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am Dienstag, 21. Januar 2014, 13:57 Uhr
Pressemitteilung des Aktionsbündnisses gegen Stuttgart 21
Stuttgart, den 21.1.2014Sorge um drohendes Stadtbahnchaos
Aktionsbündnis fordert transparentes Verfahren von OB Kuhn
Das Aktionsbündnis hat sich heute in einem Schreiben an OB Kuhn gewandt, um auf die Risiken der Planungsänderung (Nesenbachdüker) für die Verlässlichkeit vor allem des Stadtbahnverkehrs hinzuweisen.Angesichts der „gravierende Auswirkungen für die BürgerInnen dieser Stadt und insbesondere für die täglich etwa 300 000 NutzerInnen von Bussen und vor allem der Stadtbahnen der SSB sei die derzeitige Intransparenz völlig inakzeptabel und verstärke erneut den Eindruck, dass die Bürger hintergangen werden, gravierende Defizite des Projekts einer breiten Öffentlichkeit verheimlicht und hinter ihrem Rücken erneut Fakten geschaffen werden sollen“, so Bündnissprecher Dr. Eisenhart von Loeper in dem Schreiben.
Das Schreiben an Oberbürgermeister Fritz Kuhn
http://www.parkschuetzer.de/assets/termine/presse2014/PFAE114-AB-an-OBKuhn.pdfKontakt: Dr. Eisenhart von Loeper, Werner Sauerborn
Pressemitteilung als PDF
http://www.parkschuetzer.de/assets/termine/presse2014/PM-AB-an-OB-Kuhn-SSB.pdf -
am Freitag, 17. Januar 2014, 12:57 Uhr
Pressemitteilung der Aktiven Parkschützer
Stuttgart, den 17. Januar 2014Montagsdemos gegen Stuttgart 21: Stadt hält Zusage aus Kooperationsgespräch nicht ein!
Ordnungsamt sträubt sich weiterhin gegen langfristige Demo-Planung
Stuttgart, 17. Januar 2014: Schon beim Kooperationsgespräch Mitte letzter Woche sträubte sich die Stadt gegen jede langfristig realistische und stabile Lösung für die Montagsdemos gegen S21 (siehe Presseerklärung http://www.bei-abriss-aufstand.de/2014/01/08/presseerklaerung-stadt-straeubt-sich-gegen-langfristige-demo-planung/). Immerhin versprach die Leiterin des Ordnungsamts Dorothea Koller aber bis Anfang, spätestens Mitte dieser Woche, für Planungssicherheit zu sorgen, indem Vesammlungsbescheide für die angemeldeten Montagsdemo-Kundgebungen für die nächsten Monate ausgestellt würden. Dies ist bis heute nicht geschehen und wurde auf Anfrage der Demoorganisatoren vom Amt auf nächste Woche vertagt. Damit hält die Stadt sich nicht an ihre Zusage aus dem Kooperationsgespräch vom 8.1. und sogt weiterhin für Unklarheit.
„Das Verhalten der Stadt ist sehr enttäuschend", sagt Dr. Carola Eckstein, die im Namen der Widerstandbewegung gegen S21 die Montagsdemos anmeldet. "Nach dem eigentlich konstruktiven Gespräch letzte Woche ist die Stadt nun komplett abgetaucht, meldet sich nicht, ist nicht erreichbar und hält die ausdrücklich gemachten Zusagen nicht ein. Nur auf anwaltliche Nachfrage deutet das Ordnungsamt an, dass es lieber weiter auf kurzfristig-chaotisches Hin-und-Her setzt, statt durch rechtzeitige Bescheidung eine langfristige, für alle Beteiligten verlässliche Planung zu ermöglichen. Wenn das Ordnungsamt hier taktische Verzögerungsspielchen spielt, dann fällt dies Ordnungsbürgermeister Schairer und OB Kuhn auf die Füße.“Für die nächste Montagsdemo am 20.1. ist aus aktuellem Anlass der Versammlungsort umgemeldet, der Demozug zieht vom Hauptbahnhof ins Kernerviertel, wo durch die S21-Tunnelarbeiten das Haus der Landeswasserversorgung weiter beschädigt wurde.
