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Pressemitteilung des Aktionsbündnisses gegen Stuttgart 21
Stuttgart, den 19. Januar 2015Aktionsbündnis verlangt von Regierungspräsidium Absage an S21-Pläne
Verantwortliche für gefährliche Gleisneigung machen sich strafbar
In einem Brief an das Regierungspräsidium Stuttgart hat der Rechtsanwalt und Sprecher des Aktionsbündnisses gegen Stuttgart 21, Dr. Eisenhart von Loeper, heute geltend gemacht, eine Inbetriebnahme des geplanten Tiefbahnhofs sei strafrechtlich zu werten als „gefährlicher Eingriff in den Schienenverkehr“. Denn die Pläne sähen im Tiefbahnhof eine sechsfach überhöhte Gleisneigung und einen Höhenunterschied von mehr als sechs Metern vor. Nach dem Strafgesetzbuch seien die Verantwortlichen deshalb bei vorhersehbaren späteren Unfällen mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bedroht.
Der SPIEGEL hatte auf Seite 122 seiner Ausgabe vom 10. Januar 2015 offenbart, dass die vom Aktionsbündnis seit langem beanstandete Zulassung der überhöhten Gleisneigung auf einem „riskanten Trick“ beruhe. Der Beitrag zitierte Eberhard Happe, den Leiter Zugförderung der Bahn in Hamburg, der diese Planung in einem Fachaufsatz als „kriminell“ bewertet hatte. Als „nicht genehmigungsfähig“ bezeichnete sie im Herbst 2014 auch der ehemalige Bahndirektor Sven Andersen als Gutachter bei der Erörterungsverhandlung vor dem Regierungspräsidium Stuttgart.
In seinem Brief betont Jurist von Loeper, solche gefährlichen „Eingriffe“ könnten auch auf dem Versagen von Behörden beruhen, deren Entscheidungsträger sich dann dafür verantworten müssten. Bei weitaus geringerem Gleisgefälle seien beispielsweise im Kölner Hauptbahnhof in vier Jahren schon dreizehn Züge weggerollt und hätten so die Fahrgäste gefährdet.
„Bei einem derart miserabel geplanten Projekt sind Genehmigung und Inbetriebnahme nicht voneinander zu trennen“, so von Loeper weiter. In beiden Fällen hätten daher auch die Staatsorgane die Schranke des Strafrechts selbstverständlich als „absolute Sperre“ zu beachten.
Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs und im Einklang mit höchsten deutschen Gerichten habe der Schutz von Leben und Gesundheit der Menschen höchsten Verfassungsrang. Was nirgends sonst in Deutschland genehmigt werde, so der Bündnissprecher, müsse sich deshalb „kraft Strafgesetz und Grundgesetz auch in Stuttgart verbieten“.
Kontakt: Eisenhart von Loeper, Hermann Schmid
Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21: info@kopfbahnhof-21.de und www.kopfbahnhof-21.deAnlage: Brief des Aktionsbündnisses an das Regierungspräsidium Stuttgart
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http://www.parkschuetzer.de/assets/termine/presse2015/2015-01-19_PM_zur_ueberhoehten_Gleisneigung_im_Tiefbahnhof.pdf
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