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Der parkschuetzer.de Blog — Infos aus erster Hand

  • PS-Redaktion am Freitag, 24. Mai 2013, 12:42 Uhr

    Pressemitteilung der Aktiven Parkschützer
    Stuttgart, den 24. Mai 2013

    Grundrecht auf Versammlungsfreiheit negiert

    Amtsgericht Stuttgart widerspricht Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts

    Stuttgart, 24. Mai 2013: Am 25.9.2012 hatten sich 20 bis 30 S21-Gegner vor der Baustelle am abgerissenen Nordflügel des Stuttgarter Hauptbahnhofs versammelt; sie trugen Transparente, riefen Sprechchöre gegen den Bau von Stuttgart 21. Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BverfG) (1BvR388/05 vom 7.3.2011) handelte es sich demnach um eine Versammlung. Dies jedoch bestritt der Einsatzleiter der Polizei im gestrigen Bußgeldverfahren gegen den S21-Gegner Ernest Petek, dem er damals einen Platzverweis erteilt hatte, dem dieser nicht gefolgt war. Dies war Gegenstand der gestrigen Verhandlung im Stuttgarter Amtsgericht.

    Vor Gericht bestätigte der Einsatzleiter der Polizei zudem, dass es sich nach seinem Ermessen nicht um eine spontane Versammlung gehandelt hatte, da es seiner Auffassung nach am 25.9.2012 keinen aktuellen Anlass hierfür gegeben habe. Dem schloss sich die Richterin des Amtsgerichts Stuttgart an  und verurteilte Ernest Petek zu einem Bußgeld von 100 € entgegen den Grundsatzentscheidungen des BVerfG.

    Ernest Peteks Rechtsbeistand bei der Verhandlung, Holger Isabelle Jänicke, erklärte nach der Urteilsverkündung: „Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts haben allein die Versammlungsteilnehmer das Recht, zu definieren, ob sie eine Versammlung sind. In anderen Bundesländern wird diese Entscheidung des BVerG respektiert. Die heutige Entscheidung des Amtsgerichts zeigt: Nur in Stuttgart werden offensichtlich Gegner des Projekts S21 als Störer bezeichnet und nicht als mit demokratischen Grundrechten ausgestattete Bürger.“

    Ernest Petek zum Urteil: „Alles, was gegen dieses Urteil sprach, hatte die Richterin versucht zu unterbinden. Immer wieder hat sie mich bei meiner Aussage unterbrochen. Für mich war es deshalb eine Pseudoverhandlung, bei der die Richterin ihr Urteil schon vorher festgelegt hatte.“

    Insbesondere mit Blick auf die am Sonntag beginnenden Arbeiten zur Verlegung des Querbahnsteigs am Stuttgarter Hauptbahnhof,  erklärt Matthias von Herrmann, Pressesprecher der Parkschützer: „Auch bei den weiteren S21-Arbeiten werden wir von unserem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit Gebrauch machen und gegen das Projekt S21 demonstrieren. Wir lassen uns davon nicht durch Urteile des Amtsgerichts abhalten, die im Widerspruch zu Grundsatzentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts stehen.“

    Rückfragen an Matthias von Herrmann oder an Rechtsbeistand Holger Isabelle Jänicke

    Pressemitteilung PDF
    http://www.parkschuetzer.de/assets/termine/presse2013/Presseerklaerung_2013_04_24_Versammlungsfreiheit_negiert.pdf

  • PS-Redaktion am Donnerstag, 16. Mai 2013, 16:50 Uhr

    Pressemitteilung des Aktionsbündnisses gegen Stuttgart 21
    Stuttgart, den 16. Mai 2013

    Beschwerde zur Einstellung der Strafanzeige gegen Bahnvorstände und Aufsichtsräte:

    "Ermitteln statt Wegducken“

    Eine sorgfältig begründete Beschwerde zur Einstellung des Verfahrens gegen 19 Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat der Deutschen Bahn AG wird die Staatsanwaltschaft Berlin erhalten. Das verkündete am 16. Mai 2013 in Stuttgart der Sprecher des Aktionsbündnisses gegen Stuttgart 21, Rechtsanwalt Eisenhart von Loeper, der zusammen mit dem ehemaligen Strafrichter Dieter Reicherter und dem früheren SPD-Bundestagsabgeordneten Peter Conradi die Bahnvorstände Rüdiger Grube und Volker Kefer sowie 17 Mitglieder des DB-Aufsichtsrates wegen Untreue angezeigt hatte.

