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Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Landesverband Baden-Württemberg, hat beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) einen Antrag auf Wiederherstellung des Baustopps am Grundwassermanagement von Stuttgart 21 gestellt.
Stuttgart. Der BUND hält die Entscheidung des Eisenbahn-Bundesamtes, den Baustopp der „Stuttgart 21“-Baustelle im Schlossgarten eigenmächtig wieder aufzuheben, für nicht akzeptabel. Mit der Anordnung eines sogenannten Sofortvollzugs hatte sich das Eisenbahn-Bundesamt am 28. Oktober über den Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 5. Oktober hinweggesetzt. „Das Eisenbahn-Bundesamt überfährt wie ein außer Kontrolle geratener ICE in Höchstgeschwindigkeit einen Beschluss des höchsten Verwaltungsgerichts in Baden-Württemberg“, kommentierte BUND-Landesvorsitzende Brigitte Dahlbender die Entscheidung des Eisenbahn-Bundesamtes, den Beschluss des VGH Baden-Württemberg unbeachtet zu lassen und den Sofortvollzug für die Bauarbeiten im Stuttgarter Schlossgarten anzuordnen.
Man müsse akzeptieren, dass die geltenden Gesetze dem Eisenbahn-Bundesamt grundsätzlich die Möglichkeit geben, den Sofortvollzug anzuordnen, obwohl es selbst den Antragsgegner in dem Gerichtsverfahren vor dem VGH vertritt. „Umso mehr hat das EBA jedoch die Pflicht, selbstständig die Gesamtsituation abzuwägen und mit Blick auf die Umstände zu agieren“, so Brigitte Dahlbender.
Am 5. Oktober hatte der Verwaltungsgerichtshof einem Antrag des BUND in Sachen Schlossgarten aufschiebende Wirkung zugebilligt. Damit mussten die Fällungs- und Grabungsarbeiten und die Verlegung von Rohren im Schlossgarten sofort gestoppt werden. Der BUND hatte bemängelt, dass die Naturschutzverfahren mithilfe eines vereinfachten Genehmigungsverfahrens zur 5. Planänderung beim Projekt „Stuttgart 21“ übergangen worden waren, obwohl die Arbeiten am sogenannten Grundwassermanagement gravierende natur- und artenschutzrechtliche Auswirkungen haben. Das ihm gesetzlich eingeräumte Beteiligungsrecht sei zudem nicht beachtet worden.
Nach der Entscheidung des Eisenbahn-Bundesamtes hat der BUND am Montag einen Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seiner Klage eingereicht. Im Wesentlichen hält der BUND die 5. Planänderung nach wie vor für rechtswidrig. „An einer rechtswidrigen Entscheidung kann kein Vollzugsinteresse bestehen, zumal die beabsichtigten Bauarbeiten derzeit schon wegen entgegenstehender Auflagen überhaupt nicht durchgeführt werden dürfen und im Hinblick auf die beantragte Erhöhung der Grundwasserentnahmemenge auch nicht durchgeführt werden sollten“ so BUND-Landesvorsitzende Brigitte Dahlbender. Im Falle eines positiven Gerichtsbeschlusses hat das Eisenbahn-Bundesamt keine erneute Möglichkeit, den sofortigen Vollzug anzuordnen und es würde ein Baustopp bis zur mündlichen Verhandlung in der Hauptsache gelten.
„Angesichts der Tatsache, dass in vier Wochen die Volksabstimmung stattfindet und am 15. Dezember in der Hauptsache verhandelt wird, liegt es nahe, dem Eisenbahn-Bundesamt Taktieren zu unterstellen. Hier soll am Eindruck der Unumkehrbarkeit gearbeitet werden und das ist aus Sicht des BUND nicht hinnehmbar“, kommentierte Brigitte Dahlbender.
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