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am Mittwoch, 07. September 2016, 08:52 Uhr
Pressemitteilung des Aktionsbündnisses gegen Stuttgart 21
Stuttgart, den 7. September 2016Generaldebatte im Bundestag und vertagte Entscheidung des Bahn-Aufsichtsrats
Aktionsbündnis fordert Grundkonsens für zukunftsfähige Bahn
Rede von Dr. Eisenhart von Loeper,
Rechtsanwalt und Sprecher des Aktionsbündnisses gegen Stuttgart 21,
am 7. September 2016 in BerlinWir Bürgerinnen und Bürger aus der Demokratiebewegung gegen Stuttgart 21 sind heute wieder in Berlin vor Ort, um am Bahntower und anlässlich der Generaldebatte des Bundestags Flagge zu zeigen. Uns geht es um das Scheitern dieses Großprojekts, das den BER noch um Längen übertrifft.
Unser Gegenpol ist der staatseigen privatisierende Schienen(ab-)baukonzern Deutsche Bahn, nicht minder die Politik „ganz oben“. Die Personalie des in den Bahnvorstand aufgestiegenen Ex-Kanzleramtschefs Ronald Pofalla steht für die partei- und machtpolitische Verflechtung von Bund und Bahn: So ließ sich im Prozess gegen das Kanzleramt belegen, wie sehr Pofalla im ersten Quartal 2013 auf Geheiß der Kanzlerin die sachwidrige Weiterbau-Entscheidung des Bahn- Aufsichtsrats zu Stuttgart 21 durchgedrückt hat. Aber uns geht es um mehr:
Der hoch verschuldete Staatskonzern hat besorgniserregend mit Wissen der politischen Führung die wahren Verhältnisse „schön gerechnet“ und sich dem Verdacht strafbarer Untreue ausgesetzt (siehe www.strafvereitelung.de ).Die Bahn hat die Wahrheit grob verschleiert, ihr Vermögen verschleudert und ihre Aufgabe verfremdet. Und der Bund, der Aufsichtsrat und die Staatsanwälte haben beide Augen zugedrückt. So haben die Bahnchefs Rüdiger Grube und Volker Kefer zwar ihre jahrelang praktizierte schuldhafte Verschleierung von 1,1 Milliarden Euro Mehrkosten von S 21 als „Kalkulationsdifferenz“ eingestanden. Und im Dossier des Bundesverkehrsministeriums vom Februar 2013 hatte es geheißen, die Haftung des Vorstands dafür sei zu „verorten“. Aber weder der Aufsichtsrat noch der Bund oder die Projektpartner in Land und Stadt zogen Konsequenzen. Das gleicht einer staatseigenen Mauschelei mit milliardenschweren Schadensverursachern.
Die Spatzen pfeifen es doch von den Dächern: Die vertragliche Obergrenze der Projektkosten von 4,526 Milliarden Euro wird sich mindestens auf rund zehn Milliarden Euro verdoppeln. Bleibt die Bundesregierung weiter untätig, obwohl der Bundesrechnungshof sie davor warnt und die Projektpartner keine Mehrkosten übernehmen? Da gibt es die stereotype Ausflucht , S 21 sei das „eigenwirtschaftliche Projekt der Bahn“. Mit diesem Versteckspiel verleugnet die Bundesregierung unübertreffbar unverhohlen und unverantwortlich die staatliche Beeinflussung für den Weiterbau des Projekts und die verfassungskräftige „Gewährleistungsverantwortung des Bundes für den Erhalt und Ausbau des Schienennetzes“ (Art. 87 e Absatz 4 Grundgesetz). Und sie missachtet den Grundkonsens der Demokraten auf Einhaltung von Gesetz und Recht.
