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Der parkschuetzer.de Blog — Infos aus erster Hand

  • PS-Redaktion am Dienstag, 04. Dezember 2018, 17:46 Uhr

    Pressemitteilung der Schutzgemeinschaft Filder e.V.
    Fildern, den 4. Dezember 2018

    Mannheimer VGH Urteil S-21 auf den Fildern:

    Planfeststellungsbeschluss des Filderabschnitts 1.3a ist teilweise rechtswidrig

    Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim gab heute den Klagen der Schutzgemeinschaft Filder e.V. und des NABU Baden-Württemberg teilweise aus verfahrensrechtlichen Gründen statt und erklärte den Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahnbundesamts für rechtswidrig und daher nicht vollziehbar.
    En detail stellt der VGH fest, dass die Zusammenfassung des Eisenbahnprojekts und des Straßenbauprojekts L 1202 / L 1192, Südumgehung Plieningen in einem gemeinsamen Verfahren nicht zulässig war.

    Gleichwohl stellt der VGH fest, dass die Verfahrensmängel in einem ergänzenden Verfahren geheilt werden können.

    Liest man die das Urteil „begrüßende“ Pressemitteilung der Deutschen Bahn AG zum heutigen Urteil, könnte man zum Ergebnis kommen, dass es sich hier um eine Bagatelle handelt. Dem ist keineswegs so. Der peinliche Rechtsfehler im Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahnbundesamts dokumentiert immerhin die Fehleinschätzungen gleich dreier Beteiligter: der Deutschen Bahn AG, des Regierungspräsidiums Stuttgart als Anhörungsbehörde im Verfahren und schließlich des Eisenbahnbundesamts als Planfeststellungsbehörde. Hier offenbart sich ein weiteres Glied einer inzwischen langen Kette von Fehlplanungen, Fehleinschätzungen und krampfhaften Bagatellisierungsversuchen bei einem inzwischen wegen zahlloser Detailmängel längst unhaltbar gewordenen Fehlprojekts.

    Bedauerlich ist, wie der VGH Mannheim mit den sehr ernsten Themen Brandschutz und Gefährdung von Leib und Leben von Fahrgästen umgeht. Dies gilt besonders

    - für die zahlreichen, steilen und langen Tunnels von Stuttgart 21,
    - die unzulässig längsgeneigten Bahnsteige im Tiefbahnhof sowie
    - für den 27 Meter unter der Messe liegenden Bahnhof.

    Zwar anerkennt der VGH einige vorgetragene Mängel beim Brandschutz, verweist diese allerdings in die Ausführungsplanung. Dies halten wir angesichts des Gefahrenpotentials im gesamten Projekt, erst recht seit des kürzlichen Brandes eines ICE zwischen Köln und Frankfurt, für unbefriedigend. Dies erinnert im Übrigen fatal an die Brandschutzproblematik beim Flughafenprojekt BER.

    Der Flughafenbahnhof unter der Messe wird außerdem im Urteil gegen einen weitgehend ungefährlichen und wesentlich kostengünstigeren Bahnhof in der durchlaufenden Strecke als vorzugswürdig abgewogen. Hier steht im Mittelpunkt der Argumente der längere Weg zu den Flughafenterminals. Dabei wird die technische Möglichkeit eines bequemen Fußgängertransportsystems schlicht übersehen. Zudem wird der äußerst unkomfortable und zeitaufwendige Zugang zum Bahnhof unter der Messe ohne Rolltreppen, nur mit Aufzügen und einem etwa 10-stöckigen Treppenhaus begehbar, ebenso ignoriert, wie die Gefahren im Brandfall.

    Bedauerlich ist ferner, dass der VGH den Argumenten der Schutzgemeinschaft Filder zum Erhalt der Gäubahn auf der Panoramastrecke nicht gefolgt ist. Hierzu und zur vielfach fehlerhaften Planrechtfertigung des Gesamtprojekts Stuttgart 21 wird die Schutzgemeinschaft im anstehenden Teilverfahren 1.3 b erneut sachlich und fachlich vortragen und dabei auf ihren ausführlichen Einspruch zum gesamten Filderabschnitt 1.3 hinweisen.

