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Der parkschuetzer.de Blog — Infos aus erster Hand

  • PS-Redaktion am Donnerstag, 07. Mai 2015, 09:19 Uhr

    Pressemitteilung der Vertrauensleute des Bürgerbegehrens gegen Stuttgart 21
    www.buergerbegehren-stuttgart.de
    Stuttgart, den 5. Mai 2015

    VGH Mannheim stellt Finanzierung von Stuttgart 21 auf den Prüfstand und lässt die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zu

    In dem gestern bekannt gegebenem Urteil über das Bürgerbegehren „Ausstieg der Stadt aus dem Projekt Stuttgart 21“ hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) die Mitfinanzierung des Projekts Stuttgart 21 durch die Landeshauptstadt Stuttgart auf den Prüfstand gestellt, die Einwände dagegen aber zurückgewiesen. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Frage wurde die Revision zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zugelassen. Die Kläger, die Vertrauenspersonen des Bürgerbegehrens Sigrid Klausmann-Sittler, Axel Wieland und Bernhard Ludwig streben die Revision zum Bundesverwaltungsgericht an: „Die Gesamtfinanzierung des Projektes Stuttgart 21 hängt bis dahin an einem seidenen Faden.“, so Axel Wieland.

    Mit dem Bürgerbegehren soll der Ausstieg der Stadt Stuttgart aus dem Projekt erreicht werden. Die Stadt ist daran mit mindestens 700 Mio. Euro beteiligt. Die Unterzeichner des Bürgerbegehrens sehen darin einen Verfassungsverstoß: „Das Grundgesetz (Art. 104a GG) verbietet die Mitfinanzierung von Bahnprojekten durch Gemeinden, weil Bahnprojekte ausschließlich eine Aufgabe des Bundes sind.“ sagt Bernhard Ludwig, Rechtsanwalt und einer der drei Kläger. Der Verwaltungsgerichtshof stimmte den Klägern darin zu, dass ein Ausstieg der Stadt aufgrund des Bürgerbegehrens möglich ist, wenn die Beteiligung der Stadt gegen das Grundgesetz verstößt. Denn dann wäre der Finanzierungsvertrag des Projekts insgesamt nichtig. Damit hat der VGH die Mischfinanzierung des Projekts zum Dreh- und Angelpunkt des Rechtsstreits erhoben, deren Zulässigkeit in letzter Instanz vom Bundesverwaltungsgericht zu klären sein wird.

    Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts wird deutschlandweite Bedeutung haben, weil davon abhängt, ob und in welchem Umfang die Mitfinanzierung von Bahnhöfen und Schienenwegen durch Länder und Gemeinden zulässig und geboten ist. Der VGH sieht in Stuttgart 21 auch ein Städtebauprojekt, das von Anfang an von der Stadt in eigener Kompetenz mitgeplant worden sei. Dabei habe die Stadt einen sehr weiten Beurteilungsspielraum, in welcher Höhe sie sich an den Kosten beteilige, der gerichtlich nicht voll überprüft werden könne. Würde sich die Meinung des Verwaltungsgerichtshofes durchsetzen, dann könnte die Deutsche Bahn den Ausbau und die Modernisierung von Bahnhöfen und Schienenwegen danach ausrichten, welches Land und welche Gemeinde die höchsten Zuschüsse bezahlt. Denn es ist kein Bahnhof denkbar, der nicht große Bedeutung für die Stadtentwicklung hätte.

    Der Verwaltungsgerichtshof wies im Übrigen alle Einwände der beklagten Stadt Stuttgart gegen die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens zurück. Damit hat er das Instrument des Bürgerbegehrens wesentlich gestärkt: Durch Bürgerbegehen und Bürgerentscheide können nichtige Gemeinderatsbeschlüsse ohne Bindung an eine Ausschlussfrist in Frage gestellt werden. An die vorgeschriebene Begründung eines Bürgerbegehrens dürfen keine hohen Anforderungen gestellt werden. Und nur Bürgerbegehren, die das Budgetrecht des Gemeinderats substantiell beeinträchtigen, sind unzulässig.