Deshalb sind die Bahn-Aufsichtsräte zur gesetzlichen Aufsicht gefordert. Mitte März 2016 hatten sie elektrisiert reagiert auf unseren Vorhalt, dass ihre persönliche Haftung für die Inkaufnahme einer Schädigung der Bahn bei S 21 in Frage stehe. Warum das daraufhin in Auftrag gegebene Kostengutachten zur Aufsichtsratssitzung diese Woche nicht vorliegt, erweckt den Verdacht, dass versucht wird, das Versagen durch Vertagen zu vertuschen. Unerträglich erscheint es uns auch, dass klammheimlich bleibt, nach welchen Maßstäben die Auftragsgutachten erstellt werden sollen. Mit solcher fehlenden Transparenz verspielt die Bahn ihre Glaubwürdigkeit ein weiteres Mal.
Erschreckend ist, dass die Regierungspolitik sich der Bahnpolitik bemächtigt, wenn ungesetzliche, parteipolitisch orientierte Einflüsse zur Geltung kommen sollen. Im Übrigen aber spielt die Bahn in dieser Auto-Republik bisher eine blamabel untergeordnete Rolle (treffend SZ vom 2. August 2016).
Wir wollen es als engagierte Freunde der Bahn nicht zulassen, dass die Zukunftsfähigkeit der Bahn zur illusionären Worthülse verkommt.Uns zeigen die abgründigen Turbulenzen um Stuttgart 21, dass es keinen Sinn macht, mit diesem Projekt fortzufahren und den Bahnkonzern damit vollends an die Wand zu fahren. Es ist an der Zeit, aus S 21 auszusteigen und den Bahnverkehr im Südwesten zu stärken und zukunftsfähig zu machen.
Politisches Format ist gefragt: Als sich Angela Merkel vor einigen Jahren bereits dezidiert zu „Stuttgart 21“ im Sinne der Zukunftsfähigkeit Deutschlands bekannte, hat sie es leider unterlassen, diese Frage gründlich zu untersuchen. Richtig ist: im Verkehrssektor zukunftsfähig werden, heißt öffentlichen Verkehrssystemen Vorrang vor dem Individualverkehr geben. Was aber bewirkt Stuttgart 21?1. Die Halbierung von sechzehn oberirdischen auf acht unterirdische, nicht erweiterbare Gleise verringert die Leistungsfähigkeit des Bahnhofs, der auch reduziert wird zum Aus- und Einsteigehalt ohne Umsteigequalita?t. Das widerspricht dem Verfassungsauftrag für den Ausbau der Schiene. Die Mogelei mit dem Stresstest beruht auf unzulässiger Doppelbelegung der Gleise, die Bahnreisende verstärkt gefährdet.
2. Die Kanzlerin ist einer fatalen Falschinformation aufgesessen, als sie mit der Neubaustrecke zwischen Stuttgart und München einen wirtschaftlichen Boom unterstellte wie beim Ausbau des Schienennetzes zwischen Hamburg und Berlin. In Wahrheit lassen sich zwar mit der Neubaustrecke Wendlingen- Ulm etwa 25 Minuten Fahrzeit einsparen, das betrifft aber nicht das Teilprojekt S 21 ( Umstiegsbroschüre Seite 29).
3. Nachhaltig nicht zukunftsfähig ist die S 21- Durchgangshaltestelle, der sogar die Bahnhofsqualität laut EBA-Präsident fehlt, ferner zweifach: Zum Einen erzeugt der gewaltige Höhenunterschied von sechs Metern mit über 15 Promille eine um sechsmal steilere Neigung der Gleise und Bahnsteige als eigentlich zulässig und gefährdet dadurch Leben und Gesundheit der Bahnreisenden insbesondere bei ungebremst wegrollenden Zügen. Zum Anderen sind die Bahnsteige so eng bemessen, dass die Fluchttreppenhäuser weit entfernt ans Ende der Bahnsteige verlegt werden, damit also den Brand- und Behindertenschutz vereiteln. Im Ergebnis werden den Bahnreisenden mit S 21 somit nachhaltig – nämlich täglich für kommende Jahrzehnte – Lebensgefährdungen zugemutet. Sie sind unvereinbar mit dem Schutz von Leben und Gesundheit der Menschen, die verfassungskräftig als unsere höchsten Rechtsgüter Geltung beanspruchen.
