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Der parkschuetzer.de Blog — Infos aus erster Hand

  • PS-Redaktion am Freitag, 29. November 2013, 16:53 Uhr

    Pressemitteilung des Aktionsbündnisses gegen Stuttgart 21
    Stuttgart, den 29. November 2013

    Koalitionsvertrag zur Bahnpolitik: Weiter so statt vorwärts

    Für beschämend unverbindlich, widersprüchlich und phantasielos hält das Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21 die Passagen des Koalitionsvertrags zur Bahnpolitik. Die Chance, durch den Ausstieg aus Stuttgart 21 Milliarden einzusparen, wird vertan – und damit auch die Chance, an sinnvoller Stelle Geld einzusparen, wenn es keine Steuererhöhungen und keine Neuverschuldung geben soll. Fehlanzeige auch bei der so dringend gebotenen Verkehrswende zugunsten der Bahn. Auch auf das von der DB angerichtete Bahnchaos und seine Ursachen findet der Koalitionsvertrag keine Antwort. „Weiter so statt vorwärts“ ist hier die Devise.

    Zu Stuttgart 21, das wie ein Klotz auf dem Weg zu einer neuen Bahnpolitik liegt, findet sich kein Wort im Koalitionsvertrag.

    • Wer mehr auf Bestandspflege in der Fläche setze statt auf spektakuläre Neubauprojekte, wie neuerdings selbst Bahnchef Grube, könne zu Stuttgart 21 nicht schweigen, so Bündnissprecher Eisenhart von Loeper. Denn S 21 binde auf lange Sicht und in großem Maße Mittel, die für die Instandhaltung und Stabilisierung des Bahnverkehrs erforderlich wären.

    • Wer die Bahn „am Ziel eines Deutschlandtakts …ausrichten“ will, muss als erstes auf Stuttgart 21 verzichten, das unumkehrbar einen Integrierten Taktfahrplan unmöglich macht.

    • Wer „ein Bahnhofsmodernisierungsprogramm mit einem verbindlichen Fahrplan zum barrierefreien Aus- und Umbau aller größeren Bahnhöfe vorlegen“ will, macht sich völlig unglaubwürdig, wenn er an einem nicht barrierefreien Tiefbahnhof festhält, der bei einer Katastrophe zur Falle gerade für mobilitätseingeschränkte Menschen würde.

    • Wer die Klimaziele ernst nimmt, muss als erstes ein Bahnprojekt aufgeben, das Milliardeninvestitionen für einen Bahnhof mit geringerer Kapazität und eine nicht güterverkehrstaugliche Neubaustrecke bindet.

    Nachdem sich der Koalitionsvertrag „zum Bau des Flughafens Berlin-Brandenburg (BER) bekennt“, mögen Optimisten in der Nichterwähnung von Stuttgart 21 als dem viel größeren Katastrophenprojekt einen Hinweis darauf sehen, dass die Überlegungen zu S 21 noch nicht abgeschlossen sind, so von Loeper. Die Bürgerbewegung gegen Stuttgart 21 werde nachhaltig mit guten Argumenten und politischem Druck ihren Widerstand gegen dieses rückwärts gewandte Projekt fortsetzen – unabhängig von Koalitionen und Koalitionsverträgen.

    Kontakt: Dr. Eisenhart von Loeper, Werner Sauerborn

    Pressemitteilung als PDF
    http://www.parkschuetzer.de/assets/termine/presse2013/PM-Koalitionsvertrag.pdf

  • PS-Redaktion am Freitag, 22. November 2013, 13:25 Uhr

    Pressemitteilung des BUND Regionalverband Stuttgart
    Stuttgart, 22.11.2013

    BUND sieht S21-Planänderung zum Nesenbachdüker kritisch

    Weiterhin Gefahren für Mineralwasser, Parkbäume, Hochwasser

    Heute endet die Stellungnahmefrist für den BUND beim Eisenbahnbundesamt zum 14. Planänderungsantrag S21 Planfeststellungsabschnitt 1.1. „Verkürzter Düker Nesenbach“. Der BUND sieht in seiner abgegebenen Stellungnahme die Planänderung kritisch – siehe Anhang.
    Bei der 14. Planänderung soll der Nesenbach zwar um ca. 60 Meter verkürzt werden, aber aufgrund seiner Tieflage von knapp 20 Meter unter* der Geländeoberfläche schneidet er immer noch von allen Stuttgart 21-Bauwerken am gefährlichsten in die schützenden Deckschichten der Mineralwasservorkommen ein.

