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Pressemitteilung der Fraktionsgemeinschaft SÖS LINKE PluS
Stuttgart, den 5. Dezember 2014Urteil des Verwaltungsgerichtshofs ist Ohrfeige für den Oberbürgermeister
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat heute die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 28. November 2014 bestätigt. Die 250. Montagsdemonstration gegen Stuttgart21 darf damit am 08. Dezember 2014 auf dem Arnulf-Klett-Platz vor dem Hauptbahnhof stattfinden. Wir begrüßen dieses Urteil.
Das Bürgermeister Schairer unterstellte Stuttgarter Ordnungsamt hatte den Versammlungsort untersagt, konnte ihr Verbot aber in beiden Verwaltungsgerichtsinstanzen nicht plausibel machen.
Dazu stellt die Fraktionsgemeinschaft SÖS-LINKE-PluS fest: Versammlungsverbote stellen einen drastischen Eingriff in die Grundrechte dar. Sie dürfen deshalb nur ausgesprochen werden, wenn dies zum Schutz gleichwertiger Rechtsgüter zwingend ist und eine unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Ordnung bestünde. Beides ist bei der Montagsdemonstration nicht gegeben. Dies hatten die Fraktionsvorsitzenden Thomas Adler und Hannes Rockenbauch in zwei Ältestenrat-Sitzungen des Stadtrats gegenüber Oberbürgermeister Kuhn und Bürgermeister Schairer erläutert und aufgefordert, die repressive Gangart gegen das Versammlungsrecht in Stuttgart zu beenden.
„Die Vorsitzende der anderen Fraktionen, der Ordnungsbürgermeister und der OB waren jedoch Argumenten nicht zugänglich. Es ist bedauerlich, dass es deshalb zweier gerichtlicher Entscheidungen bedarf, um in Stuttgart das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit durchzusetzen“, kommentiert Thomas Adler und ergänzt: „Das Urteil ist auch eine Ohrfeige für Oberbürgermeister Fritz Kuhn, der sich ausdrücklich hinter die restriktive Linie von BM Schairer gestellt hat. Wir begrüßen dieses Urteil, weil sich Versammlungsfreiheit inzwischen für die Spitze der Verwaltung vor allem als das Recht zu buchstabieren scheint, mit dem Pkw zum Shoppen in die die neuen Einkaufszentren und die Innenstadt zu fahren.“
Für Rückfragen: Fraktionsgemeinschaft SÖS-LINKE-PluS, Stuttgart
Pressemitteilung als PDF
http://www.parkschuetzer.de/assets/termine/2014/2014-12-05_PM_Urteil_des_Verwaltungsgerichtshofs.pdf
Wichtige Dokumente
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