    Die Vertrauensleute des Bürgerbegehrens (die Kläger in dem Verfahren) bitten um Spenden zur Finanzierung des Revisionsverfahrens:

    Unterstützungsfonds für Rechtsbehelfe gegen Stuttgart 21 (UFR S 21)
    Inhaber: RA Walter Zuleger
    Konto-Nr.: 7008059502 BLZ: 430 609 67 (GLS-Bank)
    http://www.unterstuetzungsfondsgegens21.de

    Pressekontakt: Bernhard Ludwig, Rechtsanwalt, www.buergerbegehren-stuttgart.de

    Pressemitteilung im PDF-Format:
    http://www.parkschuetzer.de/assets/termine/presse2015/PM_Verhandlung_2015-5-5.pdf

  • PS-Redaktion am Mittwoch, 06. Mai 2015, 16:00 Uhr

    Pressemitteilung des Aktionsbündnisses gegen Stuttgart 21
    Berlin, den 6. Mai 2015

    Anhörungen von Sachverständigen in Berlin

    Gegner machen Stuttgart 21 bundesweit zum Thema

    Auf Antrag der Fraktionen von Grünen und Linken tagte am 6. Mai in Berlin der Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestages. Zur öffentlichen Anhörung unter dem Titel „Offene Fragen zum Bahnhofsprojekt Stuttgart 21 aufklären“ hatten die Koalitionsfraktionen fünf Sachverständige aufgeboten, unter ihnen vier Top-Manager der Deutschen Bahn sowie der Direktor des Instituts für Eisenbahn- und Verkehrswesen, Professor Ullrich Martin, Autor höchst fragwürdiger Studien zur Leistungsfähigkeit des Tiefbahnhofs im Auftrag der Deutschen Bahn. Die Grünen hatten Matthias Lieb vom Verkehrsclub Deutschland (VCD) als Experten benannt, die Linken den Stern-Journalisten Arno Luik.

    Ein Fazit dieser ungleich gewichteten Anhörung zogen vor der Presse Matthias Gastel, bahnpolitischer Sprecher der Grünen Bundestagsfraktion, und Sabine Leidig, verkehrspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. Beide kritisierten die mangelhafte Transparenz dieser Anhörung: Zum einen habe die Unionsfraktion im Verkehrsausschuss ihr Veto eingelegt gegen den Antrag, die Veranstaltung öffentlich zu übertragen. Zum anderen seien die Bahnvertreter dort ihre Unterlagen schuldig geblieben, hätten zur Anhörung – im Gegensatz zu den Sachverständigen von Grünen und Linken – keine einzige Zeile dafür zu Papier gebracht und somit demokratische Spielregeln grob missachtet.

    Wegen der politischen Unwucht im Verkehrsausschuss lud das Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21 am Nachmittag in die NABU-Bundesgeschäftsstelle, Berlin, zu einer „Außerparlamentarischen Anhörung“, die der ehemalige Bundestagsabgeordnete Peter Conradi (SPD) leitete.

    Der in Stuttgart lebende Schauspieler Walter Sittler, der gerade in Schweden dreht, warb in der Bundeshauptstadt um Verständnis für den anhaltenden Widerstand gegen das Projekt in Baden-Württembergs Landeshauptstadt: Er sei nach wie vor notwendig, denn etwas Falsches könne von einem noch so wichtigen Organ nicht ins Richtige gedreht werden.

    Mit nur halb so vielen Gleisen wie der bisherige Kopfbahnhof verfehle der geplante Tiefbahnhof nicht nur das zur Rechtfertigung des Projekts behauptete Wachstum, sondern er decke nicht einmal den aktuellen Bedarf. So Christoph Engelhardt, der als Analyst seit Jahren sehr akribisch vor allem die Leistungsfähigkeit von Stuttgart 21 untersucht. Somit würden Milliarden Euro ausgegeben für einen „illegalen Rückbau der Kapazität“. Zudem könne die Bahn offensichtlich den Vorwurf unterdimensionierter und daher gefährlicher Fußgängeranlagen nicht entkräften. Wie beim geplanten Berliner Flughafen BER sei auch bei S21 der Brandschutz nach wie vor nicht gewährleistet – trotz der kürzlich vom Eisenbahnbundesamt dafür ausgesprochenen Teilgenehmigung.

