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am Montag, 23. Juni 2014, 10:49 Uhr
Presseerklärung vom 23. Juni 2014
Stuttgart 21 / Auftakt zum Wasserwerfer-Prozess:Innenminister Gall muss Verletzungen anerkennen!
Mindestens 400 Verletzte am 30.9.2010 – Dunkelziffer weit höher
Stuttgart, 23. Juni 2014: Die Demosanitäter und die Parkschützer fordern zum Auftakt des S21-Wasserwerfer-Prozesses am 24.6.2014 Innenminister Reinhold Gall (SPD) auf, die Zahl der verletzten Bürger beim Polizeieinsatz am Schwarzen Donnerstag (30.9.2010) zu korrigieren. Nach Zählung der Demosanitäter wurden fast 400 Menschen direkt im Mittleren Schlossgarten medizinisch versorgt, siehe dazu den Bericht der Demosanitäter auf der nächsten Seite. Bis heute hat sich außerdem in zahllosen Gesprächen mit Demonstranten vom 30.9. ergeben, dass viele Verletzte von umstehenden Demonstranten notversorgt wurden oder aufgrund ihrer Verletzungen direkt nach Hause gingen. Die Dunkelziffer liegt also sogar deutlich über 400 Verletzten. Doch bis heute gibt das Innenministerium lediglich 130 Verletzte an, obwohl es in der Realität dreimal so viele Verletzte waren. Innenminister Gall muss den vielen hundert Verletzten dieses ebenso brutalen wie unsinnigen Polizeieinsatzes endlich wenigstens Respekt entgegenbringen und den Schaden anerkennen. Der Auftakt des Wasserwerfer-Prozesses ist dazu eine gute Gelegenheit.
„Es ist unerträglich, dass sogar eine grün-rote Landesregierung bis heute die Zahl der Verletzten am Schwarzen Donnerstag so eklatant verharmlost“, sagt Matthias von Herrmann, Pressesprecher der Parkschützer. „Jetzt, zu Beginn des Wasserwerfer-Prozesses hat Innenminister Gall die Möglichkeit, diesen Fehler zu korrigieren. Die Zahl von fast 400 nachweislich verletzten Bürgern verdeutlicht die Brutalität, mit der die Polizei auf die Menschen losgegangen ist. Wer den Polizeieinsatz am 30.9. kritisiert hat, darf sich jetzt nicht der Geschichtsklitterung schuldig machen.“
Der erste Prozesstag (Dienstag, 24.6.) geht nur bis Mittag.
Direkt im Anschluss stehen einige der Nebenkläger mit ihren Anwälten sowie die Parkschützer für Rückfragen und O-Töne zur Verfügung (direkt vor dem Gerichtssaal, Saal 18, UG, Gerichtsgebäude Olgastr. 2, Landgericht Stuttgart). Dort stehen einige der Nebenkläger mit ihren Anwälten sowie die Parkschützer für Rückfragen und O-Töne zur Verfügung.Anwesende:
- Nebenkläger Dietrich Wagner (erblindet durch Wasserwerfer-Einsatz)
- Anwälte der Nebenkläger, u.a. RA Frank-Ulrich Mann und RAin Simone Eberle
- Pressesprecher der Parkschützer Matthias von HerrmannDie weiteren Termine des Wasserwerfer-Prozesses finden Sie im Anhang dieser Presseerklärung.
Rückfragen an Matthias von Herrmann, Dr. Carola Eckstein
Presseportal: parkschuetzer.org/presse
RSS-Feed: bei-abriss-aufstand.de/category/pspe/feed/
Internet: bei-abriss-aufstand.de und twitter.com/AbrissAufstand und parkschuetzer.org______________________________________________________________________
Bericht der Demosanitäter zum Polizeieinsatz am 30.9.2010
von Christoph Hoffmann, Lehrrettungsassistent (LRA) und Organisatorischer Leiter (OrgL)
Unabhängige Rettungskräfte, bestehend aus Demosanitätern, örtlichen Ärztinnen und Ärzten, dienstfreiem Rettungs- und Pflegepersonal sowie Ordnerinnen und Ordnern der Parkschützer haben [am 30.9.2010] im Zeitraum von 10:00 bis 22:30 Uhr insgesamt 368 protestierenden Bürgerinnen und Bürgern aktionsbedingt medizinische Hilfe leisten müssen.