    Unser weiteres Vorgehen werden wir nach der noch ausstehenden Urteilsbegründung und nach der Besprechung mit dem Rechtsanwalt der SG Filder, Dr. Lieber, kundtun.

    Kontakt: Steffen Siegel und Frank Distel
    Schutzgemeinschaft Filder e.V. www.schutzgemeinschaft-filder.de

  • PS-Redaktion am Mittwoch, 21. November 2018, 17:56 Uhr

    Pressemitteilung des Aktionsbündnisses gegen Stuttgart 21
    Stuttgart, den 21. November 2018

    DB will in Aufsichtsratsklausur weitere Milliarden vom Steuerzahler fordern

    S21 kontraproduktiv für Ausbau der Bahninfrastruktur

    Als absolut begrüßenswert bezeichnet es Bündnissprecher Dr. Eisenhart von Loeper, wenn die Bundesregierung mit Milliarden-Zuschüssen ernsthaft einen effektiven Ausbau der Schieneninfrastruktur in Deutschland fördern würde. Die Aufstockung der jährlichen 3 Mrd. €, die der DB jetzt schon vom Bund zufließen, auf 7 Mrd., so die im Vorfelde der Klausurtagung des DB-Aufsichtsrats am 22./23. November kursierenden Zahlen, wären gut angelegtes Geld - wenn dadurch die Gleiskapazitäten so erweitert werden, dass ein Integraler Taktfahrplan (ITF) nach Schweizer Modell möglich würde. Die DB würde sich als Unternehmen der öffentlichen Daseinsvorsorge erweisen, das Netz würde stabiler, die Züge pünktlicher und das Ziel, bis 2030 die Fahrgastzahlen auf der Schiene zulasten von Flugzeug und Auto zu verdoppeln, wäre ein wirkungsvoller Betrag zur Erreichung der Pariser Klimaziele.

    Der große Stein, der den Weg zu diesem Ziel versperrt, ist Stuttgart 21. Die DB braucht dringend finanzielle Unterstützung um die völlig aus dem Ruder gelaufenen Kosten des Projekts decken zu können. Laut letzter vom 26.1.2018 datierenden Rechnung der DB belaufen sich die Kosten auf 8,2 Mrd. € (ohne Neubaustrecke). Bahnunabhängige Gutachten beziffern die Kosten auf mindestens 10 Mrd. Aufgrund zwischenzeitlich entstandener Komplikationen und weiterer Verzögerungen dürften die Kosten längst weit höher liegen. Finanziert sind lediglich 4,5 Mrd. Über den Rest, also zwischen 3,7 und mindestens 5 Mrd.€, streiten die Projektpartner vor Gericht. Die Wahrscheinlichkeit, dass die Kosten bei der Bahn hängen bleiben, ist extrem hoch. Eingeschlossen sind dabei alle künftigen Kostenrisiken. Und die sind beträchtlich. Nach einem kürzlich vorgestellten bahnunabhängigen Gutachten zum Brandschutz (www.kopfbahnhof-21.de ) könnte das Projekt am Ende z.B. am fehlenden Brandschutz scheitern bzw. nur mit weiteren Milliardeninvestitionen und weiteren Verzögerungen à la BER noch gerettet werden.

    Wahrscheinlich ist es daher, so von Loeper, dass die geforderten Milliarden zum großen Teil nicht in den Netzausbau in der ganzen Republik fließen werden, sondern in einem absurden Großprojekt in Stuttgart versickern werden. Einer solchen missbräuchlichen Mittelverwendung leistet die Bundesregierung mit ihrer mangelhaften Kontrolle der DB Vorschub. Erst vor wenigen Wochen hatte der Präsident des Bundesrechnungshofs Kay Scheller erneut gefordert, dass die Bundesregierung „wieder mehr Finanzkontrolle“ über die DB ausüben müsse. Der Bund vernachlässige seine Aufsichtspflicht, „da laufe offensichtlich einiges schief “ (Zeitungen Funke Mediengruppe 6.10.2018).