    Die sechsfach überhöhte Gleisneigung im geplanten Tiefbahnhof – 15,1 Promille statt der nach Eisenbahn-Bau-Betriebsordnung (EBO) maximal erlaubten 2,5 Promille – gefährde „die Sicherheit beim Fahrgastwechsel“, erklärte der ehemalige Bundesbahndirektor Sven Andersen – ein „entscheidender betrieblicher Mangel“, der im Planfeststellungsverfahren überhaupt nicht behandelt worden sei. Um dies entgegen fachlichem Rat durchzusetzen, seien „im Bundesverkehrsministerium die Entscheidungsstränge gezogen“ worden.

    Der mangelhafte Brandschutz und die überhöhte Gleisneigung verstießen gegen „zentrale Grundwerte der Menschen auf Schutz von Leib und Leben“, betonte Rechtsanwalt Eisenhart von Loeper, Sprecher des Aktionsbündnisses gegen Stuttgart 21. Verletzt werde auch das Gebot des Grundgesetz-Artikels 87e Absatz 4 zum „Erhalt und Ausbau des Schienennetzes der Eisenbahnen des Bundes“ – zum einen weil die Leistung des Stuttgarter Bahnhofs verschlechtert werde, zum anderen weil wegen der übermäßigen Kosten dieses einen Projekts weniger Geld in die Bahninfrastruktur anderer Länder fließe. Es sei auch nicht hinnehmbar, dass ein reiches Land wie Baden-Württemberg auf Kosten ärmerer Länder ein – noch dazu untaugliches – Milliarden-Prestigeprojekt mitfinanziere. Die Zulässigkeit einer solchen „Mischfinanzierung“ werde vom Bundesverwaltungsgericht demnächst noch zu prüfen sein.

    Bernhard Knierim vom Bündnis „Bahn für Alle“ sieht in Stuttgart 21 „kein schwäbisches Problem, sondern ein bundesweites“, weil dieser „neue Engpass“ sich massiv auswirke „auf den ganzen Bahnverkehr in der Region und letztlich auch im ganzen Land“. Ein „Integraler Taktfahrplan“ mit einfachen und schnellen Umstiegen von Zug zu Zug zur vollen oder halben Stunde werde mit dem geplanten Tiefbahnhof und seinen nur acht Gleisen „für immer verhindert“. Die „nach realistischen Prognosen an die 9 bis 10 Milliarden Euro“ für Stuttgart 21 fehlten zudem „an vielen anderen Stellen im bundesweiten Bahnnetz“.

    Aus den beiden Anhörungen vom 6. Mai zieht das Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21 seine Schlüsse:

    • Das Bahnprojekt „Stuttgart 21“ geht bundesweit alle an. Die Ressourcen, die hier verschleudert werden, fehlen anderswo. Zu unterstützen ist deshalb die von Nordrhein-Westfalens Verkehrsminister Michael Groschek vorgetragene Idee eines nationalen Bahngipfels.

    • Kosten und Nutzen des Projekts „Stuttgart 21“ müssen neu bewertet werden – von unabhängigen Instanzen, die dem Allgemeinwohl und nicht der Deutschen Bahn AG verpflichtet sind.

    • Legt der Bundesrechnungshof seinen seit zwei Jahren ausstehenden Bericht zu den Kosten von Stuttgart 21 nicht unverzüglich vor, so setzt er seinen guten Ruf als unabhängige Prüfinstanz massiv aufs Spiel.
    Der Aufsichtsrat der Deutschen Bahn AG muss seinen unsäglichen Finanzierungsbeschluss vom März 2013 revidieren.

    • Bleibt die Anhörung des Verkehrsausschusses folgenlos, so wollen die S21-Gegner die Forderung eines Parlamentarischen Untersuchungsausschusses zum Projekt „Stuttgart 21“ wieder auf die Tagesordnung setzen.

