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Der parkschuetzer.de Blog — Infos aus erster Hand

  • PS-Redaktion am Dienstag, 09. Oktober 2012, 14:52 Uhr

    Aktive Parkschützer
    Presseerklärung vom 9. Oktober 2012

    Schon wieder Zugentgleisung wegen Stuttgart 21!
    Bahn schert sich nicht um Sicherheit

    Stuttgart, den 9. Oktober 2012: Heute ist im Stuttgarter Kopfbahnhof zum dritten Mal an der gleichen Stelle der gleiche Zug (IC 2312 nach Hamburg) entgleist. Die Tatsache, dass es sich um eine Testfahrt handelte, zeigt, dass die Bahn sich selbst nicht sicher ist, was die Umbauarbeiten für Stuttgart 21 angeht.

    "Die dritte Zugentgleisung an der gleichen Stelle zeigt, dass die Bahn nicht einmal ihr eigenes Kerngeschäft, den Zugbetrieb, im Griff hat", sagt Matthias von Herrmann, Pressesprecher der Parkschützer. "Die Bahn gefährdet ihre eigenen Kunden. Und die Bahn hält mit der Unfallursache hinterm Berg, obwohl alle unabhängigen Bahnexperten die zu engen Radien als Ursache klar benennen. Die Bahn pfuscht und die Politik schaut zu! Jetzt müssen die verantwortlichen Verkehrspolitiker Winfried Hermann und Peter Ramsauer endlich die Notbremse ziehen. Sie dürfen es unter diesen Umständen nicht zulassen, dass die Bahn in Stuttgart auch noch mit der schwierigen Geologie und mit dem Grundwasser experimentiert. Und Baubürgermeister Hahn muss die Konsequenz aus der Unfähigkeit der Bahn ziehen: Er muss die 7. Planänderung, also die Erhöhung der abzupumpenden Grundwassermenge, ablehnen. Die Politiker in Stadt, Land und Bund dürfen es nicht zulassen, dass die Bahn einfach weiterwurschtelt und dabei die Bahnreisenden oder die Stuttgarter Bevölkerung im Kernerviertel gefährdet."

    Es handelt sich insgesamt um die fünfte Zugentgleisung in Stuttgart seit 2010, die den Bauarbeiten für Stuttgart 21 angelastet werden muss, sei es, weil die Bahn seit Jahren die Gleisanlagen in Stuttgart im Hinblick auf S21 nicht in Stand hält oder weil die S21-Umbaumaßnahmen so gar nicht funktionieren:

    15.09.2010 - S-Bahn entgleist
    http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.stuttgarter-hauptbahnhof-s-bahn-entgleist.817cd346-b431-4783-992f-b800e9823a7e.html

    21.07.2011 - Nachtzug mit 70 Passagieren entgleist
    http://www.spiegel.de/reise/aktuell/stuttgarter-bahnhof-nachtzug-mit-70-passagieren-entgleist-a-775682.html

    24.07.2012 - IC nach Hamburg, Waggon und Lok entgleisen
    http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.unfall-am-hauptbahnhof-waggon-und-lok-entgleisen.85687d49-8ced-4f00-9be0-4d45786fe0fd.html

    29.09.2012 - IC nach Hamburg, Waggons und Lok entgleisen
    http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.rettungskraefte-im-grosseinsatz-zug-am-hauptbahnhof-entgleist.aa75e1e4-db4e-4de7-9e79-9efe97ef727a.html

    09.10.2012 - Testzug (gleiche Wagenreihung, gleiche Abfahrtszeit wie am 24.7. und 29.9.), Waggons und Lok entgleisen

    Matthias von Herrmann, Aktive Parkschützer

  • PS-Redaktion am Mittwoch, 03. Oktober 2012, 18:27 Uhr

    Pressemitteilung des Aktionsbündnisses gegen Stuttgart 21
    Stuttgart, 3. Oktober 2012

    Aktionsbündnis unterstützt Strafanzeige nach Zugentgleisungen
    Fahrlässig Bahnreisende gefährdet

    Fahrlässige Körperverletzung von Bahnreisenden und fahrlässige, grob pflichtwidrige Gefährdung des Bahnverkehrs wirft Rechtsanwalt Dr. Eisenhart von Loeper der Deutschen Bahn AG und dem Eisenbahnbundesamt (EBA) vor. Gegen die dort Verantwortlichen der Entgleisung des Intercity 2312 am 29. September 2012 im Vorfeld des Stuttgarter Hauptbahnhofs erstattete der Sprecher des Aktionsbündnisses gegen Stuttgart 21 am 3. Oktober 2012 Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart. Darin beruft er sich auf die Paragraphen 230 und 315a des Strafgesetzbuches.