Die von Polizei und öffentlichem Rettungsdienst verbreitete Zahl von ca. 130 Patienten ist falsch, da sie sich ausschließlich auf den geringen Bruchteil der von den Demosanitätern an das Rote Kreuz übergebenen sowie der direkt am Rettungsbus der Berufsfeuerwehr (auf der Schillerstraße) vorstellig gewordenen Patienten bezieht.
Die tatsächliche Zahl von 368 aktionsbedingten Verletzten setzt sich wie folgt zusammen:
320 Patienten, die unter Augen-, Haut- und Schleimhautreizungen durch seitens der Polizei eingesetztem Pfefferspray litten;
32 Patienten mit Prellungen aller Art, verursacht durch Faust- und Knüppelschläge der Polizei;
12 Patienten mit Kopfplatzwunden, verursacht zumeist durch Knüppelschläge der Polizei;
2 Patienten mit Rippenbrüchen, verursacht durch den Wasserstrahl eines Wasserwerfers der Polizei,
1 Patient mit einer schweren Augenverletzung, deren Ursache uns unbekannt ist, da dieser Patient direkt an den öffentlichen Rettungsdienst übergeben wurde.Dazu kommt, insbesondere Augenreizungen und Prellungen betreffend, eine bei vergleichbaren Anlässen sehr hohe Dunkelziffer, also Patienten, die sich erst abseits der Aktion oder gar nicht in medizinische Behandlung begeben.
Standorte medizinischer Hilfe waren am 30.9.2010:
1. Der Rettungsplatz der Demosanitäter im Biergarten des Mittleren Schlossgartens
2. Der Verbandplatz des Deutschen Roten Kreuzes ca. 300 m weiter in Richtung Cafe Nil
3. Der Rettungsbus der Berufsfeuerwehr in der Schillerstraße.Kontakt: Christoph Hoffmann, Demosanitäter
www.demosanitaeter.dePressemitteilung als PDF
http://www.parkschuetzer.de/assets/termine/presse2014/Presseerklaerung_2014_06_23_Wasserwerfer-Prozess.pdf -
am Mittwoch, 18. Juni 2014, 10:53 Uhr
Pressemitteilung des Aktionsbündnisses gegen Stuttgart 21
Stuttgart, den 18. Juni 2014Aktionsbündnis fordert parlamentarische Aufarbeitung zum „Fall Pofalla“
Korruptheit von Stuttgart 21 macht Untersuchungsausschuss überfällig
Der Aufsichtsrat der Deutschen Bahn AG soll heute nach dem Willen von Bahnchef Rüdiger Grube den hoch bezahlten Aufstieg des ehemaligen Kanzleramtschefs Ronald Pofalla in die Bahnspitze zum Jahresanfang 2015 besiegeln. Das Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21 sieht darin eine „Steilvorlage“ für die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zu S 21.
Eisenhart von Loeper, Sprecher des Aktionsbündnisses gegen S 21, hält dies für überfällig – zumal auch der Fraktionsvorsitzende der Grünen im Deutschen Bundestag, Anton Hofreiter, den zutreffenden Vorwurf erhebe, Pofallas lukrative Berufung in den Bahnvorstand grenze an Korruption.
Tatsächlich habe der frühere Kanzleramtschef, so von Loeper, die Macht seines politischen Amtes so missbraucht, um die drei Staatssekretäre der Bundesregierung im Aufsichtsrat der Bahn am 5. März 2013 zu einem Votum für den Weiterbau von S 21 zu drängen. Dieser Beschluss widersprach allerdings dem bahneigenen Geständnis, dass das Projekt sich wegen des Anstiegs der Kosten um mindestens zwei Milliarden Euro bereits als unwirtschaftlich erwiesen hatte.
Rechtsanwalt Eisenhart von Loeper sieht darin die Ursache des Übels: „Da wurden von oberster staatlicher Stelle rechtsstaatliche aktienrechtliche Maßstäbe gebrochen und politische Macht missbraucht, weil ein Ende von Stuttgart 21 vor der Bundestagswahl nicht in bestimmte Parteikalküle passte.“
Das Regierungshandeln sei damit der „Rechtsstaatlichkeit untreu“ geworden und „abgrundtief gesunken“. Im übergeordneten Interesse rechtsstaatlicher Hygiene unserer Gemeinschaft sei es unerlässlich, so von Loeper, dass die parlamentarische Opposition im Deutschen Bundestag nun ihre Hebel einsetze, um am Fall Pofalla aufzuarbeiten, ob dem Weiterbau von Stuttgart 21 korrupte Rechtsbrüche zugrunde liegen.
