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Der parkschuetzer.de Blog — Infos aus erster Hand

  • PS-Redaktion am Dienstag, 27. Mai 2014, 18:01 Uhr

    Pressemitteilung der SÖS
    Stuttgart, den 27. Mai 2014

    Stuttgart Ökologisch Sozial zum Ausgang der Gemeinderatswahl 2014 in Stuttgart

    Stuttgart hat gewählt. Der Gemeinderat wird bunter und linker. Das ist gut für Stuttgart.

    Freude über rund 120.000 Stimmen Zuwachs und 0,8 Prozentpunkte mehr. SÖS hat durch einen guten Wahlkampf – mit viel Inhalt und wenig Plakat – zugelegt. Der Wermutstropfen: Zum angestrebten vierten Sitz im Gemeinderat – gleichbedeutend mit Fraktionsstärke aus eigener Kraft – hat es nicht gereicht. Wir werten angesichts der Tatsache, dass Piraten, Stadtisten und Studenten mit je einem Mandat und insgesamt 4,9% in den Gemeinderat einziehen, den Zugewinn für das parteifreie Bündnis SÖS aber dennoch als Erfolg.

    Vor fünf Jahren ist SÖS im Gemeinderat eine Fraktionsgemeinschaft mit DIE LINKE eingegangen. Beide Partner haben bei den Wahlen Stimmen hinzugewonnen, bei der LINKEN hat sich das auch mit einem weiteren Sitz zählbar niedergeschlagen. Wir freuen uns, dass die bisherige Arbeit von der Wählerschaft honoriert wurde. Mit nun sechs Sitzen könnte das begonnene Handeln gestärkt weitergeführt werden. Die wiedergewählten SÖS-Stadträte Hannes Rockenbauch und Gangolf Stocker sowie die neu gewählte Pfarrerin Guntrun Müller-Ensslin werden sich mit der Basis zusammensetzen und hierüber beraten. Wir gratulieren bei den LINKEN dem neuen und alten Stadtrat Thomas Adler sowie Laura Halding-Hoppenheit und Christoph Ozasek zu ihren Mandatsgewinnen.

    Wir danken herzlich allen Aktiven, die im Rahmen unserer Kampagne „Wählen ist nicht genug“ einen unermüdlichen Wahlkampf abgeliefert haben. Dieses Motto wird in den kommenden fünf Jahren der Leitgedanke sein, um in Gemeinde- und Bezirksbeiräten gemeinsam mit den Stuttgarterinnen und Stuttgartern weiter für ein ökologischeres und sozialeres Stuttgart zu arbeiten.

    Pressemitteilung als PDF
    http://www.parkschuetzer.de/assets/termine/presse2014/PM_zum_Ausgang_der_Gemeinderatswahl_2014_in_Stuttgart.pdf

  • PS-Redaktion am Samstag, 24. Mai 2014, 13:09 Uhr

    Exklusiv-Bericht zu der Verhandlung vor dem VGH Baden-Württemberg vom 21.05.2014
    Stuttgart, den 24. Mai 2014

    Bericht der Klägerseite zum Erörterungstermin vom 21.05.2014
    vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg
    zu den Klagen gegen die 5. und 10. Planänderung

    Gegenstand der 5. Planänderung war die Zentralisierung der vier zentralen Wasseraufbereitungsanlagen zu einer zentralen Anlage, wobei die Infiltrationsbrunnen, insbesondere der hier streitgegenständliche nicht planfestgestellt war, sondern dessen Standort nur nachrichtlich mitgeteilt wurde.

    Gegenstand der 10. Planänderung war die Tieferlegung der so genannten Stadtbahntrasse der U 12 um bereichsweise bis zum 70 Zentimeter gegenüber der ursprünglichen Planung.

    Das Gericht hat die Zulässigkeit beider Klagen klar bejaht.
    Ausgiebig erörtert wurde in der Verhandlung, ob das Grundstück und damit das Geschäftsgebäude des Klägers allein durch die 5. und 10. Planänderung in dem betreffenden räumlichen Bereich beeinträchtigt werde.

