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am Mittwoch, 17. Juli 2013, 16:15 Uhr
Pressemitteilung des BUND
Stuttgart, den 17.07.2013Bauzeitenverlängerung bei S21 verbietet einen Beginn des Grundwassermanagements
Bei der chaotischen Erörterungsverhandlung über das Grundwassermanagement von Stuttgart 21, die bekanntlich gestern Nachmittag mit einem Abbruch des Verfahrens wegen Befangenheit des Sitzungsleiters endete, ging im Trubel eine ganz wichtige fachliche Aussage der Bahn unter.
Kurz vor Beendigung der Erörterung räumte der für das Grundwassermanagement verantwortliche Bahnvertreter Diplom-Ingenieur Gerrit Enge ein, dass es bei einer Verlängerung der Bauzeit von Stuttgart 21 kein Szenario gibt, ob dann die beantragten Abpumpmengen von 6,8 Millionen Kubikmeter Grundwasser ausreichen. Auf mehrmaliges Nachfragen, in wie weit man selbst bei einer geringfügigen Bauzeitenverlängerung um ein halbes Jahr ohne neue Genehmigungsverfahren auskomme, wich der Bahnvertreter Enge mit der immer gleichen Antwort aus, dass die Bauherrin DB von keiner Bauzeitverlängerung ausgehe.
„Wer behauptet, Stuttgart 21 komme ohne Bauzeitenverlängerung aus, lebt nach den bisherigen Erfahrungen nicht in dieser Welt“, sagt BUND Regionalgeschäftsführer Gerhard Pfeifer.
Längere Bauzeiten bedeutet logischerweise, dass die Pumpen länger laufen und damit dem Stuttgarter Talgrund mehr Wasser entnommen werden muss. Deshalb kann nach Auffassung des BUND, aufgrund der unklaren Situation hinsichtlich Bauzeitenplan, nicht mit der genehmigten Wasserentnahme von 3 Millionen Kubikmeter begonnen werden, weil dadurch ein Sachzwang entsteht. Solange die erforderlichen wasserrechtlichen Genehmigungen unter Berücksichtigung eines Bauzeiten-Verlängerungspuffers nicht final vorliegen, darf die Bahn keine Gruben aufmachen und Wasser abpumpen.
Pfeifer abschließend: „Beim Schutz der einzigartigen Stuttgarter Mineralwasservorkommen verbieten sich jegliche Experimente und eine Bauen auf Verdacht nach dem Motto, dass es am Schluss schon irgendwie klappen wird.“
Rückfragen: Gerhard PfeiferPressemitteilung als PDF
http://www.parkschuetzer.de/assets/termine/presse2013/BUND-PM-S21-Bauzeitenverlaengerung-Grundwasser.pdf -
am Mittwoch, 17. Juli 2013, 00:43 Uhr
Pressemitteilung des Aktionsbündnisses gegen Stuttgart 21
Stuttgart, den 16.7.2013Öffentliche Verhandlung am 17. Juli 2013 vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart über Klage gegen die Ablehnung des Bürgerbegehrens gegen Stuttgart 21
Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat Termin zur mündlichen Verhandlung über die Klage der Vertrauensleute des Stuttgarter Bürgerbegehrens vom Frühjahr 2011 gegen die Ablehnung des beantragten Bürgerentscheids durch die Stadt Stuttgart auf Mittwoch, den 17. Juli 2013, 9:30 Uhr bestimmt.
Mit der Klage fordern die Vertrauensleute Sigrid Klausmann-Sittler, Axel Wieland und Bernhard Ludwig für die rund 35.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner des Bürgerbegehrens eine effektive Bürgerbeteiligung der direkt vom Projekt Stuttgart 21 Betroffenen und die Einhaltung des Grundgesetztes ein. Das Grundgesetz verbietet die Mitfinanzierung mit Geldern der Stadt für ein Projekt, für das der Bund zuständig ist. Durch den beantragten Bürgerentscheid soll die Stadt verpflichtet werden, sich an das Grundgesetz zu halten und nicht mit städtischen Geldern die Bundesaufgabe "Stuttgart 21" zu finanzieren.
