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      PM: Wer einen Baustopp fordert, darf keinen Gestattungsvertrag unterschreiben! (09.09.2011)
    Antonio Landsberger am Freitag, 09. September 2011, 11:30 Uhr

    Pressemitteilung des Aktionsbündnisses gegen Stuttgart 21
    Stuttgart, 09.09.2011

    Wer einen Baustopp fordert, darf keinen Gestattungsvertrag unterschreiben!

    Mit Schreiben vom 6. April 2011 hatte der damalige Finanzminister Stächele auf eine Anfrage des Abgeordneten Wölfle hin bestätigt, dass es zwischen Land und Bahn noch keine Gestattungsverträge und Dienstbarkeiten und auch noch keine Entschädigungsvereinbarungen für die Inanspruchnahme des Oberen und Mittleren Schlossgartens durch Stuttgart 21 gibt. Vielmehr gab es bis dato lediglich eine dann veröffentlichte allgemeine Vereinbarung zur Regelung der Belange im Planfeststellungsabschnitt 1.1 (Talquerung mit Hauptbahnhof). Zentraler Bestandteil dieser Vereinbarung ist, „dass die in Anspruch genommenen Grundstücke im Eigentum des Landes verbleiben und durch Dienstbarkeiten und – soweit sie nur baubedingt und vorübergehend genutzt werden – durch Gestattungsverträge in die Verfügung der DB Netz AG gelangen sollen. Es besteht Übereinkunft zwischen den Parteien, dass die für das „Trogbauwerk“ benötigte Grundstücksfläche […] mit Rücksicht darauf, dass das Land über diese Fläche als ‚Krongut’ verfügt, im Wege der persönlichen Dienstbarkeit der DG Netz AG übertragen werden soll.“

    Das Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21 fordert die Landesregierung und insbesondere das für die Grundstücke im Oberen und Mittleren Schlossgarten verantwortliche Finanzministerium auf, bis zum Volksentscheid keinerlei Gestattungsverträge und persönliche Dienstbarkeiten mit der DB Netz AG zu vereinbaren.

    Ganz offensichtlich kann nur so die im Wahlkampf zur Landtagswahl 2011 und im Koalitionsvertrag vom 27. April 2011 von beiden Parteien erhobene Forderung nach einem Baustopp bis zur Volksabstimmung wirksam durchgesetzt werden. Im Koalitionsvertrag heißt es zur Volksabstimmung nämlich unmissverständlich: „In diesem Zusammenhang erwarten wir von der Deutschen Bahn AG, den Bau- und Vergabestopp zu verlängern und auch danach keine neuen Tatsachen zu schaffen, die mögliche Ergebnisse einer Volksabstimmung konterkarieren.“ Und schon im Regierungsprogramm der SPD zur Landtagswahl 2011 hatte der heute das Finanzministerium regierende Koalitionspartner gefordert, „bis zur Durchführung eines Volksentscheids und der Vorlage sämtlicher Ergebnisse des Stresstests sehen wir in einem Baustopp und einer Aussetzung der Vergabe durch die Deutsche Bahn die logische Konsequenz.“

    Für Hannes Rockenbauch, den Sprecher des Aktionsbündnisses, ist die Sachlage deshalb eindeutig: „Wer mit Blick auf die Volksabstimmung einen Baustopp fordert, darf bis dahin auch keine Verträge unterschreiben, die der Bahn die Fortsetzung der Baumaßnahmen im Schlossgarten erst ermöglichen.“ Auch müsse dringend die Frage geklärt werden, welchen Nutzungseinschränkungen die Schlossgartenanlagen als sogenanntes Krongut unterliegen. Darf die Landesregierung dieses den Bürgern des Landes übereignete Krongut rechtlich überhaupt für Eisenbahnanlagen zur Verfügung stellen? Das Aktionsbündnis erwartet von der Grün-Roten Landesregierung, die sich Transparenz und Bürgernähe auf die Fahnen geschrieben hat, dass sie die für die DB Netz AG offensichtlich höchst problematische Rechtslage anders als ihre Schwarz-Gelben Vorgänger intensiv und transparent prüft.

Wichtige Dokumente

  • Für Stuttgart 21 gibt es viele Gründe und bessere Alternativen, die nur einen Bruchteil kosten, von Karl-Dieter Bodack: PDF, 250Kb
  • Diverse Gutachten (kopfbahnhof-21.de)
  • Was kostet der Ausstieg aus Stuttgart 21?, VCD Baden-Württemberg e.V.
    PDF, 1,7Mb
  • Das Lügengebäude muss fallen, Dr. Liesel Hartenstein, ehem. MdB (SPD)
    PDF, 2,5Mb