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PM vom 12. August 2011
Durchsuchung bei Cams21-Jounalisten: Ein Angriff auf die Pressefreiheit
Das Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21 kritisiert das Vorgehen der Staatsanwaltschaft gegen die Arbeit der Online-Journalisten von “Cams 21” scharf. Die Polizei hat am heutigen Freitagmorgen, den 12.8.2011, Wohnungen von Kameraleuten der Gruppe durchsucht und technische Ausstattung beschlagnahmt. Zweck sei die Sicherung von Beweisen über die Ereignisse am 20. Juli 2011 im Bereich des sogenannten Grundwassermanagements neben dem Stuttgarter Hauptbahnhof gewesen. Dabei wurden die Journalisten nicht einmal vorab gebeten, die mutmaßlichen Beweismittel, die jederzeit im Internet abrufbar sind, selbst zur Verfügung zu stellen.
Hannes Rockenbauch, Sprecher der Aktionsbündnisses, stellt fest: „Offenbar hat die Staatsanwaltschaft Stuttgart damit die im Grundgesetzt (Artikel 5, Abs. 1, Satz 2) verbriefte Pressefreiheit und der Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film erneut missachtet.” Denn die Hausdurchsuchung sei bereits die zweite innerhalb kurzer Zeit gewesen. „Wir werten dieses Vorgehen als Versuch, Journalisten bei ihrer Berichterstattung über S21 einzuschüchtern”, ergänzt Brigitte Dahlbender, ebenfalls Sprecherin des Bündnisses. Das Aktionsbündnis fordert Innenminister Reinhold Gall auf, „dafür zu sorgen, dass alle Journalisten in Baden-Württemberg weiterhin ungehindert ihrer Arbeit nachgehen können, auch wenn sie über den Streit um Stuttgart 21 berichten“.
“Cams21” zeigt mit mobilen Kameras via Internet Live-streams direkt vom Ort des Geschehens und berichtet regelmäßig über die Proteste der Gegner von Stuttgart 21. So wurde zum Beispiel die Begehung des Südflügels des Stuttgarter Hauptbahnhofs zusammen mit Heiner Geißler Ende November vergangenen Jahres live übertragen.
Zum Download als PDF, ca. 300Kb: http://assets3.parkschuetzer.de/assets/downloads/documents/pm_zu_cams21-druchsuchung.pdf
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