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Pressemitteilung
Gefahr im Verzug bei „Stuttgart 21“: Die Bahn baut ohne naturschutzrechtliche Genehmigung im Schlossgarten!
BUND fordert sofortigen Stopp der Bauarbeiten
Am heutigen Dienstag sind im Auftrag der Bahn gravierende Bauarbeiten zum Grundwassermanagement im Mittleren Schlossgarten in Stuttgart begonnen worden. Es wurden Sträucher entfernt und Gräben für Grundwasserröhren gerissen worden. Der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND), Landesverband Baden-Württemberg, fordert die Deutsche Bahn AG auf, die laut Planfeststellung nicht zulässigen Maßnahmen sofort einzustellen.
Stuttgart. „Finger weg vom Schlossgarten!“, sagte BUND-Landesvorsitzende Brigitte Dahlbender bei einem Ortstermin am frühen Dienstag nachmittag im Mittleren Schlossgarten in Stuttgart. Allem Anschein nach will die Bahn noch vor der Volksabstimmung über „Stuttgart 21“ weitere Tatsachen schaffen. Allerdings werden den Bauherren in der geltenden Planfeststellung landschaftspflegerische und artenschutzrechtliche Verpflichtungen auferlegt, denen die Bahn bislang nicht nachgekommen ist, unter anderem auch bei der Fällung der Bäume am 30. 9. 2010 nicht.
„Seit einem Jahr mahnt der BUND die fehlende landschaftspflegerische Begleitplanung der Baumaßnahmen im Mittleren Schlossgarten an, obwohl eindeutig festgelegt ist, was und wie erfolgen muss. Und seit einem Jahr ist nichts passiert“, so Brigitte Dahlbender. Nach Informationen des BUND wurden die am Dienstag durchgeführten Arbeiten auch nicht mit der Stuttgarter Stadtverwaltung abgestimmt. „Das heißt, die Arbeiten sind naturschutzrechtlich nicht abgesichert“, stellt Brigitte Dahlbender fest.
Der BUND hat seit über einem Jahr immer wieder auf den fehlenden Natur- und Artenschutz bei Eingriffen in den Schlossgarten im Zusammenhang mit „Stuttgart 21“ hingewiesen. Die Gefahr ist groß, dass - bedingt durch das Fehlen einer fachlichen Unterstützung - Lebensräume geschützter Tier- und Pflanzenarten unwiederbringlich vernichtet werden. „Die Deutsche Bahn AG muss sofort mit dem Bau aufhören und Experten für Landschaftspflege hinzuziehen“, fordert Brigitte Dahlbender, „sollte dies nicht geschehen, liegt es an den Behörden, die Unterbrechung der Arbeiten aufgrund fehlender Genehmigungen durchzusetzen.“
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