    Auch die von der Bahn beantragte Änderung des Bauverfahrens von Druckluftvortrieb auf offene Baugruben mit Spundwänden birgt weiterhin große Gefahren. Insbesondere während der Bauzeit muss um die Dükerbaustelle mehr Grundwasser abgepumpt werden. Hinter den wasserdichten Spundwänden droht ein Grundwassersanstieg, der den angrenzenden Baumbestand durch eine zu starke Vernässung schädigen kann.
     
    Bei den Baumaßnahmen soll eine 2,5 Meter dicke Betonsohle unter Wasser betoniert werden. Diese soll verhindern, dass das darunter liegende und unter hohem Druck stehende Mineralwasser aufsteigt. Die Bahn räumt in ihren Unterlagen selber ein, dass ein Mineralwasseraufstieg keineswegs auszuschließen ist.
     
    Auch die Dimensionierung des Dükers wird vom BUND in Frage gestellt. Aufgrund eines zu kleinen Querschnittes droht die Gefahr von Rückstauungen und Überschwemmungen. Der BUND kritisiert, dass bei der Dimensionierung der Lastfall Klimaänderung nicht berücksichtigt ist. Insbesondere im Winterhalbjahre werden für unsere Region eine Zunahme der Niederschläge von 28 Prozent für die Jahre ab 2020 prognostiziert. Der Düker soll aber mindesten 60 bis 80 Jahre seinen Dienst tun und ist vor allem dann für die zunehmenden Starkniederschläge zu klein bemessen.
     
    Der BUND stellt generell fest, dass die Anzahl der Planänderungsanträge bei Stuttgart 21 immer inflationärer wird, obwohl das Projekt doch angeblich eines der Bestgeplantesten der Bahn sei. Erstaunlich ist auch der Umstand, dass beim Planfeststellungsverfahren im Jahre 2005 die damalige Planung des Nesenbachdükers als alternativlos dargestellt wurde. „Bei Stuttgart 21 ist es inzwischen der Normalfall, dass das Projekt immer anders kommt als man denkt“, so Gerhard Pfeifer, BUND-Regionalgeschäftsführer.

    Rückfragen: BUND Regionalverband Stuttgart, Gerhard Pfeifer

    Pressemitteilung als PDF
    http://www.parkschuetzer.de/assets/termine/presse2013/BUND-PM-S21-14-PlanaenderungNesenbachdueker.pdf
    Stellungnahme
    http://www.parkschuetzer.de/assets/termine/presse2013/S21_14Planaenderung-PFA11_Dueker-Nesenbach_StellungnahmeBUND11-2013.pdf

    * Fehlerkorrektur 25.11.: das Wort ÜBER wurde durch UNTER ersetzt.

  • PS-Redaktion am Donnerstag, 14. November 2013, 12:05 Uhr

    InfoOffensive Baden-Württemberg
    Stuttgart, den 13. Novenber 2013

    Erklärung zur Pressefreiheit

    Freie Presse und freier Zugang zu Informationen sowie die freie Möglichkeit zur Recherche und Berichterstattung sind nicht verhandelbare Grundrechte und wesentliche Bestandteile einer demokratischen Verfassung. Jeden Versuch, diese Rechte zu beschneiden und die Presse daran zu hindern, über Mißstände und Fakten frei zu berichten, betrachten wir als einen Angriff auf Demokratie und Freiheit.

    Als solchen Angriff werten wir den Einschüchterungsversuch des S21-Kommunikationsbüros, das die Stuttgarter Zeitung wegen einer Spitzfindigkeit verklagt: Laut Urteil des Landgerichts darf die Zeitung schreiben, dass S21 frühestens 2022 in Betrieb gehen kann – sie darf dagegen nicht mehr behaupten, der Aufsichtsrat sei darüber informiert.

    Unabhängig von unserer nach wie vor gültigen Kritik an der unzureichenden Berichterstattung der Stuttgarter Leitmedien zu S21 erklären wir uns mit der Stuttgarter Zeitung gegen den Angriff des Kommunikationsbüros auf die Pressefreiheit solidarisch.

