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am Montag, 26. August 2013, 11:26 Uhr
Pressemitteilung des Aktionsbündnisses gegen Stuttgart 21
Stuttgart, den 26.08.2013Aktionsbündnis kritisiert dilettantischen Umgang mit der Statik des Hauptbahnhofs
Hat die Bahn Angst vor der Wahrheit?
Stehen der Turm und das Empfangsgebäude des Stuttgarter Hauptbahnhofs auf Eisenbeton- oder auf Holzpfählen - oder bauteilweise gar auf beiden? Diese für die Statik entscheidende Frage kann die Deutsche Bahn AG offenbar noch immer nicht zweifelsfrei beantworten, moniert der Sprecher des Aktionsbündnissses gegen Stuttgart 21, Dr. Norbert Bongartz.Der ehemalige Denkmalpfleger will wissen: „Wie wird sich das Erdreich im bislang dauerhaft feuchten Untergrund des Altbaus verhalten, wenn der Grundwasserspiegel wegen Stuttgart 21 längerfristig sinkt?“
Wo es lange nicht regne, entstünden bekanntlich Schwundrisse – und dasselbe geschehe auch im Untergrund, wenn dort regelmäßig das Grundwasser abgepumpt werde. Die Fundamentpfähle des Bahnhofs verlören ihre Reibungskraft und Bauwerke könnten sich setzen. Diese Gefahr werde noch höher, wenn tatsächlich Holzpfähle den Bahnhof stützten. Denn dann könnten sie faulen und so ihre Tragfähigkeit einbüßen.
Bongartz verweist auf zeitgenössische Aussagen und einen Fotobeweis, denen zufolge beim Bahnhofsbau Holzpfähle verwandt wurden. Dem stünden zwar Werkzeichnungen mit Eisenbetonpfählen gegenüber. Dieser Widerspruch löse sich jedoch auf, da der Architekt Paul Bonatz beim Bau des Bahnhofs auf die in Stahl und Glas geplante Bahnsteighalle verzichten und mit einer schlichten Holzkonstruktion vorlieb nehmen musste. Offenbar habe ihm während des Ersten Weltkriegs das begehrte Metall nicht mehr wie geplant zur Verfügung gestanden - auch nicht für die Fundamentpfähle.
Norbert Bongartz fordert die Bahn auf, die Materialfrage endlich einwandfrei zu klären. Mit Schrägbohrungen wäre dies schnell und leicht festzustellen. Doch auch hier wolle sie unbequeme Erkenntnisse offensichtlich nicht zu früh offenbaren.
In diesem Zusammenhang erinnert der Bündnissprecher an den unnötig vorzeitigen Abbruch der beiden Längsflügel des Hauptbahnhofs. Dabei hätten die Planer der Bahn erkennen müssen, dass dadurch die Windsicherheit der alten Bahnsteigdächer verloren gehen würde. Mit sehr viel Geld hätten schließlich alle Gläser ausgebaut und eine Hilfskonstruktion eingebaut werden müssen, um die Standfestigkeit der Dächer zu sichern.
Kontakt: Dr. Norbert Bongartz, StuttgartPressemitteilung als PDF: http://www.parkschuetzer.de/assets/termine/presse2013/2013-08-25-PM-Bahnhofsturm.pdf
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am Freitag, 23. August 2013, 20:24 Uhr
Wie ich kurzfristig erfahren habe ist Finanzminister Schäuble morgen, 24. 8. um 16 Uhr in Leonberg in der Steinturnhalle. Wer ihn "herzlich" begrüßen will sei hiermit eingeladen.
Für Auswärtige: die Steinturnhalle befindet sich in der Steinstraße 50 m neben der Eltinger Straße. Orientierung: Post (dort sind auch Parkplätze) neben Neuem Rathaus und Hallenbad (in Sanierung). -
am Donnerstag, 08. August 2013, 12:17 Uhr
Pressemitteilung der Aktiven Parkschützer
Stuttgart, den 8. August 2013Jetzt klagen statt später jammern, Herr Schmid!
Parkschützer hängen riesiges Banner vor das Finanzministerium
Stuttgart, 8. August 2013: Die Parkschützer hängen heute um 12 Uhr ein großformatiges Banner (10 x 3 Meter) an die Jubiläumssäule vor dem Finanzministerium. Darauf steht „S21-Mehrkosten: Jetzt klagen statt später jammern, Herr Schmid!“ Damit fordern die Parkschützer Finanzminister Nils Schmid auf, gegen die Bahn eine Feststellungsklage einzureichen, um finanzielle Risiken für das Land abzuwenden.
Der Aufsichtsrat der Bahn hat im März 2013 beschlossen, dass die S21-Projektpartner, also vor allem das Land Baden-Württemberg, für einen wesentlichen Anteil der Mehrkosten von 2,3 Mrd. EUR aufkommen müssen. Die Landesregierung behauptet zwar allenthalben, das Land werde keine Mehrkosten übernehmen. Bislang ist das jedoch eine völlig unverbindliche Meinung. Erst mit der von den Parkschützern geforderten Feststellungsklage kann die Landesregierung ein Kostenrisiko für das Land juristisch verbindlich ausschließen.
