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      Peter Altmaier ist in der Pflicht
    PS-Redaktion am Montag, 17. November 2014, 13:09 Uhr

    Pressemitteilung des Aktionsbündnisses gegen Stuttgart 21
    Stuttgart, den 17.11.2014

    Kanzleramt soll vorenthaltene Informationen zu S21 freigeben

    Peter Altmaier ist in der Pflicht

    Bundesminister Peter Altmaier soll dafür „sorgen, dass der Öffentlichkeit endlich reiner Wein eingeschenkt wird, was im Kanzleramt zwischen Dezember 2012 und März 2013 gelaufen ist“. Dazu aufgefordert hat ihn mit Schreiben vom 16. November 2014 Rechtsanwalt Dr. Eisenhart von Loeper, Sprecher des Aktionsbündnisses gegen Stuttgart 21.

    In der Sache geht es um die Einsicht in interne Unterlagen des Amtes, die Aufschluss über die Hintergründe des Weiterbaus von Stuttgart 21 schaffen können. Das Kanzleramt hatte diese Dokumente am 22. August diesen Jahres zwar freigegeben, sie aber „in wesentlichen Teilen geschwärzt und verschwiegen“.

    Da die Behörde inzwischen weder auf von Loepers Widerspruch vom 1. September noch auf dessen Mahnung vom 4. November reagiert hat, nimmt der Bündnissprecher nun den Amtschef selbst in die Verantwortung.

    Das Argument des Amtes, die geschwärzten Teile beträfen den „Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung“, weist der Rechtsanwalt zurück. Vielmehr spiegele sich darin „eine unzulässige Anmaßung exekutiven Handelns aus der Zeit Ihres Amtsvorgängers Ronald Pofalla“.

    Am 12. Dezember 2012 und 5. März 2013 hatte der Aufsichtsrat der Deutschen Bahn AG darüber zu befinden, ob „der Weiterbau von S 21 trotz der um 2,3 Milliarden Euro weggebrochenen Wirtschaftlichkeit noch zu verantworten sei“.

    Falls es dabei, so von Loeper, „keinen exekutiven Übergriff auf Vorstand und Aufsichtsrat der Bahn“ gegeben habe, könne das Amt die einschlägigen Dokumente sicher ohne weiteres offenlegen. Zeigten aber die geschwärzten Akten und Pofallas vorenthaltener Terminkalender „bedenkliche Vorgänge“, so müsse – anders als zu Pofallas Zeiten – Altmaiers Bindung an Gesetz und Recht gemäß Grundgesetzartikel 20 Absatz 3 „vorrangig sein gegenüber sachfremden Interessen“.

    Da die Rechtslage zweifelsfrei sei, erwartet der Bündnissprecher nun die „Freigabe der vorenthaltenen Informationen“. Denn eine Klage würde das Kanzleramt sicher beschämen.

    Kontakt: Dr. Eisenhart von Loeper, Hermann Schmid
    Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21, info@kopfbahnhof-21.de, www.kopfbahnhof-21.de


    Anlagen:
    Widerspruch vom 1. September 2014:
    http://www.parkschuetzer.de/assets/termine/presse2014/2014-09-01_Widerspruch_gegen_Kanzleramtsbescheid.pdf

    Eisenhart von Loepers Brief vom 16. November 2014:
    http://www.parkschuetzer.de/assets/termine/presse2014/2014-11-16_Brief_Peter_Altmaier.pdf

    Pressemitteilung als PDF:
    http://www.parkschuetzer.de/assets/termine/presse2014/2014-11-17_PM_Einsicht_ungeschwaerzte_Akten.pdf

Wichtige Dokumente

  • Für Stuttgart 21 gibt es viele Gründe und bessere Alternativen, die nur einen Bruchteil kosten, von Karl-Dieter Bodack: PDF, 250Kb
  • Diverse Gutachten (kopfbahnhof-21.de)
  • Was kostet der Ausstieg aus Stuttgart 21?, VCD Baden-Württemberg e.V.
    PDF, 1,7Mb
  • Das Lügengebäude muss fallen, Dr. Liesel Hartenstein, ehem. MdB (SPD)
    PDF, 2,5Mb