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      Mit verschlossenen Augen nichts endgültig entschieden
    Rita Vogel am Dienstag, 21. August 2012, 15:28 Uhr

    Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21
    Pressemitteilung vom 21. August 2012

    PDF: http://www.parkschuetzer.de/assets/termine/presse2012/PM_AB_zum_Beschluss_des_Verwaltungsgerichtshofs.pdf

    Aktionsbündnis zum jüngsten Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs:

    Mit verschlossenen Augen nichts endgültig entschieden

    Das Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21 warnt vor einer folgenschweren Fehleinschätzung der jetzt bekannt gewordenen Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim, der den Eilantrag auf Baustopp gegen den Hausabriss eines Wohneigentümers abgewiesen hat.

    Der Bündnissprecher und mit dem Prozess vertraute Jurist Dr. Eisenhart von Loeper wendet sich gegen jetzt kursierende schwerwiegende Irrtümer: So betreffe der gerichtliche Vermerk, der Beschluss sei „unanfechtbar“, nur den „ordentlichen“ Rechtsweg vor den Verwaltungsgerichten. Gerade weil dieser „erschöpft“ sei, würden nun aber die Verfassungsbeschwerde und der Eilantrag zum Bundesverfassungsgericht binnen Monatsfrist mit beachtlicher Erfolgsaussicht wahrgenommen.

    Denn in der Sache sei der Gerichtshof in Mannheim, so von Loeper, formalistisch nach dem Motto „einmal entschieden, immer entschieden“ verfahren. Das Gericht habe eine starre Bindung an das bereits 2006 ergangene Urteil unterstellt und sich nicht bemüht um eine Balance zwischen Rechtssicherheit und Gerechtigkeit. Nicht ein Wort habe es verwandt auf die Frage, ob das Festhalten an der früheren Entscheidung „unerträglich“ sei. Nicht ansatzweise untersucht habe es zudem das Argument, dass der Finanzierungsvertrag aus dem Jahre 2009 nichtig sei, weil das Land sich in Milliardenhöhe verfassungswidrig am Bundesprojekt S 21 beteilige. Obwohl Stuttgart 21 schon deshalb an fehlender Finanzierung scheitern müsse, werde dem unzulässigen Verfassungsbruch Tür und Tor geöffnet.

    Außer Acht gelassen habe das Gericht auch den wissenschaftlich untermauerten Sachvortrag und die Beweise über den mit S 21 schon von Anfang an geplanten Rückbau der Kapazität. Solches Vorgehen „belohnt entgegen allen öffentlichen Interessen massiven Rechtsbruch und Betrug“, weil das Gericht, so von Loeper, „vor allem seine Augen verschließt“.

    Die Bürgerbewegung und das Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21 setzen weiterhin auf den Erfolg des Eilantrags auf Baustopp, der nächsten Monat beim Bundesverfassungsgericht eingereicht werden soll.

    Kontakt: Dr. Eisenhart von Loeper, Telefon 07452-4995

Wichtige Dokumente

  • Für Stuttgart 21 gibt es viele Gründe und bessere Alternativen, die nur einen Bruchteil kosten, von Karl-Dieter Bodack: PDF, 250Kb
  • Diverse Gutachten (kopfbahnhof-21.de)
  • Was kostet der Ausstieg aus Stuttgart 21?, VCD Baden-Württemberg e.V.
    PDF, 1,7Mb
  • Das Lügengebäude muss fallen, Dr. Liesel Hartenstein, ehem. MdB (SPD)
    PDF, 2,5Mb