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Die Stadt Stuttgart hat bei Rechtsanwalt Prof. Dr. Klaus-Peter Dolde ein Gutachten in Auftrag gegeben, mit dem die Zulässigkeit der Mitfinanzierung des Projekts Stuttgart 21 durch die Stadt in Höhe von 292 Mio. EUR geprüft werden soll.
„Die Erstattung dieses Gutachtens durch Prof. Dolde ist gesetzwidrig, weil er sich einem Interessenkonflikt aussetzt, nämlich zwischen Land und Stadt“ meint Rechtsanwalt Dr. Eisenhart von Loeper, der dem Arbeitskreis „Juristen zu Stuttgart 21“ angehört. Er hat den Vorgang der Rechtsanwaltskammer Stuttgart mitgeteilt, die für berufsrechtliche Überprüfungen zuständig ist.
Rechtsanwalt Dolde hatte bereits im Jahre 2007 dem Finanzministerium und dem Innenministerium des Landes die Zulässigkeit der Kostenbeteiligung des Landes an der Neubaustrecke Stuttgart-Ulm bescheinigt. Dies obwohl sich ein grundsätzliches Verbot der pauschalen Mischfinanzierung aus Artikel 104a Abs. 1 Grundgesetz ergibt. Zwischen den Projektpartnern ist unstrittig, dass die Neubaustrecke und Stuttgart 21 vertraglich fixierte Teile des selben Gesamtprojekts sind. Das neue Bürgerbegehren zielt nun auf die Kündigung der bestehenden Projektverträge zu Stuttgart 21, weil die Stadt sich daran aus Verfassungsgründen nicht beteiligen darf. „Diese Kündigung wird sich unweigerlich auch gegen das Land richten, das im Streitfalle auch Prozessgegner sein könnte“, meint Rechtsanwalt Dr. von Loeper. Damit sei die Besorgnis kaum bestreitbar, dass Prof. Dolde in gleicher Sache zwei Auftraggeber trotz unterschiedlicher Interessen beraten würde. Die befürchtete gesetzwidrige Interessenkollision verstärke sich noch dadurch, dass das Land die Stadt bei Abschluss des Finanzierungsvertrags vertreten habe, sich aber wegen Vollmachtsüberschreitung haftbar gemacht haben könnte.
Der Interessenkonflikt von Dolde wird auch in einem Antrag der Stuttgarter Gemeinderatsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen vom 01.03.2011 (Nr. 96/2011) kritisch aufgegriffen mit dem Hinweis, das Gutachten lasse "keine ergebnisoffene und belastbare Überprüfung erwarten". Nach einer Meldung der Stuttgarter Nachrichten vom 5. März hat Dolde selbst geäußert, das Gutachten liege der Stadt seit einigen Tagen als „Entwurf“ vor. Offenbar soll die „Endfassung“ des Gutachtens noch mit dem Auftraggeber abgestimmt werden. Das lässt vermuten, dass Dolde die bereits feststehende Rechtsauffassung der Stadt bloß bestätigen soll aber keine unabhängige Prüfung vornimmt.
Das Aktionsbündnis weist daraufhin, dass die Unterschriftensammlung für das Bürgerbegehren Anfang nächster Woche abgeschlossen wird. Es wird gebeten die Unterschriftenlisten bis 14. März beim BUND Regionalverband Stuttgart , Rotebühlstr. 86/1, 70178 Stuttgart abzugeben bzw. hin zu senden. Weitere Abgabeorte sind die Mahnwache am Hauptbahnhof Nordausgang und der K21-Informationsstand auf der Montagsdemo am 14. März um 18 Uhr vor dem Hauptausgang des Bahnhofs.
Wichtige Dokumente
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