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      Tauben verendeten qualvoll in bahneigenem Gebäude - Strafanzeige gegen Bahn-Verantwortliche
    PS-Redaktion am Mittwoch, 11. Juni 2014, 19:54 Uhr

    Pressemitteilung des Aktionsbündnisses gegen Stuttgart 21
    Stuttgart, den 11. Juni 2014

    Tauben verendeten qualvoll in bahneigenem Gebäude

    Strafanzeige gegen Bahn-Verantwortliche

    Die Staatsanwaltschaft Stuttgart ist seit dieser Woche mit einer Strafanzeige gegen Bahn-Verantwortliche befasst. Als Anzeigeerstatter wirft Dr. Eisenhart von Loeper, Sprecher des Aktionsbündnisses gegen Stuttgart 21 und Experte des Tierschutzrechts, ihnen vor, in einem bahneigenen Gebäude bis zu 200 Tauben gequält und getötet zu haben.

    Anders als die Deutsche Bahn es darstellt, beruft von Loeper sich auf Informationen von Zeugen, denen zufolge das halbrunde Fenster im Dach des Gebäudes seit dem 22. Mai 2014 bewusst zugenagelt und deshalb die Tauben fünf Tage lang unversorgt eingesperrt wurden. Das habe den wehrlosen und sensiblen Tieren anhaltenden Stress und Todesnot zugefügt, so dass sie qualvoll hätten leiden, verdursten und verhungern müssen.

    Als Gebäudebesitzer hätten die Bahn-Verantwortlichen seit langem vom Ein- und Ausflug der Stadttauben gewusst, die schriftlichen Hinweise der Taubenbeauftragten des Stuttgarter Tierschutzvereins aber übergangen und deren Hilfsangebote ausgeschlagen.

    Zu klären sei nun, so von Loeper, ob der unmittelbare Bahn-Täter mit Rückendeckung der S21-Projektleitung handelte oder ob er im Sinne vermeintlicher Schädlingsbekämpfung in eigener Regie tätig war. Nicht hinzunehmen sei allerdings der Versuch der Bahn, die von ihr verursachte katastrophale Lage der qualvoll in ihrem Herrschaftsbereich verendeten Tauben zu verschleiern: „Die Bahn hat seit Jahr und Tag ihre Garantenstellung als Gebäudebesitzer für die Vermeidung selbst verursachter Gefahrenlagen missachtet und die wehrlosen Mitgeschöpfe dann auch noch kurzerhand kläglich verenden lassen.“ Dies sei „beschämend“.

    Nach von Loepers Überzeugung haben die Bahn-Verantwortlichen damit nicht nur strafbare Vergehen der Tierquälerei und der Tiertötung begangen, sondern auch den seit 2002 im Grundgesetz verankerten Verfassungsrang des Tierschutzes mit Füßen getreten. So ließen sie jegliches Mitgefühl vermissen und hielten sich fernab des anerkannten Grundkonsenses unserer Gemeinschaft.

    Anlage: Text der Strafanzeige vom 10. Juni 2014
    http://www.parkschuetzer.de/assets/termine/presse2014/Strafanzeige_wegen_qualvoller_Tiertoetung.pdf

    Kontakt: Dr. Eisenhart von Loeper

    Pressemitteilung als PDF
    http://www.parkschuetzer.de/assets/termine/presse2014/2014-06-11-Strafanzeige-gegen-Bahn-Verantwortliche.pdf

Wichtige Dokumente

  • Für Stuttgart 21 gibt es viele Gründe und bessere Alternativen, die nur einen Bruchteil kosten, von Karl-Dieter Bodack: PDF, 250Kb
  • Diverse Gutachten (kopfbahnhof-21.de)
  • Was kostet der Ausstieg aus Stuttgart 21?, VCD Baden-Württemberg e.V.
    PDF, 1,7Mb
  • Das Lügengebäude muss fallen, Dr. Liesel Hartenstein, ehem. MdB (SPD)
    PDF, 2,5Mb