    Kontakt: Dr. Eisenhart von Loeper, Hermann Schmid, Werner Sauerborn
    info@kopfbahnhof-21.de, www.kopfbahnhof-21.de

    Pressemitteilung im PDF-Format:
    http://www.parkschuetzer.de/assets/termine/presse2015/2015-05-06_PM_zu_den_S21-Anhoerungen_vom_6_Mai.pdf

  • PS-Redaktion am Dienstag, 05. Mai 2015, 08:30 Uhr

    Pressemitteilung des Aktionsbündnisses gegen Stuttgart 21
    Stuttgart, den 4. Mai 2015

    Aktionsbündnis gegen S 21 wertet Gerichtsurteil als Erfolg des Widerstands

    Stuttgart 21 kann in Leipzig scheitern

    Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) hat heute im Rechtsstreit um die Verfassungswidrigkeit der Mischfinanzierung sein Urteil gefällt: Abgewiesen hat er die zahlreichen Einwände der Stadt Stuttgart, die darauf zielten, mit landesrechtlichen Form- und Fristfragen eine Sachentscheidung zu vereiteln. Zugelassen hat das Gericht statt dessen die Revision zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.

    Als „bahnbrechenden Erfolg des Widerstands“ wertet dies Eisenhart von Loeper, Sprecher des Aktionsbündnisses gegen Stuttgart 21 und einer der Prozessvertreter. Zwar sei damit der mit dem Bürgerbegehren gegen die Mischfinanzierung betriebene Ausstieg aus dem Projekt noch nicht vollzogen, er hänge nun aber wie ein Damoklesschwert über dem Fortgang der Bauarbeiten.

    Grundlegend zu prüfen und neu zu bewerten seien nun endlich die zentralen Fragen der Verkleinerung des Bahnhofs, der sechsfach überhöhten Gleisneigung und des ungenügenden Brandschutzes. Gelegenheit dazu böten am 6. Mai in Berlin die öffentliche Anhörung des Bundestags-Verkehrsausschusses zu Stuttgart 21 sowie eine daran anschließende Außerparlamentarische Anhörung des Aktionsbündnisses. Insoweit seien, so von Loeper, ohnehin weitere Entscheidungen notwendig, denen sich der VGH Mannheim noch nicht habe widmen können.

    Kontakt: Dr. Eisenhart von Loeper, Hermann Schmid,
    info@kopfbahnhof-21.de, www.kopfbahnhof-21.de

    Pressemitteilung im PDF-Format:
    http://www.parkschuetzer.de/assets/termine/presse2015/2015-05-04_PM_zur_Entscheidung_des_VGH_Mannheim.pdf

  • PS-Redaktion am Dienstag, 28. April 2015, 21:33 Uhr

    Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21: EINLADUNG
    Stuttgart, den 28. April 2015

    6. Mai: Stuttgart 21 auf der Berliner Tagesordnung

    Wie BER, nur schlimmer!

    Das Bahnprojekt „Stuttgart 21“ ist um einiges monströser als der skandalträchtige Bau des Berliner Großflughafens BER. Die Kosten von S21 schießen durch die Decke – entgegen allen Schwüren. Schon im Jahre 2012 lagen sie bei 6,8 Milliarden Euro – und seither wurden sie nie fortgeschrieben. Ein Gutachten des Bundesrechnungshofs wird der Öffentlichkeit seit mehr als einem Jahr vorenthalten. Das Eröffnungsdatum rückt in immer weitere Ferne. Für den unterirdischen Bahnhof mit regelwidriger Gleisneigung und für 60 Kilometer Tunnel mit teilweise starkem Gefälle gibt es nach wie vor kein Brandschutzkonzept! Also nichts gelernt aus BER?

    Land und Stadt haben sich das Projekt – damals noch zu CDU-Zeiten – mit Milliardensubventionen und Schattenfinanzierungen ins Land geholt – auf Kosten sinnvoller Verkehrsprojekte in anderen Bundesländern, wo überall das Geld dazu fehlt. Mit diesem Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes wird sich alsbald auch das Bundesverwaltungsgericht befassen.