4. Gerade die politische Prominenz, die in anderen Bereichen gerne den Grundkonsens für Werterhalt und Verfassungstreue einfordert, müsste nun vehement vermeidbare Gefährdungen der Bahnreisenden ausschließen und die Bahn stärken. Will die Kanzlerin wirklich damit in den Wahlkampf ziehen, dass sie diesen Grundkonsens und selbst verkündete Leitprinzipien der Bundesregierung verletzt? Will sie sich das antun? Oder will sie klug auf das Konzept des Umstiegs 21 eingehen, welches die Vorzüge des neu zu gestaltenden, zukunftsfähigen Kopfbahnhofs mit der sinnvollen Nutzung vieler Baumaßnahmen verbindet, die bereits für S 21 ausgeführt wurden. Das würde allen Projektpartnern dienen und der Bahn fünf bis sieben Milliarden Euro einsparen.
5. Die Bundesregierung kennt die klare Kritik des Bundesrechnungshofs am Verhalten ihrer Staatssekretäre anlässlich des Weiterbaus von S 21. Sie sollte jetzt auf dieses Signal hören, um die zukunftsfähige Bahn durch Umstieg von S 21 in Fahrt zu setzen. Wer den politischen Frust von Wahlniederlagen und das Erstarken der AfD ernst nimmt, muss selbst zukunftsweisendes Format zeigen und mit Altlasten wie S 21 aufräumen. Denn zukunftsfähig ist nur der Umstieg. Und der braucht den ernsthaften Dialog, damit die Zukunft zum Zuge kommt.
Oben Bleiben.
Rede im PDF-Format:
http://www.parkschuetzer.de/assets/termine/2016/Rede_des_Buendnissprechers-7_9_2016_Berlin.pdfPressemitteilung zum gleichen Thema vom 4.9.2016: Zukunftsfähig ist nur der Umstieg
http://www.parkschuetzer.de/blog/831 -
am Sonntag, 04. September 2016, 12:00 Uhr
Pressemitteilung des Aktionsbündnisses gegen Stuttgart 21
Stuttgart, 4. September 2016Aktionsbündnis: Die Deutsche Bahn mit Stuttgart 21 nicht an die Wand fahren
Zukunftsfähig ist nur der Umstieg
Anlässlich der Generaldebatte im Deutschen Bundestag am 7. September und der tags zuvor beginnenden Sitzung des Bahn-Aufsichtsrates nehmen die Kritiker des Bahnprojekts “Stuttgart 21” Bundeskanzlerin Angela Merkel beim Wort: Vor Jahren hatte sie die „zukunftsfähige Bahn“ zur Richtschnur des Handelns und S21 zu einem vorrangigen Großprojekt erklärt.
Dabei sei sie allerdings, so das Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21, “einer fatalen Fehlinformation aufgesessen”. Denn die um 25 Minuten kürzere Fahrzeit der Bahn zwischen Ulm und Stuttgart werde allein wegen der Neubaustrecke Wendlingen-Ulm, nicht aber mit dem davon unabhängigen Teilprojekt “Stuttgart 21” erreicht. Die Bürgerbewegung für den Umstieg aus diesem Projekt wird mit zahlreichen Aktivist/innen erneut nach Berlin anreisen, um auf dessen Scheitern aufmerksam zu machen.
Dabei erinnert Rechtsanwalt und Bündnissprecher Eisenhart von Loeper an den auf seine Klage hin geführten Prozess mit dem Kanzleramt, der in diesem Jahr klar den sachwidrigen Einfluss von dessen ehemaligem Chef Ronald Pofalla auf die wirtschaftlich unsinnige Weiterbau-Entscheidung des Bahn-Aufsichtsrates zu Stuttgart 21 belegt hatte. Bei den verantwortlichen Politiker/innen müssten nun alle Alarmglocken schrillen, weil der Bundesrechnungshof als oberste Kontrollinstanz diese Einflussnahme rüge und eindringlich vor weiterem staatlichem Versagen warne, wenn viele Milliarden Euro für das finanziell und rechtlich ungesicherte Projekt verschleudert würden.
