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Pressemitteilung der SÖS - Stuttgart Ökologisch Sozial
Stuttgart, den 7. Dezember 2015SÖS fordert Ende der Kriminalisierung der Gegner_innen von S21
Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat festgestellt, dass der Polizeieinsatz am 30. September 2010 („Schwarzer Donnerstag“) rechtswidrig war. SÖS – Stuttgart Ökologisch Sozial fordert daher die grün-rote Landesregierung auf, aus diesem Urteil endlich die dringenden Konsequenzen zu ziehen. Eine Bitte um Entschuldigung bei allen Baden-Württembergern muss selbstverständlich sein, reicht aber bei Weitem nicht aus.
So ist es überfällig, die lang versprochene und im Koalitionsvertrag 2011 fest vereinbarte Einführung der Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte jetzt endlich umzusetzen und sie nicht – wie unlängst bekannt wurde – auf die lange Bank zu schieben. Außerdem müssen die Verantwortlichen für diesen Polizeieinsatz nun zur Rechenschaft gezogen werden. Da die Gewalt am „Schwarzen Donnerstag“ bewusst zur Einschüchterung friedlich demonstrierender Bürger eingesetzt wurde, haben diese sich strafbar gemacht. SÖS fordert daher, dass sie aus dem Polizei- beziehungsweise Staatsdienst entfernt werden. Außerdem müssen die Menschen, die durch den brutalen Polizeieinsatz im Schlossgarten schwer verletzt wurden, jetzt zügig und angemessen entschädigt werden.
Statt die für dieses Staatsverbrechen Verantwortlichen zu bestrafen, werden aber seit Jahren die S21-Gegner kriminalisiert und verfolgt. Mit Hilfe eines Rahmenbefehls hetzt Innenminister Reinhold Gall (SPD) nach wie vor Staatsschutz, Verfassungsschutz und andere Landes- und Kommunalbehörden auf friedliche Bürger, die ihr Recht auf Versammlung unter freiem Himmel 07.12.2015 und freie Meinungsäußerung wahrnehmen wollen. Es werden Strafbefehle erlassen und vollstreckt, die bei Respektierung des durch das Grundgesetz garantierten Versammlungsrechts keinerlei Grundlage hätten.
SÖS fordert daher die sofortige Aufhebung des Rahmenbefehls des Innenministeriums, die Einstellung aller noch laufenden oder noch nicht eröffneten Verfahren gegen S21-Gegner, die Rücknahme der Gebührenbescheide für Wegtragen und andere Polizeimaßnahmen, die Rückzahlung der bereits gezahlten Beträge, die Abschaffung des anachronistischen Paragrafen 7 (Wegtragegebühr) der Landesverwaltungsvollstreckungskostenordnung (LVwVGKO) sowie den Ausstieg aus Stuttgart 21 und den Einstieg in die Verwirklichung der Modernisierung des leistungsfähigeren, bestehenden Kopfbahnhofs.
Ansprechperson: Hannes Rockenbauch
SÖS - Stuttgart Ökologisch Sozial
www.s-oe-s.dePressemitteilung im PDF-Format:
http://www.parkschuetzer.de/assets/termine/presse2015/2015-12-07_PM_Ende_Kriminalisierung.pdf
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