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Aktive Parkschützer
Presseerklärung vom 20. September 2012Parkräumung: Während die Stadt Stuttgart die Strafverfolgung einstellt, geht die Verurteilung vor dem Amtsgericht weiter
Am Freitag, den 21. September 2012, findet um 9 Uhr die Verhandlung gegen zwei von 2.000 Parkbesetzern vor dem Amtsgericht (Hauffstr. 5, Raum 1) in Stuttgart statt.
Es ist die 17. Verhandlung in der Prozessserie. Den Beschuldigten wird zur Last gelegt, sich am 15. Februar 2012 nicht unverzüglich aus einer aufgelösten Versammlung entfernt zu haben.
Am 15. Februar waren an die 2.000 Menschen im Mittleren Schlossgarten in Stuttgart anwesend, um sich gewaltfrei gegen die Zerstörung des Schlossgartens zu wehren. In den Polizeiakten wird von 86 "Störern" gesprochen.Am 14.06.12 haben sich in Stuttgart an die 200 Bürgerinnen und Bürger beim Amt für öffentliche Ordnung selbst angezeigt:
„Anlässlich der Bußgeldbescheide gegen willkürlich ausgewählte Parkbesetzer zeige ich mich hiermit selber an. Wir haben alle gemeinsam am 14./15.02.2012 versucht, den Mittleren Schlossgarten mit seiner Flora und Fauna nach Kräften zu schützen.“Die Stadt Stuttgart hat die Verfolgung der Selbstanzeigen eingestellt. „Diese Einstellung zeigt, dass die Stadt Stuttgart ihre Allgemeinverfügung in Frage stellt. Doch vor dem Amtsgericht werden weiterhin Parkschützer verurteilt,"“ sagt Parkschützerin Andrea Schmidt.
Bis heute ist die Rechtmäßigkeit der Allgemeinverfügung der Stadt nicht vollends geklärt. Diese Allgemeinverfügung, die ein Betretungs- und Aufenthaltsgebot beinhaltet, ist die rechtliche Grundlage für die Auflösung der Versammlung am 15. Februar 2012. Schon bei der ersten Verhandlung am 19.06.12 konnte Rechtsanwältin Simone Eberle der Polizei schlampige Arbeit nachweisen, und es wurde offenbar dass die Auflagen des Verwaltungsgerichts vom 24.01.12 bei der Umsetzung der Allgemeinverfügung nicht eingehalten wurden.
„Doch solche Akten- und Sachlagen scheinen die Richterinnen und Richter bisher am Amtsgericht nicht zu interessieren. Zum Beispiel gab es die Auflage, dass ein Vertreter der Stadt vor Ort sein muss. Doch es war kein Vertreter der Stadt in der Nacht vom 14. auf den 15. Februar im Mittleren Schlossgarten anwesend,“ berichtet Andrea Schmidt.
„Bei den Verhandlungen steht das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit zur Disposition. Mit solchen Allgemeinverfügungen, wie auch in Frankfurt, wird bundesweit dieses Grundrecht massiv beschnitten, um Protest zu unterdrücken und zu kriminalisieren,“ warnt Andrea Schmidt.
Rückfragen an Andrea Schmidt, Aktive Parkschützer
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