    Von der Klägerseite wurde kritisiert, dass der in unmittelbarer Nähe errichtete Infiltrationsbrunnen von der Planfeststellung zunächst einen völlig anderen Planabschnitt, nämlich dem Planabschnitt 1.5. anstatt 1.1. zugeordnet wurde und dies für den Kläger überhaupt nicht erkennbar war. Nicht erkennbar war, dass das Eisenbahnbundesamt außerhalb der Planfeststellung den neuen Standort im Planfeststellungsabschnitt 1.1. und damit erstmals in der Jägerstraße nur nachrichtlich mitgeteilt hat. Das Gericht hat unstreitig festgestellt, dass der errichtete Infiltrationsbrunnen nicht planfestgestellt war.

    Die Klägerseite hat erhebliche Bedenken dagegen vorgebracht, dass das eingeleitete Wasser durch den Infiltrationsbrunnen in geologische Schichten führt, die konkret in dem betreffenden Bereich nicht untersucht wurden. Es wurde die Forderung nach einem umfassenden geologischen Gutachten erhoben. So ist nicht auszuschließen, dass sich unbekannte Dolinen oder Aufwerfungen befinden, die zu unkontrollierten Senkungen oder Hebungen des Grundstücks führen können.

    Die Vorhabenträgerin, Vertreter der Bahn, welche zu dem Verfahren beigeladen war, hat diese Befürchtungen durch deren zugezogenen Sachverständigen als unwesentlich abgetan, vor allem weil die Einleitmenge ständig durch neutrale Auftraggeber wie der Firma Hölscher Wasserbau kontrolliert werde, so dass bei jeder Änderung sofort eine Meldung erfolgt und zudem die Wasserwirtschaft der Stadt Stuttgart ständig informiert werde und Zugriff auf die Daten hätte.

    Auch der Einwand der Klägerseite, dass sich in ca. 50 Meter Entfernung von dem Grundstück des Klägers eine geologisch bekannte Hangrutschscholle befindet, welche schon bei kleineren Beeinträchtigungen zu unkontrollierten Bewegungen führen kann, wurde von dem Gericht damit abgetan, dass diese nach Ansicht des Gerichts nicht mehr im Nahbereich läge.

    Der weitere Einwand von Seiten der Klägervertretung, dass das gesamte Grundwassermodell nicht mehr stimme, da unter anderem gegenüber der ursprünglichen Planung zwei Infiltrationsbrunnen schon jetzt entfallen sind (202 und 203), hielt das Gericht nicht für gewichtig, da dadurch in dem Bereich des klägerischen Grundstücks keine neuen schweren Auswirkungen zu befürchten sind, die über die bereits in dem Planfeststellungsbeschluss aus dem Jahr 2005 hinausgingen. Die weitere Kritik an dem bisherigen Grundwassermodell ließ das Gericht nicht gelten, weil dies allenfalls eine zu klärende Frage im Rahmen der 7. Planänderung sei. Außerdem sei die grundsätzliche Wasserhaltung mit der 5. Planänderung nicht geändert worden.

    Was die Kritik des Klägers an der 10. Planänderung anbelangte stimmte das Gericht dem Einwand des Klägers zwar zu, dass die dadurch zusätzlich anfallende Wassermenge sich um ca. 30 % erhöhe, dies aber sich nur im Bereich der Tunnelsohle und nicht im Bereich des klägerischen Grundstücks auswirke.

    In der Erörterung wurde darum gestritten, inwieweit sich das auf das betreffende Grundstück auswirkt. Die von der Bahn anwesenden mehrere Gutachter legten anhand Berechnungen und den Planunterlagen dar, dass sich die wesentliche Erhöhung in der Tatsohle abspiele, nicht aber bei dem klägerischen Grundstück. Einwendungen der Klägervertretung, dass sich dadurch aber offensichtlich der so genannte Absenktrichter vergrößere, wurden damit abgetan, dass nach der vorgesehenen Planung die Stadtbahntrasse im Bereich des klägerischen Grundstücks so gut wie gar nicht tiefer gelegt werde und daher in jenem Bereich kein zusätzlicher Wasserandrang zu erwarten sei.

    Von Klägerseite wurde kritisiert, dass die 5. wie auch die 10. Planänderung nicht ohne Zusammenhang mit der beantragten erhöhten Wassermenge nach der 7. Planänderung gesehen werden darf und daher eine Umweltverträglichkeitsprüfung mit öffentlicher Erörterung hätte durchgeführt werden müssen.
    Das Gericht stellte fest, dass das Eisenbahnbundesamt eine Vorprüfung vorgenommen hat, aber keine Notwendigkeit für eine Umweltverträglichkeitsprüfung sah.

