Erhalt der Gäubahn über die Panoramastrecke nach Stuttgart.
Kontakt:
Für das Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21: Dr. Eisenhart von Loeper
Für die Schutzgemeinschaft Filder: Steffen SiegelAktionsbündnis gegen Stuttgart 21, info@kopfbahnhof-21.de, www.kopfbahnhof-21.de
Anlagen im PDF-Format:
Pressemitteilung als PDF
http://www.parkschuetzer.de/assets/termine/presse2014/2014-10-27_PM_S21-Wende_Fildern.pdfAktuelle Montagsdemo-Rede Eisenhart von Loepers
http://www.parkschuetzer.de/assets/termine/presse2014/Rede_von_Loeper_27_10_2014.pdfBrief der Schutzgemeinschaft Filder an Kanzlerin und Verkehrsminister
http://www.parkschuetzer.de/assets/termine/presse2014/Brief_an_Merkel_und_Dobrindt.pdf
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am Freitag, 17. Oktober 2014, 11:54 Uhr
Pressemitteilung der Ingenieure22 und des BUND Regionalverband Stuttgart
Stuttgart, den 17.10.2014
Weiterhin Rostwasser in S21-Blauen Rohren
Überwachung untauglich
Rohre müssen getauscht werden
Die vom Eisenbahn-Bundesamt angeordnete zweimonatige Überwachung auf Rost in den blauen Rohren des Stuttgart 21 Grundwassermanagements läuft am 17. Oktober aus. Während dieser Zeit sollte an allen in Betrieb befindlichen Brunnen jeweils wöchentlich eine Probe entnommen und auf gelöstes Eisen und abfiltrierbare Stoffe untersucht werden. Nach den bisherigen Verlautbarungen des Eisenbahnbundesamtes seien alle Proben unbedenklich.
Der BUND und die Gruppe der Ingenieure22 kritisieren diese Überwachung als völlig untauglich und sehen diese als Täuschung der Öffentlichkeit an.
Die Beschränkung der Untersuchung auf gelöstes Eisen und abfiltrierbare Stoffe klammert bewusst den Rost aus. Dieser liegt als unlösliche Eisenverbindung vor und macht nahezu den Gesamtbetrag an Eisen aus (über 99,5%). Die Bezeichnung „abfiltrierbare Stoffe“ verschleiert, dass der Rost zunächst aus der Probe entfernt wird, bevor auf Eisen untersucht wird. Auf diese Weise wird das Eisen gar nicht erfasst. Das im Wasser gelöste und damit unsichtbare Eisen beträgt nur Bruchteile eines Milligramms je Liter.
Wie durch Augenzeugenberichte und Foto-Aufnahmen mehrfach belegt, werden die Wasserproben von der von der Bahn beauftragten Firma Hölscher Wasserbau selber entnommen. Dies lässt keine objektive Bewertung zu, weil zuvor das Rostwasser durch längerdauerndes Ablassen aus der Leitung herausgespült und dabei durch zunächst klares Wasser ersetzt wird.
„Die im Auftrag der Bahn agierende Firma darf sich hier mit Wissen und Duldung des Eisenbahn-Bundesamtes sowie des Amtes für Umweltschutz der Stadt Stuttgart selber überwachen. Das ist nicht haltbar,“ kritisiert Gerhard Pfeifer, BUND Regionalgeschäftsführer.
Durch das „Sauberspülen“ der Leitungen vor der Probenahme und die Beschränkung der Probenahmen auf die im Betrieb befindlichen Brunnen, wird das Ergebnis bewusst und unzulässig verfälscht; die so entnommenen Proben entsprechen in keiner Weise dem tatsächlichen Betrieb mit nur sehr geringer Durchströmung der Leitungen sowie häufiger und längerdauernder Stillstände. Im normalen Betrieb wird der im stehenden oder nur sehr langsam fließenden Wasser angereicherte Rost unvermeidlich in den Untergrund des Heilquellen-Schutzgebietes oder in den Neckar eingeleitet. Dieser Sachverhalt fällt bei der aktuellen Überwachung aber unter den Tisch.
Tatsächlich geht der Rostvorgang der Rohre unvermindert weiter, wie durch zwei neu entnommene Proben Mitte September 2014 von den Ingenieuren22 erneut nachgewiesen wurde, und lässt sich durch kein noch so ausgeklügeltes Messverfahren unterbinden. Die Proben wurden diesmal im Beisein eines Rechtsanwaltes genommen, der diese an sich genommen und an die Prüflabors übergeben und hierüber eine Bestätigung ausgestellt hat, so dass Zweifel an der Echtheit der Proben gar nicht erst aufkommen können.