    Der Verdacht, dass mit den zusätzlichen Milliarden nicht die bundesweite Ermöglichung eines ITF, sondern die Verluste aus S21 finanziert werden sollen, erhärtet sich angesichts der Tatsache, dass Stuttgart21 die Einführung eines Deutschlandtakts, wie der ITF auch genannt wird, konterkariert. Denn Grundprinzip des ITF ist die radikale und konsequente Erweiterung der Schieneninfrastruktur gerade in den großen Bahnknoten. Stuttgart21 würde mit seiner Fertigstellung die Kapazität des bis dahin in Betrieb befindlichen Kopfbahnhofs von noch erweiterbaren 16 Gleisen auf nicht mehr erweiterbare 8 Gleise in einem Tiefbahnhof verringern, was mindestens zu einem Kapazitätsabbau um 30% führen würde.

    Um eine Mittelverwendung wie angekündigt sicher zu stellen, wäre das Mindeste, eine absolute Kostentransparenz und –kontrolle, die die Zweckentfremdung der Mittel für S21 verhindern würde. Sinnvoller wäre, den Kopfbahnhof zu erhalten und die bisherige Bauentwicklung für verkehrlich und klimatologisch sinnvolle Alternativen umzunutzen im Sinne des von S21-kritischen Experten entwickelten Konversionskonzepts „Umstieg21“.

    Kontakt: Eisenhart von Loeper, Werner Sauerborn
    Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21, info@kopfbahnhof-21.de,
    www.kopfbahnhof-21.de, www.umstieg-21.de

    Diese Pressemitteilung im PDF-Format:
    https://www.parkschuetzer.de/assets/statements_neu/000/202/662/original/PM_DB-Aufsichtsrat__weitere_Mrd_fuer_Netzausbau_oder_S21.pdf?1542819438

  • PS-Redaktion am Dienstag, 20. November 2018, 12:58 Uhr

    Pressemitteilung der Schutzgemeinschaft Filder e.V.
    Fildern, den 20. November 2018

    Die Schutzgemeinschaft Filder klagt vor dem Verwaltungsgerichtshof Mannheim gegen den Planfeststellungsbeschluss des ersten Teils des Filderabschnitts von Stuttgart 21 (Planfeststellungs-Teilabschnitt 1.3a)

    Der Vorsitzende der Schutzgemeinschaft Filder, Steffen Siegel:

    "Wir klagen als anerkannter Umweltfachverband gegen einen an allen Ecken und Enden ermessensfehlerhaft zustande gekommenen Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahnbundesamts (EBA).

    Unsere Klage stützt sich einerseits auf die nicht zulässige Aufteilung in zwei Abschnitte a
    und b des nicht zu einem Ergebnis gekommenen Verfahrens zum Gesamtabschnitt 1.3. Diese Aufteilung wäre nur dann zulässig, wenn die beiden Teile völlig unabhängig voneinander wären, was hier ganz offenkundig nicht der Fall ist. Zum Zweiten wurde das Verfahren zu 1.3 a ohne die zwingend notwendige Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt.

    Eine Fertigstellung des Abschnitts 1.3b ist erst viele Jahre nach Fertigstellung des Abschnitts 1.3a zu erwarten. Dadurch wird eine Querung der Neubaustrecke, der Autobahn und einer Landstraße durch die Gäubahnzüge (1.3b) niemals in offener Bauweise möglich sein. Ein bergmännisches Vorgehen würde alles wesentlich teurer machen. Zu den Kosten von 1.3a und erst recht zu den Kosten von 1.3b wird in dem Verfahren nichts gesagt.

    Ein krasser Verfahrensfehler ist auch die Nichtberücksichtigung des höchst problematischen Mischverkehrs. Das heißt, es wurde nicht berücksichtigt, dass sich der S-Bahnbetrieb und der Betrieb der sog. Gäubahnzüge aus Zürich und Herrenberg auf der dann gemeinsam zu nutzenden S-Bahntrasse von Rohr über Leinfelden-Echterdingen bis zum Flughafen gegenseitig beeinträchtigen. Dieses ungelöste Problem hat schon im Wesentlichen zum Scheitern des Verfahrens des Gesamtabschnitts 1.3 geführt und wird nun bei 1.3a überhaupt nicht mehr thematisiert.