Hervorragend findet von Loeper die Vorschläge zum “Umstieg 21”, die in der gleichnamigen Broschüre einer von Stuttgarter Bürger/innen gegründeten Arbeitsgruppe veröffentlicht sind. Auf Grundlage des inzwischen erreichten Bauzustandes werden darin sinnvolle und tatsächlich zukunftsfähige Pläne zur Umgestaltung vorgelegt.
Nicht zukunftsfähig hingegen wäre die für S21 geplante unterirdische Haltestation mit ihrem sechsfach gegenüber den erlaubten Werten überhöhten Gefälle und den weit entfernten Fluchttreppenhäusern, die keinen wirksamen Brand- und Behindertenschutz böten. Diese gravierenden Mängel seien unvereinbar mit dem Schutz von Leben und Gesundheit der Menschen, dem das Grundgesetz höchsten Verfassungsrang verleihe. Gerade die politische Prominenz, die in anderen Bereichen so gerne den Konsens für Werterhalt und Verfassungstreue beschwöre, müsse nun auch vehement bei der Bahn darauf drängen, diese Maßstäbe in die Tat umzusetzen.
Das Aktionsbündnis ruft die Verantwortlichen der Bahn, die Bundesregierung und die S 21-Projektpartner des Landes dazu auf, dieses Projekt aus der Sackgasse zu führen, aufeinander zuzugehen und sich in Verhandlungen anhand aller sinnvollen Vorschläge auf einen zukunftsfähigen Umstieg zu verständigen. Die Parteien müssten sich politisch daran messen lassen, ob sie die Lage meistern könnten.
Kontakt: Dr. Eisenhart von Loeper, Hermann Schmid
Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21
info@kopfbahnhof-21.de, www.kopfbahnhof-21.de / www.umstieg-21.dePressemitteilung im PDF-Format:
http://www.parkschuetzer.de/assets/termine/2016/2016-09-04_PM_zur_Generaldebatte_und_zum_Bahn-Aufsichtsrat.pdf
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am Donnerstag, 04. August 2016, 13:44 Uhr
Pressemitteilung des Aktionsbündnisses gegen Stuttgart 21
Stuttgart, den 04. August 2016Aufsichtsratssitzung zu Kosten von Stuttgart 21
Bahn drückt sich vor dem nächsten Offenbarungseid
Als grobe Verantwortungslosigkeit bezeichnet Bündnissprecher Dr. Eisenhart von Loeper, die Entscheidung der Deutschen Bahn AG, das Thema Stuttgart 21 und seine Kostenentwicklung auf die Aufsichtsratssitzung im Dezember zu verschieben und gleichzeitig ungerührt weiter zu bauen und weitere Kosten auflaufen zu lassen.
Die Kosten von Stuttgart 21 liegen längst über 10 Mrd. Euro und übertreffen damit bei weitem selbst die von der Bahn maßlos übertriebenen Ausstiegskosten. Auf 9,8 Mrd.€ kam bereits im Dezember 2015 das Verkehrsplanungsbüro Vieregg & Rössler aus München. Die Spatzen pfeifen es von den Dächern: auch der Bundesrechnungshof rechnet in einem von Verkehrsminister Dobrindt seit Monaten zurück gehaltenen Gutachten mit 10 Mrd.€. Ein einfacher Kostenvergleich mit den IST-Kosten des kürzlich fertiggestellten Gotthard-Basistunnel, der nach Angabe des Schweizer Bundesamts für Verkehr umgerechnet 12,8 Milliarden gekostet hat, belegt empirisch ebenfalls: Umgerechnet auf die Länge der Tunnel von Stuttgart 21 summieren sich allein die Kosten für den Tunnelbau auf 7,65 Mrd.€ – und das im Vergleich zum Gotthard-Tunnel unter erheblich schwierigeren Bedingungen (starke Steigungen, riskante Geologie, sehr begrenzter Einsatz einer Tunnelbohrmaschine).
