Java Script ist deaktiviert. Bitte aktivieren Sie Java Script, um diese Seite in vollem Umfang nutzen zu können.

Der parkschuetzer.de Blog — Infos aus erster Hand

  •  
      PM: Angriff auf das Grundrecht auf Versammlungs- und Demonstrationsfreiheit (17.01.2011)
    Antonio Landsberger am Montag, 17. Januar 2011, 12:16 Uhr

    Mit gezielten Anzeigen gegen den Versammlungsleiter der Montagdemos und
    Großdemos, Gangolf Stocker, versucht die Polizei und die Staatsanwaltschaft
    Stuttgart die Kundgebungen gegen Stuttgart 21 zu kriminalisieren und zu stören. Es
    sind Anzeigen wegen zum Teil lächerlichen Dingen, wegen Verstößen gegen
    Auflagen, die bei der Größe der Versammlungen niemals vom Versammlungsleiter
    verhindert werden können. Faktisch riskiert der Versammlungsleiter mit jeder
    Kundgebung die nächste Anzeige seitens der Polizei. Das ist nicht anders zu
    bewerten, als ein Versuch, die Demonstrationen in Stuttgart zu erschweren und den
    Versammlungsleiter einzuschüchtern und somit ein Angriff auf das Grundrecht auf
    Versammlungsfreiheit. „Die Folge wäre“, so Stocker, „dass künftig die Montagdemos
    unangemeldet und ohne vorherige Kooperationsgespräche mit Ordnungsamt und
    Polizei stattfinden. Das kann“, so Gangolf Stocker, „eigentlich nicht im Sinn der
    Behörden sein.“

    Gangolf Stocker informiert darüber, dass das Ordnungsamt Stuttgart mit seinem
    Versammlungsbescheid für diesen Montag gezielt provoziert. Statt den
    Versammlungsbereich der Fahrspuren der Schillerstraße auch auf der Seite der
    Königsstraße rechtzeitig zu sperren, soll der Versammlungsbereich nun nur die
    Fahrspuren auf Seiten des Hauptbahnhofs beschränkt sein. „In der Vergangenheit
    kam es, weil die Polizei zu spät für den Verkehr sperrte, zu bedrohlichen Situationen
    für Demonstranten. Daher habe ich das Ordnungsamt aufgefordert, die Fahrspuren
    Richtung Wagenburgtunnel spätestens um 17:40 Uhr zu sperren. Stattdessen gibt nun
    das Ordnungsamt diese Fahrspuren für den Autoverkehr frei. Wir werden gegen
    diesen Bescheid eine Einstweilige Anordnung beim Verwaltungsgericht beantragen“,
    sagte Gangolf Stocker.

    Der Rechtsberater des Aktionsbündnisses gegen Stuttgart 21 und Verteidiger von
    Gangolf Stocker, Rechtsanwalt Roland Kugler, erklärte dazu: „Gegenwärtig laufen
    gegen Gangolf Stocker sechs Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Stuttgart.
    Und bei fast jeder Montagsdemonstration kommt ein weiteres dazu. Man hat den
    Eindruck, dass Polizei und Staatsanwaltschaft das Aktionsbündnis durch massenhaft
    eingeleitete Strafverfahren lahm legen wollen.“

    Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21

Wichtige Dokumente

  • Für Stuttgart 21 gibt es viele Gründe und bessere Alternativen, die nur einen Bruchteil kosten, von Karl-Dieter Bodack: PDF, 250Kb
  • Diverse Gutachten (kopfbahnhof-21.de)
  • Was kostet der Ausstieg aus Stuttgart 21?, VCD Baden-Württemberg e.V.
    PDF, 1,7Mb
  • Das Lügengebäude muss fallen, Dr. Liesel Hartenstein, ehem. MdB (SPD)
    PDF, 2,5Mb