    Unsere Klage greift weitere Verfahrensfehler auf, so z.B. die Einbeziehung der Straßenplanung der L 1204, Umgehung Stuttgart-Plieningen, hier vor allem gegen das Fehlen einer eigenen Umweltverträglichkeitsprüfung für das Straßenbauprojekt. Ferner wenden wir uns gegen den Landverbrauch von besten Böden der landwirtschaftlichen Vorrangstufe I durch ein unsinniges Bahnprojekt, das letzten Endes zu einem erwiesenen Rückbau der Bahninfrastruktur führt und somit nicht nur keinen Nutzen für die Allgemeinheit bringt, sondern vielmehr Schaden verursacht – aber am Ende nach unserer Überzeugung die 10-Milliarden Euro-Grenze reißen wird. Den Abmangel der ungedeckten Finanzierung wird am Ende der Steuerzahler aufbringen müssen."

    Wegen der durch die, in erster Linie der Immobilienwirtschaft dienenden bahnbetrieblichen Fehlplanung nutzt die Schutzgemeinschaft Filder e.V. – als hier erstmalig bezüglich seiner satzungsgemäßen Aufgaben betroffener Fachverband – die Gelegenheit, im Rahmen ihres Klagerechts auch die Planrechtfertigung des Gesamtprojekts Stuttgart 21 zu beanstanden.

    Hierzu der stellvertretende Vorsitzende der Schutzgemeinschaft, Dipl.-Ing. Frank Distel:

    "Neben den fortwährend die Öffentlichkeit täuschenden Kostenlügen der Bahn weist das Stuttgart 21-Projekt von Anfang derart haarsträubende Mängel auf, dass niemals bei sachgerechter Gesamtabwägung des Für und Wider Baugenehmigungen (Planfeststellungsbeschlüsse) durch das EBA (Eisenbahnbundesamt) hätten erteilt werden dürfen. Ich nenne hier nur als schlimmste Mängel:

    - Den höchst fragwürdigen Brandschutz und die unzureichenden Fluchtwegsplanungen aus den 60 km langen Tunnelstrecken, dem Tiefbahnhof in Stuttgart und dem 27 Meter unter der Oberfläche liegenden Flughafenbahnhof.

    - Diese Planungen bedeuten für jeden einzelnen Planfeststellungsabschnitt kumulierend unverantwortliche Risiken für Leib und Leben der Fahrgäste, wie der jüngst durch pure Glücksumstände nicht in einem längeren Tunnel stattgefundene Brand eines ICE auf der Schnellbahnstrecke Köln – Frankfurt beängstigend eindrücklich belegt.

    - Die mit 15 Promille unzulässige, da den Richtwert 6-fach überschreitende, Längsneigung der Gleise und Bahnsteige im Tiefbahnhof. Zur Veranschaulichung: das eine Ende eines Bahnsteigs liegt 6 Meter höher, als das andere. Ungewollt wegrollende Züge während Fahrgäste ein- und aussteigen, auch wegrollende Kinderwagen und Mobilitätshilfen Behinderter werden kaum zu vermeiden sein.

    - Der extrem riskante Tunnelbau im sog. Anhydrit, einer für Stuttgart typischen Gipskeuperformation, die bei Wasserzutritt stark zu quellen beginnt und selbst aus 100 Meter Tiefe noch an der Oberfläche zu Schäden an Gebäuden führen kann. Außerdem besteht die Gefahr, dass bei geringsten Gleishebungen in den Tunnels jahrelange Streckensperrungen wegen teurer Reparaturen zu befürchten sind. Die Folge wäre Stillstand des Bahnverkehrs am wichtigen Bahnknoten Stuttgart.“

    Die Schutzgemeinschaft Filder steht für vertiefende Fragen gerne zur Verfügung.