Siehe dazu im Internet:
http://www.bei-abriss-aufstand.de/2014/01/16/aus-aktuellem-anlass-montagsdemo-vom-hbf-ins-kernerviertel/
http://www.bei-abriss-aufstand.de/2014/01/15/die-206-montagsdemo-am-20-01/
Hintergrund:
Die Montagsdemos werden langfristig angemeldet, alle Betroffenen (inklusive SSB) werden bereits Monate im Voraus über die geplanten Kundgebungen informiert. Solange es vom Ordnungsamt keinen (abweichenden) Versammlungsbescheid gibt, gilt die Anmeldung ohne Einschränkungen oder Auflagen.Bereits in der Vergangenheit erschwerte das Stuttgarter Ordnungsamt die Planung und den ordnungsgemäßen Ablauf von Kundgebungen immer wieder durch Versammlungsbescheide in letzter Sekunde; oft wurden Versammlungsbescheide so spät ausgestellt, dass sie erst am Tag nach der Kundgebung zugestellt werden konnten. Die Veranstalter erfuhren dann erst vor Ort von der Polizei von Auflagen und Änderungen – obwohl die Anmeldung jeweils Monate im Voraus erfolgt war. Für kleinere Änderungen ist das ärgerlich, aber handhabbar; bei großen Änderungen wie Ende letzten Jahres das plötzliche Verbot des Kundgebungsortes Arnulf-Klett-Platz führen solche kurzfristigen Aktionen des Ordnungsamtes direkt ins Chaos, verhindern einen ordnungsgemäßen Ablauf der Kundgebung und rauben der SSB jede Planungsmöglichkeit für die Umlenkung von Bussen.
Rückfragen an die Versammlungsleiterin der Montagsdemos Dr. Carola Eckstein
Presseportal: parkschuetzer.org/presse
RSS-Feed: bei-abriss-aufstand.de/category/pspe/feed/
Internet: bei-abriss-aufstand.de und twitter.com/AbrissAufstand und parkschuetzer.org -
am Donnerstag, 16. Januar 2014, 21:28 Uhr
FERPRESS - Meldungen rund um die Bahn
FERPRESS - Eigenbericht vom 16.01.2014Bahn befürchtet Hausgefährdungen beim Tunnelbau
Millionenangebot an IHK für vorsorglichen Hausabriss
Die Bahn scheint ernsthafte Befürchtungen zu hegen, daß es bei dem geplanten Tunnelbau im Rahmen des Bahn- und Immobilienprojekts "Stuttgart 21" zu ernsthaften Gebäudeschäden bis hin zu möglichen Hauseinstürzen kommen könnte.
Wie FERPRESS jetzt aus Teilnehmerkreisen der sogenannten IHK-"Weihnachtsitzung" der IHK Region Stuttgart vom 11. Dezember 2013 in Erfahrung bringen konnte, hat die Deutsche Bahn der IHK konkret eine Zahlung in Höhe von 3,8 Millionen Euro angeboten für den Fall, daß man der DB auch den Abriß des sog. "R-Gebäudes" der IHK erlaube, wobei das Grundstück aber auch nach Abschluß der Tunnelbauarbeiten weiter im Eigentum der IHK bleiben solle.
Außerhalb der offiziellen Tagesordnung wurde dieses Ansinnen der Bahn von Georg Fichtner, Präsident der IHK Region Stuttgart, persönlich vorgetragen und zur Abstimmung gestellt. Er empfahl der Vollversammlung, den Antrag der Bahn abzulehnen. Das Angebot quittierten viele der Teilnehmer mit Gelächter (offensichtlich, weil das Angebot zu niedrig erschien). Von den anwesenden rund 70 von 109 abstimmungsberechtigten anwesenden Mitgliedern wurde der Antrag dann auch bei nur wenigen Stimmenthaltungen einmütig abgelehnt und gleichzeitig darum gebeten, die Vollversammlung über den Fortgang der Verhandlungen zu informieren. Die nächste Sitzung ist für Ende Januar geplant.