    Die Einstellungsverfügung vom 3. Mai sei, so von Loeper, „schon im Ansatz falsch“. Denn die Anzeigeerstatter hätten keine fertige Anklage zu erstellen. Vielmehr müsse die Staatsanwaltschaft aufgrund der von ihnen gelieferten Fakten zur weiteren Aufklärung jetzt „ermitteln, statt sich wegzuducken“.

    Tatsachenwidrig behaupte die Staatsanwaltschaft, im Dezember 2009 hätten Grube und Kefer den Kostenanstieg von Stuttgart 21 in Höhe von 900 Millionen Euro nicht gekannt. Weder registriert noch geprüft habe sie zudem den Vorwurf, dass die Beschuldigten zugleich die Projektpartner zu Stuttgart 21 betrogen hatten.

    Einen Vermögensschaden wegen Pflichtverletzungen der Bahn-Verantwortlichen sehe die Staatsanwaltschaft nicht, obwohl nach eigenem Geständnis des Bahnvorstands Stuttgart 21 längst unwirtschaftlich sei und „nur wegen real nie geprüfter, angeblich plausibler höherer Ausstiegskosten weitergebaut“ werde. Der Bündnissprecher hält dies für „empörend unseriös“.

    Beim Großprojekt Stuttgart 21 dürften die Chefs und „Kontrollorgane“ der Deutschen Bahn AG offenbar mit Order von „ganz oben“ einen Milliardenschaden an Steuergeldern anrichten. „Bei keiner kleinen Straftat würde man das dem Täter durchgehen lassen.“

    Rückfragen an: Dr. Eisenhart von Loeper, Hermann Schmid

    Pressemitteilung PDF
    http://www.parkschuetzer.de/assets/termine/presse2013/PM_Beschwerde_zur_Strafanzeige.pdf

  • Rita Vogel am Freitag, 10. Mai 2013, 15:21 Uhr

    Pressemitteilung der Aktiven Parkschützer
    Stuttgart, den 10. Mai 2013

    Stuttgart 21 und die Folgen für Untertürkheim

    Vierte Laufdemo gegen Stuttgart 21

    Unter dem Motto „Stuttgart 21 und die Folgen für Untertürkheim“ laden die Parkschützer zur vierten Laufdemo gegen Stuttgart 21 ein.

    Die Auftaktkundgebung findet am Samstag, 11. Mai 2013 um 14:30 Uhr auf dem Karl-Benz-Platz in Stuttgart-Untertürkheim statt.

    „Die Planungen für den S21-Abstellbahnhof wurden bereits im Sommer 2010 massiv kritisiert, denn das vorliegende Lärmgutachten ist völlig unzureichend“, sagt Sabine Reichert vom Untertürkheimer Infobündnis Zukunft Schiene. „Wieso wird uns eine Lärmsimulation von der Stadt Stuttgart verwehrt mit der Begründung, es wäre zu laut und nicht für die Anwohner zumutbar, die Bahn jedoch darf den S21-Abstellbahnhof mitten in Untertürkheim planen, bauen und betreiben? Wir fordern, dass der S21-Abstellbahnhof nicht nach Untertürkheim verlegt wird, zumal er an dieser Stelle weder notwendig noch für uns Anwohner erträglich ist!“

    Ablauf der vierten Laufdemo:

    14:30 Uhr: Rede von Egon Hopfenzitz, ehem. Bahnhofsvorsteher des Hbf Stuttgart, auf dem Karl-Benz-Platz vor dem Untertürkheimer Bahnhof zur Geschichte des Untertürkheimer Bahnhofes.

    Gegen 14:50 Uhr: Nach der Auftaktkundgebung wird sich der Demozug über die Inselstraße in die Straße am Ölhafen begeben. Dort werden die Ingenieure 22 für den Kopfbahnhof die Neckarunterquerung thematisieren. Unter anderem werden sie auf die Notflutung des Tunnels bei Hochwasser eingehen.