    Zwar sei die Ursache dieses Unfalls, so von Loeper in seiner Begründung, noch nicht vollständig geklärt. Doch sei der gleiche IC von Stuttgart nach Hamburg am 24. Juli 2012 bereits an derselben Stelle um dieselbe Zeit, 11:38 Uhr, entgleist. Auch damals sei der von einer Lok 101 geschobene Zug an der Doppelkreuzungsweiche 227 aus den Schienen gesprungen. Am 29. September sind deshalb sieben Bahnreisende leicht verletzt worden und mussten 200 Passagiere wegen eines umgerissenen Strommastes eineinhalb Stunden lang eingeschlossen ausharren.

    Womöglich hätten bei beiden Unfällen Waggonpuffer sich ineinander verkeilt, als die Züge in kurzem Abstand zwei Kurven durchfahren mussten. Deren Radien seien in letzter Zeit extrem verengt worden, um Platz zu schaffen für die Baugrube des Projekts „Stuttgart 21“. Dafür sollen die Bahnsteige und Zughaltepunkte um 120 Meter weiter nach außen verlegt werden.

    Eisenhart von Loeper beruft sich in seiner Strafanzeige auf Aussagen unabhängiger Bahnexperten wie Matthias Lieb: Der Landesvorsitzende des Verkehrsclubs Deutschland (VCD) hatte aus der Pannenserie der vergangenen Monate im Stuttgarter Hauptbahnhof den Schluss gezogen, die S21-Projektleitung der Deutschen Bahn AG sei offensichtlich völlig überfordert und habe die Baustelle nicht im Griff.

    Zwar habe, so Eisenhart von Loeper, das Eisenbahnbundesamt den kritischen Gleisverlauf bereits im Jahre 2011 genehmigt. Doch hätten die für den Bahnverkehr Verantwortlichen „spätestens anlässlich der Zugentgleisung vom 24. Juli 2012 bei Weiche 227 alle gebotene Prüfung und Abhilfe leisten“ müssen. „Grob pflichtwidrig und zumindest fahrlässig“ aber hätten sie dies unterlassen.

    Der grundrechtliche Schutz von Leben und Gesundheit der Bahnreisenden genieße höchsten Verfassungsrang, und das Gemeinwohl lasse „keine faulen Kompromisse auf Kosten der Bahnkunden zu“. Deshalb sei es auch nicht hinzunehmen, wenn die Bahn sich nur auf ihre eigenwirtschaftlichen Ziele konzentriere und die notwendige Vermeidung von Gefahren dabei aus dem Blick verliere.

    Kontakt: Dr. Eisenhart von Loeper
    Anlage: Die Strafanzeige im Wortlaut

    PDF Strafanzeige im Wortlaut
    http://www.parkschuetzer.de/assets/termine/presse2012/2012-10-03_Strafanzeige_Wortlaut.pdf

    PDF Pressemitteilung:
    http://www.parkschuetzer.de/assets/termine/presse2012/2012-10-03_PM_Strafanzeige_Entgleisung.pdf

  • PS-Redaktion am Mittwoch, 03. Oktober 2012, 12:25 Uhr

    Aktive Parkschützer
    Presseerklärung vom 3. Oktober 2012

    PDF: http://www.parkschuetzer.de/assets/termine/presse2012/2012_10_03_Gleisvorfeld.pdf

    Immobilienträume ade – Wir wollen unser Geld zurück!
    Stuttgart 21 ist gescheitert, Kopfbahnhof startet in die Zukunft

