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am Dienstag, 17. September 2013, 18:49 Uhr
Der Film "Unser Park"
Teil 1 http://www.youtube.com/watch?v=dZ6q5U2SzQ4
Teil 2 http://www.youtube.com/watch?v=dZ6q5U2SzQ4 -
am Montag, 16. September 2013, 15:48 Uhr
Pressemitteilung des Aktionsbündnisses gegen Stuttgart 21
Stuttgart, 16. September 2013Erörterungsverhandlung zum Grundwassermanagement verlängern!
Der Sprecher des Aktionsbündnisses gegen Stuttgart 21, Rechtsanwalt Dr. Eisenhart von Loeper, bestärkt das Regierungspräsidium Stuttgart in dem Gedanken, die Erörterungsverhandlung zum S21-Grundwassermanagement zu verlängern.
Dazu sandte er dem Versammlungsleiter Michael Trippen und der Abteilungspräsidentin Gertrud Bühler heute einen Brief, in dem er
- die These der Deutschen Bahn AG widerlegt, das Verfahren sei zwingend binnen drei Monaten abzuschließen,
- deren unbelegter Behauptung widerspricht, die Umweltverträglichkeit des Vorhabens müsse nicht geprüft werden, und
- wegen des von Dr. Christoph Engelhardt nachgewiesenen Kapazitätsabbaus und falscher Angaben der Bahn die Planrechtfertigung des Tiefbahnhofs in Frage stellt.
Hier Eisenhart von Loepers Brief im Wortlaut:
16.09.2013 per Telefax
Az: S 21-GWMErörterungsverhandlung Grundwassermanagement, Planänderung zu Stuttgart 21
Sehr geehrte Frau Bühler, sehr geehrter Herr Trippen,
auch wenn ich an der von Ihnen geleiteten bisherigen Erörterungsverhandlung nicht teilnehmen konnte, kann ich - auch als Sprecher im Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21 - nur unterstützen, dass Sie über eine Verlängerung der Erörterungsverhandlung nachdenken. Dazu möchte ich Folgendes beitragen:
1. Die von Herrn Kollegen Kirchberg für die Deutsche Bahn AG geäußerte Rechtsauffassung, das Verfahren sei zwingend binnen drei Monaten abzuschließen, kann nicht überzeugen:
a) Die Verlängerungsmöglichkeit wird von der überwiegenden Rechtsmeinung in der Fachliteratur bejaht (vgl. Kopp/Ramsauer, VwVfG, 13. Auflage 2012, § 73 Rn 31 mit Nachweisen).
b) Es versteht sich schon aus dem Sinn einer Erörterung, dass sie nicht abgebrochen werden darf, bevor wesentliche Fragen diskutiert wurden. Die noch nicht erörterten wichtigen Sachfragen sind Ihnen sehr vertraut. Ich verweise insbesondere auf den Vortrag des BUND. Es kann daher keinem vernünftigen Zweifel unterliegen, dass Ihrer Stellungnahme gegenüber der Planfeststellungsbehörde zwingend die vollständige Erörterung der Sachfragen in den Erörterungsterminen vorausgehen muss.
c) Wenn die Vertreter der Vorhabenträgerin behaupten, die Einwendungsfrist beim Regierungspräsidium sei schon Ende Oktober 2012 abgelaufen gewesen, obwohl selbst dies eine Verwechslung enthält, registrieren sie augenscheinlich weder den selbst verschuldeten Gang des Verfahrens noch die Komplexität der Materie, geschweige denn die gesetzlichen Anforderungen. Diese sind nach rechtsmethodisch anerkannten Leitgedanken zweckbezogen und verfassungsgemäß zu erfüllen. Dies kann nur bedeuten, dass entsprechend Ihrem Vorgehen der letzten Woche keine engherzige formalisierende Vorgehensweise angebracht ist, vielmehr sachorientiert zu allen relevanten Fragen rechtliches Gehör gegenüber den Beteiligten zu gewähren ist.
2. Die These der DB AG, die Umweltverträglichkeitsprüfung sei entbehrlich , erweist sich als durch nichts belegt. Das Anhörungsverfahren ist auch deshalb zwingend nicht zu beenden, vielmehr auszusetzen bis zur gesetzmäßigen Durchführung der UVP-Prüfung. Erst auf diesem Wege ist festzustellen, wie die hierzu fachlich begründet vorgetragenen Einwände zu bewerten sind. Daran führt kein Weg vorbei.