Die entnommenen Proben wurden- wie die vorangegangenen auch - jeweils von zwei akkreditierten Prüflabors unabhängig voneinander untersucht; die Ergebnisse: starker Rostgehalt sowie hohe Überschreitung des Einleitgrenzwertes für abfiltrierbare Stoffe. Dies steht im Widerspruch zu dem, was bisher von der Überwachung der blauen Rohre öffentlich verkündet wurde.Die eine Wasserprobe war bereits bei der Entnahme sehr stark rotbraun verfärbt und wies einen sehr hohen Eisengehalt von 29 bzw. 31 Miligramm Eisen pro Liter auf bei einem Gehalt an „abfiltrierbaren Stoffen“ von 61 bzw. 78 mg/l. Dies stellt eine drei- bzw. 3,9fache Überschreitung des gemäß Planfeststellungsbeschluss zulässigen Einleit-Grenzwertes von 20 mg/l für „abfiltrierbare Stoffe“ dar.
Bei der zweiten, an anderer Stelle entnommenen Wasserprobe, wurde ein Gesamt-Eisengehalt von 4,0 bzw. 4,9 mg Eisen pro Liter sowie ein Gehalt an „abfiltrierbaren Stoffen“ von 13 bzw. 32 mg/l festgestellt. Nach dem Messergebnis des einen Untersuchungslabors wurde also auch an diesem Rohrstrang der zulässige Einleitgrenzwert von 20 mg/l für „abfiltrierbare Stoffe“ überschritten.Hans Heydemann von den Ingenieuren22 erläutert: „Dass an diesem Strang im Vergleich zu allen anderen Proben ein deutlich geringerer Eisen-Gehalt und zunächst keine, später nur eine deutlich geringere Verfärbung festgestellt wurde, kann nur auf zwei Möglichkeiten beruhen: Entweder wurde die Leitung vorher kräftig „saubergespült“ oder dem Wasser wurden chemische Mittel zur Sauerstoffbindung und/oder als Korrosionsschutz zugesetzt, was in jedem Fall nicht zulässig ist.“
Der dabei festgestellte Eisengehalt des durch Rost stark verunreinigten Infiltrationswassers beträgt etwa das Fünfhundertfache des natürlichen Eisengehaltes des Grundwassers. Das ist mit der Anforderung der Planfeststellung nicht vereinbar, wonach das Infiltrationswasser „keinen grundlegend verschiedenen hydrochemischen Charakter“ aufweisen darf als das Grundwasser im Bereich der Baumaßnahme. Hiergegen verstößt die Bahn fortgesetzt seit Inbetriebsetzung des Grundwassermanagement Ende Februar diesen Jahres.
Höhere Eisengehalte im Grundwasser und insbesondere in offenen Gewässern sind keineswegs unbedenklich; sie können sich erheblich schädigend auf Flora und Fauna auswirken. In diesem Zusammenhang weist der BUND darauf hin, das ungereinigtes Überschusswasser mit seiner hohen Rost-und Schmutzfracht unmittelbar in den Neckar abgeleitet wird und zwar direkt in das hier ausgewiesene „Fisch-Schongebiet“ zwischen der Cannstatter Schleuse und dem Fußgängersteg. Offenbar wurde auch dieser Tatbestand im Planfeststellungsverfahren gänzlich übersehen. Zum Vergleich, in Ludwigsburg wurde die Entleerung des Druckprobenwassers aus einer neu gebauten Ethylen-Leitung in einen Bach wegen der Rostverschmutzung des Wassers untersagt.
Das Einleiten rosthaltigen Wassers in den Untergrund des Stuttgarter Heilquellen-Schutzgebietes kann zuverlässig nur dadurch verhindert werden, dass Rohre aus korrosionsbeständigen Werkstoffen, z.B. HD-PE, wie von der Deutschen Bahn zuletzt im Antrag auf Genehmigung der 7. Planänderung (Verdoppelung der abzupumpenden Grundwassermengen) in Abschnitt 3.2 angegeben, verwendet werden.„Deshalb muss die Vorhabensträgerin die Rohrleitungen aus ungeschütztem Stahl gegen solche mit innerem Korrosionsschutz ersetzen, bevor das S21-Grundwassermanagement voll in Betrieb geht“, fordert Hans Heydemann.
Rückfragen an:
Hans Heydemann, Ingenieure22 und Gerhard Pfeifer, BUNDPressemitteilung als PDF:
http://www.parkschuetzer.de/assets/termine/2014/PM_BUND_Ing22_Rost_in_S21_Rohren.pdf
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