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 Versammlungsfreiheit im Bezug auf Stuttgart 21

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Datum: Dienstag, 14. Dezember 2010, 19:00 Uhr
Ort: Altes Feuerwehrhaus, Stuttgart-Heslach

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Zuständig für das Versammlungsrecht ist demnächst offenbar der Stuttgarter Einzelhandel. Dieser hat via Stuttgarter Zeitung einen Brandbrief abgesetzt, das es zwar „ein Demonstrationsrecht“ (!) gäbe, aber das mit den ganzen Demos gegen Stuttgart 21 sei doch nicht mehr verhältnismäßig.

Trotz neuerlicher Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes NRW (5 A 2288/09) werden auch in Baden - Württemberg DemonstrantInnen nach wie vor von der Polizei gefilmt, auch ohne die dazu notwendigen "tatsächliche(n) Anhaltspunkte die Annahme gerechtfertigt hätten, dass von ihnen erhebliche Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung ausgehen." Wie zuletzt bei der Demonstration in Schorndorf gegen die Nazikneipe "Linde".

Insbesondere bei den Protesten gegen Stuttgart 21 aber auch bei den Aktionen gegen den Castortransport oder das Gelöbnis kam es in den vergangenen Monaten zu Blockaden. Immer wieder behaupten Politiker blockieren sei rechtlich unzulässig und kein legitimes Mittel einer Demonstration. In einem Grundsatzurteil aus dem Jahr 1995 stellt das Bundesverfassungsgericht klar fest, welche Blockaden dem Straftatbestand der „Nötigung“ entsprechen und welche durch das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit geschützt werden. Entscheidend hierbei ist, dass „[...] die Strafbarkeit einer derartigen Handlung von der Wahl bestimmter Nötigungsmittel abhängig gemacht [wird], nämlich Gewalt oder Drohung mit einem empfindlichen Übel“ (Beschluss des Ersten Senats vom 10. Januar 1995).

Dennoch gibt es in Baden-Württemberg eine sogenannte Wegtragegebühr. Menschen die sich an einer Blockade beteiligen begehen dieser Regelung nach eine Ordnungswidrigkeit und müssen 40 Euro Strafe bezahlen.

Was tun zum Erhalt des Rechtes auf Versammlungsfreiheit? Darüber wollen wir auf der Veranstaltung der Piratenpartei Stuttgart diskutieren:

Wann:
14.12.2010 um 19:00

Ort:
Altes Feuerwehrhaus, Stuttgart-Heslach (U-Bahnhaltestelle Schreiberstrasse U1/U14), Seiteneingang, Untere Klingel benutzen, falls Türe nicht offen, Raum 2, erstes Obergeschoss

Referenten:
Markus Spreitzer und Thomas Trüten, Sprecher des Stuttgarter Bündnisses für Versammlungsfreiheit

Flyer:
http://www.trueten.de/archives/6604-Diskussionsveranstaltung-Stuttgart-21-und-die-Versammlungsfreiheit.html