    Besondere Kritik verdient das Schweigen der Rathausspitze und der Landesregierung, die als Beteiligte am Kommunikationsbüro – egal ob aktive oder ruhende Mitgliedschaft – und als Vertreter der Exekutive hiermit nicht nur aktiv die Pressefreiheit angreifen sondern zudem die Gewaltenteilung und damit die Verfassung untergraben.
    Wir fordern eine klare Stellungnahme von Landesregierung und Rathausspitze um diesem dubiosen Treiben des Kommunikationsbüros ein Ende zu setzen. Wir fordern darüber hinaus von OB Kuhn und MP Kretschmann ein klares Bekenntnis zur Freiheit der Presse in Baden-Württemberg.

    Die InfoOffensive Baden-Württemberg

    Unterstützt durch
    Matthias von Herrmann, Pressesprecher der Parkschützer
    Dr. Eisenhart von Loeper
    Thomas Trüten, Sprecher des Stuttgarter Bündnisses für Versammlungsfreiheit
    Steffen Siegel
    Die AnStifter
    CamS21
    Die Versorger
    Jugendoffensive gegen Stuttgart 21
    Bewegung 30.09.
    Die Nordlichter
    Infobündnis Zukunft Schiene – Obere Neckarvororte
    Ostend-Obenbleiber
    Oben Bleiber Stuttgart-West
    Ingenieure22
    DIVaN – Demokratie-Initiative Vaihingen/Enz + Nachbarn e.V
    Vaihinger für den Kopfbahnhof
    Netzwerk Wangen/Untertürkheim
    Initiative Schwabenstreich Stammheim
    GewerkschafterInnen gegen Stuttgart 21

    Diese Nachricht wurde adressiert an:
    Stuttgarter Zeitung
    Stuttgarter Nachrichten
    SWR
    Kontext Redaktion
    TAZ Redaktion
    Oberbürgermeister Fritz Kuhn
    Ministerpräsident Winfried Kretschmann
    Fraktion Grüne im Landtag
    Fraktion SPD im Landtag
    Gemeinderat Fraktion Grüne
    Gemeinderat Fraktion SPD
    dju – Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union
    Deutsche Bahn AG
    Kommunikationsbüro Bahnprojekt Stuttgart-Ulm

    Quelle: http://infooffensive.de/2013/11/erklaerung-zur-pressefreiheit/

  • PS-Redaktion am Mittwoch, 13. November 2013, 13:14 Uhr

    Pressemitteilung der Aktiven Parkschützer
    Stuttgart, den 13. November 2013

    Stuttgart 21: Parkräumung am 15.2.2012 war rechtswidrig

    Klage beim Verwaltungsgericht Stuttgart eingereicht

    Stuttgart, den 13.11.2013: Heute haben 32 Parkschützer Klage vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart eingereicht im Zusammenhang mit der Räumung des Mittleren Schlossgartens auf 15. Februar 2012. Für Stuttgart 21 wurden in den Tagen nach dem 15.2. im Mittleren Schlossgarten 250 alte Bäume gefällt. Die Kläger wehren sich gegen die in den Ermittlungsakten gewählte Negativbezeichnung „Störer“. Außerdem wollen sie vom Gericht feststellen lassen, dass am 15.2.2012 keine ordnungsgemäße Versammlungsauflösung durch die Polizei oder die Stadt Stuttgart stattfand. Es soll, stellvertretend für alle in der Räumungsnacht anwesenden Menschen, festgestellt werden, dass sowohl die Versammlungsauflösung wie auch die polizeilichen Maßnahmen rechtswidrig waren.

    In der Nacht vom 14. auf den 15.02.2012 versammelten sich im Mittleren Schlossgarten in Stuttgart etwa 2.000 Menschen um gegen die bevorstehende Fällung von 250 Bäumen im Zuge der Bauarbeiten für das Projekt Stuttgart 21 zu protestieren bzw. um die Fällung zu verhindern. Diese Versammlung wurde auf Anordnung der Stadt Stuttgart durch die Polizei geräumt, obwohl nicht alle Genehmigungen (z. B. für das Grundwassermanagement) vorlagen, um mit den eigentlichen S21-Bauarbeiten beginnen zu können. Der Mittlere Schlossgarten ist nun seit fast zwei Jahren eine Baubrache – die Rechtsverstöße von Stadt und Polizei dauern an.

    Um die Räumung des Parks und der vorgesehenen Baustellenfläche durchsetzen zu können, bot die Polizei mehrere tausend Einsatzkräfte auf. Die Parkräumung erfolgte in rechtswidriger Art und Weise, denn die im Schlossgarten anwesenden Menschen standen unter dem Schutz der grundgesetzlich garantierten Versammlungsfreiheit. Auch nach Aussagen der Polizeiführung gingen von der Menschenmenge keine unfriedlichen Aktionen aus.