    Dabei ist Stuttgart 21 mit seinem nicht erweiterbaren Tiefbahnhof dem künftigen Verkehrsbedarf überhaupt nicht gewachsen. Die Leistung des bisherigen Kopfbahnhofs wird damit sogar um ein Drittel unterboten, ein integrierter Fahrplan im „Deutschlandtakt“ künftig ausgeschlossen.

    Stuttgart 21 – ein Skandal, der alle angeht!

    Am 6. Mai 2015 von 11 bis 13 Uhr findet auf Antrag Bundestagsfraktionen von Grünen und Linken eine Anhörung zu Stuttgart 21 im Verkehrsausschuss des Bundestags statt.
    Anmeldung: verkehrsausschuss@bundestag.de.

    Als Sachverständige haben die Grünen Matthias Lieb (VCD) benannt, die LINKE Arno Luik (stern). Die CDU baut auf die Expertisen von Manfred Leger, Klaus Jürgen Bieger und Bernd H. Hillemeier, die SPD hat Bahnvorstand Volker Kefer und Professor Ulrich Martin aufgeboten.

    Schwer vorstellbar, dass bei diesem Übergewicht auf Seiten der Großen Koalition die Argumente der Bürgerbewegung zur Geltung kommen und der ganze Unsinn dieses Projekts sichtbar wird.

    Deshalb plant das Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21 eine Fortsetzung in Form einer
    Außerparlamentarischen Anhörung.

    Mittwoch, 6. Mai, 15 bis 17:30 Uhr
    im Haus des NABU, Charite-Straße 3 (Nähe Reichstag und HBF)

    Unter Vorsitz des ehemaligen Stuttgarter SPD-Bundestagsabgeordneten Peter Conradi und von Werner Sauerborn, Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21, stehen als Sachverständige nach einer jeweils kurzen Stellungnahme zur Verfügung:

    Walter Sittler, Schauspieler: Worum geht es?

    Dr. Christoph Engelhardt, Physiker und Systemanalytiker, München: Nichts gelernt aus BER? Auch bei S21: kein Brandschutz. "S 21 ist der größte technisch-wissenschaftliche Betrugsfall der deutschen Industriegeschichte."

    Dipl. Ing. Sven Andersen, Bundesbahndirektor i.R., Düsseldorf:
    Extrawürste auf Kosten der Sicherheit – EBA genehmigt u.a. gefährliche, sechsfach überhöhte Gleisneigung im Tiefbahnhof

    Dr. Eisenhart von Loeper, Rechtsanwalt und Sprecher des Aktionsbündnisses gegen S 21: Stuttgart 21 auf Kosten aller – explodierende Kosten und wer sie zahlt?

    Dr. Bernhard Knierim, Bahn für alle: S21, die Verkehrswende rückwärts – Rückbau und kein Deutschlandtakt

    Fragen stellen die Bundestagsabgeordneten Matthias Gastel (Grüne) und Sabine Leidig (Linke) – sowie alle interessierten Politiker/innen und Bürger/innen.

    Kontakt: Werner Sauerborn, Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21,
    info@kopfbahnhof-21.de, www.kopfbahnhof-21.de

    Einladung im PDF-Format:
    http://www.parkschuetzer.de/assets/termine/presse2015/Einladung_zur_Anhoerung_Berlin_6_Mai.pdf

  • PS-Redaktion am Mittwoch, 22. April 2015, 13:31 Uhr

    Pressemitteilung des Aktionsbündnisses gegen Stuttgart 21
    Stuttgart, den 22. April 2015

    Verwaltungsgerichtshof stärkt Bürgerbegehren

    Stuttgart 21 wegen Mischfinanzierung auf der Kippe?

