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Urteilsbegründung zum Urteil vom 12.06.2014 liegt nun vor
Das Gericht hat die Aktion am 25.01.2011 am Nordflügel als grundgesetzlich geschützte Versammlung gewertet und die polizeilichen Maßnahmen für rechtswidrig erklärt.
Bemerkenswert am Urteil ist, dass nicht nur der Platzverweis für unrechtmäßig erklärt wurde, sondern auch die Einkesselung zur Identitätsfeststellung und die erkennungsdienstlichen Maßnahmen. Berufung wurde allerdings zugelassen.
Urteilsbegründung als PDF
http://www.parkschuetzer.de/assets/termine/2014/Rechtswidrigkeit_Polizeimassnahmen_Urteilsbegruendung.pdf
Wichtige Dokumente
PDF, 1,7Mb
PDF, 2,5Mb