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Das Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21 will rechtlich prüfen lassen, ob das vom Amt für öffentliche Ordnung heute verhängte Verbot einer vom Bündnis angemeldeten Versammlung im Stuttgarter Hauptbahnhof am Samstag, 4. Februar, um 13 Uhr angemessen ist.
Das Amt beruft sich einmal mehr auf die Funktion der Bahnhofshalle als „Entfluchtungsfläche“. Angesichts einer nicht vorhersehbaren Zahl von Teilnehmer/innen sei die Sicherheit im Bahnhof nicht gewährleistet. Auch das Angebot des Aktionsbündnisses, die vor den Gleisen liegende Querbahnsteighalle freizuhalten, lehnte das Amt ab.
Um die Stuttgart 21-Gegner/innen vor einer strafbaren Handlung und den Versammlungsleiter vor rechtlichen Folgen zu bewahren, zieht das Aktionsbündnis die Anmeldung der Versammlung am Samstag nun zurück. Es behält sich aber vor, auch in Zukunft zu solchen Aktionen aufzurufen, wenn Gerichte das in dieser Form ausgeübte Demonstrationsrecht gegen die Willkür von Verwaltungen verteidigt haben.
Hannes Rockenbauch, der Sprecher des Aktionsbündnisses, findet die Entscheidung des Amtes für öffentliche Ordnung „absolut unverständlich, denn für kommerzielle Zwecke wie zum Beispiel ein Pur-Konzert steht die Halle offenbar zur Verfügung“. Stuttgarts Bürgerinnen und Bürgern aber werde dies verwehrt, obwohl sie sich gerade für den Erhalt des Hauptbahnhofes einsetzten.
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