Der Bahn sei dringend zu raten, sich zur Wahrheit zu bekennen statt „sehenden Auges auf Kosten einer guten Bahn und letztlich des Steuerzahlers Milliarden Euro zu verschleudern“. Auch Stadt und Land sollten sich allmählich von ihren Zuschauerplätzen erheben und dieses unwürdige Schwarze-Peter-Spiel beenden. Dazu Ministerpräsident Kretschmann: “Man kann doch allgemein nicht zulassen, dass man Bauprojekte macht, deren Finanzierung nicht geklärt ist. Darum muss das jetzt geklärt werden.“ Das war 2013 (ARD plusminus 20.7.2016).
Die Beendigung des Projekts in der bisherigen Form ist „nicht das Ende der Geschichte“, so von Loeper. Alle Beteiligten sind aufgefordert sich jetzt dringend mit Alternativen und Auswegen zu beschäftigen. Das Aktionsbündnis hat hierzu das Konzept „Umstieg21“ vorgelegt. Es zeigt an den Schlüsselbereichen von Stuttgart 21, wie ein großer Teil der bisherigen Bauentwicklung intelligent umnutzbar ist (s. www.umstieg21.de ).
Kontakt:
Eisenhart von Loeper, Werner Sauerborn
Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21
info@kopfbahnhof-21.de, www.kopfbahnhof-21.dePressemitteilung im PDF-Format:
http://www.parkschuetzer.de/assets/termine/2016/PM_Vertagung_DB-AR_zu_S21.pdf -
am Dienstag, 19. Juli 2016, 13:45 Uhr
Pressemitteilung der Schutzgemeinschaft Filder e.V.
zum Planfeststellungsbeschluss S-21 Filderabschnitt 1.3a
Stuttgart, den 19. Juli 2016Der Planfeststellungsbeschluss zum Filderabschnitt 1.3a - ein Sammelsurium dreister Zumutungen
Die „Schutzgemeinschaft Filder“ ist empört über die Oberflächlichkeit, mit der das Eisenbahnbundesamt (EBA) einen gehörigen Teil wohlbegründeter Einwendungen von Bürgern, Verbänden und Trägern öffentlicher Belange beiseite wischt, ohne seine Abwägung auch nur ansatzweise erschöpfend zu begründen, ja, auf zahlreiche Kritikpunkte zum Planfeststellungsabschnitt 1.3. wird gar nicht eingegangen.
So heißt es auf S. 86 des Planfeststellungsbeschlusses (PFB) denn auch zusammenfassend:
" Die Einwendungen der Betroffenen und der sonstigen Einwender sowie die von Behörden
und Stellen geäußerten Forderungen, Hinweise und Anträge werden zurückgewiesen,
soweit ihnen nicht entsprochen wurde oder sie sich nicht auf andere Weise erledigt haben."
Man spürt förmlich beim Durchlesen des 316-seitigen Beschlusses, unter welchem Zeitdruck und wahrscheinlich auch politischen Druck das (neutralitätsverpflichtete!) EBA steht.
Hier nur einige wenige Zitate:1. „Der Finanzierung stehen keine unüberwindbaren Schranken entgegen“ (Seite 122). Ja glaubt denn das EBA immer noch an die Seriosität der Bahn, nachdem diese die Kosten zum wiederholten Mal gezwungenermaßen um Milliarden hochschrauben musste? Sind dem EBA das Gutachten von Vieregg/Rößler und die Ergebnisse des Bundesrechnungshofes, die auf unterschiedlichem Weg jeweils auf 10 Mrd Euro Gesamtkosten kamen, nicht bekannt?
