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Der parkschuetzer.de Blog — Infos aus erster Hand

  • PS-Redaktion am Dienstag, 28. Juli 2015, 19:21 Uhr

    Brief der Schutzgemeinschaft Filder
    ans Regierungspräsidium mit Fragen zum Planfeststellungsverfahren
    Filder, 28.7.2015

    Der Vorsitzende der Schutzgemeinschaft Filder, Steffen Siegel, fragt im Brief an das Regierungspräsidium, ob und wie das Planfeststellungsverfahren, das ja im Frühjahr vom Kompromiss zum 3. Gleis "überrascht" wurde, weitergeht.


    Stand der Planfeststellung zu Stuttgart 21, Abschnitt 1.3


    Sehr geehrte Frau Bühler, sehr geehrter Herr Trippen,

    seit der Erörterungsverhandlung sind 9 Monate vergangen und es herrscht Schweigen und ein auffallender Mangel an Transparenz.

    Da wir bisher von Ihrer Seite nichts anderes gehört haben, müssen wir doch davon ausgehen, dass das Planfeststellungsverfahren seinen üblichen Gang auf der Grundlage des Erörterungsverfahrens weitergeht? Oder?

    Inzwischen scheint allerdings auf politischer Ebene und auch von Bahnseite her die Antragstrasse tot zu sein. Man scheint sich auf die Variante "Drittes Gleis" eingeschworen zu haben.

    Dies hieße aber, dass das bisherige Planfeststellungsverfahren hinfällig wäre? Immerhin sind größere Eingriffe bei der Rohrer Kurve und beim Terminalbahnhof und bei der Kurve über Plieninger Gebiet vorgesehen, der Schienenbonus fiele weg und vieles mehr.

    Müsste das jetzt laufende Planfeststellungsverfahren nicht eingestellt werden?
    Warum hört man dazu von Ihnen nichts?
    Ist es richtig, dass der Abschnitt 1.3 nach Vorstellungen der Bahn dann in zwei Teile aufgeteilt werden soll? Wie soll dies formal geschehen?
    Wann werden wir Einsprecher darüber informiert?
    Wann und wie wird ein dann zwingend notwendiges neues Erörterungsverfahren eingeleitet?

    Unsere große Sorge ist, dass sich die Vorhabenträgerin mindestens mit den weitgehend unveränderten Teilen ihrer absehbar gescheiterten „Antragstrasse“ einschließlich des im Brandfall für Leib und Leben der Fahrgäste höchst gefährlichen und zudem unkomfortablen, 27 m tiefen Fernbahnhofs unter der Messe, nach bewährtem Muster durchwursteln will.

    Auch die neuen Überlegungen führen zu einer klaren Verschlechterung des Status quo bezüglich der Stabilität des S-Bahn-Takts und der fehlenden Zukunftsfähigkeit. Schließlich soll auch bei der „Dritten Gleis Variante“ die S-Bahn-Strecke von Rohr bis zum Flughafen, die bisher ausschließlich von S-Bahnen genutzt wird und nur für diese mit drei Haltestellen gebaut wurde, dann auch noch konfliktträchtig von durchfahrenden Schnellbahnzügen der sog. Gäubahn genutzt werden. So bestehen beispielsweise in Zukunft keinerlei Spielräume für eine Verdichtung des S-Bahn-Takts und der Anzahl der Gäubahnzüge. Von daher dürfte – ebenso wie schon bei der „Antragstrasse“ - auch eine Planfeststellung für die „Drittes Gleis Variante“ niemals angenommen werden. Es wäre gegen rechtsstaatliche Grundsätze verstoßend, wenn Pläne, die nach wie vor zu einer Verschlechterung der heutigen Bahninfrastruktur führen, festgestellt würden.

    Wir meinen, die Öffentlichkeit hat einen Anspruch darauf, die von uns oben aufgeworfenen Fragen zeitnah beantwortet zu bekommen.

    Darum bitten wir Sie höflich.