Wie aus Teilnehmerkreisen weiter zu erfahren war, wurde in kleinerer Runde beim sich an die Sitzung 18:30 Uhr anschließenden "Weihnachtsempfang mit Abendessen" - gemeinsam mit geladenen Gästen und IHK-Mitarbeitern - auch offen darüber gesprochen, daß die Bahn intern davon ausgehe, daß der noch stehende Rest der denkmalgeschützten alten Bundesbahndirektion, das sog. Gebäude H7, "letztlich doch noch vor dem Tunnelbau abgerissen werde, weil es sonst zu einem unkontrollierten Einsturz" komme (Name d. Red. bekannt).
Das Treffen fand im Gebäude der LBS Baden-Württemberg neben dem noch nicht ganz fertig gestellten IHK-Neubau statt. Die IHK hat sich in der Vergangenheit mehrheitlich für das Projekt Stuttgart 21 ausgesprochen.
Hintergrund: Die IHK baut in der Jägerstraße neu. Das Hauptgebäude wurde abgerissen. Zwei ältere weitere Gebäude stehen noch, das mittlere soll weiter von der IHK genutzt werden, das sog. kleine "R-Gebäude" (in Richtung H7 gelegen) soll laut ursprünglicher Planung in Zukunft von der IHK an Dritte vermietet werden. Dieses Gebäude möchte die DB nun gerne entfernt wissen, da der geplante Tunnelbau dieses Gebäude mit den darin befindlichen zahlreichen Mitarbeitern letztlich gefährdet. Bisher hatten Bahnfachleute geglaubt, daß dieses Gebäude durch entsprechende bauliche Stützmaßnahmen vor einem Einsturz geschützt und erhalten werden könne.
Pikant an dieser gerade jetzt erst aufgetauchten Nachricht ist, daß am morgigen Freitag, 17.01.2014, im Rathaus der Stadt Stuttgart um 19 Uhr eine öffentliche Informationsveranstaltung für durch den S21-Tunnelbau betroffene Grundeigentümer stattfindet, bei der es u.a. um mögliche Schäden und eventuelle Schadensregulierungen sowie finanziellen Schadensausgleich geht.
Dazu die StN: S21 - Grundstückseigentümer nach zweierlei Maß entschädigt
http://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.stuttgart-21-grundstueckseigner-nach-zweierlei-mass-entschaedigt.ebd5e52c-8e75-475d-9eac-b3a927e100a8.html
Die Veranstaltung wird im Internet am Freitag ab 19 Uhr LIVE von cams21 übertragen:
http://cams21.de/informationsveranstaltung-am-17-01-2014-der-tunnel-unter-meinem-haus-grundbucheintrag-entschaedigung-haftung/Eine Meldung von
FERPRESS - Meldungen rund um die Bahn - 16.01.2014
UNION INTERNATIONALE DE PRESSE FERROVIAIRE
Internationale Eisenbahn-Presse-Vereinigung - Sitz: Bern (CH) - www.ferpress.ch
Pressebüro Roland Kimmich - E-Mail: ferpress@t-online.de - mobil 0174-15 22 971Weitere Anmerkungen von FERPRESS und Diskussion: http://www.parkschuetzer.de/statements/167441
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am Donnerstag, 16. Januar 2014, 16:23 Uhr
Pressemitteilung des Aktionsbündnisses gegen Stuttgart 21
Stuttgart, den 16. Januar 2014Erklärung zur Strafanzeige gegen Ex-Kanzleramtsminister Pofalla
Licht ins Dunkel, Fakten auf den Tisch!
Mit ihrer Strafanzeige gegen Ronald Pofalla unternehmen die Anzeigeerstatter Peter Conradi, Dr. Eisenhart von Loeper und Dieter Reicherter – mit ihnen das Aktionsbündnis und die Bürgerbewegung gegen Stuttgart 21 – einen erneuten Versuch, die Staatsanwaltschaften und Gerichte zu einer ernsthaften Auseinandersetzung mit den grundlegenden Gesetzesverstößen bei der Durchsetzung von Stuttgart 21 zu bewegen.
