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am Dienstag, 15. April 2014, 17:45 Uhr
Mitteilung der Ingenieure22
Stuttgart, den 15.4.2014Personenstromanalyse für den S21-Tiefbahnhof selber machen, der DB auf die Finger schauen!
Spätestens seit Bekanntwerden des Gruner-Gutachtens im Okt 2012 mit der Feststellung, dass "kein funktionsfähiges Konzept für Brandschutz und Sicherheit vorliegt", bewegt das Thema die Gemüter.
Ein wichtiger Aspekt bei der Sicherheitsbewertung ist die Entfluchtung, d.h. die Zeit, die es braucht, bis alle Personen auf den Bahnsteigen und die Passagiere und das Personal der im Bahnhof befindlichen Züge evakuiert sind.
Mittels einer Personenstromanalyse kann diese Entfluchtung ermittelt und bewertet werden. Man erhält mit ihr eine präzise Aussage über den Zeitraum, innerhalb dessen sich im Bahnhof aufhaltende Personen diesen im Gefahrenfall verlassen können. Des weiteren liefert die Personenstromanalyse quantitative Aussagen über die Qualität des Komforts, den die Passagiere im Bahnhof im täglichen Betrieb vorfinden.
Die DB hat bisher mehrere Studien zum Thema Personenstromanalyse machen lassen. Deren Ergebnisse sind in wesentlichen Aspekten nicht bzw. kaum nachvollziehbar.
Im Gemeinderat hat die DB (am 24.7.2012) eine Personenstromanalyse präsentiert, die nachweislich unstimmig und fehlerhaft war ( http://wikireal.info/wiki/Stuttgart_21/Personenzug%C3%A4nge ).Aktuell ist die DB dabei, ihre Bahnhofsplanung abzuändern und versucht, durch sogenannte Fluchttreppenhäuser, die Vorgaben einer maximalen Entfluchtungszeit einzuhalten.
Wir, die Ingenieure22, wollen uns nicht auf die Aussagen der DB und deren (nicht immer unabhängige) Gutachter verlassen. Wir wollen die Evakuierung des Tiefbahnhofs mit Hilfe einer eigenen Personenstromanalyse prüfen.
Seit Monaten arbeiten wir an der Thematik mit einer kommerziellen Software zur Personenstromanalyse. Inzwischen haben wir die Geometriedaten des S21-Tiefbahnhofs komplett erstellt. Auch die neuen Fluchttreppenhäuser sind berücksichtigt. Bei der Modellbildung sind wir in der Endphase. Wir planen unsere Analyse im Mai vorliegen zu haben, um somit die seitens der DB für Mai angekündigte Personenstromanalyse überprüfen zu können.
Obwohl wir das alles in Eigenleistung erstellen, fallen Kosten in Höhe von 8000 € an, insbesondere für die Programm-Lizenz und Dienstleistungen des Software-Herstellers.
Hierfür bitten wir um finanzielle Unterstützung.
Unser Unterstützerkonto:
Ingenieure 22
Konto: 701 559 2100
GLS Gemeinschaftsbank Bochum BLZ: 430 609 67
IBAN: DE36 4306 0967 7015 5921 00
BIC: GENODEM1GLS
Stichwort: PersonenstromKoordinierungsteam / Lenkungsteam:
W. Jakubeit, H. Heydemann, W. Kuebart, H. Schorr, K. Wössner
Kontakt: kontakt@ingenieure22.de www.ingenieure22.de
V.i.S.d.P. Dipl.Ing.Hans Heydemann, Weimarstraße 44, 70176 StuttgartFlugblatt als PDF
http://www.ingenieure22.de/images/Personenstrom/2014_personenstromanalyse_v4m.pdf -
am Donnerstag, 10. April 2014, 19:31 Uhr
Pressemitteilung des Aktionsbündnisses gegen Stuttgart 21
Stuttgart, den 10. April 2014Pressemeldung/Ankündigung: Kandidatenbefragung zu Stutttgart 21
Wer stellt sich uns zur Wahl?Von Stuttgart 21, dem grössten Investitionsprojekt in Stuttgart, ist im Vorfeld der Gemeinderatswahl am 25. Mai 2014 selten die Rede. Die bisherige Ratsmehrheit für S 21 (CDU, SPD, FDP und FW) will dieses höchst umstrittene Thema offensichtlich aus dem Wahlkampf heraushalten. Deshalb haben Dr. Norbert Bongartz (Oberkonservator i.R.), Peter Conradi (SPD-MdB 1972-1998) und Dr. Freerk Valentien (Stuttgarter Galerist) Kandidatinnen und Kandidaten der Parteien, die im Stuttgarter Gemeinderat als Fraktion vertreten sind, zur Befragung über Stuttgart 21 eingeladen. Das Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21 unterstützt diese Aktion.