    Etwa 80 Parkschützer erhielten ein Bußgeld, da sie den Park nicht freiwillig verließen, obwohl sich Stadt und Polizei nicht an die Vorgaben des Verwaltungsgerichts zur Durchsetzung des Betretungs- und Aufenthaltsverbotes gehalten hatten. Im Zuge der Prozesse vor dem Amtsgericht Stuttgart kam dann nach und nach ans Licht, dass die Auflösung der Versammlung im Mittleren Schlossgarten in dieser Nacht ohne Rechtsgrundlage und viel zu früh erfolgte. Allen 2.000 Demonstranten wurde somit ihr im Grundgesetz verankertes Recht auf Versammlungsfreiheit verwehrt.

    Auch der noch so große Wunsch von Stadt, Land und Bahn, ein umstrittenes Großprojekt wie Stuttgart 21 schnellstmöglich umzusetzen, darf nicht dazu führen, dass Grundrechte außer Kraft gesetzt werden. Die Versammlungsbehörde ist verpflichtet, sich bei ihren Maßnahmen an Recht und Gesetz zu halten – auch wenn ein suggerierter Zeitdruck Grundrechte als hinderlich erscheinen lässt. Die nun eingereichte Klage vor dem Verwaltungsgericht zielt also auch darauf ab, in Zukunft Eingriffe in die Versammlungsfreiheit wirksam abzuwehren. Der konkrete Fall hat insoweit auch große Bedeutung über die konkrete Situation in Stuttgart hinaus.

    Rückfragen: Rechtsanwalt Wolfram Leyrer, Tübingen

    Presseerklärung als PDF
    http://www.parkschuetzer.de/assets/termine/presse2013/Presseerklaerung_2013_11_13_Klage_S21-Parkraeumung.pdf

  • PS-Redaktion am Samstag, 09. November 2013, 12:50 Uhr

    Klaus Gebhard zum 3. und 4. Bürgerbegehren zu Stuttgart 21
    Stuttgart, den 9. November 2013

    Das Geschenk annehmen

    Werte ParkschützerInnen und Stuttgart-21-GegnerInnen,

    mit diesem Schreiben möchte ich im Interesse einer möglichst beeindruckenden Unterschriftenzahl unter das bereits laufende 3. und 4. Bürgerbegehren versuchen, die in unseren Reihen immer noch existierenden Vorbehalte und Besorgnisse bezüglich einer aktiven Unterstützung zu zerstreuen. Die zwei mir am häufigsten zu Ohren gekommenen und darum ernst zu nehmenden Bedenken sind:

    • Die Sammlung der notwendigen 20.000 Unterschriften ziehe zu viel Konzentration und Kraft von wichtigeren anliegenden Aktivitäten ab, wie z.B. von der notwendigen Forcierung zivilen Ungehorsams, der inhaltlichen Vorbereitung auf die jederzeit mögliche Fortsetzung des Erörterungsverfahrens zum Grundwassermanagement oder das gerade eröffnete Planfeststellungsverfahren auf den Fildern, etc.

    • Wenn eines der 3 laufenden Bürgerbegehren nach kürzerem oder längerem politischen oder gerichtlichen Hickhack zu guter letzt doch einen Bürgerentscheid herbeizwänge, wäre nach allen negativen Erfahrungen mit der finanziellen und medialen Übermacht der Gegenseite im Volksabstimmungswahlkampf die Gefahr groß, dass wir den Bürgerentscheid erneut verlören, mit der Folge, dass wir dann endgültig mund- und mausetot wären.

    Weil letztere Sorge vielleicht die tiefsitzendeste ist, will ich mit ihr beginnen. Ein Bürgerentscheid ist erst die vierte Phase des Verfahrens. Sie tritt erst dann ein, wenn die Sammlung und Übergabe von mindestens 20.000 gültigen Stuttgarter Unterschriften an das städtische Wahlamt vollzogen ist, der Gemeinderat anschließend darüber beraten und abgestimmt hat, und unsere Juristen nach dessen erwartbarer Ablehnung den bereits vorbedachten Widerspruch vor Gericht durchgefochten haben. Nach aller Erfahrung „droht“ uns die Phase Bürgerentscheid also frühestens in einem Jahr. Just in einem Jahr übrigens, in dem sich die zig Baustellen auf der größten Stadtbaustellenzumutung Europas zu voller „Pracht“ entfalten werden, was uns scharenweise persönlich betroffene neue Unterstützer zutreiben wird.