    Eisenhart von Loeper, Sprecher des Aktionsbündnisses gegen Stuttgart 21, sieht nach den Beratungen des Verwaltungsgerichtshofs in Mannheim vom 21. April den Widerstand gegen das Bahnprojekt gestärkt. Zwar habe das Gericht die entscheidende Frage noch offen gelassen, wie „angemessen“ der Finanzanteil der Landeshauptstadt an Stuttgart 21 sei. Zugleich aber habe es die Revision gegen das in zwei Wochen zu erwartende Urteil bereits für zulässig erklärt. Damit stehe heute schon fest, dass auch das Bundesverwaltungsgericht mit der Sache befasst werden könne. So hätten die Initiatoren und Vertreter des Bürgerbegehrens gegen die Mischfinanzierung den Ausstieg aus Stuttgart 21 – für viele sicher unerwartet – wieder zu einem brisanten Thema gemacht. Der Bruch der Verfassung und die nichtige Finanzierung des Projekts stünden somit wieder auf der Tagesordnung.

    Der Bündnissprecher, der zugleich auch als Prozessvertreter für das Bürgerbegehren fungiert, anerkennt ausdrücklich die ausgewogene Verhandlungsführung des Verwaltungsgerichtshofs. Dessen Beratungsergebnisse stärkten die gesetzlichen Wirkungsmöglichkeiten der Bürgerbegehren und trügen so auch bei zur rechtsstaatlichen Aufarbeitung des Konflikts um Stuttgart 21. Dies verdiene großen Respekt, so von Loeper.

    Zudem habe der Verwaltungsgerichtshof klargestellt, dass Bürgerbegehren, die sich gegen verfassungswidrige, nichtige Gemeinderatsbeschlüsse wenden, keiner Sechs-Wochen-Frist unterliegen. Verneint habe das Gericht auch die Annahme der Vorinstanz und der Stadtverwaltung Stuttgart, dass die Höhe der Finanzierungsbeiträge nicht erfasst sei von der Kritik des Bürgerbegehrens an der „pauschalen Mischfinanzierung“. „Damit ist“, so der Bündnissprecher, „auch das Kalkül der Gegenseite durchkreuzt, mithilfe des höchsten Landesgerichts Bürgerbegehren generell zu erschweren.“

    Die Prozessvertreter des Bürgerbegehrens hatten in den Gerichtstermin vorsorglich 28 Beweisanträge eingebracht, von denen sich zwei auf die Höhe der Finanzierungsbeiträge der Landeshauptstadt zu Gunsten des Projekts beziehen. Sämtliche Beweisanträge wurden als „nicht entscheidungserheblich“ zurückgewiesen. Ausdrücklich bestätigte Gerichtspräsident Volker Ellenberger jedoch von Loepers Forderung, beim Bewerten des zulässigen Anteils der Stadt zur Mitfinanzierung von Stuttgart 21 auch deren zehnjährigen Zinsverzicht aus dem Kaufpreis einzubeziehen. Zu klären hat das Gericht nun also die Frage, ob die Stadt Stuttgart – auf Kosten anderer kommunaler Aufgaben – einen vermeintlichen Standortvorteil für den unterirdischen Tiefbahnhof neben dem bezahlten Grundstückskaufpreis zusätzlich mit mehr als einer halben Milliarde Euro finanzieren darf.

    Kontakt: Dr. Eisenhart von Loeper, info@kopfbahnhof-21.de, www.kopfbahnhof-21.de

    Pressemitteilung im PDF-Format:
    http://www.parkschuetzer.de/assets/termine/presse2015/2015-04-22_PM_zur_Verhandlung_des_VGH_Mannheim.pdf

Wichtige Dokumente

  • Für Stuttgart 21 gibt es viele Gründe und bessere Alternativen, die nur einen Bruchteil kosten, von Karl-Dieter Bodack: PDF, 250Kb
  • Diverse Gutachten (kopfbahnhof-21.de)
  • Was kostet der Ausstieg aus Stuttgart 21?, VCD Baden-Württemberg e.V.
    PDF, 1,7Mb
  • Das Lügengebäude muss fallen, Dr. Liesel Hartenstein, ehem. MdB (SPD)
    PDF, 2,5Mb