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ParkschützerInnen

 
 Prozess wg. angeblichem Verstoss gegen die Verfügung der Stadt Stuttgart bei der Parkräumung 15.2.

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Datum: Mittwoch, 10. Oktober 2012, 13:00 Uhr
Ort: Amtsgericht Stuttgart, Hauffstraße 5, Saal

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Prozess wg. angeblichem Verstoss gegen die Verfügung der Stadt Stuttgart bei der Parkräumung 15.2.

Protest auf Hainbuche "Nr. 55"

Am 10.10 stehe ich mit anderen Mitstreitern vor Gericht, weil ich mich nicht "unverzüglich" aus dem Park entfernt haben soll.
Es geht um anderthalb Stunden. Mir geht es um die anderthalb Jahre davor.
Die Hainbuche mit der Parkschützer-Nummer "55" war ein kleiner Baum nahe des Zauns vom Busbahnhof. Den hatte ich mir im Sommer 2010 ausgesucht, weil er in dem wilderen Teil des Parks lag, der mir immer gut gefallen hat. Und weil er ohne Hilfsmittel bekletterbar war. Zudem war er ziemlich "patenlos".
Den Baum wirklich physisch "schützen" zu können, habe ich mir nie eingebildet. Nur über den Umweg über das Politische, über die öffentliche Diskussion im und um den Park.
Am 30.9. 2010 schien das Ende gekommen. "Baum 55" war einer der Brennpunkte, wo der Polizeieinsatz startete. Kripoleute in Zivil wollten ein Beklettern verhindern. Das gelang auch, aber nur mit Hilfe einer Gruppe uniformierter BFE`ler. Das war schlecht für den Ueberraschungseffekt.
Am 30.9. 2010 haben viele -auch ich- sicher einiges an Regeln und Polizeiaufforderungen missachtet. Die Polizei versuchte dies mit Mitteln zu unterbinden, die unverhältnismässig und teilweise strafbar waren.
Baum "55" überstand räumlich ganz knapp die Rodungen für das GWM. Am 15.2. 2012 sah es dann anders aus. Die Polizei setzte auf Uebermacht und zeigte recht willkürlich die an, welche sie für "Störer" hielt. Mein Eindruck ist, dass sich hier die Polizei für ganz anderen vermeintlich erlittenen Unbill schadlos hält.
Ebenso die Stadt Stuttgart, die uns vorwirft, wir hätten in der gesetzlosen Zeit den Park selbst kapputt(er) gemacht. Aber: Die Stadt Stuttgart hat sich 2010-2012 bewusst überall dort aus der Verantwortung für den mittleren Schlossgarten zurückgezogen, wo sie damit den Parkschützern öffentlich schaden konnte. Und die Landesregierung hat vor dem VE die Schaffung vollendeter Tatsachen durch die Genehmigung von Bauarbeiten im Park zugelassen. Auch dies sollte im Zusammenhang mit der sogenannten Allgemeinverfügung und der Anzeigepraxis zur Sprache kommen.
Besonders hingewiesen werden muss auf diejenigen AkteurInnen, die keine Owi, sondern wegen passiven Widerstands (?) eine Strafanzeige "Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte" kassiert haben. Ihnen muss unsere besondere Solidarität gelten.