    Aber was heisst da „drohen“? Tatsächlich gibt es nach Lage der Dinge gar keinen Grund, sich vor einem Bürgerentscheid zu fürchten – eine nüchterne Analyse unserer jetzigen Lage vorausgesetzt. Denn das muss endlich einmal öffentlich ausgesprochen werden: Schlimmer als die jetzige Lage (die anhaltende Lage seit der verlorenen Volksabstimmung) kann es für uns nicht mehr kommen! Oder sollte da jemand nicht mitgekriegt haben, dass uns zum einen bei jeder, aber wirklich jeder Gelegenheit die verlorene Volksabstimmung als Totschlagargument übergebraten wird, und das bis in alle Ewigkeit, soll heissen, bis kein Argument mehr gebraucht wird? Und schlimmer noch: Dass ja tatsächlich schon mit aller verfügbaren Kraft gebaut wird? Eine etwaige zweite Niederlage könnte uns folglich nicht 1en relevanten zusätzlichen Schaden zufügen, den wir jetzt nicht auch schon hätten! Konkret: Die Gegenseite könnte mit einer etwaigen zweiten Niederlage unserer Seite weder „Jetzt erst recht bauen“, denn das tut sie ja schon, noch unseren dann halt neuerlich dokumentierten Minderheitsstatus noch öfter als bei jeder Gelegenheit um die Ohren hauen, denn noch mehr Gelegenheit als schon bei jeder Gelegenheit gibt es nicht! Woraus zwingend folgt: Ein neuer Bürgerentscheid kann unsere Lage nicht weiter verschlimmern, sehr wohl aber dramatisch verbessern!

    Mit dieser Erkenntnis im Hinterkopf lässt es sich schon etwas entspannter über die erste Frage diskutieren, nämlich ob ein kollektiver Einsatz für die beiden neuen Bürgerbegehren nicht an entscheidenderer Stelle ein kritisches Quantum Kraft abzieht.

    Nun, was den reinen Akt des Unterschreibens und Unterschriftensammelns angeht, bedarf es dazu keiner langwierigen Argumentation. Wenn nur 1000 Montagsdemonstranten je 20 Unterschriften einsammeln, ist unsere Arbeit bereits getan. Geschätzter Zeitaufwand: Ein Feierabend, um einst mit uns auf der Straße gestanden habende Freunde und Bekannte anzurufen. Zeitraubende inhaltliche Überzeugungsarbeit wird bei ihnen nicht vonnöten sein, denn das Projekt hat in den letzten Jahren durch unzählige Enthüllungen immer nur weiter an „Glanz“ eingebüßt, so dass nicht zu befürchten steht, dass ehemals Aktive das Projekt nun plötzlich toll finden werden. (Was es natürlich trotzdem ist, wenn man an die Abstammung des Wortes „toll“ von „Tollhaus“ denkt!)

    Damit sollte die konkrete Sorge um eine Fehlinvestition unserer Kräfte zur einen Hälfte beantwortet sein: Das tausendfache Einsammeln je einer handvoll Unterschriften nimmt garantiert niemandes Widerstandspotential voll in Beschlag. Ganz abgesehen davon, dass z.B. bei der Fortsetzung oder Neuansetzung eines Erörterungsverfahrens ohnehin nicht alle Tausende, die da Unterschriften sammeln, an die Mikrofone treten könnten oder wollten. Bleibt die Frage übrig, ob sich nicht diejenigen, die die Hauptarbeit mit den Bürgerbegehren hatten und noch haben werden, unsere Bürgerbegehrens-Initiatoren Eisenhart von Loeper und Christoph Engelhardt, an der falschen Front verkämpfen? Nun, darüber wage ich kein Urteil. Und wer sonst möchte oder könnte hierüber nach all den irren Wendungen und Erfahrungen mit diesem Projekt ein gesichertes Urteil wagen? Aber die Frage ist ohnehin falsch gestellt weil müßig. Denn Tatsache ist, dass man Ehrenamtliche nicht gegen ihre Überzeugung von oben herab an diesen oder jenen für wichtiger erachteten „Frontabschnitt“ abkommandieren kann. Das kann man allenfalls mit abhängig Beschäftigten oder gut Bezahlten – und auch da nur mit mäßigem Erfolg, wie es sich am lustlosen Abarbeiten subjektiv nicht überzeugender Aufgabenvorgaben überall in der Welt ablesen lässt.