3. Eine spannende, sehr nachdenkenswerte Frage besteht auch in der Hinsicht, dass durch den besonders qualifizierten Sachvortrag von Dr. Christoph Engelhardt zum Kapazitätsabbau, den der Bahnknoten Stuttgart durch den Tiefbahnhof S 21 erfahren würde, die Frage der Planrechtfertigung aufgeworfen ist.
Das ist in einem Planänderungsverfahren der Vorhabenträgerin gewiss ungewöhnlich. Denn die Rechtswirkungen der schon vorliegenden Planfeststellung lassen nach § 75 VwVfG normalerweise die erneute Prüfung der Planrechtfertigung nicht zu. Das kann aber meines Erachtens so nicht gelten, wenn die Vorhabenträgerin die Planfeststellung durch arglistige Täuschung oder schlicht durch „in wesentlicher Hinsicht unrichtige oder unvollständige Angaben“ erwirkt hat (§ 48 Absatz 2 Satz 3 Ziffer 1 und 2 VwVfG).Da die Planfeststellungsbehörde pflichtgemäß auch über diese Frage befinden muss, wenn es näher begründet wurde, halte ich es auch deshalb für unerlässlich, dass Sie die Erörterung des damit verbundenen schriftlichen Vortrags ermöglichen. Nur dann werden Sie dies in Ihre Stellungnahme gegenüber dem Eisenbahnbundesamt wirklich einbeziehen und bewerten können.
Ich beschränke mich an dieser Stelle auf die genannten vordringlichen Teilaspekte.
Mit freundlichem Gruß
Rechtsanwalt
Dr.v.Loeper -
am Mittwoch, 11. September 2013, 13:14 Uhr
Wahl von drei Mitgliedern des Finanzteams
zur Verwaltung der Spendengelder von Umkehrbar e.V.Hintergrund dieser Wahl ist die Demokratisierung des Widerstands und der Wunsch, dass die Verwaltung der Umkehrbar-Spendengelder noch transparenter wird, dass noch mehr Vertrauen in den Umkehrbar e.V. und die Menschen dahinter möglich wird. Der Transparenzbericht von Umkehrbar war ja ein erster erfolgreicher Ansatz, jetzt steht die Wahl des Finanzteams an.
Wann und wo?
Montag, 23.9.2013, nach dem Demozug,
im Forum 3, 3. Stock, Tanzsaal (Gymnasiumstr. 21)Warum ein Finanzteam?
Umkehrbar e.V. verwaltet einen Teil der eingenommenen Spendengelder für den Widerstand gegen Stuttgart 21. (Der BUND erhält und verwaltet den anderen Teil.) Von diesen Geldern werden u.a. die Montagsdemos und das Parkschützerbüro bezahlt, aber auch Flyer, Banner und viele andere Dinge für den Widerstand gegen Stuttgart 21.Warum jetzt eine Wahl?
Schon kurz nach Gründung von Umkehrbar (2010) wurde ein Finanzteam für die Verwaltung dieser Spendengelder ins Leben gerufen. Dieses Finanzteam hat zwei Jahre reibungslos funktioniert und gut zusammengearbeitet. Dann kam es Anfang 2013 zu Unstimmigkeiten zwischen Parkschützerrat und Umkehrbar. Da keine Einigung in Sicht war, hat der Vorstand von Umkehrbar zunächst die Verwaltung der Gelder in die eigenen Hände genommen. Eine Mitbestimmung des Gesamtwiderstandes war jedoch weiterhin gewollt und die Mitgliederversammlung von Umkehrbar hat in den letzten vier Monaten darum gerungen, eine demokratische Lösung, die möglichst viele Menschen mittragen können, zu finden.Wer darf wählen?
Alle Menschen, die sich der Widerstandsbewegung gegen Stuttgart 21 zugehörig fühlen, dürfen an der Wahl teilnehmen, ohne wenn und aber. Kommen Sie und wählen Sie mit!Wie setzt sich das Finanzteam zusammen?