    Kontakt bei Rückfragen:
    Claus-Joachim Lohmann, Rechtsanwalt, kanzlei(ät)anwaeltedirekt.de

    Bericht der Klägerseite als PDF
    www.parkschuetzer.de/assets/termine/presse2014/Bericht-Klaeger-Eroerterungstermin-21-5-14.pdf

  • PS-Redaktion am Donnerstag, 15. Mai 2014, 10:28 Uhr

    Pressemitteilung des Aktionsbündnisses gegen Stuttgart 21
    Stuttgart, den 15. Mai 2014

    Zum Vorstoß von Bernd Riexinger
     
    Aktionsbündnis appelliert an Bundestagsopposition, sich auf einen Untersuchungsausschuss zu S21 zu verständigen
     
    “Nachdrücklich begrüßen wir den überraschenden Vorschlag des LINKEn-Parteivorsitzenden Bernd Riexinger, im Bundestag einen Untersuchungsausschuss zu Stuttgart 21 einzurichten”, so Aktionsbündnissprecher Dr. Eisenhart von Loeper.  Ein solcher Schritt sei überfällig, nachdem in vergleichbaren Fällen wie der Elbphilharmonie, dem Nürburgring oder dem Berliner Großflughafen BER längst die Staatsanwälte ermitteln, es sogar schon zu Verurteilungen kam (Nürburgring) und Untersuchungsausschüsse versuchen, Licht in das Dunkel von Planungschaos und Kostenexplosionen zu bringen. Über diese fast schon notorischen Umstände bei der Durchsetzung von Großprojekten hinaus käme im Fall von Stuttgart 21 noch hinzu, dass bisher ohne erkennbare Reaktion von Politik, Aufsichtsbehörden und Justiz an einem Vorhaben festgehalten werde, das sich nachweislich als unwirtschaftlich und Rückbau von Bahninfrastruktur erwiesen habe.
     
    Untersuchungsgegenstand müsste insbesondere die Einflussnahme der Bundesregierung auf den Bahn-Aufsichtsrat über den ehemaligen Kanzleramtschef und designierten Bahnvorstand Roland Pofalla sein, der im März 2013 eine Entscheidung zum Weiterbau von S21 in voller Kenntnis der Unwirtschaftlichkeit des Projekts erwirkt hatte. Ferner müsse aufgeklärt werden, welchen Einfluss die Bundesregierung oder andere auf das Eisenbahnbundesamt ausgeübt haben, den Weiterbau zu dulden und mit ständigen Ausnahmeregelungen Hürden aus dem Weg zu räumen, obwohl selbst nach bahneigenen Berechnungen ein nicht zulässiger Kapazitätsrückbau geplant sei. In diesem Sinne hatte auch Sabine Leidig, verkehrspolitische Sprecherin der LINKEn Bundestagsfraktion einen möglichen Auftrag des geforderten Untersuchungsausschusses skizziert.
     
    Wenig überraschend sei das Bemühen von CDU-Landeschef Thomas Strobl, die Aufklärungsarbeit, die ein Untersuchungsausschusses erwarten lasse, zu verhindern, indem er die Grünen dränge, dem Vorhaben die erforderliche Zustimmung zu verweigern. „Wir setzen sehr darauf, dass die grüne Bundestagsfraktion dieses Spiel nicht mitspielt“, so von Loeper. Die Hintergründe des Skandalprojekts Stuttgart 21 aufzuklären, sei „die vornehmste Art des kritischen Begleitens“.
     
    Angesichts der verfestigten Machtstrukturen, die Stuttgart 21 auszeichneten, bedürfe es gerade des strafprozessualen Instrumentariums, das Art. 44 des Grundgesetzes für Untersuchungsausschüsse vorsehe. Ein von Matthias Gastel, dem verkehrspolitischen Sprecher der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vorgeschlagener Unterausschuss des Verkehrsausschusses ganz allgemein zu Großprojekten würde der nötige Biss fehlen.
     
    Von Loeper fordert die S21-kritischen Parteien und Abgeordnete im Bundestag zur Kooperation in der Frage eines Untersuchungsausschusses auf. Die Bürgerbewegung gegen Stuttgart 21 hätte kein Verständnis, wenn die Opposition im Bundestag gerade in dieser Frage ihr demokratisches Kontrollrecht nicht wahrnehme.

