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am Samstag, 05. November 2011, 11:59 Uhr
Das Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21 hat auf seiner Pressekonferenz am 4.11.2011 im Stuttgarter Rathaus betont, dass das Zustimmungsquorum bei der Volksabstimmung am 27.11. zu akzeptieren sei. „Natürlich gilt die Verfassung ohne jede Einschränkung“, erklärte Sprecher Hannes Rockenbauch. „Wenn jemand die Verfassung gebrochen hat, dann war das der frühere Ministerpräsident Stefan Mappus bei seinem EnBW-Deal.“
„In der Verfassung steht: Bei der Volksabstimmung entscheidet die Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Nicht das Quorum entscheidet, wenn es nach der Verfassung geht“, erläuterte Roland Geitmann, Professor für Verwaltungsrecht an der Fachhochschule Kehl. „Die Zusatzklausel des Quorums bestimmt lediglich, ob die Mehrheitsentscheidung bereits unmittelbar durch die Volksabstimmung in Kraft tritt, oder ob dazu noch ein bestätigender Beschluss des Landtages notwendig ist“, so Geitmann. Von allen guten Demokraten – insbesondere den Landtagsabgeordneten aller Parteien – müsse man erwarten, dass sie die bei der Volksabstimmung getroffene Mehrheitsentscheidung akzeptieren und durch Landtagsbeschluss umsetzen. Weder das Quorum, die Verfassung noch der Koalitionsvertrag stehe dem entgegen.
Damit, so Hannes Rockenbauch, stehe das Aktionsbündnis mit seiner Position, dass die Mehrheit entscheidet, voll auf dem Boden der Landesverfassung. Ein Erreichen des Zustimmungsquorums sei eben nicht notwendig, damit das Land aus der Finanzierung von S21 aussteigen könne. Wer anderes behaupte, beuge geltendes Verfassungsrecht und führe die Öffentlichkeit in die Irre. Der Landtag könne jederzeit die Mehrheitsentscheidung bei der Volksabstimmung bestätigen und sie damit in Kraft setzen.
Ministerpräsident Winfried Kretschmann habe Recht, wenn er betone, das Ausstiegsgesetz sei bei einem Verfehlen des Quorums erstmal gescheitert. Dies gelte so lange bis der Landtag die Mehrheitsentscheidung bekräftige.
Im Übrigen kann sich Hannes Rockenbauch nicht vorstellen, dass die Nein-Sager eine Mehrheit oder gar das Zustimmungsquorum von 33 Prozent aller Wahlberechtigten erreichen werden.
Das Aktionsbündnis begrüßte die Ankündigung von SPD und Grünen im Koalitionsvertrag, das Quorum ganz abschaffen zu wollen. „In Übereinstimmung mit der Landesregierung sind wir der Auffassung, dass es sich beim Quorum um ein den demokratisches Prozess behinderndes Instrument handelt. Es ist deshalb für eine Demokratiebewegung letztlich nicht zu akzeptieren.“
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am Freitag, 04. November 2011, 20:50 Uhr
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am Freitag, 04. November 2011, 19:56 Uhr
Wir werden uns am Samstag, den 12. November an der landesweiten Campact-Aktion
zur Volksabstimmung beteiligen.
Als Redner für die Kundgebung stehen jetzt schon fest:
Dr. Eisenhart von Loeper mit Bericht über die Ausstiegskosten
und Berthold Frieß vom BUND.
Musik macht Werner Dannemann
Aufbau wird sein um ca. 08:30 Uhr, die Kundgebung beginnt um 11 Uhr,
Ende und Abbau so gegen 13:30 Uhr
Bitte zahlreich kommen und jede Menge Freunde, Verwandte, Bekannte mitbringen! -
am Freitag, 04. November 2011, 17:58 Uhr
Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Landesverband Baden-Württemberg begrüßt die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Stuttgart, im Zusammenhang mit den illegalen Baumfällungen am 30. 9. 2010 im Stuttgarter Schlossgarten Strafbefehl gegen drei Bahn-Mitarbeiter zu beantragen. Den mutmaßlichen Tätern wird vorgeworfen, ein Gutachten über Vorkommen des geschützten Juchtenkäfers zurückgehalten und damit gegen das Bundesnaturschutzgesetz verstoßen zu haben.
Stuttgart. „Die Staatsanwaltschaft hat die Einschätzung des BUND bestätigt, wonach wir es hier mit einem skandalösen Rechtsbruch der Deutschen Bahn und der Behörden zu tun haben“, kommentierte die BUND-Landesvorsitzende Dr. Brigitte Dahlbender die Beantragung des Strafbefehls.
Der BUND hatte Anzeige wegen der Baumfällungen erstattet, nachdem infolge einer Akteneinsicht deutlich geworden war, dass das Umweltministerium und das Regierungspräsidium Stuttgart von dem Juchtenkäfervorkommen gewusst und dennoch nichts unternommen haben, um den entsprechenden gesetzlichen Regelungen Geltung zu verschaffen.
„Diese Institutionen haben sich wissentlich zum Komplizen der Deutschen Bahn AG gemacht, um die Baumfällungen so schnell wie möglich durchzupeitschen“, so Brigitte Dahlbender, „das ist ein Skandal, der das Vertrauen zahlreicher Bürgerinnen und Bürger in die baden-württembergischen Behörden zu Recht unterhöhlt.“
Als besonders tragisch bewertet die BUND-Landesvorsitzende die Rolle der Polizei, insbesondere im Hinblick auf die eskalierte Situation am „Schwarzen Donnerstag“. „Die Polizei wurde am 30. September 2010 instrumentalisiert und hat in dieser Rolle auch noch Gewalt gegen friedliche Demonstranten ausgeübt – dieselbe Polizei übrigens, die derzeit ohne jeglichen Anlass Containerzellen im Schlossgarten aufstellen lässt“, sagte Brigitte Dahlbender.
In den Genuss eines Aufenthalts in den Containerzellen werden die drei beschuldigten Bahnmitarbeiter übrigens nicht kommen – die Staatsanwaltschaft beantragte beim Amtsgericht Stuttgart lediglich Geldstrafen. „Die Strafen sind die eine Sache“, so Brigitte Dahlbender, „aber ich wünsche mir für die Zukunft vor allem eines: Dass es in Baden-Württemberg nie wieder vorkommt, dass die Behörden das rechtswidrige Vorgehen eines Unternehmens einfach billigen.“
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am Freitag, 04. November 2011, 00:30 Uhr
Am 18. 11. um 19.30 gibt es um 19.30 eine Diskussionsveranstaltung mit Hannes Rockenbauch und Klaus Gebhard in Renningen. Ort wahrscheinlich das 'Haus am Rankbach'. Weitere Infos gebe ich bekannt, sobald ich sie habe.
Wichtige Dokumente
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