    Mit freundlichen Grüßen
    Steffen Siegel, Frank Distel
    Im Namen der „Schutzgemeinschaft Filder e.V.“

    PS: Wir werden diesen Brief auch der Öffentlichkeit zugängig machen

  • PS-Redaktion am Mittwoch, 22. Juli 2015, 16:38 Uhr

    Pressemitteilung des Aktionsbündnisses gegen Stuttgart 21
    Stuttgart, den 22. Juli 2015


    Nach beschämender Gemeinderatsdebatte

    Drittes Stuttgarter Bürgerbegehren im Eilantrag bei Gericht

    Gegen den jüngsten Beschluss des Stuttgarter Gemeinderats, keinen Bürgerentscheid zu S 21 zuzulassen, gehen die Stuttgart- 21 GegnerInnen jetzt mit einem Eilantrag beim Verwaltungsgericht vor (Anlage). Nach einer beschämenden Debatte, in der sich die Gemeinderatsmehrheit teils mit der Stimme des OB der inhaltlichen Diskussion entzog, den Vertretern des Bürgerbegehrens ein Redemöglichkeit verweigerten, Hannes Rockenbauch verwehrten, Folien zu seinem Beitrag zu zeigen, wird der Konflikt um die Kündbarkeit der S21–Verträge, nun die Gerichte beschäftigen.

    Das Bahnprojekt Stuttgart 21 ist also juristisch weiter hart umkämpft. Allein schon die strittige Verfassungswidrigkeit der Mischfinanzierung kann S 21 bereits nächstes Jahr beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig durch die Feststellung nichtiger Verträge den Boden entziehen. Nun kommt „auf die Schnelle“ ein Eilantrag der S 21-Gegner im Aktionsbündnis hinzu, der jetzt schon die Deutsche Bahn AG in Bedrängnis bringen soll. Dr. Eisenhart von Loeper, Bündnissprecher und Rechtsanwalt, macht das Geständnis der Bahnvorstände Rüdiger Grube und Volker Kefer gerichtlich geltend. Sie hätten urkundlich bestätigt, ihnen bekannte milliardenschwere Mehrkosten des Projekts seit 2009 verschwiegen zu haben. Daher müsse die Bahn wegen „weggefallener Geschäftsgrundlage“ für alle Mehrkosten haftbar sein. Darauf gestützt hat von Loeper gestern im Auftrag von Peter Conradi und Sabine Schmidt, Vertrauensmann bzw. Unterstützerin des 3. Bürgerbegehrens, beim Verwaltungsgericht Stuttgart eine einstweilige Anordnung beantragt, die Zulässigkeit des „Storno 21“- Bürgerbegehrens vorläufig gerichtlich feststellen zu lassen.

    Allerdings können einstweilige gerichtliche Anordnungen nur bei ganz eindeutiger Rechtslage erlassen werden, so Anwalt von Loeper. „Rüdiger Grube und Volker Kefer haben der Öffentlichkeit jahrelang Milliarden Mehrkosten von S 21 verschwiegen und unser Vertrauen gebrochen, das haben wir schwarz auf weiß“, so Peter Conradi. Sein Anwalt von Loeper ist überzeugt, dass dies ein Kündigungsrecht aller Projektpartner, also auch der Stadt Stuttgart, begründet. Diese Konsequenz sei im Zuge einer Hauptsache-Klage, aber eher nicht in einem Eilverfahren zu erwarten. Doch das Gericht könne feststellen, dass generell der verantwortliche Bauträger und nicht sein „Opfer“, der Zuschussgeber, für nicht vorgesehene, verschwiegene Mehrkosten hafte. Darauf müsse es jetzt ankommen, so von Loeper. Es sei unerträglich, dass die Verantwortlichen bisherige und weitere Kostenexplosionen zulasten des Steuerzahlers nach dem Motto „Augen zu und durch“ ignorierten, so der Bündnissprecher.

    Sabine Schmidt, neben Peter Conradi weitere Prozesspartei und seit fünf Jahren im Orga-Team der Mahnwache engagiert, findet es „empörend“, dass die Stadt und ihr Gemeinderat Bürgerbegehren „formal austricksen wollen“, so wegen Nicht-Einhaltung einer Sechs-Wochen-Frist. Die eigentlichen Streitfragen würden dann wegen „Verfristung“ gar nicht zu entscheiden sein. Von Loeper hält diese durch den Gegenanwalt eingebrachte Position der Stadt für rechtlich nicht haltbar und politisch kleinkariert, schließlich gehe es hier um Zukunftsfragen dieser Stadt.