Die Befragungen finden bis zum Wahltag jeweils montags (nicht am Ostermontag!) statt und zwar von 17.15 bis 17.45 Uhr, also vor der regelmäßigen Montagsdemonstration der S 21-Gegner auf dem Stuttgarter Marktplatz.
Zur ersten Runde am Montag 14. April treten von der SÖS-Liste Luigi Pantisano (Platz 3) und Dr. Annette Ohme-Reinicke (Platz 8) an. Die Fragen stellen Peter Conradi und Odile Laufner (ArchitektInnen für K 21).
Kontakt: Peter ConradiPressemittung PDF
http://www.parkschuetzer.de/assets/termine/presse2014/PM_Kandidatenbefragung_S21.pdf -
am Mittwoch, 09. April 2014, 13:55 Uhr
Presseerklärung vom 9. April 2014
Kino-Spot gegen Stadtbahn-Chaos
Wir brauchen unsere zuverlässige Stadtbahn, nicht S21-Baugruben, Herr Föll!
Stuttgart, 9. April 2014: Die Initiative „Für unsere Stadtbahn“ bringt ab Donnerstag, 10.April, einen Kino-Spot in die großen Stuttgarter Kinos. Mit diesem Spot werden die Bürger darüber informiert, dass zentrale Linien der Stadtbahn durch die S21-Baustellen jahrelang unterbrochen werden sollen. An den Ersten Bürgermeister und SSB-Aufsichtsrat Michael Föll (CDU) richtet sich die Forderung, dieses Fiasko für die Stuttgarter Stadtbahn zu unterbinden. Als Vertreter von Stadt und SSB muss er gegenüber der Bahn durchsetzen, dass diese ohne Beeinträchtigung der Stadtbahn baut, so wie es ursprünglich festgelegt war.
„Die Bürgermeister ebenso wie der Gemeinderat sind dem Wohl der Stadt und damit dem Wohl der Bürger verpflichtet“, sagt Joris Schoeller, Vertrauensmann des 4. Bürgerbegehrens gegen Stuttgart 21. „Derzeit scheinen Bürgermeister Föll und seine Gemeinderatskollegen aber vor allem ihre ‚Projektförderpflicht‘ gegenüber der Bahn ernst zu nehmen – zu Lasten der Bürger und zu Lasten unserer Stadtbahn. Daher kann ich nur jedem Wähler raten, die Gemeinderats-Kandidaten zu fragen, was ihnen wichtiger ist: S21-Projektförderpflicht oder Interessenvertretung für Stuttgart. Wer Stuttgarter Interessen wirksam vertreten will, muss die S21-Verträge kündigen.“
„Als Erster Bürgermeister und SSB-Aufsichtsrat muss Michael Föll jetzt durchsetzen, was in der S21-Planfeststellung steht: Keine Beeinträchtigung der Stadtbahn!“ sagt Matthias von Herrmann, Pressesprecher der Parkschützer.
Die Stadt hat sich mit den S21-Verträgen eine sogenannte ‚Projektförderpflicht‘ auferlegt, die gerade mit Blick auf die Stadtbahn zu offensichtlichen Interessenskonflikten führt: Im Interesse der Stadt und ihrer Bürger muss sich die Stadt Stuttgart gegen eine Bauplanung zu Lasten der SSB verwehren. Die von der Bahn beantragten Streckensperrungen sind in jeder Hinsicht unzumutbar. Die vertraglich vereinbarte ‚Projektförderpflicht‘ verlangt von der Stadt-eigenen SSB, die Pläne der Bahn zu unterstützen – zum Nachteil der SSB-Kunden. Um diesen Interessenskonflikt aufzulösen und wieder eine uneingeschränkte Vertretung der Stuttgarter Interessen zu erreichen, fordern die Unterzeichner der beiden Bürgerbegehren die Kündigung der S21-Verträge.