    Stuttgart, 3. Oktober 2012: Mit der am Montag eingereichten Klage der Stuttgarter Netz AG sind die Immobilienträume von OB Schuster ausgeträumt: Das von der Stadt Stuttgart für viel Geld gekaufte Gleisvorfeld ist und bleibt wertloses Bahngelände. Gesetz und einschlägige Referenzurteile sind eindeutig: Hier werden auch in Zukunft Züge fahren. Es besteht keine Aussicht, diese Flächen in Bauland zu verwandeln. Die Bahn weiß das und hat trotzdem das Grundstück ohne Wert für viel Geld an die Stadt verkauft. Der neue Stuttgarter Oberbürgermeister muss schnellstens dafür sorgen, dass er das viele Steuergeld von der Bahn AG zurück bekommt: Mit Zinsen gerechnet hat die Stadt inzwischen fast eine Milliarde Euro bezahlt für Bauland, das es nicht gibt und nie geben wird. Mit der Rückabwicklung dieses betrügerischen Geschäfts wäre die Stadt Stuttgart von heute auf morgen schuldenfrei.

    „Es ist eine erfreuliche Entwicklung, dass die private Konkurrenz der Bahn ein kundenfreundlicheres Verständnis von zukunftsorientiertem Bahnverkehr hat als die Bahn AG“, sagt Matthias von Herrmann, Pressesprecher der Parkschützer. „Ginge es nach der Bahn, müssten wir uns wohl daran gewöhnen, dass es heißt ‚Reisende nach Stuttgart steigen bitte in Vaihingen/Enz um‘. Das Engagement der Stuttgarter Netz AG legt den Grundstein für einen Kopfbahnhof, der auch in Zukunft leistungsfähig und pünktlich ist. Das kann den Reisenden nur nutzen. Stuttgart 21 ist damit allerdings bankrott und die Stadt muss jetzt alles daran setzen, dass sie ihr Geld zurückbekommt. Dafür muss der neue OB als erstes sorgen! Das verschafft ihm dann auch gleich Spielraum z.B. für die Sanierung der Stuttgarter Schulen.“

    Unter der Prämisse, es handle sich um Bauland, hat die Stadt 2001 für das Gleisvorfeld 459 Mio. Euro bezahlt. Seitdem erlässt sie der Bahn sogar die Zinsen. Insgesamt ist inzwischen ein Betrag von fast einer Milliarde Euro aufgelaufen. Die Bahn ihrerseits hat keinerlei Schritte zur sogenannten Entwidmung des Bahngeländes unternommen, d.h. sie hat gar nicht erst versucht, das Gelände in Bauland umzuwandeln, so wie es im Finanzierungsvertrag für S21 zugrunde gelegt ist. Auf diesen Umstand stützt sich die Klage der Stuttgarter Netz AG.

    Die Privatbahnen ebenso wie täglich tausende Reisende haben allergrößtes Interesse, dass es nicht zu einer Entwidmung kommt und sie haben das Allgemeine Eisenbahngesetz (AEG) auf ihrer Seite. Weil der Betrieb des kundenfreundlichen und leistungsfähigen Stuttgarter Kopfbahnhofs sehr attraktiv ist, dürfte die Stuttgarter Netz AG in ihrem Ansinnen früher oder später Konkurrenz bekommen.

    Die Bahn AG hat kein Interesse an einem zukunftsfähigen Bahnknoten Stuttgart, das zeigt die geringe Auslegung des Tunnelbahnhofs für nur 32 Züge/Stunde eindeutig. Ein so kleiner Bahnhof wäre vollkommen ungeeignet als Umsteigebahnhof im Fernverkehr – zu den Hochgeschwindigkeitsträume der Bahn würde es auch viel besser passen, Stuttgart abzuhängen und den Fernverkehr an der Landeshauptstadt vorbeizuleiten.


