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Pressemitteilung
BUND erzielt wichtigen Erfolg für den Artenschutz bei „Stuttgart 21“
Verwaltungsgerichtshof stoppt Bauarbeiten zum Grundwassermanagement
Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Landesverband Baden-Württemberg war mit seinem Eilantrag gegen die 5. Planänderung des Projekts „Stuttgart 21“ erfolgreich. Der 5. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg folgte in seinem heute bekanntgegebenen Beschluss der Argumentation des BUND. Derzufolge hätte der BUND als anerkannter Naturschutzverband an dem im Frühjahr 2010 durchgeführten Änderungsverfahren für das zentrale Grundwassermanagement beteiligt werden müssen. Die Bauarbeiten im Schlossgarten müssen jetzt sofort gestoppt werden.
Mannheim/Stuttgart. „Das Urteil des VGH ist ein großer Erfolg für den Naturschutz in Baden-Württemberg und für alle Bürgerinnen und Bürger, die sich für eine sinnvolle Alternative zum Stuttgart-21-Wahnsinn einsetzen“, sagte BUND-Landesvorsitzende Brigitte Dahlbender nach Bekanntgabe der Entscheidung.
Mit dem Beschluss hat der VGH Baden-Württemberg die aufschiebende Wirkung der Klage des BUND festgestellt. Dies bedeutet, dass die 5. Planänderung vorerst nicht vollzogen werden darf. Gegenstand dieser 5. Planänderung ist nach Auffassung des VGH nicht nur das zentrale Technikgebäude, sondern auch das Rohrleitungssystem. Damit müssen alle Arbeiten am Grundwassermanagement sofort gestoppt werden. Eine Rechtsgrundlage für die bereits errichteten Rohre und das Technikgebäude besteht vorerst nicht mehr.
„Jeder Häuslesbauer braucht einen roten Punkt von den Behörden, wenn er etwas errichten will, nur die Deutsche Bahn AG hatte wohl gedacht, dass sie das umgehen kann“, so Brigitte Dahlbender, „ab heute ist jedoch klar, dass die Zeit solcher Mauscheleien vorbei ist. Effizienz heißt eben nicht, dass man alles möglichst schnell auf dem kurzen Dienstweg erledigt, sondern dass relevante Beteiligte und Experten gehört werden.“ Wäre das regelkonform bereits im Vorfeld erfolgt, hätten die Quartiere des geschützten Juchtenkäfers und zahlreiche alte Bäume im Mittleren Schlossgarten erhalten werden können.„Zudem hätte sich die Bahn die Peinlichkeit erspart, dass das Technikgebäude nun als Schwarzbau dasteht“, merkt Brigitte Dahlbender an, „aber diese Suppe muss sie jetzt eben auslöffeln.“ Der BUND fordert die Bahn auf, die Folgen der illegalen Bauarbeiten im Mittleren Schlossgarten und in der Umgebung des Hauptbahnhofs zu beseitigen und das Gelände so weit wie möglich wieder in den ursprünglichen Zustand zu versetzen.
Im Hinblick auf die Zukunft des Projekts „Stuttgart 21“ sagte Brigitte Dahlbender: „Der Beschluss des VGH ist ein Durchbruch. Langsam aber sicher geht der Bahn bei dem Projekt die Luft aus. Offensichtlich ist das ganze so wenig durchdacht und so schlecht geplant, dass die Bahn sogar Bauarbeiten ohne rechtliche Grundlage durchführen muss, um Stuttgart 21 künstlich am Leben zu halten. Ich bin zuversichtlich, dass der Spuk bald vorbei ist und damit der Weg für eine sinnvolle Lösung frei wird. Die Vorschläge für eine Alternative liegen auf dem Tisch.“
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Hintergrund: Der BUND hatte am 22. 7. 2011 Anfechtungsklage gegen die 5. Planänderung des Projekts „Stuttgart 21“ erhoben. Die in der Änderung vorgesehene Zentralisierung des Grundwassermanagements hat natur- und artenschutzrechtliche Auswirkungen.
Im Verfahren zum Erlass dieses Änderungsbeschlusses war der BUND im Frühjahr 2010 dennoch nicht beteiligt worden. Ein Beteiligungsrecht stand dem BUND als anerkanntem Naturschutzverband jedoch zu. Der VGH hat dementsprechend in seinem Eilbeschluss jetzt ein Klagerecht des BUND gegen den 5. Planänderungsbeschluss bestätigt, da er „wahrscheinlich“ an diesem Verfahren hätte beteiligt werden müssen.
Von der bereits am 11. 12. 2009 beantragten und vom Eisenbahnbundesamt am 30. 4. 2010 genehmigten 5. Planänderung erfuhr der BUND erst im Nachhinein und nur auf dem Rechtsweg, indem er nach Umweltinformationsgesetz und Informationsfreiheitsgesetz Akteneinsicht beim Eisenbahnbundesamt beantragte. Hätte die Deutsche Bahn AG – wie es eigentlich im Gesetz vorgesehen ist – bereits im Vorfeld die Experten der betroffenen Verbände konsultiert, hätten die geschützten Juchtenkäfer und ihre Lebensräume sowie zahlreiche alte Bäume im Schlossgarten erhalten bleiben können.
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