Die Kündigung dieser Verträge sowie Entschädigungsforderungen gegenüber der Bahn sind auch deshalb geboten, weil die Bahn die Verträge in vielerlei Hinsicht bricht. Spätestens mit der von der Bahn beantragten Mehrkostenübernahme hat die Stadt ein Kündigungsrecht, das sie im Interesse ihrer Bürger nutzen muss.
Rückfragen:
Matthias von Herrmann oder Joris SchoellerPressemitteilung als PDF
http://www.parkschuetzer.de/assets/termine/presse2014/Presseerklaerung_2014_04_09_Kino-Spot_Foell.pdf-------------------------------------------------
Internet „Für unsere Stadtbahn!“:
http://infooffensive.de/stadtbahn und http://www.bei-abriss-aufstand.de/tag/fuer-unsere-stadtbahnKino-Spot „Lass es, Föll“:
http://storno21.de/gassigeher oder https://www.youtube.com/watch?v=z-10kVoGIdcPressemappe zur Pressekonferenz:
http://www.parkschuetzer.org/presse/Pressemappe_2014-04-09_Kino-Spot_Stadtbahn.zip -
am Samstag, 29. März 2014, 01:34 Uhr
Presseinformation des Aktionsbündnisses gegen Stuttgart 21
(anstelle der wegen des Streiks der RedakteurInnen ausgefallenen Pressekonferenz /28. März 2014)Die Bahn in Bedrängnis
Zum Auftakt der Sondierungsgespräche der Bahn mit dem Land am 1. April
(1) Das Bürgerbegehren Storno 21 gründet sich darauf und das Verwaltungsgericht Stuttgart (17.07.13) sowie Justizminister Stickelberger (LandtagsDrs. 15/616) haben es anerkannt: Mit der Kostensprengung des Finanzierungsvertrags „bricht die Geschäftsgrundlage weg“. Zum Weiterbau von „Stuttgart 21“ wäre daher eine neue Finanzierungsvereinbarung über die Baukosten, den Risikopuffer und die Finanzierungsbeiträge der Projektpartner notwendig.
Mit der plötzlich zwei Jahre früher als angekündigt gezogenen „Sprechklausel“ wird die akute Bedrängnis der Bahn - Verantwortlichen sichtbar: Sie brauchen Milliarden-Anteile Euro für Mehrkosten, worauf sie sehr wahrscheinlich keinen Anspruch haben. Lassen sich Land und Stadt - um das Projekt zu fördern - finanziell erpressen?
Zweifellos ist die Bahn in Not, weil ihr Aktienrecht und Strafrecht das längst unwirtschaftliche Projekt verbieten. Aber die Partner zu Geiseln erniedrigen oder auf jahrelange Prozesse über die fraglichen Milliardenanteile zu setzen, ist unverantwortlich: Der Bürgerentscheid über den Ausstieg aus S 21 ist der politisch sinnvolle Ausweg und das Bürgerbegehren Storno 21 damit aktueller denn je.
(2) Seit gerade einem Jahr ist die Strafanzeige des früheren MdB Peter Conradi, des ehemaligen Vorsitzenden Richters am LG Stuttgart Dieter Reicherter und des Rechtsanwalts Eisenhart von Loeper in Berlin rechtshängig. Es geht um Betrug und Untreue seit 2009, weil die Bahnchefs und Aufsichtsräte die Projektkosten wissentlich um über 900 Millionen Euro herunter rechneten und 2013 die Ausstiegskosten heraufschraubten, um am Projekt festzuhalten. Bei den Beschwerden bei Staatsanwaltschaft und Generalstaatsanwaltschaft Berlin geht es jetzt nur noch darum, ob - wie von dort behauptet - ein vorsätzliches Tun der Beschuldigten fern liege, weil es Wirtschaftsprüfer für „plausibel“ hielten. Mit solchem Maßstab würde sich die Justiz einer Rechtsbeugung schuldig machen, weil dann die Wahrheit nicht mehr zu prüfen wäre - siehe dazu auch die in der Strafsache gegen Wolfgang Sternstein vorgelegte Begründung.