    + + + Z U S A T Z I N F O S + + +

    Warum der Kopfbahnhof erhalten bleibt!
    Darstellung von Bahnexperte Prof. Dr. Karl-Dieter Bodack, in der er erklärt, warum der Kopfbahnhof aus rechtlicher Sicht nicht aufgegeben werden darf. Dies untermauert die Klage der Stuttgarter Netz AG gegen die Pläne der Bahn und der Stadt Stuttgart, den Kopfbahnhof in Bauland umzuwandeln.
    PDF: http://www.parkschuetzer.de/assets/termine/presse2012/2012-06-12_Bodack_Kopfbahnhof_bleibt.pdf

    Klage der Stuttgarter Netz AG
    http://www.oepnvaktuell.de/news/single-view/id/stuttgart-21-klage-der-stuttgarter-netz-ag-gegen-oberirdische-schwarzstilllegung-der-infra.html?no_cache=1&cHash=3d4815ca4a94fb9f2b8c29c58f3da71d

    Referenzurteile Entwidmung
    Links zu den letztinstanzlichen Referenzurteilen zur verbotenen Entwidmung auf der Wiehltalbahn, die in dieser Presseerklärung angesprochen waren:
    14. November 2008: Entwidmung nicht rechtens
    Ein Meilenstein: Das Verwaltungsgericht Köln hat heute die Entwidmung unserer Strecke für unrecht erklärt. Ferner bleibt die Betriebsgenehmigung für die Morsbacher Strecke bestehen.
    Die Urteile:
    Urteil Entwidmung Stadt Wiehl
    http://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/vg_koeln/j2008/18_K_1780_08urteil20081114.html

    Urteil Entwidmung Gemeinde Reichshof
    http://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/vg_koeln/j2008/18_K_1779_08urteil20081114.html

    Urteil Entwidmung Stadt Waldbröl
    http://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/vg_koeln/j2008/18_K_1715_08urteil20081114.html

    Urteil zum Fortbestand der Betriebsgenehmigung für die Strecke Hermesdorf - Morsbach
    http://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/vg_koeln/j2008/18_K_6187_08urteil20081114.html


    Rückfragen an Matthias von Herrmann oder an Dr. Carola Eckstein, Aktive Parkschützer

  • PS-Redaktion am Montag, 01. Oktober 2012, 15:15 Uhr

    Aktive Parkschützer
    Presseerklärung vom 1. Oktober 2012

    PDF:
    http://www.parkschuetzer.de/assets/termine/presse2012/2012_10_01_S21_ist_Rueckbau.pdf

    S21: „Reisende nach Stuttgart steigen bitte in Esslingen um ...“
    Durch Stuttgart 21 wird Landeshauptstadt Stuttgart abgehängt

    Stuttgart, 1. Oktober 2012: Zum zweiten Mal innerhalb kurzer Zeit hieß es am Wochenende in den Fernzügen der Deutschen Bahn: „Reisende nach Stuttgart steigen bitte in Esslingen um.“ Ursache waren erneut die Umbauarbeiten für den Tunnelbahnhof Stuttgart 21, konkret die Weiche 227ab, die im Rahmen des Gleisvorfeldumbaus neu eingebaut wurde. S21-Kritiker hatten von vorneherein vor diesem halbherzigen Umbau mit viel Flickschusterei gewarnt – die zahlreichen zum Teil schweren Unfälle und Pannen der letzten Jahre im Stuttgarter Hauptbahnhof zeigen: Die Bahn hat den Umbau nicht im Griff und pflegt zudem einen extrem verantwortungslosen Umgang mit der Sicherheit der Reisenden.

    „'Reisende nach Stuttgart steigen bitte in Esslingen um', das werden Bahnfahrer wohl noch oft zu hören bekommen, solange der S21-Tunnelwahnsinn nicht gestoppt ist“, sagt Dr. Carola Eckstein von den Parkschützern. „Die geringe Auslegung des Tunnelbahnhofs für nur 32 Züge in der Stunde zeigt, dass die Bahn keinerlei Interesse daran hat, Stuttgart als wichtigen Knotenbahnhof im Fernverkehr beizubehalten. Dank den Herren Schuster, Oettinger und Kretschmann bezahlen wir auch noch viel Geld dafür, dass die Landeshauptstadt nach und nach vom Fernverkehr abgehängt wird – das ist ein Unding! Angesichts von Leistungslüge und Katastrophenplanung ist es höchste Zeit, dass Verkehrsminister Hermann die Notbremse zieht und Stuttgart 21 stoppt – denn er kann es, wenn er es nur will.“

    Wie in allen Hochgeschwindigkeitsnetzen hat auch die Deutsch Bahn Interesse, ihre ICEs nicht durch das Anfahren von Innenstädten ‚auszubremsen‘. So wurde der Bahnhof Kassel-Wilhelmshöhe weit außerhalb der Stadt gebaut, Kassel-Hauptbahnhof wird vom Fernverkehr nicht mehr angefahren.