    Von der Straße am Ölhafen geht es durch das Lindenschulviertel zur zweiten Zwischenkundgebung Ecke Lindenschulstraße / Benzstraße. Hier wird das Netzwerk Untertürkheim / Wangen eine Rede zu der Problematik der Untertunnelung des Lindenschulviertels halten.

    Vom Lindenschulviertel geht es dann über die Großglocknerstraße, Augsburger Straße, Schlotterbeckstraße, Wallmerstraße in die Biklenstraße. Sabine Reichert vom Infobündnis Zukunft Schiene wird hier eine Rede zu dem geplanten Abstellbahnhof halten.

    Anschließend geht es über den Eszetsteg auf die Benzstraße. Von dort zieht der Demonstrationszug zurück zum Karl-Benz-Platz in Untertürkheim.

    Bei der Abschlusskundgebung spricht Dr. Norbert Bongartz, Sprecher des Aktionsbündnisses gegen S21, Oberkonservator im Ruhestand und ehemaliger Denkmalpfleger am früheren Landesdenkmalamt.

    Rückfragen an Sascha Ebbinghaus von den Parkschützern

    Pressemitteilung als PDF
    http://www.parkschuetzer.de/assets/termine/presse2013/Presseerklaerung_2013_05_10_vierte_Laufdemo.pdf

  • PS-Redaktion am Freitag, 19. April 2013, 11:33 Uhr

    Presseerklärung BUND und Ingenieure22
    Stuttgart, den 17. April 2013

    BAHN LÄSST FÜR STUTTGART 21 UNGENEHMIGTE ROHRE VERLEGEN

    Die Deutsche Bahn AG lässt seit November 2012 im Mittleren und Unteren Schlossgarten sowie im Rosensteinpark Rohrleitungen verlegen, die nicht dem Genehmigungsstand der Planfeststellungs- und Änderungsverfahren entsprechen. Diese Leitungen werden somit entgegen dem Baurecht errichtet, wie dies auch im Rahmen der 5. Planänderung im Bereich von Kernerstraße/Neckartor bereits der Fall war.

    In der und um die Ehmannstraße im Rosensteinpark und zum Neckar hin wurden im Vorgriff auf die noch nicht genehmigte 7. Planänderung des Planfeststellungsabschnitts 1.1 stillschweigend Überschuss-, Verbund- und Infiltrationswasserleitungen im Rahmen der Verlegung der bereits genehmigten Leitungen einfach dazu gebaut. Etliche Rohrquerschnitte entsprechen nicht den vorliegenden Planfeststellungen. An einigen Stellen wurden für diese Maßnahmen unnötigerweise weitere Bäume gefällt.

    Naturschutzrechtlich wiegt besonders schwer, dass nicht genehmigte Leitungsentleerungen eingebaut wurden, die vorsehen, das rosthaltige Wasser ohne Nutzung einer Kanalisation mitten im Park zu entsorgen. Einflüsse auf das Ökosystem im Park und dessen Teich wurden in keinem öffentlichen und rechtsstaatlichen Verfahren geprüft. Diplom-Ingenieur Hans Heydemann von den Ingenieuren22 sagt: „Wie schon so oft bei diesem Projekt setzt man sich wieder einmal über Recht und Gesetz hinweg. Beim Umgang mit öffentlichen Gütern fühlt sich die Bauherrin offensichtlich über dem Gesetz stehend, während sie gleichzeitig argumentiert, das Projekt entspreche dem Willen der Bevölkerung und sei demokratisch abgesegnet."

    BUND, Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21 und Ingenieure22 verurteilen die nicht genehmigte Rohrverlegung und die Missachtung naturschutzrechtlicher Belange durch die Deutsche Bahn AG und deren Auftragnehmer HÖLSCHER Wasserbau und fordern die Beschränkung auf durch das Baurecht gedeckte Maßnahmen sowie den Rückbau unerlaubt verlegter Rohrleitungen.

