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      PM: Juristen erstatten Strafanzeige gegen Verantwortliche der Deutschen Bahn (20.09.2011)
    Antonio Landsberger am Freitag, 23. September 2011, 14:49 Uhr

    Pressemitteilung: Juristen erstatten Strafanzeige gegen Verantwortliche der Deutschen Bahn wegen des Verdachts des besonders schweren Betruges gem. § 263 Strafgesetzbuch

    Dienstag, 20. September 2011

    Mehrere Rechtsanwälte und Richter aus dem Arbeitskreis der Juristen zu Stuttgart 21 haben heute bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart Strafanzeige gegen die im Jahr 2009 Verantwortlichen der Deutschen Bahn erstattet. „Es besteht der Verdacht, dass das Land und die Stadt Stuttgart beim Abschluss des Finanzierungsvertrages von Angehörigen der Deutschen Bahn betrogen wurden“, erklärte der frühere Strafrichter Axel Tschorn. Die Deutsche Bahn hatte im Finanzierungsvertrag und in der Pressemitteilung vom 02.04.2009 erklärt, dass die Baukosten 3,076 Mrd. € betragen würden und eine Kostensteigerung über eine Milliarde Euro „unwahrscheinlich“ sei. „Nach unseren Recherchen besteht der Verdacht, dass die Deutsche Bahn schon damals mit einer Kostensteigerung von über einer Milliarde Euro gerechnet hat und ihre Angaben zu Baukosten und Risiken daher falsch waren“, sagt Rechtsanwalt Bernhard Ludwig. Der Verdacht geht auf einen veröffentlichten internen Vermerk des Innenministeriums zurück, nachdem die Deutsche Bahn bereits im November 2008 die Kostenkalkulation für die Planfeststellungsabschnitte 1.2 (Fildertunnel) und 1.6a (Ober-/Untertürkheim) abgeschlossen hatte, aus denen „dramatische Kostensteigerungen“ erkennbar waren.

    Mit ihrer Strafanzeige wenden sich die Juristen gegen eine Verfügung der Staatsanwaltschaft vom 30.08.2011, mit der diese die Eröffnung eines Ermittlungsverfahrens auf Antrag von mehreren Bürgern mangels Tatverdachts abgelehnt hatte. „Die Begründung der Staatsanwaltschaft ist nicht haltbar“, kritisiert Rechtsanwalt Ludwig. „Ihr waren offensichtlich nicht alle Fakten bekannt. Anders lässt sich die Entscheidung nicht erklären.“ Die Juristen widersprechen der Staatsanwaltschaft, die die Kostenzusammenstellungen vom November 2008 als irrelevanten „Zwischenschritt in der Kostenplanung“ bewertet hat. „Mir ist nicht klar, was die Staatsanwaltschaft damit meint“, sagt Prof. Löffelmann, ein Stuttgarter Rechtsanwalt und anerkannter Fachmann im Bereich des Bau- und Architektenrechts. „Die Kostenauflistung der nach Art und Umfang beschriebenen Werkleistungen vom November 2008 war sehr gründlich und fachgerecht und stellte den damaligen Wissensstand dar.“ Journalisten des ARD Politikmagazins „Report Mainz“ hatten Prof. Löffelmann die Kostenauflistung vorgelegt. Diese Zahlen wurden im Juli 2009 von dem externen Projektsteuerer Drees & Sommer bestätigt. Die Deutsche Bahn hätte das Land und die Stadt Stuttgart nicht in dem Glauben lassen dürfen, die mit 3,076 Mrd. € angegebenen Baukosten seien realistisch und der Risikopuffer von 1,45 Mrd. € stehe ungeschmälert zur Verfügung, nachdem sie – dem Verkehrsministerium zufolge – schon im November 2008 deutliche Hinweise auf dramatische Kostensteigerungen hatte. Prof. Löffelmann hat keinen Zweifel: „Angesichts der noch nicht vollständig genehmigten Planfeststellungsabschnitte und der erheblichen Nachtragsrisiken bezüglich Baugrund und Wasserhaltung wird der Kostenrahmen von 4,526 Mrd. € mit Sicherheit nicht ausreichen.“ Dem Land und der Stadt droht dadurch ein Schaden in Höhe von mehreren hundert Millionen Euro. Bereits der Vertragsabschluss ohne ausreichenden Risikopuffer stellt für das Land und die Stadt einen Vermögensschaden in der Form einer Vermögensgefährdung dar. Eine Steigerung der kalkulierten Baukosten um bis zu einer Milliarde Euro nach Baubeginn haben selbst die Projektbeteiligten für nicht unwahrscheinlich gehalten, so dass mit Gesamtkosten von 5,088 Mrd. € zu rechnen ist. Das muss zum Scheitern von Stuttgart 21 führen. Denn die öffentlichen Vertragsparteien haben schon jetzt erklärt, keine Nachschüsse leisten zu wollen. Die bereits gezahlten Baukosten sind dann verloren.

    Betrug in einem besonders schweren Fall wird mit Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und zehn Jahren bestraft. „Bei dem hohen Schaden dürfte ein Angeklagter nicht mehr mit einer Bewährungsstrafe davonkommen“, sagt Strafrichter a.D. Axel Tschorn.

    Pressemitteilung als PDF: http://www.juristen-zu-stuttgart21.de/Home/Eintrage/2011/9/20_Pressemitteilung__Juristen_erstatten_Strafanzeige_gegen_Verantwortliche_der_Deutschen_Bahn_wegen_des_Verdachts_des_besonders_schweren_Betruges_gem._263_Strafgesetzbuch_files/20110920%20PM_Strafanzeige%20JzS21.pdf

Wichtige Dokumente

  • Für Stuttgart 21 gibt es viele Gründe und bessere Alternativen, die nur einen Bruchteil kosten, von Karl-Dieter Bodack: PDF, 250Kb
  • Diverse Gutachten (kopfbahnhof-21.de)
  • Was kostet der Ausstieg aus Stuttgart 21?, VCD Baden-Württemberg e.V.
    PDF, 1,7Mb
  • Das Lügengebäude muss fallen, Dr. Liesel Hartenstein, ehem. MdB (SPD)
    PDF, 2,5Mb