    Steffen Siegel und Frank Distel
    Schutzgemeinschaft Filder e.V. www.schutzgemeinschaft-filder.de

    Pressemitteilung im PDF-Format:
    https://www.parkschuetzer.de/assets/statements_neu/000/202/648/original/Presseerklaerung_VGH_2018_November20.pdf

  • PS-Redaktion am Samstag, 17. November 2018, 15:38 Uhr

    Pressemitteilung des Aktionsbündnisses gegen Stuttgart 21
    Stuttgart, den 16. November 2018

    Übergabe S21-Brandschutzgutachten an Bürgermeister Dr. Schairer Stuttgart

    S21-Gemeinderatsfraktionen verweigern öffentliche Übergabe

    Die S21 befürwortenden Fraktionen im Stuttgarter Gemeinderat haben eine öffentliche Übergabe des neuen Gutachtens zum Brandschutz bei Stuttgart 21 abgelehnt. Nach dem ICE-Brand von Montabaur, bei dem viele Menschen nur deshalb mit dem Leben davon gekommen sind, weil der Zug kurz vor der Einfahrt in den nächsten Tunnel zum Stehen kam, müsste sich bei jedem der Verantwortlichen die Frage aufdrängen, was die Folgen eines solchen ICE-Brands in dem 60km Tunnelsystem mit Tiefbahnhof bei Stuttgart 21 wären.

    Auf diese Frage gibt das zufällig kurz nach Montabaur fertig gestellte 170-seitige Gutachten von Dipl. Ing. Hans Heydemann und Dr. Christoph Engelhardt die Antwort: die Sicherheitslage bei Stuttgart 21 ist hoch prekär. In einem internationalen Vergleich von Eisenbahntunneln entlang einschlägiger Parameter, schneidet Stuttgart 21 mit Abstand am schlechtesten ab. Bei der öffentlichen Vorstellung des Gutachtens am 29.Oktober im überfüllten Großen Saal des Rathauses bestätigten renommierte Brandschutzexpert*innen wie Frau Dr. Grewolls und der Kaprun-Gutachter Hans-Joachim Keim die Aussagen des Gutachtens.

    Nachdem bei der Vorstellung des Gutachtens nicht ein/e Vertreter/in der Gemeinderäte von CDU, Grünen, SPD, FDP, Freien Wählern und BZS zugegen war, Dr. Knödler, Brandschutzdirektor der Stadt und Klaus-Jürgen Bieger, Brandschutzbeauftragter der DB, eine Teilnahme ausgeschlagen hatten und auch die Rathausspitze fernblieb, hatte das Aktionsbündnis Oberbürgermeister Kuhn, die Vorsitzenden der S21 befürwortenden Fraktionen und Brandschutzdirektor Knödler um die Möglichkeit einer öffentlichen Übergabe des Gutachtens gebeten. Damit sollte die große auch persönliche Verantwortung herausgestellt werden, die jede/r trägt, der in Kenntnis der Risiken des Projekts unbeirrt für dessen Fortsetzung votiert.

    Trotz mehrfachen Anschreibens und teils telefonischen Rückfragen war lediglich Bürgermeister Martin Schairer zu einer öffentlichen Annahme des Gutachtens bereit. OB Kuhn, der als Erster in der Verantwortung für den Schutz von Leib und Leben der Bürger*innen steht, war dazu nicht bereit. CDU-Fraktionsvorsitzender Kotz sah in der dokumentierten Übergabe des Gutachtens "keinen Mehrwert in der Sache weswegen ich davon gerne Abstand nehmen möchte". Herrn Zeeb von den Freien Wählern ist es leider "aus beruflichen/ terminlichen Gründen nicht möglich, die Unterlagen entgegenzunehmen“. Grüne, SPD, FDP antworteten erst gar nicht.

    Ein solches Ausmaß an Ignoranz gegenüber den Risiken für Bevölkerung und Bahnreisende und an Arroganz gegenüber bürgerschaftlichem Engagement, ist enttäuschend und erschreckend, so Bündnissprecher Dr. Norbert Bongartz. Bongartz wird, unterstützt von einer Gruppe Bürgerbewegter, der Einladung von Bürgermeister Schairer am 19.11.um 11h in sein Dienstzimmer folgen. Danach werden namentlich adressierte Gutachten für alle Gemeinderäte zu den jeweiligen Fraktionsgeschäftsstellen und zu Brandschutzdirektor Knödler gebracht – mit der Bitte um quittierte Annahme.