Das Finanzteam wird aus fünf Personen bestehen, die über Finanzanträge im Konsens entscheiden und auf den sinnvollen Umgang mit den Spendengeldern achten. Diese fünf Personen sind:der/die Kassierer/in des Umkehrbar e.V.
ein Vertreter der Mahnwache (wird von der Mahnwache gewählt)
drei Vertreter aus der gesamten S21-Widerstandsbewegung
Die letztgenannten drei Vertreter werden jeweils für ein Jahr auf einer eigens dafür einberufenen Wahlveranstaltung gewählt (dieses Jahr am 23.9.).Wie funktionieren Kandidatur und Wahl?
Formlose, schriftliche Bewerbung mit vollem Namen der Kandidatin oder des Kandidaten
seinen bzw. ihren Kontaktdaten (Adresse, Telefon, evtl. E-Mail-Adresse)
dem Namen der aktiven Gruppe, die den Kandidaten vorschlägt
5 Namen und Unterschriften der UnterstützerInnen.
bis spätestens Donnerstag, 19.9. per E-Mail an: info [at] umkehrbar-ev.de oder in einem Umschlag an der Mahnwache abgeben, adressiert an den Umkehrbar e.V.Weder der Kandidat noch die UnterstützerInnen müssen zu der vorschlagenden Gruppe gehören. Ab Freitag, 20.9. stehen die Namen der Kandidaten auf www.umkehrbar-ev.de.
Bei der Wahlveranstaltung am 23.9. stellen sich alle Kandidaten kurz vor und erklären, warum sie ins Finanzteam gewählt werden möchten. Jeder Wähler hat drei Stimmen, weil drei Posten im Finanzteam zu besetzen sind. Gewählt sind die drei Kandidaten mit den meisten Stimmen.
Eine Bitte an die aktiven Gruppen: Schlagt einen Kandidaten/eine Kandidatin vor!
Eine Bitte an alle aus der Bewegung gegen S21: Kommen Sie nach der 190. Montagsdemo am 23. September 2013 zur Wahlveranstaltung ins Forum 3 und stimmen Sie mit!
Kontakt: Matthias von Herrmann
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am Dienstag, 10. September 2013, 17:54 Uhr
Pressemitteilung der Vertrauensleute des Bürgerbegehrens zu Stuttgart 21
Stuttgart, 10. September 2013Zur Entscheidung des Oberbürgermeisters Fritz Kuhn einer Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 17. Juli 2013 über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens nicht zuzustimmen
Vertrauensleute des Bürgerbegehrens äußern großes Erstaunen über die Entscheidung von Fritz Kuhn:
Der Oberbürgermeister hat ohne Not eine schnelle rechtliche Klärung der Frage der Verfassungswidrigkeit der Mischfinanzierung blockiert und behält damit weiterhin eine fragwürdige und unsichere Finanzierung bei.
Das Verwaltungsgericht Stuttgart hatte am 17. Juli 2013 die Klage der Vertrauensleute Sigrid Klausmann-Sittler, Axel Wieland und Bernhard Ludwig gegen die Stadt Stuttgart wegen der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens abgewiesen. Die Vertrauensleute hatten die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens damit begründet, dass die Mischfinanzierung von Stuttgart 21 durch die Beiträge der Stadt Stuttgart und des Landes Baden-Württemberg verfassungswidrig ist. Das Verwaltungsgericht hatte aber festgestellt, dass es sich um einen Fall der zulässigen Mitfinanzierung eines Infrastrukturprojekts durch verschiedene Hoheitsträger handele. Das Verwaltungsgericht hatte aber wegen grundsätzlicher Bedeutung der Frage die Berufung gegen sein Urteil zum Verwaltungsgerichtshof in Mannheim zugelassen.
Die Vertrauensleute des Bürgerbegehrens hatten daraufhin den Oberbürgermeister gebeten, statt der zugelassenen Berufung der direkten Sprungrevision beim Bundesverwaltungsgericht zuzustimmen, um allein die verfassungsrechtlichen Fragen der Mischfinanzierung auf kurzem Weg und gleich in letzter Instanz klären zu lassen. Dafür hätte es aber er Zustimmung der Stadt bedurft.