Einstellungsverfügungen und Gerichtsurteile beriefen sich zumeist auf Urteile von Vorinstanzen, auf bahnabhängige Gutachter und ignorierten durchweg neue, lange unter der Decke gehaltene Erkenntnisse, die das Projekt längst in einem ganz anderen Licht erscheinen lassen. Vor den fundamentalen Rechtsfragen, die sich mit Stuttgart 21 stellten, hätten sich die bisher befassten Staatsanwaltschaften und Gerichte in Stuttgart, Mannheim, Karlsruhe und Berlin stets gedrückt, so die Initiatoren.
Hierzu zählt Rechtsanwalt und Sprecher des Aktionsbündnisses Dr. Eisenhart von Loeper die Verfassungskonformität der Mischfinanzierung des Projekts, also die Frage, ob ein finanzstarkes Bundesland – dessen Landeshauptstadt eingeschlossen – durch massive Subventionierung Bundesinvestitionen quasi kaufen darf. Hierzu zähle des Weiteren das geradezu systematische Ignorieren der von der Bahn nicht zu widerlegenden Tatsache, dass es sich entgegen der Projektbegründung bei S21 um einen Rückbau der Bahnhofkapazität handelt. So hätten die Gerichte auch den Abriss des ersten Stuttgart 21 im Weg stehenden Hauses zugelassen, indem sie jenen grundlegenden Einwänden gegen die Rechtmäßigkeit des Projekts aus dem Weg gegangen seien.
Die Strafanzeige gegen den ehemaligen Kanzleramtschef Pofalla betreffe, so Bündnissprecher von Loeper, genau jenen kritischen Punkt, an dem die Politik mit erschreckender Arroganz der Macht die grundgesetzliche „balance of power“ überschreite und die Schranken des Rechts missachte: Hier hat der Tatverdächtige allein aus politischem Kalkül die Aufsichtsräte, speziell die dem Aufsichtsrat angehörigenden einflussreichen Staatssekretäre, „zum Rechtsbruch genötigt“ , indem er sie entgegen ihrer eigenen Überzeugung und entgegen dem Unternehmenswohl für den Weiterbau von Stuttgart 21 „auf Linie“ brachte. Dieser Verfassungsverstoß sei einer aufgeklärten Demokratie unwürdig.
Auch die Generalstaatsanwaltschaft Berlin hat im vorangehenden Verfahren immerhin so viel eingeräumt, dass sich die Vertreter der Bundesregierung im Aufsichtsrat „einem gewissen politischen Druck ausgesetzt gesehen haben mögen“. Nur erschienen fälschlich sachfremde Erwägungen fern zu liegen, weil die Vorteilhaftigkeit des Weiterbaus von Stuttgart 21 gegenüber dem Ausstieg dadurch belegt sei, dass bahnseitige Wirtschaftsprüfungsgesellschaften dies für „plausibel“ erklärt hätten.
Folgerichtig müsste die Staatsanwaltschaft in einem Mordfall das Verfahren einstellen, weil der Täter plausibel, also widerspruchsfrei, aber sehr wohl täuschend ein Alibi behauptet. Wollte die Justiz also in anderen Fällen den hier angewandten Maßstab gelten lassen, würde sie das Recht beugen und sich öffentlich lächerlich machen.
Mit ihrer Strafanzeige setzen die Anzeigeerstatter darauf, dass Licht im Sinne bundesweiter Aufmerksamkeit ins Dunkel der manipulativen Vorgänge um die Projektfinanzierung gebracht wird. Das Agieren von Roland Pofalla zwischen den politischen Machtinteressen von Parteien im Vorwahlkampf und den ökonomischen Interessen des Bahnmanagements sei hier ein schockierendes Lehrstück. Eine ins Bild passende Note erhalte der Vorgang durch die Kaltschnäuzigkeit und den inzwischen sichtbaren Eigennutz im Handeln von Pofalla, die der Staatsrechtler von Arnim als bezahlte Korruption charakterisiert.