    Kontakt: Werner Sauerborn
    Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21, info@kopfbahnhof-21.de,
    www.kopfbahnhof-21.de, www.umstieg-21.de

    Diese Pressemitteilung im PDF-Format:
    https://www.parkschuetzer.de/assets/statements_neu/000/202/619/original/PM__Uebergabe_Brandschutzgutachten_verweigert.pdf

  • PS-Redaktion am Sonntag, 14. Oktober 2018, 12:22 Uhr

    Pressemitteilung des Aktionsbündnisses gegen Stuttgart 21
    Stuttgart, den 14. Oktober 2018

    Integraler Taktfahrplan wäre die Lösung

    Stuttgart 21 blockiert die versprochene Zukunft der Bahn

    "Wenn die Ankündigung der DB AG, ihr Netz für einen Integrierten Taktfahrplan (ITF) auszubauen, ernst gemeint ist, kann man der DB und ihren Kunden nur gratulieren", so Andreas Kegreiß, für das Expertennetzwerk „Bürgerbahn statt Börsenbahn“ im Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21. Das auch unter dem Namen "Deutschland-Takt" firmierende Vorhaben der Bundesregierung soll laut DB "einen Kulturwandel in der Planung unserer Schienen-Infrastruktur einleiten". Nachdem jahrzehntelang Strecken stillgelegt, Weichen und Überholgleise herausgerissen, Flaschenhälse vor und hinter den Bahnknoten produziert wurden, seien jetzt Milliarden-Investitionen erforderlich, um zu einem ITF zu kommen, wie ihn die Schweiz nach 30 Jahren Entwicklung schon 2004 erreicht hat, so der renommierte ITF-Experte Prof. Wolfgang Hesse in einer Mitteilung des Bündnisses "Bahn für alle".

    Ein entscheidender Hemmschuh für die Realisierung des deutschlandweiten ITF sei Stuttgart 21, so Hesse. Wegen der getakteten Gleichzeitigkeit vieler Zugankünfte und -abfahrten, braucht der Deutschlandtakt viel Gleiskapazität, v.a. in den Knotenbahnhöfen. Dem ist S21 mit seinem seriös nicht mehr bestreitbaren Kapazitäts-Rückbau nicht gewachsen – ganz abgesehen von den Milliarden, die hier - off limits - weiter vergraben und für die ITF-Investitionen fehlen würden. Das Mindeste wäre der Erhalt eines großen Teils der oberirdischen Gleise, wie es BUND und VCD in ihrem ansonsten sehr fragwürdigen Kombimodell fordern.

    Um nicht weiter in die falsche Richtung zu investieren und verlorene Kosten zu produzieren, ist ein sofortiges Bau-Moratorium erforderlich. Daran erweist sich, ob der angekündigte Kulturwandel nur ein Werbe-Gag der DB oder ernst gemeint ist. Auch BUND und VCD müssten im Sinne ihrer Glaubwürdigkeit ein Moratorium fordern, denn das wäre die zwingende Konsequenz des von ihnen propagierten Kombimodells.

    "Scheitert S21 am Brandschutz?" - Veranstaltungshinweis
    Stuttgart 21 wird weitergebaut, obwohl es keinen genehmigungsfähigen Brandschutz hat. Was wäre, wenn die Katastrophe von Montabaur in den Tunneln und Tiefbahnhöfen von S21 passieren würde? (Anlage: Flyer zur Veranstaltung am 29.10 im Stuttgarter Rathaus)

    Kontakt:
    Werner Sauerborn, Andi Kegreiß, Wolfgang Hesse
    Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21, info@kopfbahnhof-21.de,
    www.kopfbahnhof-21.de, www.umstieg-21.de

    Diese Pressemitteilung im PDF-Format: (folgt)

    Anlage: Flyer zur Veranstaltung am 29.10 im Stuttgarter Rathaus
    https://www.parkschuetzer.de/assets/statements_neu/000/202/301/original/Flyer_Scheitert_S21_am_Brandschutz.pdf

Wichtige Dokumente

  • Für Stuttgart 21 gibt es viele Gründe und bessere Alternativen, die nur einen Bruchteil kosten, von Karl-Dieter Bodack: PDF, 250Kb
  • Diverse Gutachten (kopfbahnhof-21.de)
  • Was kostet der Ausstieg aus Stuttgart 21?, VCD Baden-Württemberg e.V.
    PDF, 1,7Mb
  • Das Lügengebäude muss fallen, Dr. Liesel Hartenstein, ehem. MdB (SPD)
    PDF, 2,5Mb