Joachim Wieland, Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Finanz- und Steuerrecht an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer, einer der wenigen deutschen Experten des Haushaltsverfassungsrechts, hat dazu in der "Legal Tribune Online" vom 4. März 2013 im Zusammenhang mit der Ankündigung der Deutschen Bahn AG, die inzwischen festgestellten Mehrkosten bei ihren Vertragspartnern einzuklagen, geschrieben:
"Nach dem Konnexitätsprinzip des Art. 104a Abs. 1 Grundgesetz (GG) trägt die Kosten, wer die Aufgabe übernehmen muss. Schnellstrecke und Bahnhof muss also der Bund und sein Unternehmen die Deutsche Bahn finanzieren. Land und Stadt stehen dagegen nicht in der Pflicht. (...) Damit soll sichergestellt werden, dass der Bund Schienen dort baut, wo die Verkehrsbedürfnisse am dringendsten sind - und nicht dort, wo ihm ein reiches Land die höchsten Zuschüsse verspricht. Wenn die Bahn Land und Stadt darauf verklagt, sich an den Mehrkosten zu beteiligen, muss das Gericht also prüfen, ob deren Finanzierungszusagen zu Stuttgart 21 und der Schnellstrecke gegen das Verbot der Mischfinanzierung verstoßen. Stellt es - wie zu erwarten - einen solchen Verstoß fest, wird das Gericht den Vertrag für nichtig erklären, vgl. § 59 Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz, § 138 Bürgerliches Gesetzbuch. Baden-Württemberg und Stuttgart können dann sogar die bereits gezahlten Millionenbeträge aus einem öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch zurückverlangen. Vorstand und Aufsichtsrat der Bahn sollten dieses hohe Prozessrisiko berücksichtigen, bevor sie sich zu einer Klage entschließen."
Die Vertrauensleute des Bürgerbegehrens wollen diese Klärung schon heute vor Gericht erreichen, nicht erst dann, wenn es die Bahn in einigen Jahren tut. Der Vorwurf einer verfassungswidrigen Mischfinanzierung haftet dem Projekt auf Dauer an. "Es ist nicht nur eine maßlose Verschwendung öffentlicher Finanzen, sondern auch Ausdruck einer völlig verfehlten Verkehrspolitik, wenn reiche Bundesländer mit fragwürdigen finanziellen Zuschüssen ihre veralteten Verkehrsprojekte gegen alle anderen Projekte im Bund durchdrücken ", sagt Axel Wieland."Es ist nicht hinnehmbar, wenn "Stuttgart 21" einerseits gegen alle Kritik mit dem Argument der Verlässlichkeit staatlicher Entscheidungen verteidigt wird, andererseits aber die Verletzung eines Kernsatzes des Grundgesetztes dabei hingenommen wird", fügt Sigrid Klausmann-Sittler an.
"Es ist daher Sache der Stuttgarter Bürgerinnen und Bürger, durch ein Bürgerbegehren und notfalls vor Gericht die Einhaltung der Verfassung einzufordern", ergänzt Bernhard Ludwig.
Die Vertrauensleute und das Aktionsbündnis bitten um Spenden zur finanziellen Unterstützung der Rechtsbehelfe gegen die Ablehnung des Bürgerbegehrens. Kontonummer im PDF.
Pressemitteilung als PDF
http://www.kopfbahnhof-21.de/fileadmin/Pressemitteilungen/2013-07-15_Aktionsbuendnis_Buergerbegehren.pdf -
am Dienstag, 16. Juli 2013, 11:15 Uhr
Pressemitteilung der Aktiven Parkschützer
Stuttgart, 17. Juli 2013Drei Jahre Mahnwache gegen Stuttgart 21 – Tag und Nacht
Längste Dauermahnwache: Großes Fest am Jahrestag
Die Parkschützer feiern am Mittwoch, 17.07.2013 ab 17:07 Uhr das dreijährige Bestehen der Mahnwache gegen Stuttgart 21 – die längste Dauermahnwache, die es in der Bundesrepublik je gegeben hat! Zum Geburtstagsfest im ‚Berger Festzelt‘ in Stuttgart-Bad Cannstatt tritt der Tübinger Langstreckenläufer und Olympiasieger Dieter Baumann auf – mit einem Kabarett-Programm zum Thema ‚Durchhalten‘. Zu den Gratulanten gehören auch der Kabarettist Peter Grohmann sowie die Musikerinnen Rike Kohlhepp (Geige) und Susanne Schempp (Mezzosopranistin der Gruppe Honey Pie).