„Die Vertrauensleute hatten erwartet, dass ein grüner Oberbürgermeister, der dem Projekt Stuttgart 21 kritisch gegenüber steht, ein Interesse an einer raschen Klärung dieser fundamentalen Frage hat, ob das Projekt auf der Grundlage eines verfassungswidrigen Finanzierungsvertrags überhaupt gebaut werden darf“, sagt Axel Wieland. Denn im Herbst 2010 hatte noch Winfried Kretschmann sich auf das Gutachten des renommierten Verfassungsrechtsexperten Hans Meyer aus Berlin berufen und erklärt, die Verfassungswidrigkeit der Mischfinanzierung geltend zu machen, sollte er zum Ministerpräsidenten gewählt werden. Das war zugleich der Anstoß für das jetzige Bürgerbegehren, mit dem auch die Stadt Stuttgart verpflichtet werden soll, sich an das Grundgesetz zu halten und aus einem verfassungswidrigen Finanzierungsvertrag auszusteigen. Über 30.000 Stuttgarter Bürgerinnen und Bürger hatten das Bürgerbegehren unterzeichnet und sich dieses Anliegen zu Eigen gemacht Sie alle wollen eine Klärung dieser Frage, weil das Projekt Stuttgart 21 solange auf tönernen Füßen steht, bis diese Frage letztinstanzlich entschieden ist.
Die Vertrauensleute des Bürgerbegehrens sind nun höchst überrascht über die ablehnende Entscheidung durch den Oberbürgermeister. Noch größer ist ihr Erstaunen über die abgegebene Begründung von Fritz Kuhn. Fritz Kuhn ließ über eine bloße Pressemitteilung mitteilen, das Verwaltungsgericht habe eine Reihe von gemeinderechtlichen Fragen zum Bürgerbegehren aufgeworfen, die nur im Berufungsverfahren, nicht aber bei der Sprungrevision geprüft werden könnten.
Die Begründung von Fritz Kuhn ist absurd und unaufrichtig. Fritz Kuhn ist nicht nur für diese höchst zweifelhafte Mischfinanzierung, er ist auch gegen das jetzige Bürgerbegehren. Die Stadt will im Berufungsverfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof erreichen, dass bestimmte gemeinderrechtliche Fragen zum Bürgerbegehren im Sinne der Stadt entschieden werden. Das bedeutet aber, dass Fritz Kuhn erreichen will, dass der Verwaltungsgerichtshof die Gemeindeordnung bürgerbegehrensfeindlich auslegt und das Bürgerbegehren für unzulässig erklärt. „Dabei sind die Grünen im Land angetreten, die Bürgerbeteiligung auf kommunaler Ebene zu erleichtern. Politisch haben sie trotz zweijähriger Regierungsbeteiligung bislang nichts davon umgesetzt. Und im aktuellen Verwaltungsprozess setzt sich der grüne Oberbürgermeister der Landeshauptstadt für das gerade Gegenteil davon ein!“, sagt Sigrid Klausmann Sittler.
Mehr noch: Damit wird die letztinstanzliche Entscheidung der grundlegenden Frage der Verfassungsmäßigkeit der Mischfinanzierung, um die es über 30.000 Stuttgarter Bürgerinnen und Bürgern alleine geht, nicht nur um Jahre verzögert, so dass dann, wenn das Bundesverwaltungsgericht in 4 oder 5 Jahren den Klägern recht geben sollte, das Projekt Stuttgart 21 kaum noch in Frage gestellt werden kann. Schlimmer noch: Der zunächst befasste Verwaltungsgerichtshof könnte den Weg zum Bundesverwaltungsgericht für die Klärung dieser Frage versperren. Denn das Bundesverwaltungsgericht ist nicht zuständig für rein gemeinderrechtliche Fragen. Die Klärung der gemeinderrechtlichen Frage zum Bürgerbegehren durch den Verwaltungsgerichtshof, die Kuhn jetzt vorschiebt, könnte genau dazu führen, dass eine Revision nicht mehr möglich ist. „Damit hätte Fritz Kuhn nicht nur dem Anliegen einer stärkeren Bürgerbeteiligung einen Bärendienst erwiesen, sondern auch dem Grundgesetz unseres Landes“ fügt Bernhard Ludwig an.