„Wir erwarten von Nils Schmid, dass er seine Pflichten als Finanzminister ernst nimmt“, sagt Matthias von Herrmann, Pressesprecher der Parkschützer. „Um den Landeshaushalt vor den enormen Mehrkosten für den Tunnelbahnhof Stuttgart 21 zu schützen, langt es nicht, dass Ministerpräsident Kretschmann auf Facebook verkündet, er wolle nichts zahlen. Als Finanzminister muss Nils Schmid für juristische Verbindlichkeit sorgen und jetzt eine Feststellungsklage gegen die Bahn einreichen. Er muss – juristisch verbindlich – Klarheit schaffen, wer die Mehrkosten trägt, bevor das Loch gegraben wird.“
Für den Tunnelbahnhof Stuttgart 21 wurden Mehrkosten von über 2,3 Mrd. EUR offiziell bestätigt, die Bahn geht davon aus, dass das Land einen großen Teil dieser Mehrkosten trägt, der Aufsichtsrat hat dies sogar beschlossen – und unser Finanzminister tut so, als gäbe es weder Mehrkosten noch Forderungen gegenüber dem Land. Angesichts der bereits gestellten Forderungen gegenüber dem Land ist es unverantwortlich und inakzeptabel, wenn Nils Schmid als Finanzminister einfach passiv zuwartet, bis die Bahn Fakten geschaffen hat und das Land dadurch erpressbar ist. Ein verantwortungsbewusster Finanzminister muss klären, welche Belastungen auf den Landeshaushalt zukommen und gegebenenfalls Abhilfe schaffen. Nils Schmid muss endlich das Heft des Handelns in die Hand nehmen und mit einer Feststellungsklage für Rechtssicherheit sorgen.
Bei einer Feststellungsklage handelt es sich um ein gängiges juristisches Verfahren, um Rechtssicherheit zu schaffen. Die Juristen zu Stuttgart 21 veranschlagen etwa drei Wochen, um eine entsprechende Klageschrift abzufassen. Siehe auch Wikipedia: http://de.wikipedia.org/wiki/Feststellungsklage
Rückfragen an Matthias von Herrmann oder an Dr. Carola Eckstein
Pressemitteilung als PDF
http://www.parkschuetzer.de/assets/termine/presse2013/Presseerklaerung_2013_08_08_Banneraktion_Feststellungsklage.pdf -
am Dienstag, 23. Juli 2013, 00:37 Uhr
Öffentlicher Parkschützerrat im Rahmen des
Dritten Europäischen Forums gegen unnütze und aufgezwungene Großprojekte
in den Wagenhallen, Innerer Nordbahnhof 1, 70191 Stuttgart
am Donnerstag, den 25.07.2013von 18:00 Uhr bis 19:45 Uhr
** An alle Gruppen im Widerstand gegen Stuttgart 21 **Anlässlich der Eröffnung des Dritten Europäischen Forums am 25.7.2013 laden wir ganz herzlich alle Gruppen des Widerstands zur öffentlichen Parkschützerratssitzung in den Wagenhallen ein.
Wir laden insbesondere alle Gruppen ein, die schon lange nicht mehr an einer Parkschützerratssitzung teilgenommen haben, und auch diejenigen, die noch nie dabei waren.
Der Parkschützerrat wird an diesem Abend verkürzt tagen, von 18 Uhr bis 19:45 Uhr, um 20 Uhr wird die offizielle Eröffnung des Forums beginnen.
Ablauf:
* Begrüßung und Vorstellung des Ablaufs der Sitzung
* Berichte aus den Gruppen
* Offene Diskussion über den Parkschützerrat
Bitte leitet diese Information an alle Gruppen weiter.
Auf ein zahlreiches Erscheinen freut sich der Parkschützerrat. -
am Freitag, 19. Juli 2013, 16:03 Uhr
Pressemitteilung des Aktionsbündnisses gegen Stuttgart 21
Stuttgart, den 19.7.2013Verfassungswidrigkeit der Mischfinanzierung kann endlich höchstrichterlich geprüft werden!
Stellungnahme des Aktionsbündnisses gegen Stuttgart 21 zum Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 19. Juli 2013
Stuttgart, 19.7.2013: Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat mit dem heute zur Mischfinanzierung von Stuttgart 21 erlassenen Urteil (7 K 4182/11) zwar die Klage auf Zulassung des Bürgerbegehrens abgewiesen, aber zugleich die Berufung gegen das Urteil wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache zugelassen.
Das Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21 sieht darin eine „hervorragende Chance, die Verfassungswidrigkeit der Mischfinanzierung im Instanzenweg höchstrichterlich zu klären und damit den Ausstieg aus dem Projekt für Stadt und Land unabweisbar zu machen“, wie Bündnissprecher und Rechtsanwalt Eisenhart von Loeper erklärt.
Eisenhart von Loeper sagt weiter, das Stuttgarter Verwaltungsgericht verdiene große Anerkennung: Es habe das Bürgerbegehren ernst genommen, die Vereinbarkeit der Mitfinanzierung der Bundesaufgabe Stuttgart 21 mit dem Grundgesetz durch Stadt und Land substantiell klären zu lassen. Allerdings habe sich das Gericht in seinem Urteil auf eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts von 1989 gestützt, die, so von Loeper, einen nicht vergleichbaren Fall der Amtshilfe betreffe und nicht in Zweifel stelle, dass das Grundgesetz kompetenzüberschreitende, käufliche Entscheidungen zwischen Bund und Land strikt verbiete.
Das Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21 sieht in dem Urteil „einen großen Sprung nach vorn“, so Eisenhart von Loeper, und die Botschaft an die Deutsche Bahn und an die Politik, „von dem toten Pferd Stuttgart 21 abzusteigen“. Wer das zu spät registriere, werde daran Schaden nehmen.
Kontakt: Dr. Eisenhart von Loeper
Pressemitteilung als PDF
http://www.parkschuetzer.de/assets/termine/presse2013/PM_2013-07-19_VG-Urteil_Buergerbegehren.pdf
Wichtige Dokumente
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