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      Eilantrag gegen Polizeieinsatz jetzt vor dem VGH
    shyla am Dienstag, 14. Februar 2012, 18:11 Uhr

    Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21
    Pressemitteilung
    14. Februar 2012

    PDF: http://www.parkschuetzer.de/assets/downloads/presse/2012-02-14-pm-eilantrag-vgh-und-begruessung-vermittlungsangebot.pdf

    Eilantrag gegen Polizeieinsatz jetzt vor dem VGH.
    Aktionsbündnis begrüßt Vermittlungsangebot des Prälaten i.R. Martin Klumpp.

    Das Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21 teilt mit: Gegen den Polizeieinsatz für die Baumfällarbeiten im mittleren Schlossgarten läuft jetzt ein Beschwerdeverfahren zum Verwaltungsgerichtshof Mannheim.

    Nachdem die Stuttgarter Stadträte Gangolf Stocker und Hannes Rockenbauch den Eilantrag beim Verwaltungsgericht Stuttgart nicht durchsetzen konnten, gehen sie nun in die nächste Instanz. Sie halten es für untragbar, dass das Gericht die durch Vermittlung von Heiner Geißler "einhellig" getroffenen punktuellen Vereinbarungen, zum Beispiel den Erhalt der Bäume und den Nachweis von 30 % Leistungszuwachs des Tiefbahnhofs, als nichtig behandelt. Das sei ein schwerer Schlag gegen das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger auf Einhaltung gegebener Zusagen im Rechtsstaat und daher unerträglich.
    "Damals haben Volker Kefer für die Bahn sowie die Vertreter des Landes und der Stadt hoch und heilig versprochen, dass sie sich an den Spruch halten werden, dass zum Beispiel nur kranke Bäume gefällt werden dürfen", sagt Faktencheck-Teilnehmer Rockenbauch und einer der Sprecher des Aktionsbündnisses gegen Stuttgart 21. "Und Millionen Fernsehzuschauer konnten es sehen", ergänzt Gangolf Stocker, Sprecher der Bürgerinitiative „Leben in Stuttgart – kein Stuttgart 21“
    Ihr Rechtsanwalt Eisenhart von Loeper sieht gleichfalls "erstaunliche Fehlschlüsse und schwerwiegende Widersprüche" in der Gerichtsentscheidung, die in jedem Falle seine inhaltliche Korrektur gebieten würden.

    Siehe dazu die als Anlage übermittelten Kritischen Hinweise.

    "Das Aktionsbündnis begrüßt ausdrücklich das Vermittlungsangebot des Prälaten i.R. Martin Klumpp", so Friederike Perl vom Sprecherteam des Aktionsbündnisses. "Mit dem Angebot der Parkbesetzter, den Park nach dem 1.März freiwillig zu räumen wenn die Bahn bis Oktober garantiert keine Bäume fällt, ist es jetzt in der Hand der Landesregierung und der Bahn, ob sie auf diese Angebot eingehen oder weiter Unfrieden in Stuttgart provozieren wollen", erklärt Hannes Rockenbauch hierzu.
    "Wir appellieren hiermit noch einmal an alle Verantwortlichen auf Grund der fehlenden Rechtssicherheit des Gesamtprojektes jetzt keine Bäume zu fällen und damit dort die Natur unwiederbringlich zu zerstören“ ergänzt Stadträtin Clarissa Seitz vom Sprecherteam des Aktionsbündnisses.
    Das Aktionsbündnis stellt klar: Auch wenn unsere Appelle an die Vernunft der verantwortlichen Projektbetreiber nicht beachtet werden sollten, bleibt unser Widerstand bei absoluter Gewaltfreiheit. Wir rufen alle Menschen im und am Schlossgarten auf, sich an das Motto "friedlich oben bleiben!" zu halten, auch wenn Bahn und Land den Park gewaltsam räumen lassen.

    Anlage: KRITISCHE HINWEISE zum GERICHTSBESCHLUSS vom 13.02.2012
    PDF: http://www.parkschuetzer.de/assets/downloads/presse/2012-02-14-schreiben-vloeper-kritische-hinweise-gerichtsbeschluss-vg-lhs-vom-2012-02-13.pdf

Wichtige Dokumente

  • Für Stuttgart 21 gibt es viele Gründe und bessere Alternativen, die nur einen Bruchteil kosten, von Karl-Dieter Bodack: PDF, 250Kb
  • Diverse Gutachten (kopfbahnhof-21.de)
  • Was kostet der Ausstieg aus Stuttgart 21?, VCD Baden-Württemberg e.V.
    PDF, 1,7Mb
  • Das Lügengebäude muss fallen, Dr. Liesel Hartenstein, ehem. MdB (SPD)
    PDF, 2,5Mb