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am Mittwoch, 27. April 2016, 13:43 Uhr
Pressemitteilung des Aktionsbündnisses gegen Stuttgart 21
Stuttgart, den 27. April 2016In der Zielgeraden der Koalitionsverhandlungen
Kostendeckel einhalten – ohne Wenn und Aber!
In der Schlussrunde der Koalitionsverhandlungen erinnert das Aktionsbündnis die künftigen Regierungspartner an das große überparteiliche Versprechen, den Kostendeckel bei Stuttgart 21 zu halten. Jedes Anheben oder Umgehen dieser Zusage müsse als fundamentaler Wortbruch gewertet werden, so Bündnissprecher Dr. Eisenhart von Loeper.
Nachdem sich die Hinweise verdichten, dass die Bahn demnächst weitere Milliarden Mehrkosten offenbaren und gerichtlich eine Mitfinanzierung des Landes fordern wird, hatte Nicole Razavi, verkehrspolitische Sprecherin der CDU-Fraktion, darauf gedrungen, die Frage möglicher Mehrkosten des Projekts im Koalitionsvertrag offen zu lassen. Ausgerechnet Frau Razavi, die wirtschaftlich über ihre Beratertätigkeit bei der S21-Auftragnehmerfirma Sweco Gmbh mit DB – Interessen verflochten ist und die als enge politische Weggefährtin von Stefan Mappus Mitverantwortung dafür trägt, dass das Land mit dem dubiosen Großen Verkehrsvertrag von 2003 noch heute unter mindestens 1 Mrd.€ indirekter Subventionen für S21 zu leiden hat, will den Kostendeckel lupfen!
Mit ihrem Verweis auf die „Sprechklausel“ des Finanzierungsvertrags versucht Razavi zu verschleiern, dass dieser Vertrag vom Land zu übernehmende Mehrkosten gerade nicht gestattet. Das Verwaltungsgericht Stuttgart, so Bündnissprecher und Jurist von Loeper, habe erst vor wenigen Monaten dargelegt, dass die Finanzierung von Mehrkosten des Projekts den Verursacher, also die Deutsche Bahn treffe.
Razavis Versuch, die Festlegung auch der CDU auf den Kostendeckel zu leugnen, unterschätzt die Aufmerksamkeit der Bürgerbewegung, die sehr schnell das Gegenteil belegen konnte: „Das Land Baden-Württemberg zahlt, und das ist gedeckelt, maximal 931 Mio.€“, so der damalige CDU- Fraktionsvorsitzende Peter Hauk, in einem Video am 16.11.2011 zur Volksabstimmung https://youtu.be/bGVbiiF1l3I . Und zur Bekräftigung wiederholt er: „Wenn wir weiterbauen, zahlen wir maximal 900 Mio. €“.
Von Loeper warnte auch vor Versuchen, den Kostendeckel auf geschmeidige Weise zu umgehen, etwa indem die Behebung der zahllosen Fehlplanungen und Umsetzungsdefizite der Bahn als Verbesserungen dargestellt würden, die die Beteiligung des Landes an Mehrkosten rechtfertigten, wie dies präjudizierend im Zusammenhang mit der Neuplanung auf den Fildern („Drittes Gleis“) bereits praktiziert wurde.
Auch das klammheimliche Hoffen auf ein Gerichtsurteil, das einem den aktiven Bruch des Versprechens Kostendeckel abnähme, wertet von Loeper als Vertrauensbruch. Es dürfe keine faulen Kompromisse oder außergerichtlichen Vereinbarungen geben, bei denen das Land doch zur Kasse gebeten werde. Es gebe keinen Grund, der Bahn auch nur einen Cent entgegen zu kommen. Die jüngsten Diskussionen über den Erhalt von oberirdischen Schienen zeigten immer mehr, dass auch die Verantwortlichen die mangelnde Leistungsfähigkeit von S21 zugestehen müssen. Statt sich an Mehrkosten zu beteiligen, käme eher eine Kostenrückerstattung durch die DB in Betracht wegen Nichterfüllung eines Essentials des Finanzierungsvertrags vom 2. April 2009, in dem es in § 3.1. heißt: „Die Vertragsparteien sind sich einig, dass das Projekt ... zum Zwecke der Verbesserung des Verkehrsangebots realisiert werden soll“
Kontakt: Eisenhart von Loeper, Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21
info@kopfbahnhof-21.de, www.kopfbahnhof-21.dePressemitteilung im PDF-Format:
http://www.parkschuetzer.de/assets/termine/2016/PM_Kostendeckel.pdf -
am Mittwoch, 20. April 2016, 14:09 Uhr
Pressemitteilung der Schutzgemeinschaft Filder e.V.