    Kontakt: Eisenhart von Loeper, Werner Sauerborn

    Pressemitteilung als PDF
    http://www.parkschuetzer.de/assets/termine/presse2014/AB-PM-S21-Untersuchungsausschuss.pdf

  • PS-Redaktion am Freitag, 09. Mai 2014, 19:01 Uhr

    FERPRESS - Meldungen rund um die Bahn
    EXKLUSIV mit Anhang: "Vertrauliche Vorlage für IHK-Vollversammlung am 13.05.2014"

    IHK-Gebäude "R" Jägerstr. 30:
    Abriss wegen S21-Tunnelbau oder Vermietung an Stadt?
     
    Jetzt 6 Mio-Angebot der DB!
    S21-Tunnelbau gefährdet Gebäudesicherheit

    Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart (IHK) soll am kommenden Dienstag in einer bisher geheim gehaltenen Sitzung erneut über den Abriss ihres alten, bis vor kurzem denkmalgeschützten, Bürohochhauses in der Jägerstraße entscheiden. Die Bahn hat dazu ein neues, deutlich höher dotiertes Angebot gemacht. Statt der im Januar abgelehnten 3,8 Millionen bietet die Bahn nun sechs Millionen Euro an, um sich den S21-Tunnelbau vereinfachen zu können. Gleichzeitig will sich aber die Stadt Stuttgart in dieses Gebäude einmieten, was der IHK letztlich langfristig doch wesentlich mehr einbringen würde. Die IHK unterstützt bisher das Bahn- und Immobilienprojekt "Stuttgart 21". 
     
    Mehr zum Thema hier in den heutigen Stuttgarter Nachrichten:
    "Bahn bietet IHK 6 statt 3,8 Mio Euro"
    http://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.stuttgart-21-bahn-bietet-ihk-fuer-abriss-sechs-statt-3-8-millionen.701f0be3-195b-4c45-8805-4759d7b44a64.html

     
    FERPRESS liegt dazu auch die für die Sitzung am 13. Mai vorgesehene vertrauliche "Vorlage für die Vollversammlung, TOP 1: IHK-Gebäude R Jägerstrasse 30" vor, die hier im ANHANG zu finden ist.
     
    Auch die beiden alternativen Vertragsentwürfe liegen FERPRESS vor. Eine erste Auswertung durch unsere Juristen ergab, daß letztlich alle finanziellen und bautechnischen Vorteile bei der Bahn, die meisten Risiken und Unwägbarkeiten bei der IHK liegen würden. Das Gelände würde zwar weiter der IHK gehören, was aber letztlich darauf (wieder) gebaut werden könnte, würde ggf. an anderer Stelle entschieden - nicht von der IHK!
     
    Wir gehen davon aus, daß diese Vereinbarungsentwürfe spätestens nach der Vollversammlung von anderer Seite noch veröffentlicht werden.

    Zum Thema dazu passend ein Artikel in der heutigen Stuttgarter Zeitung: "Tunnelanrainer hoffen auf die Politik"

    AUSZUG: Hauseigentümer sehen kein Entgegenkommen der Bahn

    "Zumindest (Verkehrsminister) Hermann und (Stuttgarts Oberbürgermeister) Kuhn haben einen Brief der in der Initiative Netzwerk?21 zusammengeschlossenen Eigentümer und Anwohner auf dem Tisch, in dem sie um Unterstützung gebeten werden: „Wir hoffen, dass die Eigentümer von den politisch Verantwortlichen vor größerem Schaden bewahrt werden und sie nicht letztlich diejenigen sind, welche die Zeche aus den Risiken von Stuttgart 21 zahlen müssen“, steht da zum Beispiel. Hintergrund ist, dass aus Sicht der Initiative die Anfang des Jahres begonnenen Gespräche zwischen der Bahn und den Eigentümern über die Haftung bei Gebäudeschäden gescheitert sind. Zwar rückte die Bahn von ihrer ursprünglichen Position ab, dass es allein Sache der Besitzer sei nachzuweisen, dass ein eventueller Gebäudeschaden vom Tunnelbau herrührt. Diese harte Haltung gab die Bahn mittlerweile auf. Sie stimmte einer Beweislastumkehr zu, allerdings in einem engen Raum- und Zeitfenster, wie die Netzwerke bemängeln. „Nachdem die Bahn keine weiteren Spielräume angeboten hat, betrachten wir die Gespräche als gescheitert“, erklären die Sprecher Frank Schweizer und Ulrich Hangleiter. Sie wollen, dass auch langfristige Schäden und nicht nur Setzungen, sondern auch Hebungen in die Haftungsregelung mit der Bahn aufgenommen werden. Die Eigentümer befürchten das Quellen des Gipskeupers."
     