Kontakt: Dr. Eisenhart von Loeper
Pressemitteilung als PDF
http://www.parkschuetzer.de/assets/termine/presse2014/2014-06-18-Aufarbeitung-des-Falls-Pofalla.pdf
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am Montag, 16. Juni 2014, 12:11 Uhr
Presseerklärung der Blockadegruppe der Parkschützer
Stuttgart, den 14.06.2014Einstellung sämtlicher Verfahren gegen zu Unrecht verurteilte Stuttgart 21-Gegnerinnen und Gegner gefordert
Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 13.06.2014 fühlen sich die Gegnerinnen und Gegner von Stuttgart 21 bestätigt. Sie hatten während der nun bereits jahrelang stattfindenden gewaltfreien Widerstandsaktionen gegen das unnütze Prestigeobjekt Stuttgart 21 und bei den zahlreichen, fast wöchentlich stattfindenden Verhandlungen gegen S21-Gegnerinnen und Gegner vor dem Amtsgericht immer wieder deutlich gemacht, dass ihre Blockade- Aktionen im Rahmen des Widerstands gegen S21 von der Polizei falsch bewertet werden. Baustellenblockaden sind sichtbarer Protest gegen das Milliardenprojekt und dienen dazu, öffentliche Aufmerksamkeit herzustellen, urteilte das Verwaltungsgericht. Somit handelt es sich bei den Aktionen um Versammlungen, die unter die verfassungsrechtlich geschützte Versammlungsfreiheit fallen. Maßnahmen des Polizeirechts sind deshalb erst nach ausdrücklicher Auflösung der Versammlung zulässig. Bisher ignorierte die Polizei in den meisten Fällen das Versammlungsgesetz und die Versammlungsteilnehmerinnen und Teilnehmer bekamen Platzverweise oder wurden wegen Ordnungswidrigkeiten verurteilt.
Die gewaltfreie Widerstandsbewegung für einen modernisierten Kopfbahnhof fordert deshalb die Einstellung sämtlicher Verfahren gegen diejenigen, die ihren Protest in Form von Blockaden ausgedrückt haben und mit Bußgeldbescheiden, Strafbefehlen, Aufforderungen zu Offenbarungseiden und Androhung von Erzwingungshaft belangt werden.
Weiter fordern sie die Übernahme sämtlicher Kosten, die in diesem Zusammenhang für die zu Unrecht angeklagten Demonstrantinnen und Demonstranten entstanden sind, von den politisch Verantwortlichen. Ein unabhängiger Untersuchungsausschuss muss einberufen werden, der offenlegt, warum es, obwohl es sich um legitime und vom Grundgesetz geschützte Protest- und Widerstandsaktionen handelt, immer wieder- von der Polizei bestätigte-Treffen zwischen dem Amt für öffentliche Ordnung, der Staatsanwaltschaft und der Polizeidirektion gibt, die Strategien entwickeln, um den Widerstand durch Repressalien zu bekämpfen.
Widerstand ist notwendig und legitim, um darauf hinzuweisen, dass Milliarden- Projekte wie Stuttgart 21 gestoppt werden müssen, um falsche Entscheidungen der Politiker zu revidieren.Blockadegruppe der Parkschützer
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am Mittwoch, 11. Juni 2014, 19:54 Uhr
Pressemitteilung des Aktionsbündnisses gegen Stuttgart 21
Stuttgart, den 11. Juni 2014Tauben verendeten qualvoll in bahneigenem Gebäude
Strafanzeige gegen Bahn-Verantwortliche
Die Staatsanwaltschaft Stuttgart ist seit dieser Woche mit einer Strafanzeige gegen Bahn-Verantwortliche befasst. Als Anzeigeerstatter wirft Dr. Eisenhart von Loeper, Sprecher des Aktionsbündnisses gegen Stuttgart 21 und Experte des Tierschutzrechts, ihnen vor, in einem bahneigenen Gebäude bis zu 200 Tauben gequält und getötet zu haben.