    Mit der vollständigen Überprüfung der Planfeststellungsunterlagen von 1997 zeigt Dr. Christoph Engelhardt von Wikireal nun: Die Bahn plante den Tunnelbahnhof von Anfang an für eine Kapazität von nur 32 Zügen in der Spitzenstunde, das sind 36% weniger Züge als der bestehende Kopfbahnhof leisten kann. Weitere Informationen zur tatsächlichen Leistungsfähigkeit des Tunnelbahnhofs wird Dr. Christoph Engelhardt auf der heutigen 142. Montagsdemo auf dem Stuttgarter Marktplatz vorstellen. Diese geringe Auslegung von S21 zeigt, dass die Bahn AG die Landeshauptstadt Stuttgart in Zukunft nicht mehr als wichtigen Bahnknoten im Fernverkehr sieht. Das Verkehrsministerium Baden-Württemberg hat dem Kopfbahnhof hingegen eine Kapazität von 50 Zügen pro Stunden bescheinigt.

    Auch die jüngste Zugentgleisung im für Stuttgart 21 extra umgebauten Gleisvorfeld zeigt, wie die Landeshauptstadt durch Stuttgart 21 aufs Abstellgleis gerät. Die Tatsache, dass die ersten Züge bald wieder fuhren, ist den großen Kapazitätsreserven des Kopfbahnhofs zu verdanken sowie der Tatsache, dass der Zug nicht in einem Tunnel entgleiste. Selbst 24 Stunde nach dem Unfall waren noch 5 von 15 Gleisen blockiert, trotzdem funktioniert der Bahnverkehr im Kopfbahnhof wieder. Im Tunnelbahnhof S21 wäre die Bergung des Zuges viel langwieriger, der Verkehr  hätte solange komplett ruhen müssen.

    Rückfragen an Matthias von Herrmann oder an Dr. Carola Eckstein

  • PS-Redaktion am Sonntag, 30. September 2012, 11:36 Uhr

    Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21 und Parkschützer
    Gemeinsame Pressemitteilung vom 30. September 2012

    Der Sprecher des Aktionsbündnisses, Dr. Eisenhart von Loeper, hat bei der Großkundgebung gegen Stuttgart 21 bekannt gegeben, dass beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde gegen Stuttgart 21 eingelegt wurde: Anlass ist der von der Bahn geplante Hausabriss für Stuttgart 21 (Sängerstraße 4).

    "Die damit verbundene Enteignung ist aufgrund der mangelnden Leistungsfähigkeit des Tunnelbahnhofs und wegen der verfassungswidrigen Finanzierung nicht zu rechtfertigen", sagt Eisenhart von Loeper, Anwalt und Sprecher des Aktionsbündnisses gegen S21. "Der Kläger beantragt einen sofortigen Baustopp, weil das Tunnelprojekt zwangsläufig seine Wohnung zerstören müsste, ohne einen Vorteil für die Allgemeinheit zu schaffen, der dies rechtfertigen könnte."

    Mit der Verfassungsbeschwerde wurde ein Rechtsgutachten von Prof. Dr. Helmut Goerlich und einer auf Verfassungsbeschwerden spezialisierten Anwaltskanzlei vorgelegt. Parallel dazu läuft noch das Verfahren beim Verwaltungsgerichtshof Mannheim (VGH) wegen einer Anhörungsrüge. Sollte der VGH den Baustopp-Antrag endgültig abweisen, so wird das gegenwärtig noch ruhende Verfahren am Bundesverfassungsgericht direkt in Fahrt kommen.