    Kontakt: Dr. Eisenhart von Loeper
    info@kopfbahnhof-21.de, www.kopfbahnhof-21.de

    Pressemitteilung im PDF-Format:
    http://www.parkschuetzer.de/assets/termine/presse2015/PM_Eilantrag_BB.pdf

    Eilantrag:
    http://www.parkschuetzer.de/assets/termine/presse2015/Eilantrag-3BB.pdf

  • Rita Vogel am Sonntag, 05. Juli 2015, 09:35 Uhr

    Pressemitteilung des Aktionsbündnisses gegen Stuttgart 21
    Stuttgart, den 1. Juli 2015

    Weiter Faktenresistenz, aber auch erste Zweifel im Verwaltungsausschuss

    Augen auf, Gemeinderat!

    Trotz einer Verwaltungsausschusssitzung, in der sich wieder die Mehrheit des Gemeinderats nach der Devise „Augen zu und durch“ jeder sachlichen Diskussion entzog und die Bürgerbegehren abwies, appelliert das Aktionsbündnis an die morgen tagenden Gemeinderäte, sich endlich auf die immer erdrückendere Faktenlage über Kostenentwicklung und Leistungsfähigkeit des Projekts einzulassen.

    Dies hat die Befürwortermehrheit, inzwischen verstärkt durch die Grünen, in der heutigen Sitzung des Verwaltungsausschuss verweigert, indem von Kuhn und Gemeinderatsmehrheit unisono schon eingangs versucht wurde, die Debatte auf die rein rechtliche Zulässigkeit der Bürgerbegehren zu verengen. Und dies unter Berufung auf ein offensichtlich auch inhaltlich bestelltes Gutachten von Prof. Kirchberg, der auch schon im Auftrag von OB Schuster zwei Bürgerbegehren mit rechtlichen Finessen ausgebremst hatte. Kirchberg hatte offensichtlich nicht verstanden, dass Storno 21 (Untertitel „Bürgerbegehren gegen Bahnbetrug“) das Kündigungsrecht wesentlich aus dem Vertrauensbruch der Bahn ableitete, die bei Vertragsabschluss die schon bekannten Kostensteigerungen unterschlagen hatte.

    Nach allem was über zu eng bemessene Bahnsteige (Personenstromanalyse) und aufgedeckte Manipulationen des Stresstests bekannt geworden ist, weiter zu behaupten, es gebe keine neuen Erkenntnisse über Leistungsrückbau, zeugt von der großer Ahnungslosigkeit des Gutachters in der Sache.

    Immerhin schien bei einigen der Gemeinderäte doch noch Restzweifel an der Sinnhaftigkeit des Ganzen zu bestehen. Vielleicht haben sie auch jüngste Hiobsmeldungen über fehlerhafte (manipulierte?) Lärmgutachten der DB verunsichert. Jedenfalls unterstützte die Hälfte der Ausschussmitglieder (Grüne, FDP, AfD) den Antrag der SÖS-LINKE-PluS – Fraktion, Vertreter der beiden Bürgerbegehren in der Gemeinderatssitzung am 2. Juli zu Wort kommen zu lassen. Ausgerechnet der grüne OB, der im Wahlkampf noch wortreich den Leistungsrückbau beklagt hatte und sich als Protagonist von Bürgerbeteiligung inszeniert, hat offenkundig umgeflaggt und mit seiner entscheidenden Stimme verhindert, dass Vertreter von jeweils 20 000 BürgerInnen zu ihrem Anliegen zu Wort kommen.

    Angesichts dieses knappen Stimmenverhältnisses und der noch offenen Beschlussfassung der grünen Gemeinderatsfraktion, hofft das Aktionsbündnis, dass im Gemeinderat doch noch eine Auseinandersetzung in der Sache möglich ist – mit den Vertretern der Bürgerbegehren und vor einer Beschlussfassung über die Bürgerbegehren.