2. Die rechtlich fragwürdige Aufteilung des Abschnitts 1.3 in zwei Teilabschnitte a und b rechtfertige sich „aus der Vermeidung von Bau- und Inbetriebnahmeverzögerungen des Projektes Stuttgart 21“ (Sei133). Dabei gehören beide Abschnitte zum Projekt Stuttgart 21. Die wichtige Direktverbindung Stuttgart – Zürich , die dann jahrelang unterbrochen würde, wird nicht problematisiert. Außerdem schreibt das EBA:
„Die Planrechtfertigung des PFA 1.3b ist gegeben“ und nimmt damit ein Abwägungsergebnis über einen nicht erörterten Abschnitt unrechtmäßig vorweg. Bei 1.3b wurde nur die sog. Antragstrasse erörtert und diese ist längst von allen Beteiligten verworfen worden. Hält man denn die Bevölkerung für so einfältig?3. „Die Nullvariante (Beibehaltung Kopfbahnhof) sei nicht geeignet dem prognostizierten Verkehrsaufkommen gerecht zu werden“. Heißt es lapidar auf Seite 121. Dabei wissen wir alle, dass der bestehende Bahnhof bereits mehr leistet als es der Tiefbahnhof jemals leisten wird.
4. Auf die Punkte Kostensteigerung, Längsneigung der Gleise im Tiefbahnhof und vieles mehr wird nicht eingegangen, mit der Begründung, es fehlten „neue, eine andere Bewertungen als bislang erfordernde Tatsachen“ (Seite 145). Da fragt man sich, wo die Behörden im Anhörungsverfahren waren.
5. Zum geforderten Integralen Taktfahrplan (ITF), einem genialen Prinzip der Schweizer Bahn fällt dem EBA nichts anderes ein als:
„Die von Einwendern geforderte Einbindung in den ITF ist vom Vorhabenträger wegen fehlender Zweckmäßigkeit nicht vorgesehen….Ein gewichtiger Nachteil durch das Absehen eines ITF-Knotens ist nicht gegeben.“ (Seite 145) Das ist schlicht eine Frechheit. (Nach dem ITF-Prinzip kommen Fern- und Regionalzüge aus allen Richtungen sternförmig zu bestimmten Zeitpunkten – etwa zur Minute 00 und/oder 30 – zusammen. Ein solches regelmäßig stattfindendes „Rendezvous“ der Züge erlaubt ein gegenseitiges Umsteigen in alle Richtungen und schafft damit systemweit optimale Reiseketten ohne lästige Wartezeiten).
6. Das Thema Mischverkehr auf der S-Bahntrasse auf den Fildern und die dadurch bedingte Beeinträchtigung des S-Bahnbetriebs war ein zentraler Punkt im Anhörungsverfahren.
Im PFB heißt es: dass …“die Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit der S-Bahn im Filderbereich …nicht in Frage gestellt werden“ und im nächsten Satz heißt es, dass eine „Betriebssimulation gerade zur Hauptverkehrszeit eine Wahrscheinlichkeit für einen Verspätungsaufbau bei der S-Bahn ergab:“ Also doch?
Die Forderung nach einer Taktverdichtung der S-Bahn (Verlängerung nach Neuhausen, eventueller Ringschluss ins Neckartal,…) tut das Amt ab mit der Begründung:
„Eine Taktverdichtung ist nach der plausiblen Gegenäußerung des Vorhabenträgers weder in der Hauptverkehrszeit für die SBahn kapazitiv möglich noch gebe es einen entsprechenden Bedarf.“ (Seite 151) Ein PFB muss jedoch auch die Zukunftsfähigkeit eines solchen Projektes bewerten. Usw. usw.
Der PFB strotz von Unkenntnis, von dreister Verdrängung und von skandalösen Fehlbewertungen.So kann und darf eine Behörde, die über millionenschwere Eingriffstatbestände, zumal durch eine erwiesenermaßen gescheiterte Fehlplanung zu entscheiden hat, nicht mit Betroffenen umgehen.
Das EBA kommentiert außerdem den PFB mit dem Satz, weitere Verzögerungen seien "zu unterbinden". Das sprengt ja ganz offenkundig das Neutralitätsgebot des EBA und ist eine unerhörte Einmischung in die gerade stattfindende öffentliche Diskussion um die Weiterführung des Projektes S 21, um unzumutbare Kostensteigerungen, endlose Zeitverzögerungen, und einen möglichen Umstieg in ein anderes, zukunftweisenderes Projekt.