Stuttgart, den 20.04.2016Der Flughafen verschüttet Krokodilstränen über rote Zahlen
Die Schutzgemeinschaft Filder (SGF) wirft dem Flughafen Stuttgart – und damit auch Stadt und Land – Heuchelei vor, wenn der Flughafen die Extrabelastungen des Flughafens durch das Projekt Stuttgart 21 beklagt.
In der heißen S-21-Phase vor mehr als acht Jahren, als die Finanzierung des wahnsinnig teuren Projekts Stuttgart 21 schon nicht mehr zu vermitteln war, haben Stadt und Land als Eigentümer des Flughafens, den Stuttgarter Flughafen dazu genötigt, ca. 360 Millionen Euro für S21 bereitzustellen.Der Vorsitzende der SGF, Steffen Siegel, bewertet dies so:
- „Um die Kosten von S 21 etwas freundlicher zu gestalten, wurden die Kosten einfach auf mehrere Schultern verteilt. Was der Flughafen zahlt, müssen Stadt und Land nicht mehr direkt aufbringen – zumindest erkennt es die Öffentlichkeit nicht auf Anhieb, dass es sich nur um ein Verschieben der Kosten handelt. Die Flughafenkosten sind aber definitiv Stadt- und Landeskosten und damit Kosten, die der Steuerzahler zusätzlich aufzubringen hat. Das ist billige, oder besser teure Kosmetik.
- Dadurch entgehen den Kommunen, also wieder dem Steuerzahler, Gewerbesteuern in beträchtlicher Höhe, da der Flughafen ja nun rote Zahlen schreibt.
- Bereits 2008 zahlte der Flughafen 112,2 Millionen in vorauseilendem Gehorsam an die Bahn, obwohl noch nicht mal ansatzweise Pläne für den Flughafenanschluss vorlagen. So ein Geschäftsgebaren ist unseriös.
Wie bei S 21 an vielen Stellen üblich, wird bei der Argumentation für das Projekt auch beim Flughafen getrickst, dass sich die Schienen biegen. Die Bahn argumentiert, durch den Flughafenanschluss würde man `Flieger´ dazu bringen, mehr Bahn zu fahren, was ja, angesichts der Klimaproblematik beim Fliegen nur richtig wäre. Der Flughafen dagegen argumentiert genau umgedreht: `Durch den Flughafenanschluss bekommen wir deutlich mehr Fluggäste´.Der Widerspruch stört anscheinend niemanden.
Steffen Siegel: „Sind die Flughafenchefs nach der Diskussion um eine zweite Startbahn denn immer noch nicht aufgewacht. Die stark belastete Filderebene braucht weniger Flugbewegungen.
Unsere Kinder brauchen nicht mehr sondern weniger Beton und Lärm und finanzielle Belastung. Aber wen interessieren schon unsere Nachkommen?“Kontakt: Steffen Siegel, Vorsitzender der Schutzgemeinschaft Filder e.V.
http://www.schutzgemeinschaft-filder.de/ -
am Sonntag, 17. April 2016, 12:31 Uhr
Pressemitteilung des Aktionsbündnisses gegen Stuttgart 21
Berlin, den 14.4.2016Berliner Justiz im Dilemma zwischen Strafrecht und Politik
Senator Thomas Heilmann (CDU) gefordertBahn-Aufsichtsräte durch Weiterbau des Bahnprojekts „Stuttgart 21“ in Gefahr der Haftung wegen Untreue
Engagierte Juristen und Gegner des Bahnprojekts „Stuttgart 21“ haben bei der Generalstaatsanwaltschaft Berlin Beschwerde dagegen erhoben, dass Ermittlungen gegen Bahnmanager und Aufsichtsräte wegen Untreue unterlassen wurden. Dies sei, so Rechtsanwalt und Sprecher des Aktionsbündnisses Eisenhart von Loeper, unvereinbar mit einer vorangehenden Strafanzeige gegen zwei Berliner Staatsanwälte wegen Strafvereitelung, die wegen des von der Berliner Justiz gegen diese Staatsanwälte bejahten Anfangsverdachts Ermittlungen, allerdings erwartungsgemäß keine Anklage wegen „vorsätzlicher Strafvereitelung“ gegen sie ausgelöst hatten (siehe auch www.Stuttgart21.Strafvereitelung.de).