Die Vertrauensleute und das Aktionsbündnis bitten um Spenden zur finanziellen Unterstützung der Rechtsbehelfe gegen die Ablehnung des Bürgerbegehrens: Unterstützungsfonds für Rechtsbehelfe gegen Stuttgart 21 (UFR S 21)
Inhaber: RA Walter Zuleger
Bankverbindung: http://www.unterstuetzungsfondsgegens21.de
Pressekontakt: Bernhard Ludwig, Rechtsanwalt, Kernerplatz 2, 70182 StuttgartPressemitteilung als PDF
http://www.parkschuetzer.de/assets/termine/presse2013/pm_sprungrevision.pdf -
am Freitag, 06. September 2013, 15:35 Uhr
Pressemitteilung der Fraktionsgemeinschaft SÖS und LINKE
Stuttgart, 6. September 2013Das Warten auf Rechtssicherheit bei der Mischfinanzierung geht weiter
Stuttgarter OB verweigert Revisionssprung zum Bundesverwaltungsgericht
Die Fraktionsgemeinschaft SÖS und LINKE kritisiert die Entscheidung von Oberbürgermeister Kuhn scharf, im Rechtsstreit um die Zulässigkeit des 2. Bürgerbegehrens gegen S21 den Weg eines Revisionssprungs zum Bundesverwaltungsgericht zu verbauen.
Damit wird einmal mehr vom grünen OB eine Chance vertan, zügig Rechtssicherheit in Bezug auf die Mischfinanzierung bei Stuttgart 21 zu bekommen.
Thomas Adler (DIE LINKE), Fraktionsvorsitzender SÖS und LINKE: „Seine Entscheidung, von Seiten der Stadt dem Revisionssprung zum Bundesverwaltungsgericht zu widersprechen, ist nicht im öffentlichen Interesse. Denn der ‚Revisionssprung’ hätte ermöglicht, dass die zentrale Frage der Initiatorinnen des Bürgerbegehrens geklärt wird, direkt vor dem Bundesgerichtshof, ohne zeitlichen Verzug und zusätzliche Kosten durch Verhandlung in der vorgeschalteten Instanz: Nämlich, ob die Mischfinanzierung des Projekts S21 durch Bund, Bahn, Land und Stadt rechtswidrig ist.“
Stadtrat Gangolf Stocker (SÖS): „Die Bürger begreifen es ohnehin nicht mehr: Sie unterschreiben auch ein zweites Bürgerbegehren, der Gemeinderat lehnt es wieder aus rechtlichen Gründen ab, wogegen die Vertrauensleute des Bürgerbegehrens erfolglos klagen. Das Verwaltungsgericht lässt aber Revision wegen der Bedeutung der Mischfinanzierung für das Projekt zu. Egal wer in der nächsten Instanz verlieren würde, geht doch auf jeden Fall zum Bundesverwaltungsgericht. Also doch lieber gleich dorthin! Aber nein, Kuhn versucht lieber, die Murks-Baustelle zu verwalten statt zu verhindern und verpasst wieder eine Chance, Schaden von der Stadt abzuwenden!“
„Ständig wird den S21-Gegnern vorgeworfen, sie würden das Projekt verzögern“, sagt Thomas Adler ergänzend: „Hier wollen jetzt aber Projektbefürworter und OB ohne Not den kompletten Instanzenweg gehen. Offensichtlich nur, um für die ‚Baufortschritts-Simulation’ des destruktiven Projektes mehr Zeit zu gewinnen. Denn die dafür vorgebrachten Argumente sind völlig unplausibel, weil sie mit der Kernfrage des Rechtstreits – der Mischfinanzierung – nichts zu tun haben. Schlimm genug, dass die Bürger diese Grundsatzfrage klären lassen müssen! Denn auch OB Kuhn als Mischfinanzierungsbefürworter müsste eigentlich ein Interesse daran haben, dass der Widerspruch zwischen Verfassung und der Finanzierungspraxis von S21 schnellstmöglich geklärt wird.“
Kontakt: Thomas Adler, Fraktionsgemeinschaft SÖS und LINKE, Stuttgart
Pressemitteilung als PDF: http://www.parkschuetzer.de/assets/statements/161667/original/2013-09-06_PM_Das_Warten_auf_Rechtssicherheit_bei_der_Mischfinanzierung-_geht_weiter.pdf
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