    Den ganzen Artikel findet man hier:
    http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.stuttgart-21-tunnelanrainer-hoffen-auf-die-politik.9de56a3d-f109-4a93-b48d-87888f1348b5.html
     
    Inzwischen teilten Mitarbeiter der Landeswasserversorgung Baden-Württemberg FERPRESS mit, dass seit unserer ersten - bestätigten! - Meldung sich die einseitige Neigung ihres Bürohochhauses durch den darunter gerade erst begonnenen S21-Tunnelbau bereits um den Faktor 3 bis 4 verstärkt hat!
     
    Unter den Mitarbeitern werde deshalb mehr und mehr über eine Räumung des Gebäudes diskutiert. OB Kuhn stehe in seiner Pflicht: "Wer den Brandschutz am Fernsehturm für so wichtig halte, der müsse auch an die Sicherheit der Mitarbeiter in diesem staatlichen Gebäude denken", bekamen wir zuletzt vor Ort nochmals zu hören.

    Anhang: "Vertrauliche Vorlage für IHK-Vollversammlung am 13.05.2014"
    http://www.parkschuetzer.de/assets/termine/2014/BVL-TOP-1-Abriss_Vermietung.pdf

    Eine Meldung von

    FERPRESS - Meldungen rund um die Bahn - 09.05.2014
    UNION INTERNATIONALE DE PRESSE FERROVIAIRE
    Internationale Eisenbahn-Presse-Vereinigung - Sitz: Bern (CH) - www.ferpress.ch
    verantwortlich: FERPRESS-Vizepräsident Roland Kimmich - E-Mail: ferpress@t-online.de - mobil 0174-15 22 971

  • PS-Redaktion am Samstag, 26. April 2014, 12:26 Uhr

    Pressemitteilung des Aktionsbündnisses gegen Stuttgart 21
    Stuttgart, den 25.4.2014

    Pressemeldung/Ankündigung

    Wer stellt sich uns von den Grünen zur Wahl?

    Zweite Kandidatenbefragung zu Stuttgart 21

    Die erste Befragung von Kandidaten und Kandidatinnen von SÖS - Stuttgart Ökologisch Sozial - zum Thema Stuttgart 21 am 14. April war bei rund 300 Besuchern informativ und freundlich.

    Am kommenden Montag 28. April von 17.15 bis 17.45 Uhr findet die zweite Befragung statt. Diesmal stellen sich zwei KandidatInnen aus der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen unseren Fragen:

    Gabriele Munk (Platz 7 auf der Grünen Kandidatenliste) und
    Jochen Stopper (Platz 4).

    Die Fragen stellen Peter Conradi und Angelika Asseburg (ArchitektInnen für K 21).

    Von Stuttgart 21, dem grössten Investitionsprojekt in Stuttgart, ist im Vorfeld der Gemeinderatswahl am 25.Mai 2014 selten die Rede. Die bisherige Ratsmehrheit für S 21 (CDU, SPD, FDP und FW) will dieses höchst umstrittene Thema offensichtlich aus dem Wahlkampf heraushalten. Deshalb haben Dr. Norbert Bongartz (Oberkonservator i.R.), Peter Conradi (SPD-MdB 1972 bis 1998) und Dr. Freerk Valentien (Stuttgarter Galerist) Kandidatinnen und Kandidaten der Parteien, die im Stuttgarter Gemeinderat als Fraktion vertreten sind, zur Befragung über Stuttgart 21 eingeladen. Das Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21 unterstützt diese Aktion.

    Kontakt: Peter Conradi

Wichtige Dokumente

  • Für Stuttgart 21 gibt es viele Gründe und bessere Alternativen, die nur einen Bruchteil kosten, von Karl-Dieter Bodack: PDF, 250Kb
  • Diverse Gutachten (kopfbahnhof-21.de)
  • Was kostet der Ausstieg aus Stuttgart 21?, VCD Baden-Württemberg e.V.
    PDF, 1,7Mb
  • Das Lügengebäude muss fallen, Dr. Liesel Hartenstein, ehem. MdB (SPD)
    PDF, 2,5Mb