Gibt der Generalstaatsanwalt der Beschwerde vom 14. März nicht statt, muss darüber der Justizsenator entscheiden. Brisanter Weise erhärten die Beschwerdeführer mit amtlichen Vermerken und Teil-Geständnissen aus dem Bundeskanzleramt den Tatverdacht, dass der Bahn-Aufsichtsrat und dort speziell zwei Staatssekretäre aus dem Verkehrs- und Wirtschaftsressort von der damaligen Bundesregierung vor drei Jahren massiv unter Druck gesetzt wurden, um auf keinen Fall den Ausstieg freizugeben aus dem damals als unwirtschaftlich eingestandenen Bahnprojekt.
Obwohl ein geheimes Dossier der Staatssekretäre, das im Februar 2013 öffentlich wurde, die bahneigene Berechnung der Ausstiegskosten von „Stuttgart 21“ für „nicht belastbar“ erklärte und obwohl die politischen Spitzen genau daraufhin öffentlich den Aufsichtsräten keinerlei Entscheidungsspielraum ließen, sieht die Berliner Staatsanwaltschaft geflissentlich pauschal darüber hinweg: Den Beteiligten müsse „nicht bewusst gewesen“ sein, dass der Ausstieg aus dem Projekt geringere Kosten verursachen werde als dessen Fortführung. Die Juristen zu „Stuttgart 21“ verweisen neben dem massiven Tatverdacht darauf, dass die Staatsanwaltschaft endlich ihre ureigene Aufgabe wahrnehmen müsse, den Sachverhalt weiter aufzuklären und zum Beispiel die teilweise noch geschwärzten Vermerke des Kanzleramts ungeschwärzt beizuziehen sowie benannte Zeugen zu vernehmen.
Bemerkenswert fürchten die Bahn-Aufsichtsräte bereits ihre persönliche Haftung und lassen deshalb diese Frage und die inzwischen voraussichtlich auf 10 Milliarden Euro gestiegenen Projektkosten extern begutachten (siehe Stuttgarter Zeitung vom 16. März 2016). Das betrifft indirekt die rechtshängigen Strafanzeigen wegen Untreue gegen Bahnmanager und Aufsichtsräte sowie eine in Kürze vom Bundesrechnungshof zu erwartende abschließende Prüfmitteilung.
Im Berliner Abgeordnetenhaus haben die widersprüchlichen Vorgänge aus der Berliner Justiz zu einer Anfrage von Martin Delius aus der Piratenfraktion geführt, die von der Senatsverwaltung für Justiz nur unvollständig beantwortet wurden (Drs. 17/ 18147).
So hat Justizsenator Thomas Heilmann (CDU) bisher nicht darüber aufgeklärt, warum bei der Strafanzeige wegen Strafvereitelung seiner Behördenmitarbeiter der Anfangsverdacht bejaht wurde und aus welchen Gründen eine Anklageerhebung unterblieben ist. Kritiker sehen sich darin bestätigt, dass solche Fragen ausgegrenzt und Ermittlungen nicht geführt werden sollen, weil die wegen Untreue Tatverdächtigen und ihre politischen Drahtzieher geschont werden sollen.
Die Internetseite www.Stuttgart21.Strafvereitelung.de soll hier durch öffentliche Transparenz und Diskussion der Verantwortlichkeiten entgegenwirken.
Kontakt und V.i.S.P.: Dr. Eisenhart von Loeper,
Rechtsanwalt und Sprecher des Aktionsbündnisses gegen Stuttgart 21
www.Stuttgart21.Strafvereitelung.dePressemitteilung im PDF-Format:
http://www.parkschuetzer.de/assets/termine/2016/PM-Strafvereitelung.pdf -
am Freitag, 15. April 2016, 11:51 Uhr
Pressemitteilung des Aktionsbündnisses gegen Stuttgart 21
Stuttgart, den 14. April 2016
Stuttgart 21 in den Koalitionsverhandlungen
Sehr geehrte Damen und Herren,
auch wenn nach außen der Eindruck gepflegt wird, Stuttgart 21 sei keine großes Thema mehr, werden sich die künftigen Koalitionäre sehr bewußt sein, dass sie über die ganze Legislaturperiode hinweg die Probleme und Widersprüche des Projekts beschäftigen werden.