Anders als die Deutsche Bahn es darstellt, beruft von Loeper sich auf Informationen von Zeugen, denen zufolge das halbrunde Fenster im Dach des Gebäudes seit dem 22. Mai 2014 bewusst zugenagelt und deshalb die Tauben fünf Tage lang unversorgt eingesperrt wurden. Das habe den wehrlosen und sensiblen Tieren anhaltenden Stress und Todesnot zugefügt, so dass sie qualvoll hätten leiden, verdursten und verhungern müssen.
Als Gebäudebesitzer hätten die Bahn-Verantwortlichen seit langem vom Ein- und Ausflug der Stadttauben gewusst, die schriftlichen Hinweise der Taubenbeauftragten des Stuttgarter Tierschutzvereins aber übergangen und deren Hilfsangebote ausgeschlagen.
Zu klären sei nun, so von Loeper, ob der unmittelbare Bahn-Täter mit Rückendeckung der S21-Projektleitung handelte oder ob er im Sinne vermeintlicher Schädlingsbekämpfung in eigener Regie tätig war. Nicht hinzunehmen sei allerdings der Versuch der Bahn, die von ihr verursachte katastrophale Lage der qualvoll in ihrem Herrschaftsbereich verendeten Tauben zu verschleiern: „Die Bahn hat seit Jahr und Tag ihre Garantenstellung als Gebäudebesitzer für die Vermeidung selbst verursachter Gefahrenlagen missachtet und die wehrlosen Mitgeschöpfe dann auch noch kurzerhand kläglich verenden lassen.“ Dies sei „beschämend“.
Nach von Loepers Überzeugung haben die Bahn-Verantwortlichen damit nicht nur strafbare Vergehen der Tierquälerei und der Tiertötung begangen, sondern auch den seit 2002 im Grundgesetz verankerten Verfassungsrang des Tierschutzes mit Füßen getreten. So ließen sie jegliches Mitgefühl vermissen und hielten sich fernab des anerkannten Grundkonsenses unserer Gemeinschaft.
Anlage: Text der Strafanzeige vom 10. Juni 2014
http://www.parkschuetzer.de/assets/termine/presse2014/Strafanzeige_wegen_qualvoller_Tiertoetung.pdfKontakt: Dr. Eisenhart von Loeper
Pressemitteilung als PDF
http://www.parkschuetzer.de/assets/termine/presse2014/2014-06-11-Strafanzeige-gegen-Bahn-Verantwortliche.pdf -
am Donnerstag, 05. Juni 2014, 13:23 Uhr
Presseerklärung vom 5. Juni 2014
Parkschützer machen Baustillstand bei Stuttgart 21 sichtbar
Riesige Pegelstandsanzeige an Hauptbahnhof aufgestellt
Stuttgart, 5. Juni 2014: Die Parkschützer stellen heute um 12:30 Uhr eine weithin sichtbare 4,50 Meter hohe Informationssäule auf, mit der sie zeigen, dass bei Stuttgart 21 weiterhin Baustillstand herrscht. Diese Informationssäule sieht wie eine Wasserpegelstandsanzeige aus. Auf ihr sind die 62 Tunnelkilometer aufgetragen, die unter Stuttgarter Stadtgebiet geplant sind. Ein Pfeil zeigt an, wieviel bislang gebaut wurde: Nach über vier Jahren Bauzeit steht die Anzeige immer noch am untersten Ende der Skala, bei 0,8 km Tunnel (= 1,3% der gesamten Tunnelstrecke). Diese Baustandsanzeige steht ab heute an der Mahnwache der Bürgerbewegung gegen Stuttgart 21 (Ecke Königstr. / Arnulf-Klett-Platz, gegenüber des Hauptbahnhofs).
