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Pressemitteilung des Aktionsbündnisses gegen Stuttgart 21
Stuttgart, den 16. Januar 2014Erklärung zur Strafanzeige gegen Ex-Kanzleramtsminister Pofalla
Licht ins Dunkel, Fakten auf den Tisch!
Mit ihrer Strafanzeige gegen Ronald Pofalla unternehmen die Anzeigeerstatter Peter Conradi, Dr. Eisenhart von Loeper und Dieter Reicherter – mit ihnen das Aktionsbündnis und die Bürgerbewegung gegen Stuttgart 21 – einen erneuten Versuch, die Staatsanwaltschaften und Gerichte zu einer ernsthaften Auseinandersetzung mit den grundlegenden Gesetzesverstößen bei der Durchsetzung von Stuttgart 21 zu bewegen.
Einstellungsverfügungen und Gerichtsurteile beriefen sich zumeist auf Urteile von Vorinstanzen, auf bahnabhängige Gutachter und ignorierten durchweg neue, lange unter der Decke gehaltene Erkenntnisse, die das Projekt längst in einem ganz anderen Licht erscheinen lassen. Vor den fundamentalen Rechtsfragen, die sich mit Stuttgart 21 stellten, hätten sich die bisher befassten Staatsanwaltschaften und Gerichte in Stuttgart, Mannheim, Karlsruhe und Berlin stets gedrückt, so die Initiatoren.
Hierzu zählt Rechtsanwalt und Sprecher des Aktionsbündnisses Dr. Eisenhart von Loeper die Verfassungskonformität der Mischfinanzierung des Projekts, also die Frage, ob ein finanzstarkes Bundesland – dessen Landeshauptstadt eingeschlossen – durch massive Subventionierung Bundesinvestitionen quasi kaufen darf. Hierzu zähle des Weiteren das geradezu systematische Ignorieren der von der Bahn nicht zu widerlegenden Tatsache, dass es sich entgegen der Projektbegründung bei S21 um einen Rückbau der Bahnhofkapazität handelt. So hätten die Gerichte auch den Abriss des ersten Stuttgart 21 im Weg stehenden Hauses zugelassen, indem sie jenen grundlegenden Einwänden gegen die Rechtmäßigkeit des Projekts aus dem Weg gegangen seien.
Die Strafanzeige gegen den ehemaligen Kanzleramtschef Pofalla betreffe, so Bündnissprecher von Loeper, genau jenen kritischen Punkt, an dem die Politik mit erschreckender Arroganz der Macht die grundgesetzliche „balance of power“ überschreite und die Schranken des Rechts missachte: Hier hat der Tatverdächtige allein aus politischem Kalkül die Aufsichtsräte, speziell die dem Aufsichtsrat angehörigenden einflussreichen Staatssekretäre, „zum Rechtsbruch genötigt“ , indem er sie entgegen ihrer eigenen Überzeugung und entgegen dem Unternehmenswohl für den Weiterbau von Stuttgart 21 „auf Linie“ brachte. Dieser Verfassungsverstoß sei einer aufgeklärten Demokratie unwürdig.
Auch die Generalstaatsanwaltschaft Berlin hat im vorangehenden Verfahren immerhin so viel eingeräumt, dass sich die Vertreter der Bundesregierung im Aufsichtsrat „einem gewissen politischen Druck ausgesetzt gesehen haben mögen“. Nur erschienen fälschlich sachfremde Erwägungen fern zu liegen, weil die Vorteilhaftigkeit des Weiterbaus von Stuttgart 21 gegenüber dem Ausstieg dadurch belegt sei, dass bahnseitige Wirtschaftsprüfungsgesellschaften dies für „plausibel“ erklärt hätten.
Folgerichtig müsste die Staatsanwaltschaft in einem Mordfall das Verfahren einstellen, weil der Täter plausibel, also widerspruchsfrei, aber sehr wohl täuschend ein Alibi behauptet. Wollte die Justiz also in anderen Fällen den hier angewandten Maßstab gelten lassen, würde sie das Recht beugen und sich öffentlich lächerlich machen.
Mit ihrer Strafanzeige setzen die Anzeigeerstatter darauf, dass Licht im Sinne bundesweiter Aufmerksamkeit ins Dunkel der manipulativen Vorgänge um die Projektfinanzierung gebracht wird. Das Agieren von Roland Pofalla zwischen den politischen Machtinteressen von Parteien im Vorwahlkampf und den ökonomischen Interessen des Bahnmanagements sei hier ein schockierendes Lehrstück. Eine ins Bild passende Note erhalte der Vorgang durch die Kaltschnäuzigkeit und den inzwischen sichtbaren Eigennutz im Handeln von Pofalla, die der Staatsrechtler von Arnim als bezahlte Korruption charakterisiert.
Damit die Berliner Generalstaatsanwaltschaft tut, was ihres Amtes ist, werden Conradi, von Loeper und Reicherter als nächstes Beschwerde gegen die Nichtaufnahme der strafrechtlichen Ermittlungen gegen die beteiligten Bahnaufsichtsräte sowie die Bahnvorstände Grube und Kefer einlegen. Dabei geht es auch um Untreue zu Lasten des Bahnkonzerns, zu welcher der ehemalige Kanzleramtschef angestiftet haben soll.
Dem Ziel, die Drückebergerei der beteiligten Staatsanwaltschaften und Gerichte zu überwinden, dienen auch die beiden derzeit laufenden Bürgerbegehren gegen Stuttgart 21, welche die Kündigung der Finanzierungsverträge zu S21 verlangen – das eine weil die Kosten längst den vertraglichen Rahmen gesprengt haben, das andere weil der Vertrag auf falschen Behauptungen der Bahn über die Leistungsfähigkeit von Stuttgart 21 basiere. Wie die Strafanzeige gegen Pofalla verfolgten auch die Bürgerbegehren das Ziel, die Justiz zur Auseinandersetzung mit den Grundfragen und damit zur Kenntnisnahme der Realitäten von Stuttgart 21 zu bewegen.
Kontakt:
Dr. Eisenhart von Loeper
Dr. Werner SauerbornPressemitteilung als PDF
http://www.parkschuetzer.de/assets/termine/presse2014/PM_Erklaerung_zu_Pofalla-Anzeige.pdf
Wichtige Dokumente
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