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Aktive Parkschützer
Presseerklärung vom 3. Oktober 2012PDF: http://www.parkschuetzer.de/assets/termine/presse2012/2012_10_03_Gleisvorfeld.pdf
Immobilienträume ade – Wir wollen unser Geld zurück!
Stuttgart 21 ist gescheitert, Kopfbahnhof startet in die ZukunftStuttgart, 3. Oktober 2012: Mit der am Montag eingereichten Klage der Stuttgarter Netz AG sind die Immobilienträume von OB Schuster ausgeträumt: Das von der Stadt Stuttgart für viel Geld gekaufte Gleisvorfeld ist und bleibt wertloses Bahngelände. Gesetz und einschlägige Referenzurteile sind eindeutig: Hier werden auch in Zukunft Züge fahren. Es besteht keine Aussicht, diese Flächen in Bauland zu verwandeln. Die Bahn weiß das und hat trotzdem das Grundstück ohne Wert für viel Geld an die Stadt verkauft. Der neue Stuttgarter Oberbürgermeister muss schnellstens dafür sorgen, dass er das viele Steuergeld von der Bahn AG zurück bekommt: Mit Zinsen gerechnet hat die Stadt inzwischen fast eine Milliarde Euro bezahlt für Bauland, das es nicht gibt und nie geben wird. Mit der Rückabwicklung dieses betrügerischen Geschäfts wäre die Stadt Stuttgart von heute auf morgen schuldenfrei.
„Es ist eine erfreuliche Entwicklung, dass die private Konkurrenz der Bahn ein kundenfreundlicheres Verständnis von zukunftsorientiertem Bahnverkehr hat als die Bahn AG“, sagt Matthias von Herrmann, Pressesprecher der Parkschützer. „Ginge es nach der Bahn, müssten wir uns wohl daran gewöhnen, dass es heißt ‚Reisende nach Stuttgart steigen bitte in Vaihingen/Enz um‘. Das Engagement der Stuttgarter Netz AG legt den Grundstein für einen Kopfbahnhof, der auch in Zukunft leistungsfähig und pünktlich ist. Das kann den Reisenden nur nutzen. Stuttgart 21 ist damit allerdings bankrott und die Stadt muss jetzt alles daran setzen, dass sie ihr Geld zurückbekommt. Dafür muss der neue OB als erstes sorgen! Das verschafft ihm dann auch gleich Spielraum z.B. für die Sanierung der Stuttgarter Schulen.“
Unter der Prämisse, es handle sich um Bauland, hat die Stadt 2001 für das Gleisvorfeld 459 Mio. Euro bezahlt. Seitdem erlässt sie der Bahn sogar die Zinsen. Insgesamt ist inzwischen ein Betrag von fast einer Milliarde Euro aufgelaufen. Die Bahn ihrerseits hat keinerlei Schritte zur sogenannten Entwidmung des Bahngeländes unternommen, d.h. sie hat gar nicht erst versucht, das Gelände in Bauland umzuwandeln, so wie es im Finanzierungsvertrag für S21 zugrunde gelegt ist. Auf diesen Umstand stützt sich die Klage der Stuttgarter Netz AG.
Die Privatbahnen ebenso wie täglich tausende Reisende haben allergrößtes Interesse, dass es nicht zu einer Entwidmung kommt und sie haben das Allgemeine Eisenbahngesetz (AEG) auf ihrer Seite. Weil der Betrieb des kundenfreundlichen und leistungsfähigen Stuttgarter Kopfbahnhofs sehr attraktiv ist, dürfte die Stuttgarter Netz AG in ihrem Ansinnen früher oder später Konkurrenz bekommen.
Die Bahn AG hat kein Interesse an einem zukunftsfähigen Bahnknoten Stuttgart, das zeigt die geringe Auslegung des Tunnelbahnhofs für nur 32 Züge/Stunde eindeutig. Ein so kleiner Bahnhof wäre vollkommen ungeeignet als Umsteigebahnhof im Fernverkehr – zu den Hochgeschwindigkeitsträume der Bahn würde es auch viel besser passen, Stuttgart abzuhängen und den Fernverkehr an der Landeshauptstadt vorbeizuleiten.
+ + + Z U S A T Z I N F O S + + +Warum der Kopfbahnhof erhalten bleibt!
Darstellung von Bahnexperte Prof. Dr. Karl-Dieter Bodack, in der er erklärt, warum der Kopfbahnhof aus rechtlicher Sicht nicht aufgegeben werden darf. Dies untermauert die Klage der Stuttgarter Netz AG gegen die Pläne der Bahn und der Stadt Stuttgart, den Kopfbahnhof in Bauland umzuwandeln.
PDF: http://www.parkschuetzer.de/assets/termine/presse2012/2012-06-12_Bodack_Kopfbahnhof_bleibt.pdfKlage der Stuttgarter Netz AG
http://www.oepnvaktuell.de/news/single-view/id/stuttgart-21-klage-der-stuttgarter-netz-ag-gegen-oberirdische-schwarzstilllegung-der-infra.html?no_cache=1&cHash=3d4815ca4a94fb9f2b8c29c58f3da71dReferenzurteile Entwidmung
Links zu den letztinstanzlichen Referenzurteilen zur verbotenen Entwidmung auf der Wiehltalbahn, die in dieser Presseerklärung angesprochen waren:
14. November 2008: Entwidmung nicht rechtens
Ein Meilenstein: Das Verwaltungsgericht Köln hat heute die Entwidmung unserer Strecke für unrecht erklärt. Ferner bleibt die Betriebsgenehmigung für die Morsbacher Strecke bestehen.
Die Urteile:
Urteil Entwidmung Stadt Wiehl
http://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/vg_koeln/j2008/18_K_1780_08urteil20081114.htmlUrteil Entwidmung Gemeinde Reichshof
http://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/vg_koeln/j2008/18_K_1779_08urteil20081114.htmlUrteil Entwidmung Stadt Waldbröl
http://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/vg_koeln/j2008/18_K_1715_08urteil20081114.htmlUrteil zum Fortbestand der Betriebsgenehmigung für die Strecke Hermesdorf - Morsbach
http://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/vg_koeln/j2008/18_K_6187_08urteil20081114.html
Rückfragen an Matthias von Herrmann oder an Dr. Carola Eckstein, Aktive Parkschützer
Wichtige Dokumente
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