    Richtig ist und bleibt aber auch, dass wir als noch immer vieltausendköpfige Bewegung über den beiden neuen Bürgerbegehren keinesfalls die verfahrensrechtlich wichtigen nächsten Schritte aus dem Auge verlieren dürfen. Insbesondere nicht das jüngst eröffnete, vom 4. November noch bis 19. Dezember laufende Planfeststellungsverfahren auf den Fildern, bei dem jeder Bürger, der sich direkt oder indirekt von dem Projekt betroffen fühlt, einspruchsberechtigt ist! Zumal bei diesen Verfahren – und nur bei diesen Verfahren! – die Frage nach Sinn und Nutzen des Gesamtprojekts neu gestellt werden kann! Ein Fenster der Projektverwundbarkeit, das seit Schlichtungszeiten nicht mehr für uns offen stand. Darum aber zu befürchten, dass durch den Einsatz von Loeper und Engelhardt für ihre umsichtig angelegten Bürgerbegehren unsere Reihen an dieser oder anderer Stelle entscheidend geschwächt würden, ist nach allen bewunderungswürdigen Erfahrungen mit der Einsatzfreude und Verschiedenartigkeit der Talente in unsrer vieltausendköpfigen Bewegung wohl doch eher nicht zu erwarten.

    Deshalb hier zum Schluss meine Bitte und Ermutigung an Sie: Tragen Sie den Ihnen möglichen Teil zum Einsammeln der notwendigen 20.000 Stuttgarter Unterschriften bei, auf dass wir möglichst bald den Gemeinderat, die Presse und, aller Voraussicht nach, auch die Gerichte zu einer erneuten Beschäftigung mit unseren schwerwiegenden Betrugsvorwürfen zwingen können. Denn das ist das unschlagbar Gute an den von Vorgängergenerationen erkämpften Bürgerbegehrensverfahren: Dass mit einem Minimum an Aufwand – einer bloßen Unterschrift – ein Maximum an staatlichen Instanzen zur Auseinandersetzung mit unserem Anliegen zwangsverpflichtet werden kann.

    Die gemeinsame Absicht beider Bürgerbegehren unter Nutzung zweier verschiedener Begründungspfade ist es, dem Gemeinderat wie dem OB wie in der Folge auch dem Landtag und dem Ministerpräsidenten den bequemen „Schutzschild“ der angeblich unkündbaren Verträge wegzuziehen, hinter dem sich die Mehrzahl der Regierungsverantwortlichen untätig verschanzt! (Welche der beiden Begründungen vor Gericht am ehesten ziehen wird, wird sich zeigen.) Dies persönlich unentgeltlich für uns vor Gericht zu erstreiten ist ein unschätzbares Geschenk von Eisenhart und Engelhardt, das jeder, der noch drei Finger für unsere Sache krumm zu machen bereit ist, annehmen können sollte – durch Ergreifen eines Stifts und beider Unterschriftenlisten.

    Welcher Vorstoß unserer auf vielerlei Wegen und Weisen einsatzfreudigen Bewegung schließlich den ersehnten Einsturz des durch und durch verrotteten S21-Kartenhauses einleiten wird, lässt sich nach bald 20-jähriger kurvenreicher Geisterbahnfahrt des Projekts von niemandem sicher vorhersagen. Deswegen empfehle ich die gute alte weil vernünftige Abwägung zwischen persönlichem Aufwand und möglichem Ertrag. Dieses Verhältnis scheint mir in diesem Fall selten günstig zu sein!

    Herzlichst, Ihr Klaus Gebhard.

    Schreiben als PDF
    http://www.parkschuetzer.de/assets/termine/2013/K_Gebhard_zu_BB-3-4.pdf

Wichtige Dokumente

  • Für Stuttgart 21 gibt es viele Gründe und bessere Alternativen, die nur einen Bruchteil kosten, von Karl-Dieter Bodack: PDF, 250Kb
  • Diverse Gutachten (kopfbahnhof-21.de)
  • Was kostet der Ausstieg aus Stuttgart 21?, VCD Baden-Württemberg e.V.
    PDF, 1,7Mb
  • Das Lügengebäude muss fallen, Dr. Liesel Hartenstein, ehem. MdB (SPD)
    PDF, 2,5Mb