    Kontakt: Werner Sauerborn,
    info@kopfbahnhof-21.de, www.kopfbahnhof-21.de

  • PS-Redaktion am Montag, 22. Juni 2015, 15:47 Uhr

    Pressemitteilung des Aktionsbündnisses gegen Stuttgart 21
    Stuttgart, den 22. Juni 2015

    Zu Kuhns Tatort-Kritik

    Getroffene Hunde bellen
     
    Statt sich etwas dünnhäutig über eine punktuelle Überzeichnung des gestrigen Tatorts zu erregen täte OB Kuhn besser daran, sich mit den wirklichen Ursachen für die Imageschädigung der Stadt auseinanderzusetzen, so Bündnissprecher Dr. Norbert Bongartz. Zu den existenziellen Problemen der Stadt, die ganz überwiegend mit der Fehlentwicklung Stuttgart 21 zu tun haben, aber schweigt der OB und glänzt durch Nichtstun.
     
    Wer dem Ruf Stuttgarts als Feinstaubhauptstadt entgegentreten will, kann zu Stuttgart 21, das die Feinstaubbelastung noch erheblich steigern wird, nicht schweigen. Wer die Verkleinerung des Bahnhofs unkritisch begleitet, ist mitverantwortlich für das zunehmende Verkehrschaos in der Stadt, das ihr, sicher überzeichnet, im Tatort die Charakterisierung als Drecksloch eingebracht hat. Wer nicht das geringste Interesse an der Aufklärung des Kostenbetrugs der Bahn erkennen lässt und es hinnimmt, dass die Stadt am Ende zur Zahlung riesiger Beträge erpresst werden kann, sollte sich nicht darüber erregen, dass der Ruf der Stadt bundesweit eng verbunden wird mit dem Betrugsprojekt Stuttgart 21.
     
    Wer wie OB Kuhn im Wahlkampf noch eine offensive und kritische Auseinandersetzung mit Stuttgart 21 im Rahmen der Mehrheitsverhältnisse versprochen hatte, dann aber geradezu die Seiten wechselt, kann nicht erwarten, dass ihm sein Wahlversprechen 'Für Stuttgart bauen - nicht für Investoren'  noch abgenommen wird.
     
     
    Kontakt: Werner Sauerborn
    info@kopfbahnhof-21.de, www.kopfbahnhof-21.de

  • PS-Redaktion am Freitag, 19. Juni 2015, 10:48 Uhr

    Pressemitteilung des Aktionsbündnisses gegen Stuttgart 21
    Stuttgart, den 19. Juni 2015

    Berufungsverhandlung gegen Friedensforscher Dr. Wolfgang Sternstein am 22. Juni

    Spannende Grundsatzfragen zu Stuttgart 21 im Visier der Strafjustiz

    Am kommenden Montag, 22. Juni, ab 9 Uhr verhandelt das Landgericht Stuttgart in der Olgastraße 2, Saal 3 (Erdgeschoss), über die Berufung gegen ein erstinstanzliches Urteil wegen sieben Sitzblockaden gegen Stuttgart 21.

    Angeklagt ist der Friedensforscher Dr. Wolfgang Sternstein, den der Sprecher des Aktionsbündnisses gegen Stuttgart 21, Dr. Eisenhart von Loeper, in dem Verfahren als Strafverteidiger vertritt.

    Der Anwalt sieht die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Nötigungsparagraphen 240 Strafgesetzbuch in der Kritik und kündigt Beweisanträge zu zentralen Streitfragen beim Bahnprojekt „Stuttgart 21“ an, um die „Verwerflichkeit“ des Tatvorwurfs zu widerlegen

    Kontakt: Dr. Eisenhart von Loeper und Hermann Schmid
    info@kopfbahnhof-21.de, www.kopfbahnhof-21.de

    Anlage: Ladung des Landgerichts
    http://www.parkschuetzer.de/assets/termine/presse2015/Ladung_des_Landgerichts.pdf

    Pressemitteilung im PDF-Format:
    http://www.parkschuetzer.de/assets/termine/presse2015/2015-06-19_PM_zur_Berufungsverhandlung_Sternstein.pdf

Wichtige Dokumente

  • Für Stuttgart 21 gibt es viele Gründe und bessere Alternativen, die nur einen Bruchteil kosten, von Karl-Dieter Bodack: PDF, 250Kb
  • Diverse Gutachten (kopfbahnhof-21.de)
  • Was kostet der Ausstieg aus Stuttgart 21?, VCD Baden-Württemberg e.V.
    PDF, 1,7Mb
  • Das Lügengebäude muss fallen, Dr. Liesel Hartenstein, ehem. MdB (SPD)
    PDF, 2,5Mb