Daher hat die Abgeordneten der künftigen Regierungskoalition heute ein Schreiben des Aktionsbündnisses mit drei zentralen Anforderungen an ihre Stuttgart 21 – Politik erreicht, das wir Ihnen beilegen.
Der Problemreigen könnte in Kürze durch massive Nachforderungen der DB an das Land eröffnet werden. Die CDU scheint dem schon Rechnung tragen zu wollen, indem sie darauf drängt, den bisher gemeinsam vertretenen Kostendeckel nicht mehr in den Koalitionsvertrag aufzunehmen.
Bündnissprecher Dr. Eisenhart von Loeper hat sich, durch entsprechende Hinweise aufgeschreckt, heute Nachmittag per Mail an die Verhandlungsführer der CDU Thomas Strobl und Guido Wolf gewandt – s. ebenfalls Anlage.
Mit freundlichen Grüßen, Werner Sauerborn
Kontakt: Werner Sauerborn, Geschäftsführer des Aktionsbündnisses gegen Stuttgart 21
Aktionsbündnis gegen S21, www.kopfbahnhof-21.deAnhänge:
Offner Brief an die Koalitionsparteien (siehe auch unten)
http://www.parkschuetzer.de/assets/termine/2016/Aktionsbuendnis-an-Koalitionaere.pdfE-Mail an Thomas Strobl und Guido Wolf
http://www.parkschuetzer.de/assets/termine/2016/Mail-an-Strobl-Wolf-zu-Kostendeckel.pdf
---------------------------------------------------Offener Brief: Aktionsbündnis an Koalitionsparteien Grüne/CDU
Sehr geehrte Damen und Herren,
auch wenn das Thema Stuttgart 21 weder in Ihren Wahlprogrammen noch im Wahlkampf eine nennenswerte Rolle gespielt hat, dürfte Ihnen sicher bewusst sein, dass es Sie in den nächsten fünf Jahren häufig und heftig in Anspruch nehmen wird.
Angesichts Ihrer Festlegungen auf das Projekt ersparen wir uns und Ihnen den Versuch, Sie für den Umstieg auf eine modernisierte Kopfbahnhofvariante zu gewinnen, obwohl wir dies auch beim derzeitigen Entwicklungsstand des Projekts, ja unabhängig vom Baufortschritt, für den besseren Weg halten.
Wir appellieren aber an Sie, sich im Rahmen Ihrer Festlegungen den absehbaren Problemen ehrlich zu stellen und das zu tun, was jede dem Land verantwortliche Regierung tun muss.
Hier sehen wir drei zentrale Herausforderungen.Die Kostenfrage
Es gibt den überparteilichen Konsens eines Kostendeckels bei 4,5 Mrd. €, der Grundlage der Volksabstimmung von 2011 war und im letzten Koalitionsvertrag fixiert wurde:„Überschreiten die Kosten des Projektes Stuttgart 21, einschließlich der Kosten, die sich aus dem Stresstest und dem Schlichterspruch (inkl. Gäubahn, sofern diese infolge des Stresstests und/oder des Notfallkonzepts notwendig ist) ergeben, den vereinbarten Kostendeckel von 4,5 Mrd. Euro, so beteiligt sich das Land an den Mehrkosten nicht. Dies gilt auch für das Risiko später auftretender Kostensteigerungen über die bislang vereinbarten Beträge hinaus.“
Im Dezember 2012, also vor 3 1/2 Jahren, musste die DB AG einräumen, den Kostenrahmen erheblich überschritten zu haben. Wer die entstehenden Mehrkosten tragen soll, blieb bis heute ungeklärt.
Dass nach dreieinhalb Jahren bei all den Problemen des Projekts die Kosten die gleichen geblieben sein sollen, wird wohl niemand ernsthaft annehmen. Sie müssen nach Gutachten unsererseits (Vieregg-Rössler) und angesichts der bevorstehenden Veröffentlichung des lange zurück gehaltenen Berichts des Bundesrechnungshofs davon ausgehen, dass sie sich schon in den ersten Monaten ihrer gemeinsamen Regierungszeit mit einem weiteren Offenbarungseid der DB werden befassen müssen. Größenordnungen von 10 Mrd. € sind realistisch und sicher nicht das Ende der Fahnenstange.
Die DB, die absieht, das in nicht ferner Zukunft die ihr für Stuttgart 21 zur Verfügung stehenden Mittel (4,5 Mrd. €) erschöpft sein werden, wird bei ihren Projektpartnern auf eine Beteiligung an den Mehrkosten drängen. Absehbar - Stand Januar 2016 - geht es um eine Finanzierungslücke von 5,3 Mrd. €. Es dürfte allein bei diesem Kostenstand um Forderungen an das Land in Höhe von 1,5 bis 2 Mrd. € gehen.