„Die Bereitschaft aus der Bevölkerung, nach drei Jahren S21-Protest ehrenamtlich und freiwillig an der Mahnwache mitzuarbeiten, ist nach wie vor ungebrochen“, sagt Sabine Schmidt vom Organisationsteam der Mahnwache. „Was wir hier am Stuttgarter Hauptbahnhof, inmitten der sichtbaren Stadtzerstörung durch Stuttgart 21 jeden Tag erneut vollbringen, ist eine unglaubliche Leistung bürgerschaftlichen Dauerengagements,. Die Mahnwache ist auch weiterhin das sichtbare Herz des Widerstandes gegen den Tunnelbahnhof. Die Mahnwache ist da, wo Oben ist, mittendrin, Tag und Nacht.“
Am 17. Juli 2010 starteten engagiert Bürger eine Mahnwache gegen Stuttgart 21 am Nordflügel des Stuttgarter Bahnhofs. Diese Mahnwache stand unter dem Motto „Kein Abriss für ein gescheitertes Projekt“ (siehe auch http://bit.ly/P8BaZP). Die Mahnwache wurde dann schnell zur Dauermahnwache und ist inzwischen eine Institution in Stuttgart – das Motto ist so aktuell wie am ersten Tag, denn schon vor drei Jahren war klar: Die Planungsmängel beim Tunnelprojekt Stuttgart 21 sind eklatant, die veranschlagten Kosten schöngerechnet und für den Bahnverkehr würde der Tunnelbahnhof nur Nachteile bringen. Inzwischen sind die Probleme und Gefahren von Stuttgart 21 unübersehbar geworden – Stichworte Brandschutz und Finanzierung – und dauernd kommen neue Planungsmängel und falsche Behauptungen der Bahn ans Licht. Die Bahn hat viel zerstört und ist nicht in der Lage, Stuttgart 21 zu bauen: Stuttgart 21 bringt nichts als Zerstörung für Stuttgart und für den Bahnverkehr.
Die Mahnwache hat einen festen Platz in der Stadt und im Widerstand gegen Stuttgart 21. Über 200 ehrenamtliche Helfer informieren rund um die Uhr, stehen für Fragen zur Verfügung und bieten Raum für Austausch und Diskussionen. Die Mahnwache ist Treffpunkt und Anlaufstelle für Interessierte ebenso wie für besorgte Bürger. Dieses Durchhaltevermögen der Mahnwache macht den Menschen Mut und beweist langfristiges Bürgerengagement.
Fotos von den ersten Tagen der Mahnwache im Juli 2010 am Ende dieses Internet-Artikels: http://www.bei-abriss-aufstand.de/2013/06/18/groses-fest-im-festzelt-3-jahre-mahnwache/
Pressetreffpunkt: Mittwoch, 17.07.2013, ab 17:07 Uhr, Berger Festzelt, Mineralbäder, Stuttgart-Bad Cannstatt, siehe Google map: http://goo.gl/maps/lIiFt
Rückfragen an Sabine Schmidt, Antje Küster, Matthias von HerrmannPressemitteilung als PDF
http://www.parkschuetzer.de/assets/termine/presse2013/Presseerklaerung_2013_07_17_Drei_Jahre_Mahnwache.pdf -
am Freitag, 12. Juli 2013, 15:53 Uhr
Pressemitteilung des BUND
Stuttgart, den 12.07.2013Zurück auf Los
Planänderungsverfahren zu S21 Grundwassermanagement aus formalen Gründen nicht rechtens
Am Montag 15. Juli beginnt der Erörterungstermin zum Planänderungsverfahren für das Grundwassermanagement bei Stuttgart 21.Der BUND wird, vertreten durch einige Fachexperten, seine Einwände und Bedenken z.B. hinsichtlich dem Mineral- und Grundwasserschutz und dem Schutz der Parkbäume vortragen.
Vor dieser hydrogeologischen und naturschutzfachlichen Kritik wird der BUND das von der Bahn beantragte Planänderungsverfahren wegen formaler Fehler kritisieren. Zum Beispiel hätte eine sog. Umweltverträglichkeitsprüfung für die mehr als verdoppelte Grundwassermenge von 3 Mio. auf 6,8 Mio. Kubikmeter durchgeführt werden müssen, weil sich dadurch Auswirkungen auf geschützte Umweltgüter, wie die Stuttgarter Heilquellen, ergeben. „Um diese gesetzlich vorgeschriebene Prüfung hat sich die Bahn gedrückt und somit einen nicht heilbaren Verfahrensfehler begangen“, so Gerhard Pfeifer, BUND Regionalgeschäftsführer. Pfeifer weiter: „Ohne Umweltverträglichkeitsprüfung bei so gravierenden Eingriffen in den Naturhaushalt heißt es – Zurück auf Los.“
Des Weiteren bemängelt der BUND, dass bei der Erörterung betreffende 7. Planänderungsverfahren (Verdoppelung Wassermengen) bereits Mitte September 2012 öffentlich ausgelegt wurde. Die 5. Planänderung (Zentralisierung der Grundwasseraufbereitungsanlage wurde jedoch erst am 23. Oktober 2012 genehmigt. Diese ist aber Voraussetzung, dass die 7. Planänderung überhaupt technisch machbar ist. „Hier wurde unter dem massiven Zeitdruck der Bahn, die Verfahren nicht sauber getrennt und es wurde vom Eisenbundesamt eine unzulässige Vorausentscheidung getroffen, das Verfahren zur 7. Planänderung ist somit rechtsunwirksam“, sagt Pfeifer.