Damit die Berliner Generalstaatsanwaltschaft tut, was ihres Amtes ist, werden Conradi, von Loeper und Reicherter als nächstes Beschwerde gegen die Nichtaufnahme der strafrechtlichen Ermittlungen gegen die beteiligten Bahnaufsichtsräte sowie die Bahnvorstände Grube und Kefer einlegen. Dabei geht es auch um Untreue zu Lasten des Bahnkonzerns, zu welcher der ehemalige Kanzleramtschef angestiftet haben soll.
Dem Ziel, die Drückebergerei der beteiligten Staatsanwaltschaften und Gerichte zu überwinden, dienen auch die beiden derzeit laufenden Bürgerbegehren gegen Stuttgart 21, welche die Kündigung der Finanzierungsverträge zu S21 verlangen – das eine weil die Kosten längst den vertraglichen Rahmen gesprengt haben, das andere weil der Vertrag auf falschen Behauptungen der Bahn über die Leistungsfähigkeit von Stuttgart 21 basiere. Wie die Strafanzeige gegen Pofalla verfolgten auch die Bürgerbegehren das Ziel, die Justiz zur Auseinandersetzung mit den Grundfragen und damit zur Kenntnisnahme der Realitäten von Stuttgart 21 zu bewegen.
Kontakt:
Dr. Eisenhart von Loeper
Dr. Werner SauerbornPressemitteilung als PDF
http://www.parkschuetzer.de/assets/termine/presse2014/PM_Erklaerung_zu_Pofalla-Anzeige.pdf -
am Mittwoch, 15. Januar 2014, 17:10 Uhr
Pressemitteilung des Aktionsbündnisses gegen Stuttgart 21
Stuttgart, den 15. Januar 2014Aktionsbündnis distanziert sich NICHT von den Parkschützern:
Gemeinsam gegen Stuttgart 21
Unter der Überschrift „Aktionsbündnis will sich von Parkschützern distanzieren“ hat die Stuttgarter Zeitung am 15. Januar 2014 aus einem internen Diskussionspapier zitiert, das vier Mitgliedsorganisationen des Aktionsbündnisses gegen Stuttgart 21 in ein Bündnistreffen vom Vortag eingebracht hatten.
Tatsache ist: Dieses Papier ist so nicht beschlossen worden, die Diskussion darüber ist noch im Gange. Wer immer es an die Presse lancierte, hat dem Widerstand gegen Stuttgart 21 geschadet. Die Aktiven Parkschützer und der Parkschützerrat sind genauso Mitglieder im Aktionsbündnis wie bisher die im Artikel allein zitierten Organisationen BUND, Pro Bahn, VCD und Stuttgarter Grüne sowie weitere Mitstreiter/innen wie Architekt/innen, Gewerkschafter/innen, Linke, Schutzgemeinschaft Filder, SÖS und SPD-Mitglieder gegen S21.
Die Aktiven Parkschützer und das Aktionsbündnis haben schon lange vor der unglückseligen Intervention von Bürgermeister Martin Schairer den Marktplatz als Versammlungsort der Montagsdemos favorisiert. Es ist daher absurd zu behaupten, das Aktionsbündnis wolle sich von den Parkschützern distanzieren.
Vielmehr sieht das Bündnis in den Montagsdemos ein wesentliches Element der Bewegung gegen Stuttgart 21. Zugleich appelliert es aber eindringlich an alle Beteiligten, von Protestformen abzusehen, die gegen Gesetze verstoßen, ein Verkehrschaos hervorrufen und dem Ansehen der Bewegung schaden.
„Es gibt im Widerstand unterschiedliche Ansichten, wie und wo es mit den Montagsdemos weitergehen soll“, betont Eisenhart von Loeper als Sprecher des Aktionsbündnisses, „aber gemeinsam ist allen Verantwortlichen in der Protestbewegung der Wille, dieses unsinnige Projekt nach Kräften zu verhindern.“
Kontakt:
Dr. Eisenhart von Loeper, Hermann SchmidPressemitteilung als PDF
http://www.parkschuetzer.de/assets/termine/presse2014/2014-01-15-PM-Aktionsbuendnis.pdf
Wichtige Dokumente
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