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Pressemitteilung des BUND
Stuttgart, den 29.01.2014
14. Planänderung zu Nesenbachdüker nicht genehmigungsreif
Untere Wasserbehörde moniert fehlende Gutachten
BUND fordert Beteiligung
Der 14. Planänderungsantrag der Bahn zum Nesenbachdüker liegt zurzeit beim Eisenbahnbundesamt zur Genehmigung. Vor kurzem hat das S21-Kommunikationsbüro vermeldet, dass man mit einer Genehmigung noch bis Ende dieses Monates rechnet. Das Eisenbahnbundesamt wollte sich auf einen Termin noch nicht festlegen.
Axel Wieland, Vorsitzender des BUND-Regionalverband Stuttgart ist jedoch der Meinung, „dass es bei der 14. Planänderung wieder zu einer erheblichen Verzögerung kommen wird, weil die Bahn wieder einmal bei den Unterlagen geschlampt hat.“
Dem BUND liegt nämlich die Stellungnahme der unteren Wasser- und Bodenschutzbehörde vor, die beim Amt für Umweltschutz der Stadt Stuttgart angesiedelt ist. Am Ende der Stellungnahme, vom 22. November 2013 steht:
„Die untere Wasserbehörde kann daher eine fachliche Stellungnahme zur 14. Planänderung erst abgeben, wenn die zugehörigen Prognosen der Vorhabenträgerin durch Gegenrechnungen mit dem Prüfmodell bestätigt sind und die noch fehlenden gutachterlichen Unbedenklichkeitsnachweise hinsichtlich eventueller geotechnischer Auswirkungen in der selben Tiefe und Qualität, wie sich auch schon für die 7. Planänderung gefordert wurden, vorgelegt werden.“
Übersetzt heißt dies, die Bahn als Vorhabenträgerin muss noch einiges an Berechnungen und Gutachten nachholen, damit die extrem heiklen Eingriffe in das Grundwasser bei der Verlegung des Nesenbachdükers als unbedenklich und dadurch genehmigungsfähig zu betrachten sind.
Da der maßgebliche Sachverstand zum Thema Wasserwirtschaft bei der Unteren Wasserbehörde sitzt, weil das Eisenbahnbundesamt in der Sache keine eigenen Experten hat, ist die Stellungnahme der Stadt für die Bahn sehr brisant.
Diese neuen von der Bahn geforderten Gutachten müssen zuerst wieder der Unteren Wasserbehörde vorgelegt werden, diese prüft und gibt dann wieder eine Stellungnahme gegenüber dem Eisenbahnbundesamt ab und dann erst kann das Eisenbahnbundesamt final entscheiden.
Der BUND, der in dem Verfahren auch angehört wurde und Ende November 2013 eine Stellungnahme abgegeben hat, fordert das Eisenbahnbundesamt auf, dass auch ihm diese neuen Bahn-Gutachten und Berechnungen zugänglich gemacht werden. Der BUND muss auch dann die Gelegenheit bekommen eine ergänzende Stellungnahme in einer angemessenen Frist abzugeben.
„Es handelt sich schließlich um sehr relevante und notwendige Daten, um die Gefährdung des Mineralwassers zu beurteilen - ansonsten ist das Genehmigungsverfahren zum Nesenbachdüker schon aus formalen Gründen juristisch anfechtbar“, so Gerhard Pfeifer, BUND Regionalgeschäftsführer.
Rückfragen: Gerhard PfeiferPressemitteilung als PDF
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