Unser Appell daher:
- Drängen Sie durch Beauftragung bahnunabhängiger Gutachten auf eine Einschätzung des jetzigen Kostenstands und vor allem noch weiterer Kostensteigerungen.- Fixieren Sie Ihr Bekenntnis, dass das Land keine weiteren Kosten über die im Rahmen des Kostendeckels zugesagten hinaus bereit ist zu übernehmen, wie es im letzten Koalitionsvertrag festgelegt war.
Die Kapazitätsfrage
Alle Prognosen weisen auf eine Zunahme des Mobilitätsbedarfs hin. Das gilt insbesondere für eine florierende Stadt und Metropolregion. Die umweltverträgliche Bewältigung dieser Herausforderung in den nächsten Jahren ist eine Frage der Zukunftsfähigkeit für Bürger/innen und Wirtschaft.Das Straßenverkehrssystem stößt an Kapazitäts- und ökologische Grenzen (Staus, Feinstaub, drohende Fahrverbote). Aber auch die öffentlichen Verkehrssysteme können den wachsenden Bedarf kaum bewältigen, und haben erst recht nicht die Spielräume eine Verkehrsverlagerung von der Straße auf die Schiene zu absorbieren.
In dieser Situation darf die Frage, wie sich Stuttgart 21 auf die Leistungsfähigkeit der Bahn selbst, aber auch der S-Bahn- und der ÖPNV-Angebote der SSB auswirkt, nicht länger offen bleiben. Ideologische Grabenkämpfe müssen zugunsten einer sachlichen Klärung der Kapazitätsfrage überwunden werden. Neuere Debatten über die Gäubahnnutzung oder das Belassen von Gleisen im Rosensteinquartier verweisen auf wachsendes Problembewusstsein in der Kapazitätsfrage.
Unser Appell daher:
- Setzen Sie alles daran, durch Beauftragung bahnunabhängiger Begutachtungen und Simulationen zu klären, ob der geplante Tiefbahnhof die versprochene Leistungssteigerung erbringt und einen integralen Taktfahrplan i.S. des „Deutschlandtakts“ ermöglicht, wie ihn der Koalitionsvertrag CDU/SPD in Berlin anstrebt, oder ob der Standpunkt der Gegner/innen des Projekts, dass S21 auf Generationen eine irreversible Kapazitätsverringerung bedeutet, nicht doch zu trifft.
- Organisieren Sie eine ergebnisoffene Debatte u?ber zu ziehende Schlussfolgerungen!
Die Sicherheitsfrage
Der Schutz von Leben und Gesundheit der Bürger/innen bzw. Fahrgäste gehört nach der Wertordnung unseres Grundgesetzes zu den selbstverständlichen Verantwortlichkeiten der Politik, insbesondere bei einem Vieles verändernden Großprojekt wie Stuttgart 21. In der Frage des Brandschutzes bzw. der Entfluchtung sollen aber wichtige Einzelfragen bis zur Erteilung der Betriebsgenehmigung bei Fertigstellung unbeantwortet bleiben. Wohin es führt, solche entscheidenden Probleme des Brandschutzes erst am Projektende zu klären, lehrt das Beispiel des Berliner Großflughafens.Ein erhebliches Sicherheitsrisiko entsteht auch daraus, dass die reguläre Obergrenze der Neigung von Gleisen und Bahnsteigen im Tiefbahnhof um das Sechsfache überschritten werden soll. Nach der Eisenbahn- Bau- und Betriebsordnung wäre dies nur beim „Nachweis gleicher Sicherheit“ zulässig. Wie die Bahn diesen Nachweis erbringen und wiederkehrende Unfälle – wie in Köln, dort bei wesentlich geringerem Gefälle - vermeiden will, liegt im Dunkel.
Sicherheitsfragen sind aus vielen aktuellen Anlässen auch im Licht terroristischer Bedrohungen zu sehen. Das gilt insbesondere fu?r ein Infrastrukturprojekt, bei dem gleichzeitig mehrere mit bis zu 1000 Fahrgästen besetzte Züge durch 60 km Tunnel in einem geschlossenen Tiefbahnhof einmünden. Der sogenannte westliche Lebensstil ist zweifellos verwundbar angesichts terroristischer Bedrohungen. Großprojekte, bei denen zentrale Sicherheitsfragen ungelöst sind, erhöhen jedoch die Verwundbarkeit, sie können geradezu wie eine Einladung an Terroristen wirken.