Allein schon wegen dieser Mängel und dem aktuellen Skandal des verfrühten Erörterungstermins, obwohl bekanntlich noch wichtige Fachstellungnahmen gar nicht auf dem Tisch liegen, muss das Regierungspräsidium Stuttgart als Anhörungsbehörde zu dem Schluss kommen, die Erörterungsverhandlung schon am Montagvormittag zu beenden, damit das gesamte Verfahren neu und rechtssicher auf die Beine gestellt werden kann.
Rückfragen: Gerhard Pfeifer, BUND Reginalverband Stuttgart
Pressemitteilung als PDF
http://www.parkschuetzer.de/assets/termine/presse2013/PM-BUND-S21-Eroeterungstermin-Grundwasser.pdf -
am Freitag, 28. Juni 2013, 11:06 Uhr
Pressemitteilung der Aktiven Parkschützer
Stuttgart, den 28. Juni 2013Keine Zugeständnisse beim GWM, Herr Untersteller!
Stuttgart 21: Keine Erörterung ohne Auslegung aller Gutachten
Am kommenden Montag zieht die Montagsdemo einmal mehr zum Umweltministerium am Kernerplatz, um Minister Untersteller an seine Zusage zum Grundwassermanagement (GWM) zu erinnern: Die Entscheidung über die verdoppelte Grundwassermenge darf nicht gefällt werden, solange die Risiken für die Häuser im Kernerviertel nicht zweifelsfrei geklärt sind. Umweltminister Untersteller, die Stadt Stuttgart und tausende betroffene Bürger fordern dazu seit Jahren ein geotechnisches Gutachten von der Bahn – die Bahn behauptet immer wieder, sie habe die Risiken geprüft, es wurde aber bis heute kein solches Gutachten öffentlich vorgelegt. Auch mit den Unterlagen zum 7. Planänderungsverfahren wurde kein geotechnisches Gutachten ausgelegt – eine von der Bahn nachgereichte Stellungnahme war nicht Teil der ausgelegten Unterlagen! Solange kein öffentlich bekanntes und geprüftes geotechnisches Gutachten gibt, darf es auch keinen Erörterungstermin geben!
„Die Bahn weigert sich seit Jahren, die geforderten Unterlagen und Gutachten vorzulegen“, sagt Matthias von Herrmann, Pressesprecher der Parkschützer. „Die betroffenen Bürger sind zu Recht besorgt und verärgert. Vor einer Erörterung müssen Hauseigentümer und Anwohner die Möglichkeit haben, alle Unterlagen der Bahn sowie die Bewertung durch die Experten von Stadt und geologischem Landesamt eingehend zu studieren. Das sollte selbstverständlich sein, das hat Umweltminister Untersteller vor einem Jahr auf dem Kernerplatz den Bürgern versprochen, darauf müssen die Bürger sich verlassen können – schließlich geht es um ihre Häuser und Wohnungen. Die Landesregierung darf sich von der Bahn nicht mit absurden Klagedrohungen erpressen lassen! Vor einer Erörterung muss die Landesregierung die Offenlegung sämtlicher geologischer und geotechnischer Gutachten durchsetzen.“
Auch die Netzwerke der von Tunnelbau und Grundwassermanagement betroffenen Anwohner wehren sich dagegen, dass es nun eine Erörterung ohne das geforderte geotechnische Gutachten geben soll: http://www.bei-abriss-aufstand.de/2013/06/27/presseerklarung-eigentumer-netzwerke-sagen-nein-zum-verfruhten-erorterungstermin/
Ebenso der BUND per Presseerklärung „Anhörung muss verschoben werden“ ( http://bit.ly/133u8hC )
Bei einer Veranstaltung am Tag der offenen Tür des Umweltministeriums im Juli 2012 versprach Umweltminister Untersteller den besorgten Bürgern: (siehe http://youtu.be/v84V472sDSs )
„Ich hoffe, ich konnte Ihnen deutlich machen, dass wir alles dransetzen, die Gefahr von Hangrutschungen sauber zu überprüfen, diese Zusage gebe ich Ihnen.“ (ab Min. 11:00)
„Ich bin gerne bereit, mit den Fachleuten, die es in den Kreisen gibt, dann, wenn die Antragsunterlagen vorliegen, nochmal ein Fachgespräch bei mir im Haus zu führen.“ (ab Min. 11:37)
Und er bestätigte die Schlussfolgerung von Matthias von Herrmann:
„Dieses geotechnische Gutachten muss dann natürlich auch Teil dieser ausgelegten Unterlagen sein, und das bestätigt der Minister gerade mit einem Nicken, sonst macht dieses gesamte Verfahren keinen Sinn.“ (ab Min. 13:53)
Rückfragen an Matthias von Herrmann oder an Dr. Carola Eckstein
Pressemitteilung als PDF
http://www.parkschuetzer.de/assets/termine/presse2013/PM_2013_06_28_GWM-Eroerterungstermin.pdf
Wichtige Dokumente
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