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      PM: Juristen zu S21 über Volksabstimmung (12.04.2011)
    Antonio Landsberger am Dienstag, 12. April 2011, 21:15 Uhr

    Volksabstimmung über Stuttgart 21 - eine Rechnung mit vielen Unbekannten

    Die Juristen zu Stuttgart 21 haben in einem Schreiben an die neu gewählten Landtags-abgeordneten von SPD und Bündnis 90/Die Grünenauf bisher meist verschwiegene Fallstricke einer Volksabstimmung hingewiesen (s. Anlage). Ein Mitglied des Arbeitskreises, Rechtsanwalt Bernhard Ludwig betont: "Sollte das Projekt Stuttgart 21 teurer kommen als die kalkulierten 4,526 Mrd. Euro, fehlt es dafür an einer parlamentarischen Grundlage. Die Folge ist, dass es dann keine Volksabstimmung über den Ausstieg, sondern nur über die Fortsetzung von Stuttgart 21 geben kann. Dann müssen die Befürworter von Stuttgart 21 um die erforderliche Mehrheit bangen."

    Weiter fordern die Juristen zu Stuttgart 21, dass die Parteien dem Volk nur ein verfassungskonformes und seriös kalkuliertes Projektzur Abstimmung vorlegen. Sie halten es daher für unerlässlich, vor Durchführung einer Volksabstimmung die offene Frage der Verfassungsmäßigkeit der Mischfinanzierungdes Projekts durch das Land zu klären. „Die Verfassungswidrigkeit ist ein absolutes K.O.-Kriterium unabhängig von der politischen Einstellung, die auch den Schadenersatzforderungen von Bahnchef Grube jede Grundlage entzöge“, sagt Rechtsanwalt Bernhard Ludwig. „Die Durchführung einer Volksabstimmung über Projektverträge, die sich nachträglich als nichtig erweisen, würde das Ansehen der Politik und Demokratie unerträglich beschädigen,“ ergänzt Rechtsanwalt Dr. Eisenhart von Loeper. Der Arbeitskreis empfiehlt daher der künftigen Landesregierung, sich an dem möglichen verwaltungsgerichtlichen Verfahren über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens in Stuttgart zu beteiligen und dessen Ausgang abzuwarten. Eine weitere Möglichkeit wäre die Einholung eines unabhängigen Gutachtens, dessen Ergebnis aber keine Verbindlichkeit hätte. Der sicherste Weg wäre die Erhebung einer Feststellungsklage durch das Land selbst, weil die Frage damit für alle Beteiligten verbindlich geklärt werden könnte.

    Die Juristen zu Stuttgart 21 halten es für unverantwortlich, den Bau des Projekts fortzusetzen, solange nicht Stuttgart 21 als Ganzes (inkl. Filderbahnhof, der trotz Antragstellung 2002 immer noch nicht genehmigungsreif geplant ist) genehmigtist, die Gesamtprojektkostennach Abschluss der Genehmigungsverfahren und detaillierter Nachkalkulation eingehaltenwerden und der „Stresstest“bestandenist.
    Die neue Landesregierung hat über den Lenkungskreis des Projekts Zugang zu den Kostenkalkulationen. „Bislang hat die Bahn nur die Chancen berücksichtigt, aber nicht die Risiken - das widerspricht dem Haushaltsrecht“, meint Rechtsanwalt Ludwig. „Nach den Finanzierungsverträgen besteht keine Zahlungsverpflichtung des Landes über die Grenze von 4,526 Mrd. € hinaus. Wenn sich die Projektpartner nicht auf eine Nachfinanzierung einigen, besteht ein außerordentliches Kündigungsrecht ohne Verpflichtung zum Schadensersatz“, so Ludwig weiter.

Wichtige Dokumente

  • Für Stuttgart 21 gibt es viele Gründe und bessere Alternativen, die nur einen Bruchteil kosten, von Karl-Dieter Bodack: PDF, 250Kb
  • Diverse Gutachten (kopfbahnhof-21.de)
  • Was kostet der Ausstieg aus Stuttgart 21?, VCD Baden-Württemberg e.V.
    PDF, 1,7Mb
  • Das Lügengebäude muss fallen, Dr. Liesel Hartenstein, ehem. MdB (SPD)
    PDF, 2,5Mb