Mündliche Verhandlung: Arbeitgeberchef Dieter Hundt versus Walter Sittler
Datum: Donnerstag, 08. Dezember 2011, 16:00 Uhr
Typ: Infoveranstaltung
Ort: Stuttgart, Urbanstraße 20, Saal 155
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Mündliche Verhandlung: Arbeitgeberchef Dieter Hundt versus Walter Sittler
Eingriff in das Recht auf freie Meinungsäußerung
Stuttgart, den 7. Dezember 2011: Umkehrbar e. V. – Verein zur Förderung der Zivilgesellschaft hat beim Landgericht Stuttgart beantragt, die einstweilige Verfügung gegen den Stuttgart-21-Video-Spot mit dem Schauspieler Walter Sittler aufzuheben. Die Verfügung war vom Präsidenten der Landesvereinigung der Arbeitgeberverbände Dieter Hundt beantragt worden.
Der Verein sieht in der Verfügung einen Eingriff in das Recht auf freie Meinungsäußerung.
Erstellt wurde der Arbeitgeberspot von der Agentur Fischer-Apellt, einer der größten Werbeagenturen in Deutschland. Dabei wurde möglicherweise an vier Stellen das Urheberecht von zwei Stundenten der Hochschule für Medien in Stuttgart verletzt. Protestschreiben der Professoren und Pressemitteilung der Studenten siehe Anlage.
Auf Wunsch vermitteln wir auch den Kontakt zur Anwältin des Vereins.
Weitere Informationen über den Sittler-Spot und die Auseinandersetzung darüber:
http://www.kopfbahnhof-21.de/index.php?id=1174
Der Link auf den Sittler-Spot auf der BAA-Seite bzw. die verlinkte YouTube-Seite wurde entsprechend der Auflage des Gerichts entfernt. Siehe http://www.youtube.com/watch?v=KJqCNj68ROo
Infos zu den Studentenvideos
http://www.bei-abriss-aufstand.de/2011/11/23/arbeitgeberprasident-dieter-hundt-klaut-aus-studentenvideo/
und http://www.bei-abriss-aufstand.de/2011/11/23/presseerklarung-wer-im-glashaus-sitzt-soll-nicht-mit-steinen-werfen-herr-hundt/