    Bei der 142. Montagsdemo gegen Stuttgart 21 am morgigen 1. Oktober ab 18 Uhr auf dem Stuttgarter Marktplatz wird Dr. Christoph Engelhardt, Physiker und Analyst, aufzeigen, dass die Bahn Stuttgart 21 von vornherein als unzulässigen Rückbau geplant hat. Deshalb gibt es keine Grundlage für die Enteignung Stuttgarter Bürger zugunsten des Tunnelprojektes Stuttgart 21.

    Im Anhang finden Sie die kurze Rede von Eisenhart von Loeper auf der gestrigen Großdemo sowie die Rede von Joe Bauer, Kolumnist und Publizist.
    PDF: Redebeitrag Eisenhart von Loeper
    http://www.parkschuetzer.de/assets/termine/presse2012/Rede_2012-09-29_vonLoeper.pdf
    PDF: Redebeitrag Joe Bauer
    http://www.parkschuetzer.de/assets/termine/presse2012/Rede_2012-09-29_Bauer.pdf


    Rede von Eisenhart von Loeper, Sprecher des Aktionsbündnisses gegen Stuttgart 21, bei der Großdemo gegen Stuttgart 21 am 29.9.2012 auf dem Stuttgarter Schlossplatz

    Verfassungsbeschwerde gegen „Stuttgart 21“ eingereicht

    Unterstützt vom Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21 wurde in diesen Tagen beim
    Bundesverfassungsgericht eine Klage gegen Stuttgart 21 eingereicht.

    Das ist ein bisschen unpräzise formuliert. Juristisch genau muss es heißen: Wir unterstützen fachlich, juristisch und moralisch einen Mitstreiter, dessen Haus im Zuge von Stuttgart 21 enteignet und abgerissen werden soll.

    Wir haben uns vor den hiesigen Gerichten ja nur selten durchsetzen können. Man mag spekulieren warum. Das neue, was uns Juristen hier zuversichtlich macht, ist, dass diesmal unsere entscheidenden rechtlichen Einwände gegen dieses Projekt zum Gegenstand des Verfahrens beim höchsten deutschen Gericht gemacht werden müssen. Denn ein Eingriff in das Privateigentum, wie es die beabsichtigte Enteignung darstellt, ist nicht so ohne Weiteres möglich. Vor allem dann nicht, wenn das Vorhaben, dem das Haus weichen soll, verfassungswidrig ist, was wegen der nicht erlaubten pauschalen Mischfinanzierung des Projekts hier der Fall ist.

    Und ein solcher Eingriff ist nicht erlaubt, wenn das Bauvorhaben keinen Nutzen für die Allgemeinheit stiftet. Damit ist die Frage des Rückbaus, den Stuttgart 21 darstellt, auf dem Tisch: Das Bundesverfassungsgericht muss die Behauptung der Bahn überprüfen, dass Stuttgart 21 wirklich die behauptete Leistungssteigerung gegenüber dem Kopfbahnhof darstellt. Wenn alles mit rechten Dingen zu geht, dann wird der Schwindel der Bahn auffliegen.

    Auch unser höchstes Gericht ist nicht immun gegen politischen Druck. Das zeigen die vielen „Ja-aber-Urteile“, wie kürzlich beim ESM. Aber der juristische Weg ist ja nur einer von vielen, die wir in unserem Widerstand beschreiten. An irgendeiner Stelle werden wir durchkommen. Vielleicht beim Bundesverfassungsgericht.

    Oben bleiben!

    Rückfragen an Dr. Eisenhart von Loeper, Rechtsanwalt und Sprecher des Aktionsbündnisses, oder an Matthias von Herrmann, Pressesprecher der Aktiven Parkschützer

Wichtige Dokumente

  • Für Stuttgart 21 gibt es viele Gründe und bessere Alternativen, die nur einen Bruchteil kosten, von Karl-Dieter Bodack: PDF, 250Kb
  • Diverse Gutachten (kopfbahnhof-21.de)
  • Was kostet der Ausstieg aus Stuttgart 21?, VCD Baden-Württemberg e.V.
    PDF, 1,7Mb
  • Das Lügengebäude muss fallen, Dr. Liesel Hartenstein, ehem. MdB (SPD)
    PDF, 2,5Mb