Unser Appell daher:
- Legen Sie die Gewährleistung der Sicherheit von Stuttgart 21 als gemeinsames Anliegen einer verantwortungsbewussten Begleitung des Projekts im Koalitionsvertrag fest
- Bestehen Sie auf einem umfassenden, keine ergebnisrelevanten Fragen aussparenden Brandschutz- und Entfluchtungskonzept JETZT.
- Bestehen sie als conditio sine qua non auf einem überzeugenden Nachweis gleicher Sicherheit bei überhöhter Gleisneigung. Auch dies jetzt und nicht, nachdem weitere Fakten geschaffen sind.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Eisenhart von Loeper, Sprecher
Dr. Norbert Bongartz, Sprecher -
am Freitag, 08. April 2016, 11:01 Uhr
Pressemitteilung der Fraktionsgemeinschaft SÖS-LINKE-PluS
Stuttgart, den 8.4.2016S-Bahn-Vorlaufbetrieb auf der Gäu-/Panoramabahn
Zum Antrag vom 7.4.2016
Begründung:
Die Nutzung der Gäubahn-Panoramastrecke zwischen Vaihingen und Zuffenhausen
drängt sich als kostengünstige Erweiterungsoption des S-Bahnnetzes auf.
Insbesondere durch den zukünftigen Regionalbahnhalt in Vaihingen mit
werktäglich 1033 Fahrten zu 17 Endhaltepunkten mittels S-Bahn, Stadtbahn
und Busverbindungen eröffnen sich neue Fahrgastpotentiale. Allein der
Stadtbezirk Vaihingen wird in den kommenden Jahren mit zusätzlichen 9.000 –
12.000 Arbeitsplätzen durch gewerbliche Ansiedlungen seinen
Einpendlerüberschuss nochmals deutlich erhöhen.Der in seiner Kapazität unter den aktuellen Betriebsbedingungen und der
Leit- und Sicherungstechnik überlastete S-Bahn-Stammast stellt im radialen
S-Bahnnetz Stuttgart die gravierendste Engstelle dar, die das gesamte
S-Bahn-System zudem äußerst störungsanfällig macht. Eine Durchbindung auf
der Gäubahn-Tangentiale zwischen den Landkreisen Böblingen und Ludwigsburg
hätte zudem den Vorteil, dass eine teure Einschleifung in den Hauptbahnhof
entfallen würde, sofern das Projekt Tiefbahnhof Stuttgart 21 jemals
fertiggestellt wird.Mit dem Schlichterspruch von Heiner Geissler vom 30.10.2010 wurde das
Bekenntnis abgegeben, die Gäubahn auf dem Stuttgarter Stadtgebiet zu
erhalten. Es ist an der Zeit für diese Trasse ein dauerhaftes
Betriebskonzept vorzulegen.Wir beantragen daher:
1. Die Verwaltung ermittelt in Zusammenarbeit mit dem VVS den verkehrlichen
Nutzen und die Kosten eines S-Bahn-Vorlaufbetriebs auf der
Gäu-/Panoramabahn zwischen den Endpunkten Böblingen und Ludwigsburg, über
den Bahnhof Feuerbach. Dabei ist auch zu prüfen, ob und in welchem Umfang
durch die Einrichtung neuer Haltepunkte der verkehrliche Nutzen erhöht
werden kann.2. Kosten und Nutzen des Vorlaufbetriebs werden auf Grundlage eines
durchgehenden 30- Minuten- und eines 60-Minuten-Takts ermittelt.3. Die Verwaltung stellt die notwendigen Kosten und Fördermöglichkeiten zur
Wiederherstellung von Haltepunkten auf der Gäubahntrasse dar.4. Ergebnisse der Prüfung werden im Kontext der Fortschreibung des
Nahverkehrsplans bewertet.Rückfragen: Stadtrat Christoph Ozasek, Luigi Pantisano
Fraktionsgemeinschaft SÖS LINKE PluS
Rathaus Stuttgart
www.soeslinkeplus.deAntrag im PDF-Format:
http://www.parkschuetzer.de/assets/termine/2016/2016-04-06_Panoramabahn.pdf
Wichtige Dokumente
PDF, 1,7Mb
PDF, 2,5Mb