Wir sehen in dieser Form eines Planfeststellungsbeschlusses unsere Rechte buchstäblich mit Füßen getreten und ziehen in Erwägung, den Planfeststellungsbeschluss anzufechten.
Kontakt: Steffen Siegel, Vorsitzender der Schutzgemeinschaft Filder e.V.
http://www.schutzgemeinschaft-filder.de/Pressemitteilung im PDF-Format:
PE_SG_Filder_zum Planfeststellungsbeschluss_3a_160719.pdf -
am Sonntag, 17. Juli 2016, 10:33 Uhr
Pressemitteilung der Aktiven Parkschützer
Stuttgart, den 17. Juli 2016Sechs Jahre mahnen, wachen, machen
Mahnwache gegen Stuttgart 21 feiert sechsten Geburtstag
Die dauerbesetzte Mahnwache gegen Stuttgart 21 feiert heute ihren sechsten Geburtstag. Ab 11 Uhr werden die ersten Gratulanten am Mahnwachen-Zelt gegenüber des Stuttgarter Hauptbahnhofs erwartet.
„Unsere Mahnwache ist ein tolles Beispiel bürgerschaftlichen Engagements“, sagt Matthias von Herrmann, Pressesprecher der Parkschützer. „Seit sechs Jahren tut die Mahnwache dienst im Kampf gegen Stuttgart 21, bis heute ist sie dauerbesetzt – rund um die Uhr, sieben Tage die Woche, auch an Feiertagen. Mahnen, wachen, machen: Unter dem Motto ‚Bürger informieren Bürger‘ gibt’s an der Mahnwache Neuigkeiten über Murks und Planungsfehler der Bahn. Gleichzeitig bietet die Mahnwache eine positive Perspektive für Stadt und Region, indem sie über Alternativen zu S21 informiert, ganz aktuell ‚Umstieg 21‘. Denn trotz allem Murks und aller Zerstörung ist Situation nicht ausweglos: Mit dem neu vorgestellten Konzept ‚Umstieg 21‘ zeigen wir konstruktive Wege aus der Sackgasse.“
Seit dem Gründungstag ist die Mahnwache dauerhaft von zwei bis drei Personen besetzt, also rund um die Uhr, auch an Ostern, Weihnachten und Neujahr. Die Mahnwachen-Mannschaft besteht aus über 200 Ehrenamtlichen, die im Schichtdienst den Stütz- und Informationspunkt der Bürgerbewegung gegen S21 betreuen. In den sechs Jahren wurden folglich über 130.000 Stunden ehrenamtlicher Arbeit geleistet. Damit ist dies die am längsten dauerhaft besetzte Mahnwache in der bundesdeutschen Geschichte.
Die Mahnwache ist bis heute eine angemeldete politische Versammlung und steht damit unter dem Schutz des Versammlungsrechts.
Die Mahnwache für den Kopfbahnhof wurde am 17.7.2010 am Nordflügel des Stuttgarter Hauptbahnhofs gegründet. Sie richtete sich zunächst gegen den Abriss des Nordflügels, der am 25.8.2010 begann. Zwei Wochen nach der Gründung musste die Mahnwache auf Anweisung der Stadt Stuttgart vom Nordflügel zum Nordausgang des Hauptbahnhofs umziehen, weil der Nordflügel per Bauzaun für den Abriss abgesperrt wurde. Ende April 2012 zog die Mahnwache, wiederum aufgrund der S21-Bauarbeiten, zum jetzigen Ort am Arnulf-Klett-Platz um – direkt gegenüber des Haupteingangs des Hauptbahnhofs.
Rückfragen an Matthias von Herrmann, Dr. Carola Eckstein
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Internet: bei-abriss-aufstand.de und twitter.com/AbrissAufstand und parkschuetzer.orgPressemitteilung im PDF-Format:
http://www.parkschuetzer.de/assets/termine/2016/Presseerklaerung_2016_07_17_6JahreMahnwache.pdf
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