„Trotz aller verbalen Anstrengungen kommt die Bahn mit ihrem Projekt S21 nicht vom Fleck“, sagt Matthias von Herrmann, Pressesprecher der Parkschützer. „Diesen Baustillstand machen wir nun mit unserer Baustandsanzeige sichtbar. Damit sieht jeder Bürger sofort, dass es möglich ist, aus Stuttgart 21 auszusteigen statt weiterhin auf Besserung zu hoffen. Wir laden auch Ministerpräsident Kretschmann und seinen Finanzminister Nils Schmid ein, sich selbst vom S21-Pegelstand ein Bild zu machen. Der Käse ‚S21‘ ist nämlich noch nicht gegessen, er ist noch nicht einmal ernsthaft angeknabbert. Was Kretschmann und Schmid sich nicht trauen, muss Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt jetzt tun: Er muss den schimmeligen Käse ‚S21‘ wegwerfen, er muss Stuttgart 21 beenden. Das freiwerdende Geld muss Minister Dobrindt statt dessen in Bahninfrastruktur investieren, die uns wirklich vorwärts bringt: Engpässe und Langsamfahrstellen beseitigen, Strecken elektrifizieren und mit zeitgemäßer Signaltechnik ausrüsten und Güterstrecken zukunftsfähig machen.“
Seit dem offiziellen Baustart am 2.2.2010 sind deutlich über vier Jahre vergangen, doch die Bahn kommt nicht vom Fleck mit ihrem Vorhaben, Stuttgart zu untertunneln. Dies zeigt sich u.a. an Folgendem:
Der Nesenbach-Düker als das projektentscheidende Bauwerk ist bis heute nicht begonnen und wartet im Rahmen der 14. Planänderung weiterhin auf eine Genehmigung (ohne fertig gestellten Nesenbach-Düker kann die Bahn den Tiefbahnhofstrog nicht bauen).
Das Grundwasser-Management funktioniert nicht, wie Recherchen der Ingenieure22 ergeben haben (siehe http://bit.ly/1kz5M6T, StZ: http://bit.ly/1mAesbp und http://bit.ly/1pEz5be), der Eintrag von extrem rostigem Wasser verstößt gegen den Planfeststellungsbeschluss, das EBA ermittelt.
Die Finanzierungslücke von 2,3 Mrd. EUR ist bis heute nicht geklärt, trotz zahlreicher Verhandlungsrunden mit Stadt und Land.
Matthias von Herrmann: „Wir machen heute den Baustillstand bildhaft und zeigen der Bevölkerung, dass S21 nicht kurz vor der Vollendung steht, sondern dass praktisch noch nichts gebaut wurde. Darüber können auch die üblichen Plattitüden der Bahn nicht hinwegtäuschen. Verkehrsminister Dobrindt muss den Umstieg auf den modernisierten Kopfbahnhof jetzt einleiten!“
Rückfragen an Matthias von Herrmann oder an Dr. Carola Eckstein
Presseportal: parkschuetzer.org/presse
RSS-Feed: bei-abriss-aufstand.de/category/pspe/feed/
Internet: bei-abriss-aufstand.de und twitter.com/AbrissAufstand und parkschuetzer.org----------------------------------------------
Zusammensetzung der geplanten 62 km S21-Tunnel:
10,20 km + 10,05 km Hbf > Filderportal Fasanenhof (+ retour)
4,66 km + 4,54 km Hbf > Neckar (+ retour)
1,06 km + 1,01 km Neckar > Untertürkheim (+ retour)
1,91 km + 1,94 km Neckar > Obertürkheim (+ retour)
3,90 km + 4,10 km Hbf > Cannstatt (+ retour)
3,54 km + 3,57 km Hbf > Feuerbach (+ retour)
insges. 5,93 km S-Bahn Hbf > Cannstatt S-Bahn Hbf > Cannstatt / Nordbahnhof
insges. 2,21 km U-Bahn-Tunnelverlegungen (u.a. U12 Heilbronner Str.)
insges. 1,80 km Flucht- und Rettungsstollen
0,38 km Zwischenangriffsstollen Prag
1,36 km Zwischenangriffsstollen Degerloch
= 62,16 km geplante eingleisige Tunnel (ohne Neubaustrecke, ohne Flughafenanbindung)Quelle: www.biss21.de
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Zusammensetzung der gegrabenen 800 Meter S21-Tunnel:
49 Meter Tunnelvortrieb Richtung Bad Cannstatt (ab Zwischenangriff Nord)
50 Meter Tunnelvortrieb Richtung Hbf (ab Zwischenangriff Nord)
158 Meter Rettungszufahrt neben Wagenburg-Tunnel
143 Meter Filderportal (Fasanenhof)
= 400 Meter Tunnel, gebaut von der Deutschen Bahn AGQuelle: Alice Kaiser, Bürgerbeauftragte der Stadt Stuttgart für Stuttgart 21, 13.5.2014
385 Meter U12-Tunnel als S21-Begleitmaßnahme (Heilbronner Str.)
= 385 Meter Tunnel, gebaut von der Stuttgarter Straßenbahnen AGQuelle: U12-Bauteam der SSB, 21.5.2014
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Pressemitteilung als PDF
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