Seltsam ist auch, wie mit Anwaltsschriftsatz vom 28.02.2014 an den Generalstaatsanwalt erläutert, dass ein Bahn-Betrug gegenüber den Projektpartnern entfallen soll, weil die Bahn mit der unterlassenen Offenlegung der wahren Kosten nur Neben-pflichten habe erfüllen müssen. Das ist nicht haltbar, weil die Kostenobergrenze von 4,526 Milliarden Euro eindeutig für alle Partner von zentraler Bedeutung war.
Strafrechtliche Ermittlungen gegen Grube & Kefer, die beteiligten Aufsichtsräte und gegen den angezeigten Anstifter Pofalla sind daher zwingend geboten.(3) Vorgelegt wird auch die gestern gegen bei Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt eingelegte Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Leiter der Abteilung Infrastruktur beim Eisenbahn-Bundesamt Jens Böhlke.
(4) Schließlich geht es um die juristische Einschätzung von Sitzblockaden gegen S 21 unter Berufung auf einen rechtfertigenden Notstand (Fall Sternstein), weil die Schäden durch das auf strafbare Weise erschlichene Projekt weitaus schwerer wiegen als die durch Straßenblockaden eintretende Störung der öffentlichen Ordnung.
Anlage:
Erläutertes Verzeichnis der Schriftsätze "die juristische Aufarbeitung des Bahnbetrugs" http://wordpress.k21.webseiten.cc/wp-content/uploads/Die-juristische-Aufarbeitung-des-Bahnbetrugs.pdfBerufung im Verfahren gegen Dr. Wolfgang Sternstein
http://wordpress.k21.webseiten.cc/wp-content/uploads/Einstweilige-Berufungsbegründung-Sternstein-24.03.14.pdfDienstaufsichtsbeschwerde gegen Dr. Jens Böhlke, EBA Abteilungspräsident
http://wordpress.k21.webseiten.cc/wp-content/uploads/Dienstaufsichtsbeschwerde-gegen-Herrn-Dr.-Ing.-Jens-Böhlke.pdf
Kontakt:
Dr. Eisenhart von Loeper: 07452 4995
Werner Sauerborn: 0171 320 980 1 -
am Donnerstag, 13. März 2014, 14:14 Uhr
BUND Regionalverband Stuttgart
Stuttgart, den 13.03.2014BUND- Zumeldung zu
Presseinformation des Kommunikationsbüros Bahnprojekt Stuttgart-Ulm vom 13. März 2014.
Titel: Bauarbeiten in großem Umfang im Gang.
http://www.bahnprojekt-stuttgart-ulm.de/uploads/tx_smedianews/20140313-Bauzeitenplan.pdfGeschützte Tierarten bei Stuttgart 21 für die Bahn weiterhin lästig
Der BUND stellt entgegen der Aussagen von Projektsprecher Dietrich klar, dass die geschützten Juchtenkäfer nicht angesiedelt wurden, sondern im Schlossgarten und im Rosensteinpark schon da waren bevor Stuttgart 21 geplant bzw. gebaut wurde.
„Die Bahn hat sich selbst durch eigene schlampige und veraltete Untersuchungen, sowie durch Ignoranz beim Arten-und Naturschutz in missliche Situationen manövriert“, stellt Gerhard Pfeifer, Geschäftsführer beim BUND Regionalverband Stuttgart fest.
Die Aussage der Bahn in ihrer Pressemitteilung von heute, dass der Schutz einer oftmals (vermeintlich) kleinen Population möglichen Bauverzögerungen, erheblichen Zusatzkosten oder Verkehrsbeeinträchtigungen gegenüber steht, zeigt nach Ansicht des BUND, dass die Bahn das Thema Artenschutz immer noch auf die leichte Schulter nimmt.
Pfeifer betont: „Beim Schutz, z.B. von Zaun- und Mauereidechsen und Juchtenkäfern, geht es um europa- und bundesrechtlich streng geschützte Arten und die Bahn hat sich gefälligst wie jeder Bauherr an Recht und Gesetz zu halten. Seltsamerweise betont im Gegenzug die Bahn ja immer wieder die Rechtstaatlichkeit der Stuttgart 21-Genehmigungen und das die S21-Kritiker sich daran halten sollen – beim Naturschutz gelten für die Bahn anscheinend andere Regeln.
Rückfragen an: BUND, Gerhard Pfeifer
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