    Rückfragen an
    Dipl. Ing. Hans Heydemann, Ingenieure22
    Dipl.-Phys. Wolfgang Kuebart,
    Gerhard Pfeifer, BUNDRV Stuttgart

    Anlage: Leitungsbeschreibungen und Bilder als Beweismittel
    Eine genaue Auflistung aller zu beanstandenden Rohrleitungen mit ihren Standorten und Eigenschaften im PDF.

    Pressemitteilung als PDF (inkl. Anlage) - 10,7 MB !!
    http://www.parkschuetzer.de/assets/termine/presse2013/20130417_PM_ungenehmigte_Rohrverlegung_PFA1-1.pdf

  • PS-Redaktion am Dienstag, 16. April 2013, 10:21 Uhr

    Presseerklärung Aktive Parkschützer, Netzwerk Kernerviertel, Ingenieure22, BI Neckartor
    Stuttgart, den 16. April 2013

    250 Anwohner legen Bauarbeiten lahm

    Kernerviertel wehrt sich gegen unrechtmäßige Verrohrung

    Seit 6:30 Uhr heute früh demonstrieren im Stuttgarter Kernerviertel etwa 200 Anwohner und S21-Gegner bei den blauen Rohren zum Grundwassermanagement (GWM), die im gesamten Viertel derzeit für Stuttgart 21 aufgebaut werden. Gleichzeitig protestieren etwa 50 S21-Gegner seit 7:30 Uhr vor der Baustelle beim Wagenburgtunnel, die Arbeiten mussten hier deshalb vorläufig eingestellt werden.

    „Wir Anlieger hier im Kernerviertel fordern, dass die Risiken der geplanten Untertunnelung endlich offengelegt werden“, sagt Frank Schweitzer, Sprecher des Netzwerks Kernerviertel. „Die Bahn entzieht sich jeglicher öffentlicher Kontrolle und die Politik schaut tatenlos zu. Daher gilt für uns: Wir unterzeichnen die Enteignung zur Untertunnelung unserer Häuser nicht!“ Die Bahn fordert von den betroffenen Besitzern im Kernerviertell eine Einverständniserklärungen zur Untertunnelung.

    „Der Bau von Rohrleitungen im Kernerviertel ist gemäß dem 7. Planänderungsverfahren nicht genehmigt,“ kritisierte Hans Heydemann, Mitglied der Ingenieure22 für den Kopfbahnhof. Er gab in Hinblick auf die besondere geologische Situation in Stuttgart außerdem zu bedenken: „Die Gefahr ist zu groß, dass Hangrutschungen durch Veränderung des Wasserhaushalts ausgelöst werden.“

    Peter Erben, Sprecher der Bürgerinitiative Neckartor ergänzte: „Wir warnen vor Jahre andauerndem Baulärm, vor Dieselruß aus LkW und vor Staus durch Planungschaos – nicht nur am Neckartor, wo jetzt schon die Messwerte der Feinstaubbelastung bundesweit am höchsten sind.“ Ausdrücklich nahm er den grünen OB Fritz Kuhn in Pflicht, der die weitere Stadtzerstörung stoppen müsse.

    Die Aktionen im Kernerviertel werden noch bis mindestens 10 Uhr des heutigen Tages andauern.

    Kontakt:
    Frank Schweizer, Netzwerk Kernerviertel
    Dipl.-Ing. Hans Heydemann, Ingenieure22 für den Kopfbahnhof
    Peter Erben, Bürgerinitiative Neckartor

    Pressemitteilung als PDF
    http://www.parkschuetzer.de/assets/termine/presse2013/Presseerklaerung_2013_04_16_Rohre_im_Kernerviertel.pdf

Wichtige Dokumente

  • Für Stuttgart 21 gibt es viele Gründe und bessere Alternativen, die nur einen Bruchteil kosten, von Karl-Dieter Bodack: PDF, 250Kb
  • Diverse Gutachten (kopfbahnhof-21.de)
  • Was kostet der Ausstieg aus Stuttgart 21?, VCD Baden-Württemberg e.V.
    PDF, 1,7Mb
  • Das Lügengebäude muss fallen, Dr. Liesel Hartenstein, ehem. MdB (SPD)
    PDF, 2,5Mb