Prozess wg. Aufenthalt im Park am 15.2.2012 / Angebl. Verstoss gegen Verfügung der Stadt Stuttgart
Datum: Mittwoch, 25. Juli 2012, 11:00 Uhr
Typ: Aktion
Ort: Amtsgericht Stuttgart, Hauffstraße 5, Raum 304
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Prozess wg. Aufenthalt im Park am 15.2.2012 / Angebl. Verstoss gegen Verfügung der Stadt Stuttgart
Am Mittwoch, 25. Juli 2012, finden gleich vier Verhandlungen vor dem Amtsgericht, Hauffstr. 5 in Stuttgart statt: Andrea Schmidt um 9 Uhr in Raum 305, Steffen Blessing um 10.30 Uhr in Raum 303, Elvira Weissmann um 11 Uhr in Raum 304 und Sieghard Hantschel um 15.15 Uhr in Raum 304. Ihnen wird zur Last gelegt am 15.02.12 sich nicht unverzüglich aus einer aufgelösten Versammlung entfernt zu haben. Alle Angeklagten sehen die Gerichtsverhandlungen als politische Aktion und freuen sich über solidarische Unterstützung in Form von Anwesenheit bis zu kreativen Aktionen.
Unter anderem steht das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit zur Disposition. Bundes- und europaweit wird dieses Grundrecht massiv beschnitten (s.a. Blockupy), um Protest zu unterdrücken und zu kriminalisieren. Das Urteil des Verwaltungsgerichts zur Allgemeinverfügung der Stadt Stuttgart steht noch aus. Doch die Justiz in Stuttgart verurteilt munter weiter, bestätigt die Bußgeldbescheide der Stadt. Bürgerinnen und Bürger zeigen Zivilcourage und werden dafür bestraft. Doch vielleicht befindet sich an diesem Tag unter den Richterinnen und Richtern ein Mensch mit Justiz-Courage.
In der Nacht der Schloßgarten-Zerstörung kettete sich eine Kletter-Aktivistin im Baum an. Sie wurde ohne Gerichtsverhandlung zu 90 Tagessätzen a 10 Euro (900 Euro Geldstrafe) wegen Widerstand gegen die Staatsgewalt verurteilt. Die Hauptverhandlung findet am Montag, 30. Juli 2012 um 14 Uhr im Amtsgericht Stuttgart, Hauffstraße 5, statt. Die Aktivistin freut sich über zahlreiche Zuschauer und solidarische Unterstützung.
Andere Aktivisten und Aktivistinnen, die in der Nacht angekettet waren und gewaltfrei gegen die sinnlose Zerstörung protestiert haben, bekamen ebenfalls bereits Strafbefehle mit bis zu 90 Tagessätzen und warten auf ihren Verhandlungstermin. Dass sie wegen einer gewaltfreien Ankettaktion wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte belangt werden sollen, ist unseres Wissens einzigartig in Deutschland.


